14. Sitzung IFRS-FA

Datum:
07.03.2013 - 08.03.2013
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

07.03.2013

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 nicht oeffentlicher Teil -
2 11:15 IASB ED/2012/6 Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture - amend IFRS 10/IAS 28

Dem IFRS-FA wird der Entwurf einer Stellungnahme zum ED/2012/6 vorgelegt. Die Vorschläge des IASB wurden in der 12. Sitzung des IFRS-FA diskutiert und gewürdigt. Die vorläufigen Einschätzungen des IFRS-FA wurden im Februar 2013 in einer Öffentlichen Diskussion des Themas vorgestellt und von den Teilnehmern jeweils unterstützt. Auf dieser Basis wird die Stellungnahme finalisiert.

3 11:45 IASB ED/2012/7 Acquisition of an Interest in a Joint Operation – amend IFRS 11

Dem IFRS-FA wird der Entwurf einer Stellungnahme zum ED/2012/7 vorgelegt. Die Vorschläge des IASB wurden in der 12. Sitzung des IFRS-FA diskutiert und gewürdigt. Die vorläufigen Einschätzungen des IFRS-FA wurden im Februar 2013 in einer Öffentlichen Diskussion des Themas vorgestellt und von den Teilnehmern jeweils unterstützt. Der IFRS-FA entscheidet sich, in der Stellungnahme auf Klarstellungsbedarf für einen weiteren Sachverhalt hinzuweisen und die Stellungnahme im Umlaufverfahren zeitnah zu finalisieren.

4 13:00 IASB ED/2012/4 Classifcation and Measurement: Limited Amendments to IFRS 9

Der IFRS-FA erörtert bisher offen gebliebene Aspekte des vorliegenden Entwurfs. Zudem werden die Erkenntnisse der beiden DRSC-Arbeitsgruppen „Finanzinstrumente“ und „Versicherungen“ aus deren gemeinsamer Sitzung besprochen. Schwerpunkte der Diskussion sind das aus Sicht des IFRS-FA unzureichend definierte Cashflow-Kriterium sowie der IASB-Vorschlag, eine verpflichtende FV-OCI-Kategorie einzuführen.

Der IFRS-FA regt eine tiefergehende Klarstellung des Cashflow-Kriteriums an; gleichwohl ergab sich kein eindeutiger Vorschlag, wie insb. die Zinskomponente allumfassend beschrieben werden kann. Die FV-OCI-Bewertung wird weiterhin als Option angeregt. Jedoch wird hier ein Zielkonflikt zwischen der Banken- und der Versicherungsbranche gesehen, da insb. die Bewertung der Passiva zu unterschiedlichen Bewertungs-Mismatches führen dürfte, sodass eine Ausgestaltung der FV-OCI-Kategorie, die sich für beide Branchen als zielführend erweist, im Rahmen des derzeitigen IASB-Kategorisierungsmodells kaum möglich erscheint.

5 15:00 Ueberarbeitung Verlautbarungen des RIC

Aufgrund neu erarbeiteter IFRS und der Änderung bestehender IFRS, geänderter Gesetze und EU-Richtlinien sowie neuer Deutscher Rechnungslegungsstandards (DRS) hatte der IFRS-FA in seiner 13. Sitzung beschlossen, die vom RIC (Rechnungslegungs Interpretations Committee) bis zum Ende des Jahres 2011 veröffentlichten Interpretationen und Anwendungshinweise anzupassen und zu aktualisieren, wobei es sich weitgehend um redaktionelle Anpassungen handelt.

Zu diesem Zweck diskutiert der FA den vorgelegten Entwurf einer entsprechend zu veröffentlichenden Unterlage. Aufgrund vor Veröffentlichung notwendiger Anpassungen soll diese Unterlage im Nachgang zur Sitzung im Umlaufverfahren abgestimmt und noch im März mit der Möglichkeit zur Kommentierung durch die interessierte Öffentlichkeit bis etwa Ende Mai 2013 veröffentlicht werden.

6 15:45 Aenderungsvorschlaege zum DCGK vom 05.02.2013 und DRS 17 Berichterstattung ueber die Verguetung von Organmitgliedern

Dem IFRS-FA werden die Änderungsvorschläge am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) bzgl. der Berichterstattung über die Vorstandsvergütung vorgestellt. In diesem Zusammenhang werden dem FA die aus den Änderungsvorschlägen entstehenden Abweichungen gegenüber dem DRS 17 aufgezeigt.

Im Ergebnis seiner Diskussion entschließt sich der FA, eine Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen an der Berichterstattung über die Vorstandsvergütung an die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu senden.

In seiner Sitzung im Juli wird sich der FA erneut mit dem Thema befassen, insbesondere eine mögliche Überarbeitung des DRS 17 erörtern.

7 16:45 IASB ED/2013/1 Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial Assets –amendments to IAS 36

Der IFRS-FA verabschiedet seine Stellungnahmen an den IASB und an EFRAG zum IASB ED/2013/1 Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial Assets (Proposed Amendments to IAS 36). Er stimmt den Vorschlägen als Beseitigung einer nicht beabsichtigten Regelung zu; das hinzugefügte Beispiel wird jedoch als nicht hilfreich und eher irreführend angesehen.

08.03.2013

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8 09:00 IASB ED/2012/5 Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation – amend to IAS 16 and IAS 38

Der IFRS-FA setzt die Diskussion der vom IASB im ED/2012/5 vorgeschlagenen Änderungen an IAS 16 und IAS 38 bezüglich akzeptierter Abschreibungsmethoden fort und erörtert die Entwürfe seiner Stellungnahmen an den IASB sowie an EFRAG. Insbesondere wird die Frage diskutiert, was unter dem Begriff „künftiger wirtschaftlicher Nutzen“ eines Vermögenswerts zu verstehen ist: physischer Output oder Cash Inflows, die durch die Nutzung eines Vermögenswerts generiert werden. Der FA hält fest, dass dieser Begriff durch den IASB definiert werden sollte. Ferner spricht sich der FA für eine prospektive Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen aus.

Die finalen Stellungnahmen sollen im Umlaufverfahren verabschiedet werden

9 09:30 Conceptual Framework

Der IFRS-FA diskutiert die vorliegenden Bulletin-Entwürfe zu den Themen Uncertainty, Reliability und Prudence. Gegenstand des Uncertainty-Bulletin ist die Diskussion hinsichtlich der konzeptionellen Fragestellung, ob grundsätzlich alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit der verbundenen, künftigen Zahlungsströme in der Bilanz zu erfassen sind, oder ob weiterhin in den IFRS ein Ansatzkriterium in Form einer Wahrscheinlichkeitsgrenze für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestehen soll. Der Reliability-Bulletin adressiert die gegenwärtigen Vorbehalte verbunden mit dem Sachverhalt, dass in der Überarbeitung des Rahmenkonzepts im Jahr 2010 der weit geläufige Begriff der Verlässlichkeit hinsichtlich qualitativer Anforderungen an den Abschluss durch den Begriff der „Glaubwürdigen Darstellung“ und „Nachprüfbarkeit“ ersetzt wurde. Auch im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Rahmenkonzepts im Jahr 2012 werden im Prudence-Bulletin die Bedenken adressiert, die aus dem Ausschluss der Vorsichts-Anforderung für die IFRS erwachsen.

Der FA stimmt den Bulletin-Entwürfen hinsichtlich Uncertainty und Reliability unter Federführung von EFRAG zu. Dem Prudence-Bulletin unter der Federführung des FRC wird ebenso grundsätzlich zugestimmt, vorbehaltlich der vorgestellten und diskutierten Verbesserungs­vorschläge.

Der FA betont, dass die Bulletins primär den Zweck verfolgen, den Diskurs zu wichtigen Themen hinsichtlich der Überarbeitung des Rahmenkonzepts der IFRS mit der interessierten Öffentlichkeit zu fördern. Vor diesem Hintergrund wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht die unmittelbare Notwendigkeit gesehen, dass der IFRS-FA sowie entsprechende Partner von ANC, OIC, FRC und EFRAG vorbehaltlos allen Aussagen und Ansichten in den einzelnen Bulletins zustimmen müssen. Ein entsprechend erläuternder Hinweis (disclaimer) im Bulletin kann generell Bedenken und Vorbehalte adressieren.

Im Anschluss diskutiert und erörtert der FA die aktuellen Vorschläge des IASB-Staffs zur Überarbeitung des IFRS-Rahmenkonzepts sowie die vorläufigen inhaltlichen Entscheidungen des IASB für das anstehende Diskussionspapier zum Rahmenkonzept. Die Diskussion fokussiert sich auf die Bereiche Zielsetzung und Status des Rahmenkonzepts, die Abgrenzung und den Ansatz von Abschlussposten sowie die entsprechende (Folge)Bewertung. Die Diskussion dient der Meinungsbildung ohne konkrete Positionierung des FA zu einzelnen Fragen. Es werden gleichwohl bereits einzelne Sachverhalte erörtert, die der FA in eine Stellungnahme gegenüber dem IASB aufnehmen sollte, sofern sich keine Änderungen in den IASB-Vorschlägen für das Diskussionspapier abzeichnen.

Der FA diskutiert zudem die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Rahmenkonzept. Der FA konkretisiert seine Absichten und die Diskussionen der vorherigen FA-Sitzung zu diesem Thema. Bis zur nächsten FA-Sitzung sollen konkrete Vorschläge zur Besetzung der Arbeitsgruppe dem FA zur Abstimmung vorgelegt werden.

9 12:45 Conceptual Framework (Forts.)
10 15:15 IASB ED/2013/2 Novation of Derivatives and Continuation of Hedge Accounting - amend to IAS 39 and IFRS 9(Emir-Richtlinie)

Der IFRS-FA diskutiert den Inhalt des kürzlich veröffentlichten ED/2013/2. Die Intention des IASB zur Schaffung einer Erleichterung von der Pflicht zur Beendigung des Hedge Accountings wird durch den IFRS-FA begrüßt. Gleichwohl werden die zu erfüllenden Bedingungen als zu restriktiv angesehen, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Anwendungsfälle wie EMIR und Dodd-Frank Act.

Um tatsächlich eine Erleichterung für die in der Praxis durchgeführten Novationen zu erreichen, schlägt der IFRS-FA als unmittelbare Lösung vor, die Bedingung, dass eine gesetzliche oder regulatorische Pflicht zur Novation vorliegen muss, zu streichen. Zudem sollte der IASB den Sachverhalt erneut diskutieren, auch hinsichtlich der Abgrenzung zu vergleichbaren wirtschaftlichen Sachverhalten, um eine belastbare Langfristlösung zu schaffen.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
08.03.2013