Top | Start | Thema | Dokumente |
---|---|---|---|
14 | 10:30 | nicht öffentlicher Teil | - |
15 | 13:00 |
Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss
Der HGB-FA diskutiert die Notwendigkeit der Aufnahme der Bewertbarkeit als erläuterndes Kriterium für einen Vermögensgegenstand. Im Ergebnis der Diskussion entscheidet sich der HGB-FA, dieses Kriterium nicht aufzunehmen, da die Bewertbarkeit nicht zur handelsrechtlichen statischen Aktivierungskonzeption gehört, sondern in der steuerlichen Rechtsprechung als Merkmal für ein Wirtschaftsgut entwickelt wurde. Ferner wird so sichergestellt, dass Güter, die zwar als Vermögensgegenstände angesehen werden, denen jedoch keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich zugerechnet werden können, Vermögensgegenstände sind. Dies betrifft z.B. selbst geschaffene Marken, die einzeln verwertbar sind (und damit die Definition eines Vermögensgegenstands erfüllen), denen jedoch möglicherweise Herstellungskosten nicht verlässlich zugerechnet werden können. Ferner entscheidet sich der HGB-FA vorläufig, im Standardentwurf bei allgemeingültigen Regelungen von „Unternehmen“ zu sprechen. |
Top | Start | Thema | Dokumente |
---|---|---|---|
17 | 09:00 | nicht öffentlicher Teil | - |
16 | 10:00 |
E-DRS 29 Konzerneigenkapital
Der HGB-FA diskutiert den überarbeiteten Entwurf des E-DRS 29 Konzerneigenkapital. Der Entwurf fokussiert stärker als der E-DRS 29 auf die konzernabschlussspezifischen Fragestellungen, wie etwa die Behandlung des Erwerbs und der Veräußerung von Rückbeteiligungen der Tochterunternehmen am Mutterunternehmen sowie die Rücklagenverrechnung beim Erwerb eigener Anteile im Konzernabschluss. Ferner werden im Entwurf die Fragestellungen im Zusammenhang mit der Darstellung der Ergebnisverwendung im Konzerneigenkapitalspiegel von Mutterunternehmen in Form einer Personenhandelsgesellschaft ausführlicher behandelt. Angesichts der neuen Themen, die in den überarbeiteten Entwurf aufgenommen wurden, sowie einiger materieller Änderungen zu E-DRS 29 beschließt der FA, den überarbeiteten Standardentwurf erneut zur Kommentierung zu stellen. Da im künftigen DRS Konzerneigenkapital einige Darstellungsfragen behandelt werden, deren bilanzielle Abbildung im neuen DRS Kapitalkonsolidierung geregelt sein sollte, wird angestrebt, die Entwürfe der beiden Standards zeitgleich zu finalisieren. Es ist geplant, die Entwürfe im ersten Halbjahr 2015 zu veröffentlichen. |
|
16 | 12:45 | E-DRS 29 Konzerneigenkapital (Forts.) | - |
Titel | Datum |
---|---|
|
02.12.2014 |