17. Sitzung IFRS-FA

Datum:
06.06.2013 - 07.06.2013
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

06.06.2013

Top Start Thema Dokumente
3 09:30 IASB ED/2013/6 Leases

Die bereits in der 16. Sitzung begonnene Vorstellung der Regelungen des überarbeiteten Entwurfs zur bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen (ED/2013/6 Leases) wird fortgesetzt und mit der Darstellung der vorgesehenen Übergangsvorschriften abgeschlossen. Der IFRS-FA diskutiert einzelne Aspekte der neuen Regelungen, wobei die Leasinggeberbilanzierung und Sale-and-Leaseback Transaktionen im Vordergrund stehen.

6 11:00 Ueberarbeitung Verlautbarungen des RIC - Stellungnahmen

Am 26. März 2013 hat der IFRS-FA den Entwurf zu Änderungen an den Verlautbarungen des RIC bzw. des DRSC bezüglich der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinn des § 315a Abs. 1 HGB veröffentlicht. Vor dem Hintergrund, dass zu diesem Entwurf keine Stellungnahmen eingereicht wurden und unter Berücksichtigung einer redaktionellen Anpassung beschließt der Fachausschuss, die vorgesehenen Änderungen in Öffentlicher Sitzung im Rahmen seiner 18. Sitzung zu verabschieden.

11 11:30 Sonstiges - IFRIC-Update Mai 2013
2 12:45 IASB ED/2013/4 Defined Benefit Plans: Employee Contributions (amend IAS 19)

Dem IFRS-FA werden die Diskussionsergebnisse der AG „Pensionen“ zum ED/2013/4 Defined Benefit Plans: Employee Contributions (amend IAS 19) vorgestellt. Auf Basis dieser Ergebnisse erörtert der IFRS-FA den Inhalt seiner Stellungnahme zum ED/2013/4. Schwerpunkte sollen die Abgrenzung des Anwendungsbereichs der im ED vorgeschlagenen Erleichterung und das Aufzeigen von Sachverhalten sein, für die Anwendungsleitlinien als notwendig erachtet werden.

Der IFRS-FA möchte mittels eines outreach request die Beurteilung der Entgeltumwandlung als arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanziert in anderen Ländern eruieren.

1 13:45 Conceptual Framework

Der IFRS-FA diskutiert die zum aktuellen Zeitpunkt absehbaren Vorschläge im angedachten Diskussionspapier zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts. Im Vordergrund der Sitzung stehen die Diskussionsthemen:

  • Zielsetzung und Status des Rahmenkonzepts;
  • Abschlussposten; sowie
  • Abgrenzung und Ansatz von Vermögenswerten.

Zielsetzung und Status des Rahmenkonzepts:

In der Sitzung wird die neue, abgestufte Zielsetzung des Rahmenkonzepts erörtert und zudem der Sachverhalt diskutiert, dass der IASB beabsichtigt, einige Regelungen ins Rahmenkonzept aufzunehmen, die nur dem IASB bei der (Weiter-)Entwicklung von Standards vorbehalten sein sollen. Der Fachausschuss sieht auf Basis der gegenwärtigen Informationslage notwendigen Klärungsbedarf, der in einer Stellungnahme zu adressieren ist.

Der FA diskutiert zudem die bereits in vorangegangenen Sitzungen thematisierte Zeitvorgabe zur Fertigstellung der Überarbeitung des Rahmenkonzepts durch den IASB. Der empfundene Zeitdruck für die Überarbeitung und die Nachbesserung grundlegender Fragen der Rechnungslegung nach IFRS erscheint nicht zweckdienlich und sollte auch in einer möglichen Stellungnahme des DRSC an den IASB thematisiert werden.

Abschlussposten:

Der FA erörtert die vorgeschlagene Auflistung der Abschlussposten im Rahmenkonzept. Es wird argumentiert, dass eine separate Auflistung von Anfangs- und Endsaldo als Abschlussposten nicht sinnvoll erscheint. Zudem wird die Zielsetzung dieser Auflistung kritisch erörtert. Der FA sieht Klärungsbedarf, welche Zielsetzung die Auflistung verfolgt. Allgemein ist der FA der Ansicht, dass neben der Auflistung auch die grundlegenden Eigenschaften und Implikationen der Abschlussposten im Rahmenkonzept darzustellen sind, ggfs. mit weiteren Ergänzungen in den einzelnen Standards. Ebenso muss der Zusammenhang zwischen den einzelnen Abschlussposten verständlich im Rahmenkonzept dargestellt werden.

Der FA vertritt die Ansicht, dass bei der vorgestellten Auflistung von Abschlussposten der IASB auch die „reclassification adjustments“ als Abschlussposten für die Gewinn- und Verlustrechnung in Betracht ziehen sollte, da zumindest gegenwärtig nicht absehbar ist, die Konzeption des sog. „income recycling“ für künftige Standards gänzlich aufzugeben.

Abgrenzung und Ansatz von Vermögenswerten:

Der Fachausschuss erörtert Bedenken, ob die vorgeschlagene Neufassung der Definition eines Vermögenswerts zu einem besseren Verständnis und zu einer besseren Abgrenzung führt. Einige FA-Mitglieder sind nicht gänzlich davon überzeugt, dass die Vorschläge eine wesentliche Verbesserung darstellen. Es wird angemerkt, dass die neuen Begriffe – insbesondere „capable“ an Stelle von „expected“ – ebenso interpretationsbedürftig sind und in Abgrenzung zur gegenwärtigen Definition im gleichen Maße ein Potential für Missverständnisse innewohnt.

Hinsichtlich des IASB-Vorschlags, nicht mehr allgemeine Ansatzkriterien im Rahmenkonzept aufzuführen, sondern die Ausnahmen vom Ansatz in der Bilanz in Einzelstandards zu regeln, trifft beim FA auf ein geteiltes Echo. Es werden insbesondere Bedenken vorgebracht, dass der Wegfall des Wahrscheinlichkeitskriteriums dazu führen könnte, dass in einigen Industriebranchen viele Vermögenswerte zu aktivieren sind, für die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in den Folgeperioden eine Wertminderung (impairment loss) erfasst werden muss. Der Nutzen dieser bereitgestellten Informationen wird in Frage gestellt, auch mit Blick auf die anfallenden Kosten für den Abschlussersteller.

Eine abschließende Würdigung der IASB-Vorschläge zum Wegfall der bestehenden, allgemeinen Ansatzkriterien im Rahmenkonzept ist vom FA für die Folgesitzung angedacht und soll im Zusammenhang mit den IASB-Vorschlägen zur Abgrenzung und zum Ansatz von Verbindlichkeiten diskutiert werden.

4 16:15 Long term investment activities

Im IFRS-FA wird das Thema long-term investments zum Antreiben der europäischen Wirtschaft auf Basis der Konsultationspapiere der EU, der Group of Thirty sowie von EFRAG diskutiert. Auf Grundlage der Papiere wird erörtert, welche Bedingungen insbesondere an die Rechnungslegung von Investments zu stellen sind und welche Kriterien dabei zu berücksichtigen sind. Es werden vor allem die Themen Abgrenzung und Behandlung von long term investments, Fair-Value-Bilanzierung, die aus der Bewertung entstehende Volatilität der Ergebnisse der Investmentgesellschaften sowie Konsolidierungskriterien angesprochen.

Auf Nachfrage, ob und an wen (EU und EFRAG erbitten eine Kommentierung) der IFRS-FA zu den aufgeworfenen Fragen eine Stellungnahme abgeben möchte, wird beschlossen, an die EU sowie in Kopie an EFRAG eine Stellungnahme einzureichen. Die Stellungnahme soll im Umlaufverfahren verabschiedet werden.

07.06.2013

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9 09:00 Financial Instruments: Hedge Accounting

Der IFRS-FA nimmt die aktuelle Planung von IASB-Veröffentlichungen zum Hedge Accounting zur Kenntnis.

Aufgrund der bald zu erwartenden Ergänzung von IFRS 9 um den Abschnitt Hedge Accounting werden Fragen der Erstanwendung, der ggf. vorzeitigen Anwendung und ein potenzielles Endorsement erörtert. Da der IASB künftig nur noch die Anwendung der letzten Version von IFRS 9 vorsehen wird, ist eine partielle Anwendung einzelner Phasen – wie bisher – nicht mehr möglich. Dies muss auch für das Endorsement bedacht werden. Eine partielle vorzeitige Anwendung wäre somit nicht möglich, außer ein partielles Endorsement (carve out) wird vorgenommen. Dies unterstützt der IFRS-FA jedoch nicht. Zudem würde dies keine IFRS-konformen Abschlüsse darstellen.

Der IFRS-FA befürwortet den baldigen Beginn des Endorsement-Prozesses. Dies begründet sich insb. vor dem Hintergrund, dass der IASB das Hedge Accounting und die Änderungen zur Kategorisierung vermutlich noch 2013 vollendet; bzgl. Impairment hängt der Vollendungszeitpunkt vor allem davon ab, ob sich IASB und FASB ggf. doch nochmal annähern.

10 10:00 IASB ED/2013/3 Financial Instruments: Expected Credit Losses

Der IFRS-FA setzt seine Diskussion zum ED fort. Insb. werden die Erkenntnisse aus der Öffentlichen Diskussion des DRSC gewürdigt.

Der IFRS-FA konkretisiert seine Anmerkungen zur Erleichterungsregel bei investment grade dahingehend, dass hier die Festlegung, es könne keine Signifikanz entstehen (somit kein Wechsel in Stage 2), nicht sachgerecht ist. Vielmehr müsste die Begründung lauten, dass ungeachtet einer als (relativ) signifikant erachteten Verschlechterung jedoch das (absolute) Risiko nicht-signifikant ist und somit einen Verbleib in Stage 1 rechtfertigt.

Zur Anwendung der PD wird eine Umkehrung der Regelung in ED.B11 vorgeschlagen, so dass eine 12-Monats-PD als Standardfall anwendbar ist, sofern nicht ein Hinweis auf eine Abweichung bei Anwendung der lifetime-PD vorliegt.

Schließlich stellt der IFRS-FA zur Regelung für credit-impaired assets fest, dass bei der übernommenen Grundlage aus IAS 39.AG5 das Kriterium des „deep discount“ unklar ist bzw. die daraus abzuleitende Abgrenzung, wann ein Asset als credit-impaired gilt, unklar erscheinen lässt.

8 12:45 nicht oeffentlicher Teil -
5 14:15 Vorschlag der EU-Kommission zur Ände-rung der 4. und 7. EU-Richtlinien im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen

Der IFRS-FA diskutiert den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der 4. und 7. Bilanzrichtlinie vom 16. April 2013 bezüglich der Offenlegung nicht-finanzieller und die Diversität betreffender Informationen. Der FA begrüßt die Bemühungen der EU-Kommission, unternehmerische Transparenz in ökologischen und sozialen Belangen zu erhöhen, lehnt jedoch die Einführung der neuen Berichtspflichten ab.

Eine freiwillige, über gesetzliche Vorschriften hinausgehende Berichterstattung über ökologische, soziale und Governance-Aspekte hält der FA für vorzugswürdig. Der FA beschließt, seine Position zum Richtlinienvorschlag zusammen mit den Anmerkungen des HGB-FA an das Bundesministerium der Justiz zu adressieren.

7 15:15 Rate regulated Activities

Steffen Schnabel (E.ON SE) berichtet über Rate Regulated Activities aus Sicht der Energieversorger. Er geht hierbei u.a. auf Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft, Regulierungssysteme, die Bestimmung der Erlösobergrenze und das Regulierungskonto ein.

Weiterhin wird auf die Unterscheidung von beeinflussbaren/ineffizienten und nicht beeinflussbaren/effizienten Kosten hingewiesen, wobei die Regulierung entsprechend an den beeinflussbaren Kosten ansetzt und hierfür eine Marge festgelegt wird. In Bezug auf das Regulierungskonto wird über die Bestimmung sowie den möglichen Einfluss des Netzbetreibers auf Planmengen und Erlösobergrenzen eingegangen und das Zusammenspiel bzw. die Abstimmung mit der Regulierungsbehörde diskutiert.

Es wird erörtert, welche anderen Bereiche vom Anwendungsbereich betroffen sind und wie der Adressatenkreis definiert werden sollte. Sowohl die Festlegung des Adressatenkreises als auch die konkrete Festlegung der Art der Regulierung in einem Standard werden als schwierig angesehen. Die Notwendigkeit des (Interim-) Standards wird hinterfragt. Auch die fehlende Vergleichbarkeit, da die Anwendung nur für einige Assets greift, wird kritisiert.

Derzeit erfolgt keine Bilanzierung des Regulierungskontos. Eine Erwähnung erfolgt nur in Anhangangaben und im Lagebericht.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
07.06.2013