Top | Start | Thema | Dokumente |
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3 | 09:30 |
IASB ED/2013/6 Leases
Die bereits in der 16. Sitzung begonnene Vorstellung der Regelungen des überarbeiteten Entwurfs zur bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen (ED/2013/6 Leases) wird fortgesetzt und mit der Darstellung der vorgesehenen Übergangsvorschriften abgeschlossen. Der IFRS-FA diskutiert einzelne Aspekte der neuen Regelungen, wobei die Leasinggeberbilanzierung und Sale-and-Leaseback Transaktionen im Vordergrund stehen. |
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6 | 11:00 |
Ueberarbeitung Verlautbarungen des RIC - Stellungnahmen
Am 26. März 2013 hat der IFRS-FA den Entwurf zu Änderungen an den Verlautbarungen des RIC bzw. des DRSC bezüglich der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinn des § 315a Abs. 1 HGB veröffentlicht. Vor dem Hintergrund, dass zu diesem Entwurf keine Stellungnahmen eingereicht wurden und unter Berücksichtigung einer redaktionellen Anpassung beschließt der Fachausschuss, die vorgesehenen Änderungen in Öffentlicher Sitzung im Rahmen seiner 18. Sitzung zu verabschieden. |
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11 | 11:30 | Sonstiges - IFRIC-Update Mai 2013 | |
2 | 12:45 |
IASB ED/2013/4 Defined Benefit Plans: Employee Contributions (amend IAS 19)
Dem IFRS-FA werden die Diskussionsergebnisse der AG „Pensionen“ zum ED/2013/4 Defined Benefit Plans: Employee Contributions (amend IAS 19) vorgestellt. Auf Basis dieser Ergebnisse erörtert der IFRS-FA den Inhalt seiner Stellungnahme zum ED/2013/4. Schwerpunkte sollen die Abgrenzung des Anwendungsbereichs der im ED vorgeschlagenen Erleichterung und das Aufzeigen von Sachverhalten sein, für die Anwendungsleitlinien als notwendig erachtet werden. Der IFRS-FA möchte mittels eines outreach request die Beurteilung der Entgeltumwandlung als arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanziert in anderen Ländern eruieren. |
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1 | 13:45 |
Conceptual Framework
Der IFRS-FA diskutiert die zum aktuellen Zeitpunkt absehbaren Vorschläge im angedachten Diskussionspapier zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts. Im Vordergrund der Sitzung stehen die Diskussionsthemen:
Zielsetzung und Status des Rahmenkonzepts: In der Sitzung wird die neue, abgestufte Zielsetzung des Rahmenkonzepts erörtert und zudem der Sachverhalt diskutiert, dass der IASB beabsichtigt, einige Regelungen ins Rahmenkonzept aufzunehmen, die nur dem IASB bei der (Weiter-)Entwicklung von Standards vorbehalten sein sollen. Der Fachausschuss sieht auf Basis der gegenwärtigen Informationslage notwendigen Klärungsbedarf, der in einer Stellungnahme zu adressieren ist. Der FA diskutiert zudem die bereits in vorangegangenen Sitzungen thematisierte Zeitvorgabe zur Fertigstellung der Überarbeitung des Rahmenkonzepts durch den IASB. Der empfundene Zeitdruck für die Überarbeitung und die Nachbesserung grundlegender Fragen der Rechnungslegung nach IFRS erscheint nicht zweckdienlich und sollte auch in einer möglichen Stellungnahme des DRSC an den IASB thematisiert werden. Abschlussposten: Der FA erörtert die vorgeschlagene Auflistung der Abschlussposten im Rahmenkonzept. Es wird argumentiert, dass eine separate Auflistung von Anfangs- und Endsaldo als Abschlussposten nicht sinnvoll erscheint. Zudem wird die Zielsetzung dieser Auflistung kritisch erörtert. Der FA sieht Klärungsbedarf, welche Zielsetzung die Auflistung verfolgt. Allgemein ist der FA der Ansicht, dass neben der Auflistung auch die grundlegenden Eigenschaften und Implikationen der Abschlussposten im Rahmenkonzept darzustellen sind, ggfs. mit weiteren Ergänzungen in den einzelnen Standards. Ebenso muss der Zusammenhang zwischen den einzelnen Abschlussposten verständlich im Rahmenkonzept dargestellt werden. Der FA vertritt die Ansicht, dass bei der vorgestellten Auflistung von Abschlussposten der IASB auch die „reclassification adjustments“ als Abschlussposten für die Gewinn- und Verlustrechnung in Betracht ziehen sollte, da zumindest gegenwärtig nicht absehbar ist, die Konzeption des sog. „income recycling“ für künftige Standards gänzlich aufzugeben. Abgrenzung und Ansatz von Vermögenswerten: Der Fachausschuss erörtert Bedenken, ob die vorgeschlagene Neufassung der Definition eines Vermögenswerts zu einem besseren Verständnis und zu einer besseren Abgrenzung führt. Einige FA-Mitglieder sind nicht gänzlich davon überzeugt, dass die Vorschläge eine wesentliche Verbesserung darstellen. Es wird angemerkt, dass die neuen Begriffe – insbesondere „capable“ an Stelle von „expected“ – ebenso interpretationsbedürftig sind und in Abgrenzung zur gegenwärtigen Definition im gleichen Maße ein Potential für Missverständnisse innewohnt. Hinsichtlich des IASB-Vorschlags, nicht mehr allgemeine Ansatzkriterien im Rahmenkonzept aufzuführen, sondern die Ausnahmen vom Ansatz in der Bilanz in Einzelstandards zu regeln, trifft beim FA auf ein geteiltes Echo. Es werden insbesondere Bedenken vorgebracht, dass der Wegfall des Wahrscheinlichkeitskriteriums dazu führen könnte, dass in einigen Industriebranchen viele Vermögenswerte zu aktivieren sind, für die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in den Folgeperioden eine Wertminderung (impairment loss) erfasst werden muss. Der Nutzen dieser bereitgestellten Informationen wird in Frage gestellt, auch mit Blick auf die anfallenden Kosten für den Abschlussersteller. Eine abschließende Würdigung der IASB-Vorschläge zum Wegfall der bestehenden, allgemeinen Ansatzkriterien im Rahmenkonzept ist vom FA für die Folgesitzung angedacht und soll im Zusammenhang mit den IASB-Vorschlägen zur Abgrenzung und zum Ansatz von Verbindlichkeiten diskutiert werden. |
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4 | 16:15 |
Long term investment activities
Im IFRS-FA wird das Thema long-term investments zum Antreiben der europäischen Wirtschaft auf Basis der Konsultationspapiere der EU, der Group of Thirty sowie von EFRAG diskutiert. Auf Grundlage der Papiere wird erörtert, welche Bedingungen insbesondere an die Rechnungslegung von Investments zu stellen sind und welche Kriterien dabei zu berücksichtigen sind. Es werden vor allem die Themen Abgrenzung und Behandlung von long term investments, Fair-Value-Bilanzierung, die aus der Bewertung entstehende Volatilität der Ergebnisse der Investmentgesellschaften sowie Konsolidierungskriterien angesprochen. Auf Nachfrage, ob und an wen (EU und EFRAG erbitten eine Kommentierung) der IFRS-FA zu den aufgeworfenen Fragen eine Stellungnahme abgeben möchte, wird beschlossen, an die EU sowie in Kopie an EFRAG eine Stellungnahme einzureichen. Die Stellungnahme soll im Umlaufverfahren verabschiedet werden. |
Titel | Datum |
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07.06.2013 |