21. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss

Datum:
07.05.2021 - 07.05.2021
Start:
08:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

07.05.2021

Top Start Thema Dokumente
1 08:00 EU-Kommissionsvorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie (CSRD) - Fortsetzung der Diskussion

Der Gemeinsame Fachausschuss setzte seine Befassung mit dem Legislativ-Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fort. Der Fachausschuss nahm die erneute Möglichkeit zur Stellungnahme ggü. der KOM zum Richtlinien-Vorschlag zur Kenntnis. Er stimmte dem Vorschlag des Mitarbeiterstabs zu, die Kernbotschaften des DRSC-Verwaltungsrats zu hinterlegen.

In Bezug auf die geforderten Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung thematisierte der Fachausschuss das Spannungsfeld zwischen Relevanz bzw. Ermessen auf der einen und Vergleichbarkeit auf der anderen Seite. Dies stelle sich insbesondere bei der Angabepflicht von Leistungsindikatoren dar. Vor dem Hintergrund der Transparenzpflichten der Finanzmarktteilnehmer (Banken, Versicherungen, Asset Manager etc.) aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) sei ein großer Teil von Angaben der (potenziellen) Kapitalnehmer (i.W. Unternehmen der Realwirtschaft) bereits als relevant vorgegeben. Aus diesem Grunde erscheine die Primär-Bedingung der Steuerungsrelevanz für eine Angabepflicht nicht mehr ausreichend, da diese vorrangig auf eine unternehmensinterne Sicht (d.h. Incentivierung des Management-Verhaltens) gerichtet ist. Leitend für die Ausgestaltung der Berichtspflichten insbesondere in Bezug auf Leistungsindikatoren müsse die Verzahnung der Angabepflichten mit den Transparenzanforderungen aus der SFRD (inbs. mit dem Indikatoren-Katalog der Europäischen Aufsichtsbehörden) sein. Hierbei müsse jedoch auf die Proportionalität und Praktikabilität der Berichtselemente geachtet werden, um die (potenziellen) Kapitalnehmer nicht zu überlasten.

Wie zuvor bereits der Verwaltungsrat des DRSC sprach sich der Gemeinsame Fachausschuss außerdem für eine klare Orientierung an internationalen Berichtsstandards nach dem Vorbild der IFRS aus. Die globale Ausrichtung der Wirtschaft bedinge zwingend ein international harmonisiertes und anerkanntes Regelwerk. Der Fachausschuss erwog außerdem das Argument (der KOM), wonach die aktuell existierenden Rahmenwerke/Standards die Spezifika der europäischen Politikziele möglicherweise nicht hinreichend abbildeten. Er favorisierte Berichtsstandards, welche prinzipienbasiert die Grundlage für eine international einheitliche Berichterstattung bilden und in den Detailbereichen um regionale bzw. nationale Erfordernisse (z.B. der EU) ergänzt werden (können). Der Fachausschuss bekräftigte ferner seine Kritik an der zu weitgehenden Entscheidungsfreiheit der KOM in Bezug auf die Standardsetzung und forderte die Definition und die Beachtung von Indossierungskriterien, wie z.B. „Conducive to the European Public Good“. Außerdem stellte der Fachausschuss fest, dass entscheidende Arbeiten für die Entwicklung standardisierter Vorgaben nunmehr beginnen müssten, jedoch keinerlei Klarheit und Transparenz über Prozesse, Strukturen und Inhalte bestünden. Die Befassungen bei EFRAG würden zurzeit ausschließlich im EFRAG Lab stattfinden, welches organisatorisch ausschließlich der EFRAG Mitgliederversammlung (nicht aber dem gesetzlichen Vertretungsorgan, dem EFRAG Board) untersteht. Dies wurde stark kritisiert.

Der Vorschlag der KOM zur Einführung einer elektronischen Berichterstattung wurde unterschiedlich beurteilt. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung und den Transparenzanforderungen für Finanzmarktteilnehmer sei die Ausweitung der elektronischen und strukturierten Berichterstattung zwar notwendig. Allerdings erscheine die Einführung der elektronischen Berichtspflicht für sämtliche großen Unternehmen und kapitalmarktorientierten KMUs unter der avisierten Zeitleiste unrealistisch. Problematisch dabei sei weniger die Etikettierung der Nachhaltigkeitsinformationen. Vielmehr zeigten sich im Zuge der ESEF-VO-Umsetzung wesentliche formale und technische Probleme bei der Erstellung der zu hinterlegenden XHTML-Dateien. Ferner sprach sich der Fachausschuss dafür aus, die Anforderung auf die elektronische Wiedergabe und Offenlegung zu beschränken und ggf. die Prüfung der Aufstellung und Wiedergabe voneinander zu entkoppeln.

Der Gemeinsame Fachausschuss unterstützte die gestufte Einführung der Prüfungspflicht. Das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Zulassung sogenannter „independent assurance provider“ wurde unterschiedlich beurteilt.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
04.06.2021