19. Sitzung IFRS-FA

Datum:
02.09.2013 - 03.09.2013
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

02.09.2013

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 nicht oeffentlicher Teil -
2 11:00 IASB ED/2013/6 Leases

Zu ED/2013/6 Leases werden dem IFRS-Fachausschuss zunächst ausgewählte Ergebnisse des Feldtests vorgestellt, den das DRSC gemeinsam mit EFRAG und anderen nationalen Standardsetzern durchgeführt hat. Die vorgestellten und teilweise weitergehend erörterten Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Informationen, die von den 18 teilnehmenden Unternehmen aus Deutschland bereitgestellt wurden. Der Feldtest richtete sich an Leasingnehmer und bezog sich auf die praktische Anwendung der in dem ED vorgeschlagenen Regelungen und diesbezüglich festgestellte Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten der Regelungen des ED.

Des Weiteren diskutiert der Fachausschuss den vor der Sitzung vorgelegten Entwurf der Stellungnahme an den IASB und beschließt eine Reihe von Anpassungen und Änderungen. Die Verabschiedung der Stellungnahme soll unter Berücksichtigung der vorzunehmenden Änderungen im Umlaufverfahren erfolgen.

2 13:00 IASB ED/2013/6 Leases (Fortsetzung)
3 14:15 IASB ED/2013/7 Insurance Contracts

Der IFRS-FA erörtert die vom IASB gestellten Fragen zum ED/2013/7 Insurance Contracts. Dabei werden die Argumente der AG Versicherungen zu den Regelungen und Fragestellungen des IASB vorgestellt und intensiv diskutiert.

Die Fachausschussmitglieder einigen sich bei nahezu allen Themengebieten, welche Stellung innerhalb der jeweiligen IASB-Fragen zu beziehen ist. Zum Thema Umsatzausweis beauftragt der IFRS-FA die AG Versicherungen, das Thema aufzubereiten und Argumente bereitzustellen, die dann vom IFRS-FA in der kommenden Sitzung diskutiert werden.

Weiterhin erörtert der IFRS-FA den Draft Comment Letter von EFRAG und beschließt, zu ausgewählten Punkten Stellung zu beziehen.

4 16:45 Interpretationsaktivitäten - u.a. IFRS IC-Meeting Juli

Der IFRS-FA lässt sich über die Sitzung des IFRS IC vom Juli 2013 Bericht erstatten und diskutiert ausgewählte Aspekte der vom IC behandelten Themen. Zu zwei der insgesamt fünf veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen beschließt der Fachausschuss Stellungnahmen beim IFRS IC einzureichen.

Hierbei handelt es sich zunächst um den vorläufigen Beschluss in Zusammenhang mit IAS 19 zu actuarial assumptions: discount rate. Das IFRS IC hat vorläufig entschieden, ein Projekt zur Konkretisierung des in IAS 19.83 verwendeten Ausdrucks high quality corporate bonds (HQCB) nicht in seine Agenda aufzunehmen.

In der Stellungnahme vertritt und begründet der IFRS-FA die gegenteilige Auffassung, dass eine Konkretisierung dieses Begriffs dringend notwendig ist. Weiter wird ausgeführt, dass das IFRS IC in seiner vorläufigen Agendaentscheidung aufgrund der gewählten Formulierungen faktisch zum Ausdruck bringt, dass nur Unternehmensanleihen mit einem „AA“ Rating oder besser als HQCB einzustufen sind. Wenn dies das Verständnis des IFRS IC ist, dann sollte diese Auffassung nach Meinung des Fachausschusses in der Agenda­entscheidung auch ausdrücklich und eindeutig so zum Ausdruck gebracht werden.

Des Weiteren beschließt der Fachausschuss, auch zur vorläufigen Agendaentschei­dung eine Stellungnahme einzureichen, die sich auf die Einstufung einer Pflichtwandelanleihe als Eigen- oder als Fremdkapital gem. IAS 32 bezieht.

Bei den hier in Diskussion stehenden Instrumenten handelt es sich um fest verzinsliche Anleihen, die unter Berücksichtigung von Ober- und Untergrenze am Ende der Laufzeit durch die Lieferung einer variablen Anzahl von Anteilen des bilanzierenden Unternehmens zu erfüllen sind, wobei sich der Emittent die Möglichkeit vorbehält, die Anleihe vorzeitig gegen Lieferung der maximalen Anzahl von Anteilen gem. Obergrenze und gegen Zahlung aller Zinsen, die bis zum Laufzeitende angefallen wären, zu erfüllen. Die Begründung des IFRS IC, dieses Thema nicht in seine Agenda aufzunehmen, verweist lediglich auf IAS 32.15 (Abstellen auf die wirtschaftliche Substanz des Instruments). Der Fachausschuss unterstützt die vorläufige Entscheidung des IFRS IC, regt aber an, weitere relevante Aspekte in die Agendaentscheidung aufzunehmen, die die Anwender bei der Einstufung solcher Instrumente berücksichtigen sollten (u.a. eine differenziertere Diskussion des Begriffs „wirtschaftliche Substanz“, eine Abgrenzung von economic or business reasons gegenüber economic compulsion sowie die Berücksichtigung der Vorschrift gem. IAS 32.20(b)(ii)).

03.09.2013

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6 08:30 IASB DP/2013/1 A Review of the Conceptual Framework for Financial Reporting

Der FA diskutiert die Vorschläge des IASB zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital (EK/FK). In diesem Zusammenhang wird auch der Entwurf eines Bulletins zur EK/FK-Abgrenzung besprochen.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das Überarbeitungsprojekt des Rahmenkonzepts keine fundamentale Neuausrichtung anstrebt – vielmehr grundsätzlich der Klarstellung und Ergänzung dienen soll – ist die Mehrzahl der FA-Mitglieder der Ansicht, dass sich der IASB-Vorschlag zur Klarstellung im Sinne eines strict obligation approach, inklusive der Darstellung des wealth transfers zwischen entsprechenden Eigenkapitalklassen, zweckmäßig darstellt. Gleichwohl sieht der FA weiteren Klärungs- und Diskussionsbedarf hinsichtlich der IASB-Vorschläge für eine abschließende Beurteilung und Stellungnahme gegenüber dem IASB.

Neben der Diskussion zur EK/FK-Abgrenzung werden die Vorschläge im IASB-Diskussionspapier zur Bewertung von Abschlussposten erörtert. Der FA sieht in den Vorschlägen generell eine Verbesserung gegenüber den Ausführungen im bestehenden Rahmenkonzept. Mit Bezug auf die Formulierungen im Diskussionspapier sieht der FA dennoch die Notwendigkeit, dass ein überarbeitetes Rahmenkonzept bei der Frage nach der Bewertung von Abschlussposten dem „reliability“-Gedanken stärker Rechnung tragen sollte.

5 13:15 Ueberarbeitung DRS 17 Berichterstattung ueber die Verguetung von Organmitgliedern

Der IFRS-FA diskutiert die grundsätzliche Konzeption des DRS 17 und stellt dabei fest, dass die unterschiedliche konzeptionelle Behandlung von aktienbasierten und nicht-aktienbasierten Bezügen nicht wünschenswert ist. Daher spricht sich der IFRS-FA für eine Überarbeitung des DRS 17 mit dem Ziel aus, eine konzeptionelle Gleichbehandlung von aktienbasierten und nicht-aktienbasierten Bezügen zu erreichen.

8 14:15 Macro Hedging

Der Tagesordnungspunkt wird auf die 20. Sitzung des IFRS-FA vertagt.

7 15:15 IASB ED/2013/5 Regulatory Deferral Accounts

Der IFRS-FA erörtert den derzeitigen Entwurf der Stellungnahme an den IASB sowie EFRAG und hierbei insbesondere die Frage des Anwendungsbereichs des ED. Hierzu wird bemerkt, dass bei der aktuell vorgeschlagenen Beschränkung auf Erstanwender im Sinne des IFRS 1 wesentliche Jurisdiktionen, die in den letzten Jahren auf IFRS übergegangen sind, die neuen Vereinfachungsregeln nicht anwenden könnten.

Vor dem Hintergrund des eingeschränkten Geltungsbereichs der behandelten regulatorischen Aktivitäten könnte der IFRS-FA dennoch eine optionale Anwendbarkeit eines Interim Standards auf der Grundlage des ED unter der Maßgabe befürworten, dass

  • alle konzeptionellen Themen im Compre-hensive Project zu Rate-regulated Activities nochmals vom IASB überdacht werden (inkl. der Definition regulatorischer Aktivitäten selbst)
  • der Standard tatsächlich nur eine Übergangslösung darstellt und der IASB das Comprehensive Project zügig vorantreibt.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
03.09.2013