136. DSR-Sitzung

Datum:
01.10.2009 - 02.10.2009
Start:
10:00 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

01.10.2009

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1 10:00 Nicht öffentlicher Teil -
2 11:00 IASCF Constitutional Review Part II

Der DSR diskutiert die am 09. September 2009 publizierten Änderungsvorschläge zur Satzung der IASCF (International Accounting Standards Committee Foundation), der Dachorganisation des IASB. Die Änderungsvorschläge wurden durch die Treuhänder der IASCF herausgebracht und stellen den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung (Constitutional Review Part II) dar. Am 30. November 2009 endet die Kommentierungsphase.

Der Rat erörtert u.a. den Vorschlag der möglichen Ernennung von bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden im IASB Board. Mit diesem Vorschlag ist der Standardisierungsrat grundsätzlich einverstanden, plädiert jedoch dafür, dass für die beiden Stellvertreter sowohl eine klare Abgrenzung der Befugnisse als auch eine Arbeitsteilung festgelegt werden sollte.

Des Weiteren wird der Vorschlag, der eine stärkere Zusammenarbeit zwischen dem IASB und anderen nationalen Standardsetzern sowie anderen offiziellen Organisationen fördert, diskutiert. Der Standardisierungsrat vertritt die Meinung, dass bereits heutzutage eine Zusammenarbeit stattfindet, eine Stärkung für beide Seiden förderlich ist, was aber nicht mit einer Auslagerung von Entscheidungsprozessen des IASB gleich-gesetzt werden sollte.

Der Rat diskutiert ebenfalls den Vorschlag der Neuregulierung der Amtszeit für die IASB Mitglieder. Der Vorschlag besagt, dass die Board-Mitglieder zunächst für eine Periode von fünf Jahren ernannt würden und danach die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere drei Jahre bestünde. Diese Regel würde nicht für den Vorsitzenden und seine Stellvertreter gelten, deren Amtszeit um weitere fünf Jahre verlängert werden könnte.

Im Gegensatz zum Vorschlag der Treuhänder ist der Rat der Auffassung, dass die neue Amtszeitregulierung von 3 Jahren nicht nur für die Mitglieder, sondern auch für den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden gelten sollte. Es sollte aber eine Klausel aufgenommen werden, dass eine Verlängerung über die drei Jahre der zweiten Amtsperiode hinaus, in seltenen Ausnahmefällen möglich ist, sofern dies erforderlich ist, um Schaden vom IASB abzuwenden.

3 12:00 DRS 11/ IAS 24 Related Parties - Abgleich

Der DSR informiert sich über aktuelle Entscheidungen des IASB in Bezug auf die für November 2009 angekündigte Änderung des IAS 24 Related Party Disclosures. Zu dem ED Relationships with the State vom Dezember 2008 waren beim IASB insgesamt 75 Stellungnahmen eingegangen. Auf Basis der ausgewerteten Stellungnahmen hat der IASB in seinen Sitzungen im Juli und September d.J. vorläufig beschlossen, statt des Begriffs state nunmehr den Begriff government, wie in IAS 20, zu verwenden.

Neben weiteren vorläufig beschlossenen Änderungen soll insbesondere der Begriff der „wesentlichen Stimmrechtsanteile“ (significant voting power) in Zusammenhang mit IAS 24 nicht weiter verwendet werden.

In dem am 7. September 2009 veröffentlichten Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 4 wird vorgeschlagen, DRS 11 Berichterstattung über Beziehungen zu nahe stehenden Personen außer Kraft zu setzen. In diesem Zusammenhang diskutiert der DSR die Frage, ob ein neuer Rechnungslegungsstandard oder ggf. eine andere Form der Verlautbarung zu erarbeiten ist, so dass derzeit noch offene Fragen in Bezug auf die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz neu in das HGB eingeführte Konzernanhangangabepflicht nach § 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB vom DSR adressiert werden.

Die offenen Fragen beziehen sich vor allem auf das Verhältnis von IAS 24 zu § 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB vor dem Hintergrund der Klärung des Begriffs der „nahe stehenden Unternehmen und Personen“, weitere unbestimmte Rechtsbegriffe und Anwendungsfragen der neuen Vorschrift des HGB. Der DSR beschließt, keinen neuen Standard oder eine andere Form der Verlautbarung zu erarbeiten.

Der Verweis in der Konzernbilanzrichtlinie in der Fassung der Abänderungsrichtline auf IAS 24 zur Klärung des Begriffs „nahe stehende Unternehmen und Personen“ ist nach dem Verständnis des DSR ein dynamischer in dem Sinne, dass die jeweils aktuell von der EU anerkannte Fassung des IAS 24 zu beachten ist.

4 14:00 Änderung DRS 10 Latente Steuern

Der Standardisierungsrat berät in seiner Sitzung über den überarbeiteten Standardentwurf zur Änderung des DRS 10 Latente Steuern E-DRS 24. Insbesondere nimmt der Rat erneut die Diskussion bezüglich der Ausweitung des Gegenstands und Geltungsbereichs des Standards auf den Jahresabschluss auf. Hierbei wird klargestellt, dass der Standardisierungsrat keine Verpflichtungen für den Jahresabschluss aussprechen kann. Da die Steuerabgrenzung im Konzernabschluss gem. § 306 HGB sowohl die Steuerabgrenzung in den einbezogenen Abschlüssen der Konzerngesellschaften als auch die Steuerabgrenzung auf Konsolidierungsmaßnahmen umfasst, kann eine Betrachtung nicht ohne die Grundsätze gem. § 274 HGB erfolgen. Der Entwurf ist dementsprechend zu überarbeiten.

Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussion stellt die Frage nach der Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei sich insgesamt ergebenden Passivüberhängen dar. Der Rat beschließt hierzu, die vom IDW in ERS HFS 27 vorgeschlagene Vorgehensweise nicht in den Standard zu übernehmen und die Verrechnung von Verlustvorträgen über den Fünf-Jahres-Betrachtungszeitraum hinaus auch bei einem sich insgesamt ergebenden Passivüberhang nicht zu unterstützen. Der Rat erkennt zwar die ökonomische Argumentation der vom IDW vorgeschlagenen Vorgehensweise an, sieht diese aber nicht durch die Intention des Gesetzgebers gedeckt.

Ferner kommentiert der Standardisierungsrat den Aufbau, den Inhalt und die einzelnen Formulierungen des vorgelegten überarbeiteten Standardentwurfs.

Um die Veröffentlichung des Entwurfs voranzutreiben hat der Rat sich entschlossen, den E-DRS 24 vor der nächsten Ratssitzung im Umlaufverfahren abzustimmen.

02.10.2009

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5 09:00 Der 2. Sitzungstag ist eine ganztägige nicht öffentliche Sitzung der drei Nationalen Standardsetter ANC, ASB und GASB -

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02.10.2009