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1 | 09:30 | nicht öffentlich | - |
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VSME - Vorbereitung der Stellungnahme
Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) befasste sich mit den Inhalten des Entwurfs des VSME (Stand: 29.11.24). EFRAG hat diesen Standard für die KMU erarbeitet, die freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen möchten, also nicht im Anwendungsbereich der CSRD sind. Es ist geplant, dass dieser Entwurf voraussichtlich Mitte Januar 2024 mit einer Konsultationsfrist von 4 Monaten veröffentlicht wird. Der DRSC wird hierzu eine Stellungnahme erarbeiten. Zudem wird sich der DRSC in die von EFRAG durchgeführten Field Tests einbringen und sowohl KMU als auch die Nutzer von deren Nachhaltigkeitsberichterstattung (z.B. Banken, große Unternehmen) zur Eignung des VSME-Entwurfs befragen. In den nächsten Monaten wird sich der FA NB mit diesen Rückmeldungen sowie mit der Erstellung seiner Stellungnahmen befassen. Folgende Aspekte des VSME wurden vom FA NB eingehender diskutiert: Ein wichtiges Ziel des VSME ist es, die Informationsbedarfe von KMU-Nachhaltigkeitsinformationen (vollständig) zu erfüllen, sodass die „Flut an (individuellen) Fragebögen“ entfällt und KMU durch die Berichterstattung gem. VSME deutlich entlastet werden können. Der FA NB wurde danach befragt, ob die Ausrichtung an den Informationsbedarfen der KMU-Nachhaltigkeitsinformationsadressaten, hier insbesondere Banken/Kreditgeber, Kunden und Zulieferer, als sachgerecht angesehen wird. Der FA NB befürwortet diese Ausrichtung, da den Bedürfnissen der KMU und deren Adressaten sinnvoll entsprochen wird. Der VSME ist modular strukturiert. Die drei Module sollen sowohl der unterschiedlichen Größe der KMU als auch den unterschiedlichen Informationsbedarfen der Adressaten Rechnung tragen (Basis-Modul, PAT-Modul, Business Partner Modul). Der FA NB befürwortet angesichts der Heterogenität der KMU und der Informationsbedürfnisse den modularen Aufbau des VSME. Der VSME ist als sektorübergreifender Standards konzipiert. Der FA NB sprach sich dafür aus, dass KMU nicht auf die (noch zu erarbeitenden) Sektorstandards für große Unternehmen verwiesen werden sollten. Stattdessen sollten, sofern erforderlich, KMU-spezifische Sektorvorgaben erarbeitet werden. |
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3 | 11:45 |
MAIG/ VCIG - Verabschiedung der Stellungnahme
Zunächst wurde der FA NB über die am 22. Dezember 2023 gestartete Konsultation der EFRAG informiert. Diese hat auch – entgegen den Ankündigungen – die Liste der Datenpunkte des Set 1 der ESRS zum Gegenstand. Der FA NB begrüßte die nunmehr verfügbare Liste, da sie eine gute Grundlage für die Vorbereitung auf die Berichterstattung im Allgemeinen und für die Auszeichnung der Angaben darstelle. Insbesondere seien die Informationen über den jeweils geforderten Datentyp, die gute Navigationsfähigkeit sowie die farbliche Markierung von freiwilligen Angaben und jenen, die eine Aufteilung erfordern, sehr hilfreich für die Anwendungspraxis. Auch die Erläuterungen in der begleitenden Explanatory note wurden positiv gewürdigt, insbesondere die Bezugnahme zur zukünftigen XBRL-Taxonomie. Der Mitarbeiterstab wurde gebeten, die Rückmeldungen der DRSC-Mitglieder in einer separaten Stellungnahme zu verarbeiten und diese dem FA NB zur Genehmigung im Umlaufverfahren vorzulegen. Dem FA NB wurde außerdem der Entwurf der Stellungnahme zur Draft IG 1 Materiality assessment implementation guidance und zur Draft EFRAG IG 2 Value chain implementation guidance der EFRAG vorgestellt. Der FA NB beschloss geringfügige Änderungen. |
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4 | 13:30 |
Entwurf CSRD-Umsetzungsgesetz
Der Tagesordnungspunkt wurde gestrichen, da noch nicht der Entwurf des CSRD-UmsG vorlag. |
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Titel | Datum |
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25.01.2024 |