133. DSR-Sitzung

Datum:
01.07.2009 - 03.07.2009
Start:
15:00 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

01.07.2009

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1 15:00 nicht öffentlich -
2 17:00 nicht öffentlich -

02.07.2009

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3 08:30 nicht öffentlich -
4 09:00 ED Income Tax

Der DSR diskutiert den nach den Vorgaben aus der letzten Sitzung überarbeiteten Stellungnahmeentwurf an den IASB zum Standardentwurf ED/2009/2 Income Tax.

Ferner setzt sich der DSR mit den durch EFRAG adressierten Fragen im Rahmen des Stellungnahmeentwurfs von EFRAG an den IASB auseinander. Der DSR stellt die grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Stellungnahmeentwurf von EFRAG an den IASB fest. Einzig in der Frage der Anwendung des ED geht der DSR vom Grundsatz der retrospektiven Anwendung aus Gründen der Praktikabilität ab und befürwortet im Gegensatz zu EFRAG die prospektive Anwendung.

5 11:00 IASB DP Leases (Teil 1)

Der DSR diskutiert zunächst die Regelungen des IFRIC 1 Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen vor dem Hintergrund der Vorschläge des IASB zur bilanziellen Behandlung bedingter Leasingzahlungen.

Weiterhin wird über die Ergebnisse der Junisitzung des IASB zum Thema Leases berichtet und diskutiert (Sale-and-Lease-Back-Transaktionen, Wertminderungsregelungen, Neubewertung des Right-of-Use-Vermögenswerts, Behandlung anfänglicher direkter Kosten des Leasingnehmers und Übergangsvorschriften).

Anschließend setzt der DSR seine Erörterungen zum Diskussionspapier Leases – Preliminary Views, das vom IASB und FASB im März 2009 veröffentlicht wurde, fort und erörtert den von der AG Leases vorbereiteten Stellungnahmeentwurf an den IASB.

Unter Berücksichtigung der vom DSR beschlossenen Änderungen wird die Stellungnahme im Umlaufverfahren abschließend abgestimmt und anschließend beim IASB eingereicht.

6 13:15 nicht öffentlich -

03.07.2009

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5 08:30 IASB DP Leases (Teil 2)
7 10:30 IASB Annual Improvements Project 2008-2010

In Vorbereitung einer DSR-Stellungnahme (dritter Zyklus (2008-2010), ED 2009) informiert sich der DSR über die vorgeschlagenen Änderungen. Im Rahmen der Diskussion werden die folgenden Punkte genannt:

•    IAS 1 – Eigenkapitalveränderungsrechnung

Es sollte klar herausgestellt werden, dass durch die Änderung die Anzahl der primary statements verringert wird. Dabei sei zu berücksichtigen, dass eine Wahlmöglichkeit bzgl. der zu erstellenden primary statements nicht zu befürworten ist.

•    IAS 34 – Angabepflichten zum Fair Value

Die vorgeschlagenen Änderungen werden vom Rat zustimmend zur Kenntnis genommen.

•    IAS 40 – Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.

Der DSR lehnt den Änderungsvorschlag ab und stellt fest, dass diese Fragestellung über den Rahmen des AIP hinausgeht.

•    IFRS 3 und IAS 27 – Prospektive Anwendung einiger Folgeänderungen

Es wird argumentiert, dass die endgültige Regelung aus dem AIP für Unternehmen, die diese Folgeänderungen bereits retrospektiv anwenden, zu spät erscheint. Für diese Fälle wird ein Beibehaltungswahlrecht dieser Vorgehensweise als sachgerecht angesehen. Außerdem ist zu fragen, ob es sich hierbei nur um eine Klarstellung eines „Redaktionsfehlers“ oder um eine darüber hinausgehende Änderung handelt. Eine entsprechende Erklärung im Standard wird dementsprechend als erforderlich angesehen.

•    IFRS 7.34(b) – Streichung des Verweises auf die Wesentlichkeitsanforderung des IAS 1

Im Hinblick auf die Sensibilität des Themas Wesentlichkeit bei Anhangangaben sollte in der basis for conclusions klargestellt werden, dass es sich bei dieser Streichung nur um eine redaktionelle Änderung handelt, um ungewollte Auslegungen zu vermeiden.

•    IFRS 7.36(a) – Streichung der Angabe des maximalen Kreditausfallrisikos, wenn dieses dem Buchwert entspricht

Der DSR geht hierbei von einem bilanziellen Ausfallrisiko aus, so dass sich die Angaben sinnvollerweise im Wesentlichen auf off-balance-sheet-Positionen beziehen. Der Rat hält daneben eine Definition des maximalen Verlusts („maximum exposure to credit loss“) für notwendig, insbesondere in den Fällen, in denen der beizulegende Zeitwert über den in der Bilanz angesetzten fortgeführten Anschaffungskosten liegt.

•    IFRIC 13 – Fair Value von Prämienansprüchen

Der DSR begrüßt die Klarstellung der Verwendung des Begriffes fair value, um potenzielle Missverständnisse zu vermeiden. Es sollten aber auch die Konsequenzen für Anwender, die dies bisher anders verstanden haben, dargelegt werden. Nach Meinung des Rats handelt es sich dabei um eine Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden („changes in accounting policies“).

8 13:15 IASB ED Amendments to IFRIC 14

Der DSR diskutiert die vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14, die sich aus dem Standardentwurf ED/2009/4 Prepayments of a Minimum Funding Requirement – Pro-posed amendments to IFRIC 14 ergeben.

Der Rat schließt sich nach eingehender Erörterung der Auffassung des IASB an, eine freiwillige Vorauszahlung eines Unternehmens auf eine Mindestdotierungsverpflichtung im Rahmen einer leistungsorientierten Pensionszusage in voller Höhe als Vermögenswert zu erfassen.

Die Vorauszahlung stellt einen zukünftigen ökonomischen Nutzen in Form zukünftig reduzierter Zahlungen auf die Mindestdotierungsverpflichtung dar und erfüllt somit die Definition eines Vermögenswertes.

Der DSR wird eine entsprechende Stellungnahme an den IASB übermitteln.

Der DSR diskutiert die vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14, die sich aus dem Standardentwurf ED/2009/4 Prepayments of a Minimum Funding Requirement – Pro-posed amendments to IFRIC 14 ergeben.

Der Rat schließt sich nach eingehender Erörterung der Auffassung des IASB an, eine freiwillige Vorauszahlung eines Unternehmens auf eine Mindestdotierungsverpflichtung im Rahmen einer leistungsorientierten Pensionszusage in voller Höhe als Vermögenswert zu erfassen.

Die Vorauszahlung stellt einen zukünftigen ökonomischen Nutzen in Form zukünftig reduzierter Zahlungen auf die Mindestdotierungsverpflichtung dar und erfüllt somit die Definition eines Vermögenswertes.

Der DSR wird eine entsprechende Stellungnahme an den IASB übermitteln.

9 14:15 IASB ED Derecognition

Der Rat erörtert den vorgelegten Entwurf einer Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2009/3 Derecognition. Dabei werden im Wesentlichen redaktionelle Änderungen beschlossen.

Der DSR lehnt das im ED vorgeschlagene Ausbuchungskonzept ab, weil es weder zu einer Verbesserung noch zu einer Vereinfachung der Bilanzierung führt. Kritisch wird dabei insbesondere die Beibehaltung des anhaltenden Engagements als Filter sowie die Fokussierung auf Transferierbarkeit als Hauptkriterium für Kontrolle gesehen.

Der im ED enthaltene alternative Ansatz wird als Ausgangspunkt für die Entwicklung eines verbesserten Ausbuchungskonzepts begrüßt. Dieses Basiskonzept muss jedoch noch weiter ausgestaltet werden, um eine umfassende Beurteilung abgeben zu können.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
03.07.2009