24. Sitzung HGB-FA und 22. Öffentliche Sitzung des DRSC

Datum:
25.09.2015 - 25.09.2015
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

25.09.2015

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 nicht öffentlich -
2 10:30 E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung

Der HGB-FA erörtert abschließend den überarbeiteten Standardentwurf E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung, um die Verabschiedung als DRS 23 Kapitalkonsolidierung vorzubereiten. Der Standard wird mit drei kleineren redaktionellen Änderungen fertiggestellt.

6 11:30 E-DRS 31 Konzerneigenkapital

Der HGB-FA diskutiert abschließend den überarbeiteten Standardentwurf E-DRS 31 Konzerneigenkapital und beschließt einige wenige formale Änderungen.

3 13:00 22. Öffentliche Sitzung des DRSC zur Verabschiedung DRS 22 Konzerneigenkapital und DRS 23 Kapitalkonsolidierung

 

Das DRSC verabschiedet DRS 22 Konzerneigenkapital und DRS 23 Kapitalkonsolidierung einstimmig.

Beide Standards sind erstmals zu beachten für die nach dem 31. Dezember 2016 beginnenden Geschäftsjahre. Eine frühere vollumfängliche Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.

Die derzeit geltenden DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss und DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis werden außer Kraft gesetzt; sie sind letztmals zu beachten für die vor dem 1. Januar 2017 beginnenden Geschäftsjahre.

DRS 22 und DRS 23 werden dem BMJV zwecks Bekanntmachung gemäß § 342 Abs. 2 HGB vorgelegt.

4 13:30 E-DRÄS 6

Den Mitgliedern des HGB-FA wird zur Diskussion der Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 6 (E-DRÄS 6) vorgelegt. Durch den DRÄS 6 sollen die bereits verabschiedeten DRS an die Änderungen des deutschen Bilanzrechts in Folge des BilRUG sowie an andere Gesetzesänderungen, wie etwa die Capital Requirements Regulation oder das neue Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst angepasst werden. Ferner sollen redaktionelle oder klarstellende Änderungen an den Standards vorgenommen werden, die der Angleichungen innerhalb der DRS sowie der Beseitigung formaler Unstimmigkeiten dienen. Grundlegende konzeptionelle Änderungen sind im Rahmen dieser Überarbeitung der Standards nicht vorgesehen. Der Standardentwurf E-DRÄS 6 wird in Kürze zur Kommentierung veröffentlicht.

5 14:30 E-DRS 32 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss – Auswertung Stellungnahmen

Der HGB-FA erörtert die Auswertung der erhaltenen Stellungnahmen und der betreffenden Fachbeiträge zum E-DRS 32 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss. Wesentlicher Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf an E-DRS 32 wird nicht identifiziert. Die Verabschiedung des finalen Standards wird für eine der nächsten Sitzungen des HGB-FA angestrebt.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
25.09.2015