23. Sitzung FA Finanzberichterstattung

Datum:
15.12.2023 - 15.12.2023
Start:
09:00 Uhr
Ort:
Berlin, Wirtschaftsprüferkammer
Veranstalter:
DRSC

15.12.2023

Top Start Thema Dokumente
8 09:00 nicht öffentlich -
9 10:00 Interpretationsaktivitäten

Der FA FB wird über die Themen und Entscheidungen der IFRS IC-Sitzung im November 2023 informiert.

Zur endgültigen Agendaentscheidung zu IAS 27 hat der FA FB keine Anmerkungen.

Zur vorläufigen Agendaentscheidung zu IFRS 8 wird berichtet, dass das IFRS IC keine einheitliche Meinung hatte. Der Wortlaut zur vorläufigen Agendaentscheidung ist – insb. im letzten Punkt betreffend Wesentlichkeit i.S.v. IFRS 8.23(f) – wenig konkret und lässt sich unterschiedlich interpretieren. Der FA FB äußert, dass in der Praxis wenig diesbezügliche Angaben gemacht werden, d.h. diese werden tendenziell als unwesentlich beurteilt. Dahingehend besteht somit keine uneinheitliche Bilanzierungspraxis. Der FA FB äußert ferner, dass eine strengere Auslegung von Wesentlichkeit eine Abkehr von der bestehenden Praxis darstellen würde. Zudem wird der Nutzen solcher Angaben, würden sie gemacht, hinterfragt. Aus Sicht des FA FB ist bereits das Verständnis von Wesentlichkeit nach IAS 1.97 f. nicht vollends klar. Insofern ist zu folgern, dass die IFRS IC-Diskussion und der Wortlaut der vorläufigen Agenda-Entscheidung nicht klarstellend sind, jedoch auch gar keine Uneinheitlichkeit der Praxis auszuräumen ist.

Zur vorläufigen Agendaentscheidung betreffend IAS 37 wird zunächst die Einordnung der Fragestellung angesprochen. Das IFRS IC hat klargestellt, dass die Fragestellung eine Bilanzierungsfrage i.e.S. darstellt – obgleich der Ursprung der Eingabe offenbar einen anderen Fokus hat. Zur Fragestellung selbst hat das IFRS IC einheitlich und zweifelsfrei festgestellt, dass ein sofortiger Ansatz einer Rückstellung nicht sachgerecht ist, da keine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht. Der FA FB stimmt der Schlussfolgerung des IFRS IC uneingeschränkt zu und hält den Wortlaut der Begründung für deutlich und klarstellend. Insgesamt begrüßt der FA FB, dass das IFRS IC die Diskussion auf das Prinzip und die Ansatzkriterien in IAS 37 fokussiert und deren zweifelsfreie Anwendung bestätigt hat.

Schließlich wird über Äußerungen des IFRS IC zu folgenden IASB-Projekten berichtet:

  • Zur geplanten IAS 37-Änderung stand nur der Aspekt present obligation zur Diskus­sion, insb. die Unterscheidung von Ressourcentausch vs. -übertragung (die übrigen Aspekte Diskontierungszins und einzubeziehende Kosten waren nicht Gegenstand). Aus dem FA FB wird geäußert, dass die Diskussion hierzu einen Grundpfeiler der IAS 37-Prinzipien betrifft und daher Vorsicht geboten ist.
  • Zum IASB-Projekt „Unsicherheiten in Abschlüssen“ wurde konkret die Auswirkung von Unsicherheiten beim Wertminderungstest nach IAS 36 diskutiert. In der Diskussion im FA FB wird hervorgehoben, dass es gar keine grundlegenden Schwierigkeiten bzgl. IAS 36 gibt; die einzige Besonderheit bei der aktuellen Diskussion besteht darin, dass nun der Sonderfall von langfristigen Unsicherheiten (d.h. jenseits von 5 Jahren Planungshorizont) im Fokus steht.
  • Aus der IFRS IC-Diskussion zur Bilanzierung von Power-Purchase Agreements (PPAs) wird positiv hervorgehoben, dass der IASB diese Fragestellung sehr zügig aufgegriffen und vorangebracht hat. Ferner hat das IFRS IC den Fokus (nur PPA, keine anderen non-financial items) bekräftigt. Der FA FB sieht weiterhin Handlungsbedarf, will aber zunächst die kommenden IASB-Befassungen abwarten, ehe ggf. weitere Aktivitäten folgen. In Vorbereitung der ASAF-Zusatzsitzung im Januar 2024 wird der FA FB allerdings auf dieses Thema zurückkommen.
10 13:00 nicht öffentlich -

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Titel Datum
Ergebnisbericht
18.01.2024