14. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung

Datum:
22.02.2023 - 22.02.2023
Start:
09:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

22.02.2023

Top Start Thema Dokumente
1 09:00 nicht öffentlich -
2 10:45 Sektorspezifische ESRS - Update

Der Mitarbeiterstab informierte den Fachausschuss über den Stand der Sektor-ESRS bzw. deren Entwicklung bei der EFRAG. Die erste Tranche der Sektorstandards, welche als Exposure Drafts ab April 2023 zur Konsultation gestellt werden, umfasst die Sektoren „Mining, Quarrying and Coal“, „Oil & Gas“, „Road Transport“ und „Agriculture, Farming and Fishing“ sowie ESRS SEC 1 für die Anleitung zur Identifikation relevanter ESRS-Sektoren, für die auch nach ESRS 2 General disclosures die Umsatzerlöse für die Berichtsperiode anzugeben sind.

Der Fachausschuss wurde zudem über das Vorhaben der DRSC-Geschäftsstelle informiert, sektorspezifische Diskussionsrunden mit Experten abzuhalten.

Schließlich befasste sich der Fachausschuss mit dem aktuellen Working paper zum ESRS „Mining, Quarrying and Coal“. Kritisch gesehen wurde insbesondere eine durchgehende standortbezogene Berichterstattung. Diese Granularität spiegele in vielen Fällen nicht die interne Steuerung wider, die prinzipiell jedoch Grundlage für die Berichterstattung sein sollte. Der ESRS müsse daher eine entsprechende Flexibilität vorsehen, was im Working paper jedoch nicht ersichtlich sei. Zudem stellte der Fachausschuss fest, dass die Angabepflicht zur Nachhaltigkeitsstrategie eine an der Unternehmenssteuerung orientierte Berichterstattung erfordere, dies aber durch die standortfokussierte Angabepflichten konterkariert würde, wenn das berichtspflichtige Unternehmen nicht auf Standortebene steuert. Anhand der Leistungsindikatoren zum Wasserverbrauch wurde zudem die Verhältnismäßigkeit der Anforderungen bemängelt.

3 13:00 ESRS for SME - Update

Hr. Beisheim informiert den Fachausschuss über die Diskussionen bei der von EFRAG initiierten SME Community Group. Nach EFRAG-Angaben sind in Deutschland ca. 100 kleine und mittelgroße Unternehmen kapitalmarktorientiert (listed SME). Zudem gibt es in Deutschland nach EFRAG-Auswertungen 1.000 SNCI (small and non-complex institutions), für die die CSRD ebenfalls Vereinfachungen vorsieht. Dazu zählen insbesondere die kleinen Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Grundlegend stellt sich die Frage, ob Anforderungen an KMU möglichst flexibel oder weitestmöglich standardisiert und konkretisiert werden sollen. Der Fachausschuss argumentiert, dass für KMU einerseits konkrete Indikatoren und Anwendungshilfen hilfreich sind, um die (einheitliche) Umsetzung zu erleichtern. Andererseits wird angeführt, dass KMU von flexiblen Vorgaben profitieren könnten.

Der Mitarbeiterstab informierte den Fachausschuss zudem über den Stand der Entwicklung des von kapitalmarktorientierten KMU (listed SME) verpflichtend anzuwendenden Standards (sog. ESRS LSME) durch EFRAG. Die Vorschläge dazu werden derzeit in den EFRAG-Gremien diskutiert und voraussichtlich im April/Mai 2023 zur Konsultation veröffentlicht. Des Weiteren wird ein freiwillig anwendbarer (voluntary) Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung anderer KMU entwickelt (ESRS VSME). Aufgrund der Vorgaben der CSRD liegt der Fokus zunächst auf dem LSME.

Der Entwurf des LSME ist als „stand-alone-Dokument“, d.h. ohne Referenzen auf die ESRS (Set 1) konzipiert. Dennoch stellen die ESRS (Set 1) den Ausgangspunkt des LSME dar. Überlegungen zum sog. Building Block-Approach sehen vor, dass die Angaben gem. VSME gleichzeitig Bestandteil des LSME sind. Der LSME würde darüberhinausgehend weitere Pflichtangaben und freiwillige Angaben normieren. Die Pflichtangaben im LSME sollen sich voraussichtlich daran orientieren, welche Angaben für KMU gem. CSRD, anderen EU-Vorgaben (z.B. SFDR) oder Informationsbedarfen aufgrund der Wertschöpfungskette erforderlich sind. Darüber hinaus werden freiwillige Angaben bspw. zu Zielen (targets), positiven Auswirkungen (positive impacts) oder Chancen (opportunities) normiert.

Für die Pflichtangaben wird diskutiert, ob diese – mit wenigen Ausnahmen – immer einer Wesentlichkeitsprüfung unterliegen oder als Pflichtangaben ausgestaltet werden. Dies ist auch davon abhängig, ob diese Angaben unabhängig von Wesentlichkeitsüberlegungen des KMU für die Informationsadressaten erforderlich sind (z.B. aufgrund der SFDR-Anforderungen). Dazu stimmt sich EFRAG noch mit anderen europäischen Institutionen ab.

Weitere konzeptionelle Überlegungen betreffen die Zentralisierung der Anforderungen an die Darstellung von Policies und Actions/Resources in dem themenübergreifenden Abschnitt 2 sowie die Ausgestaltung der Anforderungen an die Darstellung der Due Diligence-Prozesse oder der Corporate Governance-Strukturen.

4 14:00 ISSB - Update

Der Mitarbeiterstab informierte über die Inhalte und Ergebnisse der Februar-Sitzung des ISSB. Die erneuten Beratungen (Redeliberations) zu IFRS S1 und S2 wurden vom ISSB im Februar abgeschlossen. Die Veröffentlichung der finalen Standards soll im Juni 2023 erfolgen. Im Detail wurde auf geplante Maßnahmen zur Unterstützung der Anwendung von IFRS S1 und S2 eingegangen (Leitlinien und Schulungsmaterialien, Programm zum Kapazitäts- und Kompetenzaufbau, strukturierte Partnerschaften, Maßnahmenpaket von Erleichterungen und Anleitungen).

Hervorgehoben wurde der Beschluss, im Anhang zu IFRS S1 auf die Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu verweisen. Dies bedeutet, dass auf die ESRS als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden kann (may consider), solange kein spezifischer IFRS Sustainability Disclosure Standard vorliegt. Dies gilt gleichermaßen für die GRI. Der Verweis bezieht sich auf die Bestimmung der Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, aber nicht auf die Bestimmung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen. Hintergrund hierfür bildet die investorenorientierte Wesentlichkeitsbetrachtung des ISSB.

Darüber hinaus ging der Mitarbeiterstab in Ergänzung zu den vorherigen Ausführungen von Herrn Töpfer auf die Weiterführung der Arbeiten von Europäischer Kommission (einschließlich EFRAG) und ISSB zur Maximierung der Interoperabilität ihrer Standards ein. Er verwies darauf, dass sich mit Abschluss der grundlegenden Arbeiten zu den Standardinhalten, die weiteren Arbeiten sich auf die Terminologie konzentrieren.

Weitere Inhalte der Erörterungen bildeten Erstanwendung, Übergangsregelungen und Erleichterungen sowie eine Zusammenfassung der bisherigen Entscheidungen und bestehenden Anwendungsherausforderungen zum Grundsatz der Proportionalität.

5 15:15 EFRAG - Connectivity Project (between FR and SR)

Gegenstand des TOP bildete eine Kurzvorstellung des neuen EFRAG Forschungsprojektes „Connectivity between FR and SR“. Der Mitarbeiterstab stellte wesentliche Eckpunkte des Projektes vor (bisherige Befassungen in den EFRAG-Gremien, Zielsetzung Umfang des Projekts, Definition und Abgrenzung des Begriffs „Connectivity“ sowie das Vorgehen in zwei Projekt-Phasen und Projektzeitplan).

Der Mitarbeiterstab hob in seinen Ausführungen die Einrichtung eines Advisory Panels (AP) zu diesem Projekt hervor. Die Besetzung und konstitutive Sitzung des AP ist im Mai 2023 geplant.

Eine weitere Befassung mit dem Projekt ist auf der kommenden Gemeinsamen FA-Sitzung am 13. März geplant.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
21.03.2023