154. DSR-Sitzung

Datum:
03.03.2011 - 04.03.2011
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

03.03.2011

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1 09:30 nicht öffentlicher Teil -
2 10:00 Lagebericht

Der DSR führt seine Diskussion zur Berichterstattung über Ziele und Strategien fort. Es wird beschlossen, an der Anforderung, Ausmaß und Zeitbezug der Ziele anzugeben, festzuhalten.

Im Mittelpunkt der Diskussion zur Prognose-Berichterstattung steht die Frage, inwiefern im überarbeiteten Standard zur Lageberichterstattung explizite Vorgaben zur Prognose-Genauigkeit enthalten sein sollen.

Erörtert wird, inwiefern Punkt- und Intervallprognosen die Anforderung erfüllen, dass Prognosen Aussagen zur Richtung und zur Intensität der voraussichtlichen Entwicklung enthalten müssen. Darüber hinausgehende Anforderungen werden nicht benannt.

3 12:45 IFRS Foundation Monitoring Board: Consultative Report on the Review of the IFRS Foundation's Governance

Der Rat beschließt, den Consultative Report zu kommentieren und diskutiert im Folgenden den vom Monitoring Board adressierten Fragenkatalog.

Die Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung abschließend diskutiert.

4 14:45 Annual Improvements Project - update

Gegenstand des Tagesordnungspunkts 4 ist die Vorstellung, Analyse und erste Beurteilung der vom IASB für April 2011 im Rahmen eines ED angekündigten Verbesserungen der IFRS mittels seines Projekts Annual Improvements Process (AIP) für den nunmehr vierten AIP-Zyklus (2009-2011). Der DSR diskutiert die sieben bisher angekündigten Änderungsvorschläge und gelangt vorläufig zu den folgenden Einschätzungen.

Der vorgeschlagenen Klarstellung in Bezug auf IFRS 1, dass dieser Standard von einem Unternehmen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch mehrfach anzuwenden ist, schließt sich der DSR grundsätzlich an.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine solche Mehrfachanwendung nicht als Pflicht, sondern als Wahlrecht ausgestaltet werden sollte. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Norm zur Anwendung kommt, wenn vom IASB verabschiedete Standards verspätet durch die EU übernommen werden und damit die Abschlüsse von EU-Unternehmen vorübergehend nicht EU-konform sind.

Erörtert wird ferner der Fall des Übergangs von den IFRS for SMEs auf die sog. Full IFRS sowie die dem Vorschlag des IASB zur Anpassung des IFRS 1 (derzeit) entgegenstehende Vorschrift para. 35.2 des IFRS for SMEs, der zufolge die Unternehmen von den korrespondierenden Übergangsvorschriften nur einmalig Gebrauch machen dürfen.

Die vom IASB vorgeschlagenen Folgeanpassungen des IAS 1 in Bezug auf

  • die Zielsetzung von Abschlüssen und
  • zum Begriff der „Verständlichkeit“ aufgrund der im September 2010 abgeschlossenen Phase A der Überarbeitung des Rahmenkonzepts

steht der DSR skeptisch gegenüber.

Der DSR schlägt in diesem Zusammenhang insbesondere vor, alle Passagen zur Zielsetzung von Abschlüssen in IAS 1 zu streichen.

Negativ wird vom DSR auch die nur sukzessive Anpassung der IFRS aufgrund von Änderungen des Rahmenkonzepts gesehen – der Rat hält eine durchgehende Änderung aller IFRS in solchen Fällen für sachgerecht.

Weiter diskutierte Verbesserungsvorschläge des IASB, die der DSR weitgehend unter-stützt, beziehen sich auf folgende Sachverhalte:

  • Gewährung der Möglichkeit zur Beibehaltung aktivierter Fremdkapitalkosten bei qualifizierenden Vermögenswerten nach einem von den IFRS abweichenden Rechnungslegungsrecht in der IFRS-Eröffnungsbilanz (IFRS 1) sowie die Pflicht zur Aktivierung von Fremdkapitalkosten ab diesem Zeitpunkt nur in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 23;
  • Klarstellung, dass (1) die sog. dritte Bilanz gem. IAS 1.10 (f) auf den Eröffnungsbilanzstichtag der Vorjahresvergleichsperiode zur Verfügung zu stellen ist und (2) im Rahmen freiwillig zur Verfügung gestellter Abschlussinformationen auch einzelne Abschlussbestandteile (im Gegensatz zu einem vollständigen Abschluss i.S.v. IAS 1.10) zur Verfügung gestellt werden dürfen, sofern sichergestellt ist, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Unternehmens vermittelt und den IFRS entsprochen wird;
  • Klarstellung in IAS 16.8, dass Wartungsgeräte als Sachanlagevermögen zu bilanzieren sind, wenn deren Nutzung über ein Jahr hinausgeht;
  • Aufgabe der bisher in IAS 32.35 Satz 2 formulierten Regelung zur erfolgsneutralen Erfassung von Ertragsteuern bei Dividendenausschüttungen zu Gunsten eines Verweises auf die jeweiligen Regelungen des IAS 12, so dass insbesondere bei gespaltenen Ertragsteuersätzen für Thesaurierungen bzw. Ausschüttungen eine nachträgliche Erfassung der Ertragsteuergutschrift bei Dividendenausschüttungen im Gewinn oder Verlust der Periode erfolgt (IAS 12.52B),
  • Angleichung der Anforderungen gemäß IAS 34.16A (g) (iv) zur Angabe der Gesamtvermögenswerte je Segment an die entsprechenden Anforderungen gemäß IFRS 8.23, so dass Segmentvermögenswerte auch in Zwischenabschlüssen nur dann an-zugeben sind, wenn die entsprechenden Beträge der verantwortlichen Unternehmensinstanz regelmäßig vorgelegt werden.
5 16:30 nicht öffentlicher Teil -

04.03.2011

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6 09:00 nicht öffentlicher Teil -
7 10:00 IAS 39 replacement: IASB ED/2010/13 Hedge Accounting

Der DSR erörtert den ED. In dieser Sitzung werden primär die Zusatzangaben, der Ausweis von Wertänderungen im Zusammenhang mit der Designation von Gruppen und das Designationsverbot von Gruppen, die Prepayment-Optionen enthalten, erörtert (Fragen 5, 12, 13).

Der DSR hält fest, dass die Zusatzangaben zu umfassend erscheinen, weil sie nicht nur das Hedge Accounting betreffen. Überdies ist die Einordnung in die (umfassenderen) IFRS 7-Angabepflichten unklar.

Zur Erfassung von Wertänderungen bei Designation von Gruppen plädiert der DSR – wie bereits in Bezug auf die bilanzielle Erfassung – für einen zusammengefassten Ausweis von Wertänderungen von gesicherten Verträgen/Bestandteilen und Sicherungsinstrumenten.

Das Designationsverbot von Prepayment-Optionen erscheint dem DSR einerseits zu restriktiv, andererseits nicht substantiell genug erörtert. Insbesondere fehlt ein allgemeingültiges Prinzip, das auch für andere Sachverhalte (etwas Leasingverträge), bei denen Optionen zur frühzeitigen Vertragsbeendigung oder Vertragsverlängerung existieren, gilt.

Schließlich erörtert der DSR die von EFRAG vorgebrachte Problematik der Sub-LIBOR-Hedges. Der DSR spricht sich gegen das Verbot deren Designation aus.

Der DSR wird seine Stellungnahme zum Ablauf der Kommentierungsfrist an den IASB übermitteln.

8 12:45 IAS 39 replacement: Supplement zu IASB ED/2010/1 - Impairment

Der DSR setzt seine Diskussion des Zusatzdokuments zum IASB ED/2009/12 Impairment fort und erörtert seine an den IASB abzugebende Stellungnahme. Dabei werden die folgenden Punkte hervorgehoben:

  • Die Abgrenzung zwischen „good book“ und „bad book“ ist nicht ausreichend klar dargestellt. Dies betrifft insbesondere Fälle bei denen ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte in mehr als zwei Risikokategorien einteilt. Ähnliche Fragen hinsichtlich der Zuordnung stellen sich auch beim Ankauf wertgeminderter Forderungen sowie bei im Rahmen von Unternehmenserwerben übernommenen finanziellen Vermögenswerten.
  • Das Wahlrecht hinsichtlich Bestimmung des Zinssatzes zur Diskontierung erwarteter Kreditausfälle wird kritisch gesehen. Zur Vermeidung einer doppelten Risikoberücksichtigung sollte der bei der erstmaligen Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes ermittelte Effektivzinssatz auch hier Anwendung finden.
  • Der DSR lehnt die Herausnahme kurzfristiger Forderungen aus dem Anwendungsbereich des Zusatzdokuments ab, da dies dem Ziel eines einheitlichen Wertminderungsmodells entgegensteht.
  • Die geforderten Anhangangaben über fünf Perioden sollten im Übergangszeit-punkt nicht rückwirkend, sondern nur sukzessiv gemacht werden, so dass diese erst im vierten Folgejahr vollständig vorliegen.
9 14:45 IAS 39 replacement: IASB ED/2010/1 Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities

Dieser Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig gestrichen

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Titel Datum
Sitzungsbericht
04.03.2011