Der DSR informiert sich über die Ergebnisse der Öffentlichen Diskussion vom 7. Oktober 2011 zum ED/2011/4 Investment Entities des IASB.
Ferner diskutiert der Standardisierungsrat den vorgelegten Entwurf seiner Stellungnahme an den IASB. Der DSR bekräftigt seine Position, dass die Fair Value-Bewertung von Investitionsobjekten – anders als vom IASB vorgesehen – bei Erfüllung der Kriterien nicht nur in der Bilanz von Investment Entities, sondern auch in der Bilanz eines Nicht-Investment-Mutterunternehmens erfolgen soll.
Der DSR befürwortet entgegen dem IASB-Vorschlag die retrospektive Anwendung des zukünftigen Standards. Der DSR weist aber gleichzeitig darauf hin, dass eine retrospektive Anwendung im Falle der bisherigen Konsolidierung und somit Eliminierung interner Transaktionen schwierig sein dürfte. Daher schlägt der DSR vor, die retrospektive Anwendung nur dann zu fordern, wenn sie praktikabel ist.
Weiterhin informiert sich der DSR über den am 21. Oktober veröffentlichten Vorschlag des US-amerikanischen Standardsetzers (FASB): Financial Services – Investment Companies. Sowohl der IASB- als auch der FASB-Entwurf stimmen in der wesentlichen Frage der Definition von Investment Entities überein.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Entwürfen besteht im Anwendungsbereich der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht. Gemäß dem FASB Vorschlag fallen Investment Entities nicht unter die Ausnahmeregel, wenn es sich um sog. fund of funds-Strukturen handelt, d.h. eine Investment Entity beherrscht eine andere Investment Entity und hält keine direkten, sondern indirekte Anteile an den Investitionsobjekten.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass der FASB die Übernahme der Fair Value-Bewertung durch ein ggf. existierendes Nicht-Investment-Mutterunternehmen vorsieht.