130. DSR-Sitzung

Datum:
02.04.2009 - 03.04.2009
Start:
10:00 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

02.04.2009

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 Nicht öffentlicher Teil -
2 10:00 IASB DP Financial Statement Presentation

Der DSR diskutiert den Entwurf der Stellungnahme an den IASB zum Diskussionspapier „Financial Statement Presentation“.

Der Kategorisierung der „business section“ in „investing“ und „operating“ auf Basis der Begriffe „core“ und „non-core“ wird nicht zugestimmt. Der Rat präferiert eine Unterscheidung in “operating“ und „non-operating“.

Grundsätzlich hält der Rat das cohesiveness-Prinzip für einen konzeptionell konsistenten Ansatz, ist allerdings nicht davon überzeugt, dass die Anwendung dieses Prinzips in allen Fällen tatsächlich zu entscheidungsnützlicheren Informationen führt. Zudem sollte „cohesiveness“ nicht für Vermögenswerte und Schulden unterhalb der Kategorien „operating“ und „non-operating“ gefordert werden.

Der DSR unterstützt die im Diskussionspapier vorgeschlagene Zuordnung der Vermögenswerte und Schulden auf Basis der Segmente.

In Bezug auf die Klassifizierung von Vermögenswerten und Schulden spricht sich der Rat dafür aus, eine Gliederung nach Liquidität für Unternehmen zuzulassen, bei denen eine solche Gliederung sinnvoll erscheint. Die Leitlinien dazu sollten sich in etwa an dem derzeitigen IAS 1 orientieren.

Die im Diskussionspapier geforderten Angaben zur Fristigkeit von Vermögens-werten und Schulden hält der DSR zum Teil für redundant, da diese bereits Bestandteil von IFRS 7 sind.

Der DSR ist der Ansicht, dass Unternehmen jenes Verfahren (Umsatzkosten- oder Gesamtkostenverfahren) extern berichten sollten, welches auch zur internen Unternehmenssteuerung verwendet wird.

Der Rat kritisiert, dass der IASB keine überzeugenden Beweise darlegt, dass die direkte Cashflow-Methode entscheidungs-nützlichere Informationen liefert als die indirekte Methode. Zudem erwartet der DSR vom IASB eine Gegenüberstellung beider Methoden im Rahmen einer Kosten/Nutzen-Analyse. Darüber hinaus stellt der Rat fest, dass die direkte Methode in Reinform in der Praxis kaum angewandt wird. Daher werden die meisten berichtenden Unternehmen ihre Systeme zur Generierung der notwendigen Daten umstellen müssen, wodurch sowohl einmalige als auch laufende Kosten entstehen.

In Bezug auf die Behandlung von Basket Transactions spricht sich der Rat für eine Aufteilung/Zuordnung auf die betreffenden Kategorien aus und lehnt den Ausweis in einer separaten Kategorie ab.

Der DSR stellt in Frage, ob die im Diskussionspapier vorgestellte Überleitungstabelle („reconciliation“) einer Prüfung des Kosten-Nutzen-Aspekts standhält. Ungeachtet der Tatsache, dass die vermittelten Informationen zum Teil wichtig sind, ist es fraglich, ob ein solcher Detailierungsgrad tatsächlich für jeden Posten und in tabellarischer Form notwendig ist.

Der DSR begrüßt die Aufnahme eines weiteren Projekts zur Untergliederung von Fair-Value-Änderungen, wenn sich erweist, dass eine solche Disaggregation zu entscheidungsnützlicheren Informationen führt.

Die Unterscheidung und Darstellung von ungewöhnlichen oder unregelmäßigen Ereignissen hält der Rat grundsätzlich für sinnvoll. Da es sich hierbei aber stets um eine subjektive Einschätzung des Managements handelt, sollte dies hinreichend und deutlich erläutert sein. Der Rat hält eine allgemein gehaltene Definition zur Klassifizierung von ungewöhnlichen oder unregelmäßigen Ereignissen für notwendig, um einen Mindest-Objektivierungsgrad sicherzustellen.

3 13:45 Framework B - elements/recognition

Dieser Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig gestrichen.

4 15:45 Financial Crisis

Positionspapier zur Finanzkrise

Der DSR diskutiert den Entwurf seines Positionspapiers zur Finanzkrise. Der Rat ist der Ansicht, dass Situationen existieren, in denen es berichtenden Unternehmen gestattet sein muss, die Ausübung der Fair-Value-Option rückgängig zu machen. Allerdings sollte der IASB im Rahmen seines due process entsprechende Bedingungen formulieren.

In Bezug auf die Klassifizierung von Finanzinstrumenten befürwortet der DSR eine Reduktion der Kategorien sowie eine Klassifizierung basierend auf der durch das Management vorgesehenen Nutzung des Finanzinstrumentes.

Das Full-Fair-Value-Modell wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterstützt.

Entwurf CL an FCAG

Der DSR spricht sich für eine Stellungnahme an die Financial Crisis Advisory Group aus, die nach eingehender Diskussion verabschiedet wird. Eine Reduktion der Kategorien von Finanzinstrumenten wird gemäß vorstehendem Diskussionspunkt prinzipiell befürwortet. Wenn hinsichtlich der Einordnung der Finanzinstrumente in die Kategorien auf die Nutzung des Finanzinstrumentes abgestellt wird, hält der Rat zwei Kategorien – Fair Value through Profit and Loss sowie fortgeführte Anschaffungskosten – für ausreichend. Sofern jedoch auf objektive Kriterien (Art des Instruments, Notierung an Märkten etc.) abgestellt wird, werden die zwei Kategorien nicht ausreichen. Dann sind Anzahl und Charakter der Kategorien abhängig von den jeweiligen objektiven Kriterien.

Positionspapiere des FASB Staff

Der Rat spricht sich dafür aus, eine Stellungnahme an den IASB (Request for views) abzugeben. Eine Stellungnahme an den FASB ist nicht beabsichtigt. Grundsätzlich begrüßt der Rat zusätzliche Leitlinien zur Frage, wann Märkte als inaktiv und Transaktionspreise als Preise aus erzwungenen Transaktionen anzusehen sind. Die im FSP No. FAS 157-e enthaltenen Vorschläge lehnt der Rat inhaltlich jedoch ab. In der Stellungnahme soll auch auf die Ankündigung des IASB eingegangen werden, innerhalb der nächsten sechs Monate den Entwurf eines Nachfolgestandards für IAS 39 veröffentlichen zu wollen.

5 17:45 ASB/DRSC - Tax Advisory Panel

Der DSR informiert sich über den Stand des Projekts „Joint ASB/GASB Corporate Income Tax Project“. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe zu einer breiten Definition der Adressaten wird vom DSR als zu unspezifisch angesehen.

03.04.2009

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6 09:00 IASB/FASB DP Revenue Recognition

Der DSR führt die in den beiden vorhergehenden Sitzungen begonnene Diskussion zum gemeinsamen Diskussionspapier (DP) des IASB und des FASB „Preliminary Views on Revenue Recognition in Contracts with Customers“ fort.

Die Verpflichtung eines Unternehmens vom Kunden auf Basis eines Rückgaberechts zurückgegebene Waren zu akzeptieren und dem Kunden die Vergütung zurückzugewähren, betrachtet der DSR nicht als eine selbständige Leistungsverpflichtung. Vielmehr wird eine Behandlung nach dem sog. „failed sale approach“, wie er z.B. der US-GAAP Regelung des SFAS 48 zugrunde liegt, befürwortet. Demzufolge ist allein bei Verkäufen einer Vielzahl von homogenen Waren mit Rückgaberecht eine entsprechende Wertberichtigung der Forderungen zu Lasten der Umsatzerlöse zu berücksichtigen.

Der im DP diskutierten Vorgehensweise, den bisherigen der Umsatzrealisierung zugrundeliegenden „risks and rewards“-Ansatz zugunsten eines „control“-Ansatzes aufzugeben, steht der DSR aus verschiedenen Gründen skeptisch gegenüber. Im Gegensatz zum DP bevorzugt der DSR weiterhin eine konsequente Ausrichtung am „continuous approach“ (siehe EFRAG PAAinE DP Revenue Recognition – A European Contribution).

Der Rat lehnt die im DP vertretene Sichtweise, Umsatz als die Verminderung einer Leistungsverpflichtung zu definieren, ab – es wird der continuous-approach bevorzugt. Er weist allerdings darauf hin, dass es für bestimmte Konstellationen – z.B. im Bereich von Fertigungsmassenverträgen – bestimmter Vereinfachungen bedarf, so dass vor dem Hintergrund dieses Ansatzes entscheidungsnützliche Informationen sichergestellt werden können.

Das im DP vorgeschlagene Modell, die Leistungsverpflichtungen im Rahmen der Erstbewertung zu ihrem ursprünglichen Transaktionspreis anzusetzen, wird vom DSR unterstützt.

Dem Vorschlag des IASB im DP zufolge sind in den Transaktionspreis (Erstbewertung der Leistungsverpflichtung) auch den Verhandlungen und dem Abschluss eines Vertrags zuzurechnende Aufwendungen einzurechnen. Diesem Vorschlag stimmt der DSR unter der Prämisse zu, dass es sich um zusätzliche, dem Vertrag direkt zurechenbare Aufwendungen handelt.

Hinsichtlich der Aufteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen sollen als Basis die „stand-alone“-Verkaufspreise der einzelnen, hinter der gesamten Leistungsverpflichtung stehenden Güter bzw. Dienstleistungen dienen (Konzept der relativen Veräußerungspreise). Der DSR stimmt dieser Sichtweise zu.

Für den Fall, dass Güter bzw. Dienstleistungen nicht separat veräußert werden, soll deren „stand-alone“-Verkaufspreis für Zwecke der Aufteilung des Transaktionspreises geschätzt werden. In diesem Zusammenhang ist der DSR der Auffassung, dass eine Schätzung grundsätzlich nicht in allen Fällen möglich sein wird.

7 12:45 Überarbeitung 4. und 7. EU-RL/Transparenz-RL

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2009 ein Konsultationspapier zur Überarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinie („Rechnungslegungsrichtlinien“) veröffentlicht, zu dem Stellungnahmen bis zum 30. April 2009 eingereicht werden können. Die EU-Kommission plant, nach Auswertung der Stellungnahmen einen Vorschlag zur Änderung der 4. und 7. Richtlinie zu erarbeiten, der dem Europäischen Parlament bis Ende 2009 unterbreitet werden soll. Ziel der EU-Kommission ist es, eine Modernisierung und Vereinfachung der Rechnungslegungsrichtlinien herbeizuführen.

Der DSR hat sich zunächst weitere Hintergrundinformationen zu diesem Vorhaben der EU-Kommission erläutern lassen und im Anschluss die Fragen 1 bis 22 des Konsultationspapiers diskutiert. Es ist vorgesehen, dass die noch ausstehenden, bisher nicht diskutierten Fragen 23 bis 37 im Umlaufverfahren beantwortet werden, so dass der EU-Kommission termingerecht eine Stellungnahme übermittelt werden kann.

8 15:45 Annual Improvements 2008-2010

Dieser Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig gestrichen.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
03.04.2009