Der HGB-FA erörtert den von der Arbeitsgruppe „Immaterielle Vermögensgegenstände“ vorbereiteten Standardentwurf E-DRS 32 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss einschließlich der zugehörigen Begründung. Im Ergebnis seiner Diskussion verabschiedet der HGB-FA den Standardentwurf und die Begründung. Nach der Abstimmung von redaktionellen Änderungen im Umlaufverfahren wird der Standardentwurf zur Kommentierung veröffentlicht. Der HGB-FA beschließt, dass der Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen zum Standardentwurf mehr als 45 Tage betragen soll.