139. DSR-Sitzung und 15. Öffentliche Sitzung des DSR

Datum:
04.01.2010 - 05.01.2010
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

04.01.2010

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 nicht öffentlich -
2 10:00 E-DRÄS 6 Änderungen an DRS 17

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die Sitzung im Februar 2010 verschoben.

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3 11:30 EU Konsultationspapier zu IFRS für SMEs

Der DSR befasst sich mit dem von der Europäischen Kommission im November 2009 veröffentlichten Konsultationspapier Consultation on the International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities und diskutiert mögliche Inhalte der Stellungnahme des DSR an die EU-Kommission sowie Fragen zum weiteren Vor-gehen in Bezug auf das Thema IFRS for SMEs in Deutschland.

Der Rat kommt zu dem Ergebnis, dass der Standard für SMEs grundsätzlich dazu geeignet ist, die faktische Harmonisierung der Rechnungslegung in Europa voranzutreiben. Hinsichtlich des potenziellen Anwenderkreises könnten unabhängig von der Unternehmensgröße verschiedene Abgrenzungen (z.B. Konzernstruktur, internationale Geschäftstätigkeit) herangezogen werden. Aus Vereinfachungsgründen sieht der DSR die Abgrenzung nach Größenklassen als sachgerecht an.

Auf dieser Basis entwickelt der Rat eine Anwendungsmatrix, nach der zunächst kleine nicht-börsennotierte Unternehmen analog der Mikro-Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich der externen Rechnungslegung fallen sollten (evtl. für die Besteuerung notwendige Auf-zeichnungs- und Erstellungspflichten bleiben davon unberührt). Bezüglich der Anwendung des IFRS for SMEs schlägt der DSR ein weitreichendes Unternehmenswahlrecht vor, das sowohl kleine börsennotierte Unternehmen als auch alle nicht-börsennotierten Unternehmen (ab „mittelgroß“) einschließt.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dieses Wahlrecht auch auf Einzelabschlüsse großer börsennotierter Mutterunternehmen auszuweiten. Damit würden einzig deren Konzernabschlüsse nach „full“ IFRS zu erstellen sein. Nach Ansicht des DSR sollte der IFRS for SMEs in allen Fällen vollständig angewendet werden (nicht nur einzelne Regelungen des Standards). Die nach diesen Unternehmenswahlrechten aufgestellten Abschlüsse sollten befreiende Wirkung haben.

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens bzgl. der EG-Richtlinien spricht sich der DSR für eine Überarbeitung aus. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollten auch Grundsatzthemen, die derzeit in den Richtlinien fehlen, wie z.B. Aussagen zur Fehlerkorrektur, aufgenommen werden.

Ferner sollte geprüft werden, ob Anpassungen der Richtlinien an einzelne Regelungen der IFRS oder des IFRS for SMEs zu einer Verbesserung der Rechnungslegung führen können.

Zur Vorbereitung der Diskussion, die voraussichtlich auf nationaler Ebene geführt werden wird, beschließt der Rat eine Aktualisierung der Unternehmensbefragung aus dem Jahr 2007. Die Ergebnisse dieser Aktualisierung werden nicht mehr im Rahmen der Kommentierungsfrist der EU-Kommission vorliegen, die am 12. März 2010 endet, sondern eher im 3. Quartal 2010. Da der DSR davon ausgeht, dass die Kommission den Prozess zur Überarbeitung der Bilanzrichtlinien bis dahin noch nicht abgeschlossen haben wird, sollten die Ergebnisse der Kommission ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

Der Rat beschließt, eine Bitte an die Unternehmen in Deutschland zu veröffentlichen, dem DSR Kopien ihrer  Stellungnahmen zu dem Konsultationspapier der EU-Kommission zur Verfügung zu stellen.

4 13:45 Financial Instruments (Financial Liabilities/ Hedge Accounting)

Financial Liabilities

Der Projektmanager gibt dem DSR einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion und stellt die vier von den IASB-Mitarbeitern identifizierten Ansätze zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten vor.

Derzeit bestehen beim IASB sowie dessen Arbeitsgruppe Financial Instruments keine eindeutigen Mehrheiten für einen der Ansätze.

Der DSR setzt sich in diesem Zusammenhang mit der Problematik des getrennten Ausweises des eigenen Kreditrisikos auseinander und beschließt, das Thema weiter zu beobachten.

Hedge Accounting

Der DSR nimmt den aktuellen Zeitplan des IASB zur Kenntnis und diskutiert über die weitere Begleitung des Projektes.

Dazu beschließt der DSR, die Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ wieder mit der Aufgabe zu betrauen, den Rat über aktuelle Anwendungsprobleme im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in Kenntnis zu setzen, aber auch Denkansätze für ein geändertes, möglichst vereinfachtes Hedge Accounting-Konzept zu liefern.

Darüber hinaus beschließt der Rat, ebenfalls den vom FASB erwarteten umfassenden Entwurf zu kommentieren. Auch dieser Entwurf soll in der Arbeitsgruppe behandelt werden.

5 15:45 Financial Statement Presentation

Der DSR informiert sich über den aktuellen Diskussionsstand des IASB und nimmt die durch den IASB beschlossene Teilung des Projektes in drei Teilprojekte zur Kenntnis.

Grundsätzlich spricht sich der DSR gegen die Pflichtdarstellung der in einer Periode erfassten Erträge und Aufwendungen in einer einzigen Gesamtergebnisrechnung und der damit verbundenen Abschaffung des bisher vorhandenen Wahlrechts der Darstellung in zwei Aufstellungen – einer Aufstellung der Ergebnisbestandteile (gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung) und einer Überleitung vom Gewinn oder Verlust zum Gesamtergebnis mit Ausweis der Bestandteile des sonstigen Ergebnisses – aus. Begründet wird dies unter anderem damit, dass weder die Abgrenzungskriterien für die beiden Teile des Gesamtergebnisses derzeit ausreichend definiert sind, noch ein klares Konzept für das sonstige Ergebnis erkennbar ist. Ferner wird von einem Ratsmitglied angemerkt, dass es mit Blick auf die künftig zu erstellenden XBRL-Dateien irrelevant sein könnte, ob ein zusammengefasstes oder getrenntes Statement gefordert wird. Auch hinsichtlich der neuen Definition zur Umbewertung und den hierzu vorgelegten Beispielen erachtet der DSR eine weitere Konkretisierung durch den IASB für notwendig. Ferner vermerkt der DSR kritisch die Tendenz des IASB, immer mehr Informationen in der Bilanz sowie GuV und nicht im Anhang darzustellen, d.h. der DSR sieht die Gefahr einer nicht mehr darstellbaren Aufblähung dieser Berichtsbestandteile.

Der Rat spricht sich gegen die vorgesehene Pflichtanwendung der direkten Methode bei der Darstellung sämtlicher Cashflows in der Kapitalflussrechnung aus. Der DSR präferiert die Anwendung der indirekten Methode. Dem Vorschlag, bei Anwendung der indirekten Methode diejenigen Informationen, die die Anwendung der direkten Methode zusätzlich bringen würde, ergänzend darzustellen, steht der DSR ablehnend gegenüber, da der Aufwand nahezu vergleichbar wäre. Insgesamt fehlt dem Rat eine nach-vollziehbare Begründung, warum die Prognosefähigkeit bei der Erstellung der gesamten Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode besser sei.

6 17:45 Tax Advisory Panel (ASB-DRSC)

Der DSR informiert sich über den aktuellen Stand des gemeinsamen Projektes von DSR und ASB zu Income Tax und über die weitere Vorgehensweise. Der vorläufige Zeitplan wird zur Kenntnis genommen. Der DSR merkt an, dass es besser wäre, von einem Positionspapier als von einem Diskussionspapier zu sprechen, da die beiden Boards keine Beteiligten am Konsultationsprozess des IASB sind. Neben dem vorge­stellten Zeitplan befürwortet der DSR eine gemeinsame Sitzung mit dem ASB zu dem Positionspapier.

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Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
05.01.2010