2. Sitzung HGB-FA

Datum:
19.04.2012 - 20.04.2012
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

19.04.2012

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1 09:30 nicht öffentlich -
3 12:45 Verlautbarungsarten

In Ergänzung zu den gemäß § 342 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB zu entwickelnden Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) beschließt der Fachausschuss vorläufig, die weitere Verlautbarungsart der „DRSC Anwendungshinweise – HGB“ (DRSC AH – HGB) einzuführen.

Für diese Verlautbarungsart soll grundsätzlich der gleiche Konsultationsprozess wie für DRS gelten – nur ausnahmsweise kann bei besonderer Eilbedürftigkeit einer Verlautbarung durch Beschluss des HGB-FA in Bezug auf veröffentlichte Entwürfe die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen durch fachlich interessierte Kreise auf 20 Tage verkürzt werden.

Die Konkretisierung von Form und möglichen Gegenständen eines DRSC AH – HGB wird in der nächsten Sitzung des Fachausschusses fortgesetzt.

4 13:45 Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss

Im Zuge der Diskussion des Arbeitsprogramms des HGB-FA wurde in der 1. Sitzung im Februar 2012 eine Überarbeitung des DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss in Erwägung gezogen. Den Mitgliedern des HGB-FA werden in dieser Sitzung auf Basis einer Literaturrecherche und bereits erhaltener Rückmeldungen einige Themenbereiche mit möglichem Änderungs- oder Ergänzungsbedarf vorgestellt.

Die einzelnen Themenbereiche werden jeweils kurz diskutiert. Dabei können verschiedene auszuarbeitende bzw. zu vertiefende Themenfelder identifiziert werden, zum Beispiel sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse / Ent- und Übergangskonsolidierungen, Auf- und Abstockungen an Tochterunternehmen sowie der Ansatz und die Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände im Rahmen der Kaufpreisallokation bei der Neubewertungsmethode.

Die Diskussion weiterer Themenbereiche mit möglichem Änderungs- oder Ergänzungsbedarf wird für die nächste Sitzung avisiert.

5 15:15 Themen für die Erarbeitung von DRS
6 15:45 Nahe stehende Unternehmen und Personen

Der HGB-FA diskutiert die Frage, ob die bestehende Anhangangabepflicht der §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen als Thema in sein Arbeitsprogramm aufgenommen werden soll.

Dabei werden insbesondere folgende Für- und Gegenargumente bei der Diskussion berücksichtigt: der explizite Verweis des Gesetzgebers auf IAS 24 als Basis für diese HGB-Angabepflicht, das Vorhandensein eines IDW-Rechnungslegungsstandards sowie die Tatsache, dass diese Angabepflicht nicht konzernrechnungslegungsspezifisch ist, da sie den Anhang sowohl eines Einzel- als auch eines Konzernabschlusses betrifft, und dass es sich hierbei um eine von vielen Pflichtangaben für den Anhang handelt.

Der HGB-FA kommt zu dem Schluss, dass zwar Klarstellungsbedarf zu dieser Angabepflicht verbleibt, dieser aber begrenzt ist und daher nicht oberste Priorität hat.

7 16:45 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Der HGB-FA befasst sich mit der Frage, ob die Berichtpflicht der §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB zum Internen Kontrollsystem und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess in einem möglichen künftigen Standard konkretisiert werden soll.

Der Fachausschuss kommt zum Ergebnis, dass die Themengebiete internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem überwiegend prozessbezogene Fragestellungen betreffen und daher ein separater DRS in diesem Gebiet nicht sinnvoll ist.

Zusätzlich hierzu sind die Berichtspflichten über die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems bereits, wie im Gesetz auch vorgesehen, ein Teil des E-DRS 27 Konzernlagebericht.

8 17:45 Bericht über Öffentliche Diskussion zum E-DRS 27 Konzernlagebericht

Dem Fachausschuss wird über die öffentliche Diskussion am 19. März 2012 in Frankfurt/M zum E-DRS 27 Konzernlagebericht berichtet.  Der FA nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Ferner wird dem HGB-FA ein möglicher Zeitplan für die Verabschiedung des DRS Konzernlagebericht vorgestellt.

Gemäß diesem Zeitplan wird der Standard in der Sitzung des FA im September verabschiedet. Der FA stimmt diesem Zeitplan zu.

Es besteht jedoch stets die Möglichkeit, dass dieser ambitionierte Zeitplan durch unvorhergesehene Sachverhalte nicht eingehalten werden kann und es zu Verschiebungen kommt.

20.04.2012

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9 08:00 Immaterielle Vermögensgegenstände bzw. -werte

Angesichts der bestehenden Unsicherheiten und Unklarheiten bei der Abbildung von immateriellen Vermögensgegenständen im Abschluss spricht sich der FA für die Aufnahme des Themas „Immaterielle Vermögensgegenstände bzw. -werte“ in den Entwurf des Arbeitsprogramms aus.

Dabei beschränkt der FA den Umfang des zu erarbeitenden DRS nicht auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

14 09:00 Überarbeitung 4. und 7. EU-RL/ Transparenz-RL – SN EU-Rechtsausschuss und ECON

Die Mitglieder des Fachausschusses erörtern die wesentlichen Änderungsvorschläge in den Stellungnahmeentwürfen der Berichterstatter im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON Draft Opinion) sowie im Rechtsausschuss (JURI Draft Report) im Europäischen Parlament zum Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der 4. und 7. Bilanzrichtlinie.

Besonders intensiv wird der Vorschlag des Berichterstatters im EP-Rechtsausschuss zur Streichung des Art. 6 zu Neubewertung des Anlagevermögens und des Art. 7 zu Fair Value-Bewertung diskutiert.

Insbesondere die Streichung des Art. 7 findet keine einheitliche Zustimmung unter den Fachausschussmitgliedern. Die EU-Richtlinie sollte durchaus ein Mitgliedstaatenwahlrecht enthalten, für begrenzte Fälle eine Bewertung zu Fair Value vorzuschreiben oder zu gestatten.

Vor allem die Bewertung von Deckungsvermögen zur Bedeckung von Pensionsverpflichtungen und von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes von Kreditinstituten sollte weiterhin zum Marktwert möglich sein, wie es nach langer Diskussion durch das BilMoG ins HGB eingeflossen ist.

Ein möglicher Wegfall des Art. 6 wird dagegen für das deutsche Bilanzrecht als unproblematisch beurteilt, da die Neubewertung keine Umsetzung in das deutsche Recht gefunden hat.
Der Fachausschuss beschließt, eine Stellungnahme an den Berichterstatter im EP-Rechtsausschuss vor allem hinsichtlich der Streichung des Art. 7 zu Fair Value-Bewertung zu richten.

10 10:00 Fremdwährungsumrechnung

Aufgrund der vielen Anwendungsprobleme und Auslegungsfragen bei der Fremdwährungsumrechnung im Konzernabschluss, insbesondere im Rahmen der Durchführung von einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen, die trotz den mit BilMoG eingeführten gesetzlichen Regelungen weiterhin bestehen, beschließt der HGB-FA, einen DRS zum Thema „Fremdwährungsumrechnung“ in den Entwurf seines Arbeitsprogramms aufzunehmen.

Da die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen im Konzernabschluss ohne die Betrachtung der einfließenden Einzelabschlüsse nicht möglich ist, einigt sich der Fachausschuss weiterhin darauf, sowohl die Regelungen des § 308a HGB, als auch des § 256a HGB in einem künftigen DRS zu konkretisieren.

11 11:00 Vorjahreszahlen im Konzernabschluss und in Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises

Der HGB-FA hält eine Behandlung des Themas „Vorjahreszahlen im Konzernabschluss und in der Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises“ für sinnvoll, da klarstellende Regelungen zur Herstellung der in § 294 Abs. 2 HGB geforderten Vergleichbarkeit bei Änderungen des Konsolidierungskreises für erforderlich erachtet werden.

Allerdings wird Handlungsbedarf als nicht dringend angesehen. Weiterhin soll geprüft werden, ob dieses Thema nicht in einem separaten Standard, sondern innerhalb eines der bestehenden DRS, insbesondere dem zu überarbeitenden DRS 4 adressiert werden kann.

12 12:45 Konzernrechnungslegung durch Personen(handels)gesellschaften

Zur Konzernrechnungslegung durch Personengesellschaften beschließt der Fachausschuss zunächst vorläufig, dieses Thema nicht auf Personengesellschaften zu beschränken, sondern sowohl auf haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a HGB als auch auf Unternehmen abzustellen, die gem. § 11 PublG einen (Teil-) Konzernabschluss aufzustellen haben.

Darüber hinaus wird das Thema dahingehend er-weitert, dass auch die Konzernrechnungslegungsfragen bei Einbezug von Personengesellschaften in Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften behandelt werden sollen.

Vor dem Hintergrund der bestehenden Systematik bisher erarbeiteter DRS wird der FA keinen neuen Standard zu diesem Thema in den Entwurf seines Arbeitsprogramms aufnehmen, sondern vorsehen, die bestehenden Standards um weitere Besonderheiten der oben benannten Unternehmen zu ergänzen.

In diesem Zusammenhang wurden vor allem die Aufstellungspflicht, Ausweisfragen und die bilanzielle Abbildung tatsächlicher und latenter Steuern hervorgehoben.

13 13:45 Arbeitsprogramm des HGB-FA

Auf Basis vorläufig im Rahmen der ersten Sitzung gefasster Beschlüsse und der Diskussionen zu den sechs während der zweiten Sitzung vorgestellten Themenvorschlägen erörtert der Fachausschuss die konkret in sein Arbeitsprogramm aufzunehmenden Maßnahmen und Projekte.

Hierbei handelt es sich vor allem um die noch ausstehenden Arbeiten an E-DRS 27 Konzernlagebericht, geringfügige, jedoch notwendige Überarbeitungen bestehender Standards, die grundlegende Überarbeitung des DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss sowie die Erarbeitung neuer Standards.

Der Fachausschuss beabsichtigt, den Entwurf seines Arbeitsprogramms im Umlaufverfahren im unmittelbaren Anschluss an die Sitzung abzustimmen und sodann vor allem seinen Mitgliedern, aber auch der fachlich interessierten Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen.

Des Weiteren ist vorgesehen, dass der HGB-FA unter Berücksichtigung eingegangener Stellungnahmen sein Arbeitsprogramm im Rahmen einer der nachfolgenden Sitzungen verabschiedet.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
20.04.2012