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1 | 09:30 | nicht-öffentlicher Teil | - |
2 | 10:00 |
TAP Income Tax
Der DSR informiert sich über den aktuellen Stand des pro-aktiven Projekts zur Rechnungslegung von Ertragsteuern. Die Projektverantwortlichen von ASB und DRSC berichten über die bisher erfolgten Arbeiten, insbesondere über die Überprüfung der Eignung der bereits existierenden Ansätze zur Erfassung und Bilanzierung latenter Steuern zur Lösung der Probleme, die aus der Anwendung von IAS 12 resultieren. In diesem Zusammenhang fragt der DSR kritisch nach, inwieweit der zurzeit geltende IAS 12 tatsächlich Probleme bei der Erfassung und Bilanzierung latenter Steuern verursacht. Aus Sicht eines Abschlusserstellers wird die Ermittlung von latenten Steuern nach IAS 12 teilweise als einfache Rechnung angesehen, andererseits ist das Ergebnis dieser Rechnung aus Nutzersicht nicht immer zufriedenstellend. Ferner diskutiert der DSR die Problematik von nicht abzugsfähigen Vermögenswerten und dem damit verbundenen Ansatz bzw. Nicht-Ansatz einer Verbindlichkeit für latente Steuern. Das Projektteam befürwortet den Nicht-Ansatz einer Steuerverbindlichkeit. Kritisch wird das GuV-orientierte Konzept der timing-difference, das als Grundlage für weitere Überlegungen dient, im Vergleich zu dem der temporary-difference gemäß IAS 12 diskutiert. Der DSR erörtert auch die Problematik der Verzinsung von latenten Steuern. Zudem wird die anhaltende Diskussion um den Ausweis im OCI vs. P&L (und potenzielle Änderungen hierbei) als Problempunkt erkannt, weil hier eine potenziell mehrfache Berücksichtigung bei (zunächst) Ausweis im OCI und ggf. späterem Recycling in die P&L entstehend könnte. Ferner wird ein begrenzter Informationsnutzen gesehen, wenn die Bilanzierung von Steuern und Angaben hierzu auf Konzernebene vorgenommen wird. Die Ursache hierfür liegt darin, dass der Posten Steueraufwand keine Aussage über die tatsächliche Steuerlast ermöglicht, weil die Konzernmutter nicht (bzw. allenfalls mittelbar) Steuersubjekt ist. Zur Frage des weiteren Vorgehens im Projekt schlägt der DSR vor, von der Veröffentlichung der Ergebnisse in zwei Teilen abzusehen, stattdessen ein Gesamt-Ergebnisdokument bzw. Diskussionspapier anzustreben. Dessen Veröffentlichung wird zwar nicht vor Ende 2011 erwartet; der zeitliche Nachteil gegenüber einer Veröffentlichung von zwei Teildokumenten ist im Vergleich zum Vorteil, dass alle Ergebnisse im Zusammenhang vorgestellt und diskutierten würden, nachrangig. Zudem gibt es seitens des IASB keine kurzfristige Terminplanung, welche eine frühere Veröffentlichung von Vorschlägen aus diesem Research-Projekt erforderlich machen. |
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4 | 12:45 |
Diskontsatz für Versicherungsverbindlichkeiten
Der DSR wird über den Zwischenstand der Erörterungen im IASB unterrichtet. Der IASB fokussiert seine Beratungen zurzeit auf den Diskontierungszinssatz und den Ausweis (OCI oder P&L) von Bewertungsänderungen – beides mit dem Ziel, mismatches aufgrund der Bewertung von Verbindlichkeiten aus sehr lang laufenden Verträgen und Finanzanlagen mit kürzeren Laufzeiten zu verringern. Der DSR weist darauf hin, dass mismatches nicht vermieden werden können, solange das Gesamtmodell für Versicherungsverträge eine teilweise Bewertung zu amortised cost ausschließt. Der DSR erörtert kurz, welche Details aus seinem Vorschlag, für Versicherungsverträge ein gemischtes Bewertungsmodell unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells zuzulassen, die bestehende Sichtweise verdeutlichen.
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3 | 14:00 |
IAS 39 replacement: IASB ED/2010/13 Hedge Accounting
Der DSR setzt seine Diskussion des ED Hedge Accounting fort. Feedback aus der Öffentlichen Diskussion und der Industrie-Vertreter in der DRSC-Arbeitsgruppe bestätigt einige der bisher vom DSR festgestellten Kritikpunkte. Die kritischen Punkte sind vorrangig aus Sicht von Kreditinstituten anzubringen; für die Industrie hingegen werden die Vorschläge deutlich begrüßt. Zusätzlich zu den bisherigen Aspekten kommt der DSR zu folgenden Erkenntnissen:
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5 | 09:00 |
Lagebericht
Der DSR setzt die Diskussion zur Überarbeitung der DRS zur Lageberichterstattung fort. Nach allgemeinen Ausführungen zum erreichten Projektstand wird eine überarbeitete Fassung des Entwurfstexts zur Berichterstattung über Ziele und Strategien im Detail besprochen. Hierbei aufgeworfen wird die generelle Frage nach der Darstellung der unterschiedlichen Anforderungen an kapitalmarktorientierte Unternehmen und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen. In Hinblick auf einen Standardaufbau, aus dem die unterschiedlichen Anforderungen klar und deutlich hervorgehen, werden unterschiedliche Alternativen erörtert (Differenzierung der Anforderungen im Textfluss, am Ende des Standards, am Ende einzelner Standardabschnitte, zwei getrennte Standards). Der DSR bittet die AG Lagebericht, eine Empfehlung auszuarbeiten. Es wird festgehalten, dass der Fragenkatalog des Standardentwurfs diesen Aspekt aufgreifen soll. Der DSR hinterfragt weiterhin grundsätzlich den unterschiedlichen Verpflichtungsgrad segmentspezifischer Angaben. Geprüft werden soll, inwieweit eine durchgehende Verpflichtung bzw. ein durchgehendes Wahlrecht zweckmäßig ist. Abweichungen von einer einheitlichen Vorgehensweisen – sofern erforderlich – sollen begründet werden. Mit Blick auf differenzierten Anforderungen an kapitalmarktorientierte und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen soll für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ein durchgehendes Wahlrecht angestrebt werden. Eine Pflicht zur Aufnahme segmentspezifischer Detailangaben im Lagebericht kann an die Pflicht zur Erstellung einer Segmentberichterstattung anknüpfen. Unternehmen, die freiwillig eine Segmentberichterstattung veröffentlichen, sollen wie Unternehmen, die verpflichtet sind, eine Segmentberichterstattung zu veröffentlichen, behandelt werden. Darüber hinaus werden Anpassungen des Wortlauts einzelner Tz. des Entwurfstexts zur Berichterstattung über Ziele und Strategien besprochen. Abschließend diskutiert der DSR die überarbeitete Fassung des Entwurfstexts zur Prognose-Berichterstattung. Erneut im Mittelpunkt stehen Diskussionen zum Grad der Quantifizierung von Prognosen und Prognose-Annahmen sowie zur Definition des Begriffs „quantitativ“. Der DSR hält an seiner Entscheidung fest, nicht auf die Begriffe „qualitativ“ und „quantitativ“ abzustellen. Stattdessen soll auf Richtung und Intensität der voraussichtlichen Entwicklung abgestellt werden. Die Diskussion soll in der kommenden DSR-Sitzung fortgesetzt werden. |
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5 | 12:45 | Lagebericht (Forts.) | - |
6 | 13:45 |
IAS 39 replacement: Impairment
Dieser Der DSR erörtert erstmals das vom IASB veröffentlichte Zusatzdokument. Die darin enthaltenen Vorschläge stellen nach Ansicht des DSR eine passende Lösung für die am ED geäußerten Bedenken hinsichtlich der erwarteten Umsetzungsschwierigkeiten dar. Den besonderen Nutzen des Zusatzdokuments sieht der DSR darin, dass – neben der Schätzung der Höhe der erwarteten Ausfälle – die größere Schwierigkeit in der Schätzung der zeitlichen Verteilung erwarteter Ausfälle hiermit adressiert und sachgerecht gelöst wird. Insgesamt wird der Vorschlag begrüßt. Gleichwohl werden folgende Aspekte hinterfragt und erörtert:
Der DSR wird in der kommenden Sitzung die Diskussion fortsetzen und eine Stellungnahme gegenüber dem IASB abgeben. |
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7 | 15:45 |
EU Consultation document: Strategy of the IFRS Foundation
Dieser Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig gestrichen. |
Titel | Datum |
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04.02.2011 |