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1 | 08:00 |
IASB ED/2023/1 International Tax-Reform – Pillar Two Model Rules (amend to IAS 12)
Der FA FB finalisiert die Stellungnahmen an den IASB zu seinem Standardentwurf IASB/ED/2023/1 Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Änderungen an IAS 12) sowie an EFRAG zu ihrem Draft Comment Letter zum ED. Die Entwürfe der Stellungnahmen wurden durch die DRSC-Arbeitsgruppe „Steuern“ vorbereitet. Der Fachausschuss stimmt dem Vorschlag des IASB zu, eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der Säule-2-Regeln ergeben, einzuführen. Er äußert jedoch erhebliche Zweifel daran, dass die im ED vorgeschlagenen Angabepflichten, die Unternehmen bereits vor dem Inkrafttreten der Säule-2-Regeln befolgen müssen, zu entscheidungsnützlichen Informationen für die Abschlussadressaten führen werden, während sie für die Ersteller einen erheblichen zusätzlichen operativen Aufwand bedeuten würden. Er empfiehlt daher, dass der IASB die im ED vorgeschlagenen Angabevorschriften überdenkt. |
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2 | 09:30 | nicht öffentlich | - |
3 | 11:45 |
IASB ED/2022/1 IFRS for SMEs
Dem FA FB wird der überarbeitete Entwurf der DRSC-Stellungnahme zu ED/2022/1 Third edition of the IFRS for SMEs Accounting Standard vorgelegt. Der Exposure Draft wurde am 8. September 2022 vom IASB veröffentlicht. Der Entwurf der DRSC-Stellungnahme wurde auf Basis der Erörterungen der Inhalte des ED in der 10. Sitzung sowie der ersten Formulierungsvorschläge für die DRSC-Stellungnahme in der 13. Sitzung des FA FB erstellt. Der FA FB nimmt lediglich einige redaktionelle Änderungen vor und finalisiert die DRSC-Stellungnahme. Diese wird im Rahmen der Kommentierungsfrist bis zum 7. März 2023 an den IASB übermittelt. |
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4 | 12:45 |
Primary Financial Statements - Update
Der FA FB wird in einer Gesamtschau über die Rückmeldungen, die der IASB im Rahmen seiner gezielten Einbindungsaktivitäten zu seinem Projekt Primary Financial Statements erhalten hat, informiert. Darüber hinaus informiert sich der FA FB über die vorläufigen Entscheidungen des IASB, ob und inwieweit die erhaltenen Rückmeldungen in seine weiteren Erörterungen einfließen sollen. Der IASB hatte im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2022 in Kooperation mit den ASAF-Mitgliedern gezielte Einbindungsaktivitäten durchgeführt, um Rückmeldungen zu ausgewählten vorläufigen Entscheidungen zu seinem Projekt Primary Financial Statements zu erhalten. Die im Rahmen der Einbindungsaktivitäten erhaltenen Rückmeldungen hat der IASB in seiner Sitzung im Januar 2023 erörtert und beschlossen, wie diese im Rahmen seiner weiteren Befassung berücksichtigt werden sollen. Im Ergebnis hat der IASB beschlossen, einige Fragstellungen vertiefend zu erörtern, während andere Rückmeldungen – sofern sie keine neuen Erkenntnisse beinhalteten und durch den IASB bereits umfassend gewürdigt wurden – nicht erneut aufgriffen werden sollen. Der FA FB erörtert die vorläufigen Entscheidungen des IASB und äußert die folgenden Anmerkungen:
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Titel | Datum |
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07.03.2023 |