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10 | 15:45 | nicht öffentlicher Teil | - |
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11 | 08:30 |
E-DRÄS 6
Der HGB-FA erörtert den ersten Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 6 (E-DRÄS 6). Durch den DRÄS 6 sollen die bereits verabschiedeten Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) an die Änderungen des deutschen Bilanzrechts in Folge des BilRUG angepasst werden. Zudem sollen formale oder klarstellende Änderungen an den DRS vorgenommen werden. Folgende Standards werden mit DRÄS 6 geändert: DRS 3, DRS 3-10, DRS 3-20, DRS 8, DRS 9, DRS 13, DRS 17, DRS 18, DRS 19, DRS 20 und DRS 21. Es ist geplant, E-DRÄS 6 Ende September 2015 zur Kommentierung zu stellen und den finalen Änderungsstandard in der öffentlichen Sitzung im Dezember 2015 zu verabschieden. |
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12 | 10:30 |
E-DRS 31 Konzerneigenkapital
Der HGB-FA diskutiert die Anmerkungen der interessierten Öffentlichkeit zu E-DRS 31 Konzerneigenkapital und beschließt einige wenige Änderungen am Standardentwurf. Der finale Standard soll in der öffentlichen Sitzung des HGB-FA am 25. September 2015 verabschiedet werden. |
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13 | 12:30 |
E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung
Der HGB-FA erörtert die Auswertung der erhaltenen Stellungnahmen und der betreffenden Fachbeiträge zum E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss). Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf an E-DRS 30 wird insbesondere bei der Ermittlung des außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs für einen Geschäfts- oder Firmenwert identifiziert. Der HGB-FA befürwortet diesbezüglich einen von der AG Konsolidierung vorbereiteten Lösungsvorschlag, welcher vereinfachend eine schrittweise Annäherung an die detaillierte Ermittlung des beizulegenden Werts des Geschäfts- oder Firmenwerts vorsieht. Die Verabschiedung des finalen Standards wird für eine der nächsten Sitzungen des HGB-FA angestrebt. |
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14 | 14:30 | nicht öffentlicher Teil | - |
Titel | Datum |
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19.06.2015 |