Top | Start | Thema | Dokumente |
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1 | 09:30 | Nicht öffentlicher Teil | - |
2 | 11:00 |
E-DRS 24 - Änderung DRS 10 Latente Steuern
Der DSR diskutiert erneut den Entwurf zu E-DRS 24, mit folgenden wesentlichen Ergebnissen:
Änderungen sind in den Standardentwurf aufzunehmen, die Verabschiedung des Standardentwurfs erfolgt im Umlaufverfahren. |
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2 | 13:45 | E-DRS 24 Änderung DRS 10 Latente Steuern (Fortsetzung) | - |
3 | 14:45 |
E-DRÄS 4
Der DSR diskutiert die beiden eingegangenen Stellungnahmen, die sich im Wesentlichen nur auf Änderungen des DRS 2, 4 und 13 beziehen. Der Rat verständigt sich in der Frage, ob IFRS-Regelungen in DRS übernommen werden können, darauf, dass dies nur bei von Bilanz und GuV losgelösten Themen (etwa Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung) denkbar ist. Dies wird aber dennoch für IAS 7 resp. DRS 2 wegen der geplanten IAS 7-Überarbeitung bis 2011 vertagt. In der Frage, ob im Rahmen der Kaufpreisallokation für eine Kaufpreisanpassung innerhalb von 12 Monaten nach Erwerbszeitpunkt der gesamte Zeitraum genutzt werden kann, trifft der DSR keine Festlegung – der möglicherweise vorhandene Spielraum im Wortlaut des Gesetzes bleibt somit bestehen. Schließlich wird eingehend diskutiert, ob der Anwendungsbereich der DRS statt an der Art des Unternehmens künftig an der Art des Abschlusses festzumachen ist. Dies wird letztlich nicht befürwortet, es bleibt bei der bisherigen Regelung. Einige Anpassungen der bisherigen Änderungen sollen in DRS 4 und 13 vorgenommen werden. DRÄS 4 soll als Artikelstandard veröffentlicht werden. Dessen finale Abstimmung erfolgt im Umlaufverfahren. |
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4 | 16:15 |
IASCF Constitution Review Part 2
Der DSR erörtert ein bisher entworfenes Antwortschreiben an die IASCF und beschließt – neben Ergänzungen zu diversen Einzelfragen –, im Anschreiben vier Aspekte zu platzieren:
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5 | 17:45 |
amend IAS 37 - Liabilities
Der Re-Exposure Draft zu IAS 37 wird nur ausgewählte Aspekte der Bewertung auf-greifen. Der DSR diskutiert, ob er in seiner Stellungnahme zum Re-Exposure Draft nur auf diese ausgewählten Aspekte eingehen soll. Der DSR beschließt, dass nach wie vor bestehende Kritikpunkte am ursprünglichen Exposure Draft (z. B. Wegfall des Ansatz-kriteriums more likely than not und Bewertung von Einzelverpflichtungen zum Erwartungswert) in die Stellungnahme zum Re-Exposure Draft aufgenommen werden sollen. |
Titel | Datum |
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03.11.2009 |