Top | Start | Thema | Dokumente |
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1 | 09:00 | Nicht öffentlicher Teil | - |
2 | 09:30 |
E-DRÄS 5 Änderung Lageberichterstattung
Der DSR diskutiert die Anregungen aus der Öffentlichen Diskussion sowie die im Anschluss an die 137. Sitzung erfolgten bisherigen Anpassungen des E-DRÄS 5 und beschließt weitere redaktionelle Änderungen an E-DRÄS 5. Hinsichtlich der Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten gelangt der DSR zu dem Ergebnis, dass die Aussagekraft einer allgemeinen Angabe der Risikoneigung – neben den spezifischen Angaben zu Risiken – fragwürdig ist, und beschließt, die entsprechende Anforderung zu streichen. Ferner wird die Anregung aus der Öffentlichen Diskussion, den Wortlaut der Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid) nicht als Pflicht, sondern als Empfehlung zu formulieren, befürwortet und entsprechend umgesetzt. Bei den Angaben zum internen Kontroll- und zum Risikomanagementsystem wird der Wesentlichkeitsaspekt diskutiert; dieser wird nun expliziter formuliert. Der Hinweis aus der öffentlichen Diskussion, der Beispielcharakter der in der Anlage des DRS 15 aufgeführten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren werde nicht deutlich, wird diskutiert. Der DSR hat keinen Zweifel an diesem Beispielcharakter und ist davon überzeugt, dass dieser in der bisherigen Formulierung deutlich genug wird. Als Folgeänderung nimmt der DSR im DRS 16 auf, dass der Wortlaut des Bilanzeides als Empfehlung, nicht mehr als Pflicht gilt. Außerdem wird das Wahlrecht zur getrennten Darstellung der Chancen der voraussichtlichen Entwicklung vom Risikobericht auch für Zwischenberichte nach DRS 16 formuliert. Diese Wahlrechte sollen mit der Bekanntmachung der Änderung des DRS 16 anwendbar sein. DRÄS 5 wird voraussichtlich in Öffentlicher Sitzung im Januar 2010 verabschiedet. |
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3 | 11:00 |
ED Financial Instruments: Amortised Costs and Impairment
Der DSR befasst sich erstmals mit den konkreten Inhalten des genannten Exposure Draft. Zu allen gestellten Fragen des IASB tauscht sich der Rat aus, es werden bislang aber nur vereinzelte und vorläufige Aussagen getroffen. Vielmehr wird – im Rahmen der langen Kommentierungsfrist – eine ausführliche Auseinandersetzung in den nächsten Sitzungen angestrebt, um darauf aufbauend eine entsprechend aussagekräftige Stellungnahme verfassen zu können. Der Rat beschließt, nochmals eine Öffentliche Diskussionsrunde zu diesem Thema während der Kommentierungsfrist durchzuführen. |
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7 | 11:00 |
Sonstiges - IASB ED amend IFRS 1 und IAS 39-Replacement-Projekt
IASB ED amend to IFRS 1 – Limited Exemption from Comparative IFRS 7 Disclosures for First-time Adopters Der Inhalt des ED wird vorgestellt. Insbesondere wird auf die Vorschriften zum Erst-anwendungszeitpunkt hingewiesen. Demnach ist die verpflichtende Erstanwendung ab dem 1.7.2010 wirkungslos, da die angesprochene Erleichterung nur für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2010 beginnen, gilt. Nur im zulässigen Fall der vorzeitigen freiwilligen Anwendung ist diese Erleichterung wirksam. Dies ist insbesondere für Geschäftsjahre, die dem Kalenderjahr 2009 entsprechen, relevant. Hierbei ist aber erforderlich, dass die Verabschiedung der Änderung seitens des IASB (und das zusätzlich erforderliche EU-Endorsement) noch rechtzeitig vor Testierung bzw. Veröffentlichung dieser Abschlüsse erfolgt. Der DSR beschließt, eine Stellungnahme mit positivem Votum – unter Hinweis auf die besondere zeitkritische Konstellation der Erstanwendung – an den IASB zu adressieren. IAS 39-Replacement-Projekt/ Financial Liabilities Der DSR erörtert, welche Aktivitäten im Zusammenhang mit der noch offenen Neuregelung der Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten im Rahmen des Replacement-Projekts (schon) erforderlich sind. Da der IASB hierzu in seiner Dezembersitzung tagt, beschließt der Rat, seine Sitzung im Januar 2010 für eine erste Besprechung des IASB-Diskussionsstands zu nutzen. Insbesondere sollen die momentan bekannten verschiedenen Ansätze zur Verbindlichkeitenbewertung inkl. der Behandlung des own credit risk besprochen werden – unabhängig davon, welche Ansätze der IASB künftig weiter verfolgt oder verwirft. |
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4 | 13:15 |
Financial Statements Presentation
Aufgrund der Neugliederung von Phase B des Projekts erörtert der DSR erste Fragen zur „Gesamtergebnisrechnung“ (Statement of Comprehensive Income). Hierzu wird voraussichtlich im 1. Quartal 2010 ein Exposure Draft des IASB veröffentlicht. Der Rat unterstreicht die Bedeutung eines profit or loss als wichtige Ergebnisgröße, sieht hierfür aber kein klar formuliertes Prinzip; es besteht allenfalls ein traditionelles Verständnis. Ferner erörtert der DSR erste Meinungen zur Frage, nach welchem Prinzip eine Trennung zwischen profit or loss und other comprehensive income denkbar oder sachgerecht ist, und, ob und wann ein Recycling von im OCI ausgewiesenen Beträgen zu erfolgen hat. |
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5 | 14:15 |
E-DRÄS 6 Änderung DRS 17
Der Tagesordnungspunkt wurde auf die Sitzung im Januar 2010 verschoben. |
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6 | 15:15 |
IFRS for SMEs - educational session
Die Diskussion zum EU-Konsultationspapier zu IFRS for SMEs wurde auf die Januar-Sitzung 2010 verschoben. |
Titel | Datum |
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04.12.2009 |