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Weitere Überarbeitung DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder (wird nicht öffentlich diskutiert)
Auf Basis der vergangenen Beratungen der DRSC-Fachausschüsse zu DRÄS 9 erörterte der Gemeinsame Fachausschuss das weitere Vorgehen in Bezug auf DRS 17. Der Fachausschuss stellte fest, dass durch das mit dem ARUG II Verständnis des Begriffs „Gewährung“ eine weitere, nun jedoch konzeptionelle Überarbeitung des Standards notwendig erscheint. Der Mitarbeiterstab wurde beauftragt, die DRSC-Arbeitsgruppe Organvergütung für die notwendigen Vorarbeiten einzubinden. |
Titel | Datum |
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10.01.2020 |