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1 | 09:30 | nicht öffentlicher Teil | - |
2 | 11:00 |
Conceptual Framework
Der FA erörtert die Rahmenbedingungen hinsichtlich des IASB-Projektes Conceptual Framework (CF). Neben dem IASB-Projektplan werden auch Bestrebungen hinsichtlich einer koordinierten Zusammenarbeit der vier großen europäischen Standardsetzer (aus Frankreich, Italien, Großbritannien und Deutschland) sowie EFRAG thematisiert. Unter Vorlage der Sitzungsunterlagen wird vom FA die Ansicht vertreten, dass einige Fragen noch nicht vom IASB ausreichend adressiert werden, die gleichwohl schon frühzeitig in dem wieder aufgenommen CF-Projekt geklärt werden sollten. Diese Fragen umfassen unter anderem:
Weiterhin erörtert der FA, inwieweit der Ansatz des IASB Zustimmung findet, die bereits im Jahr 2010 überarbeiteten Kapitel nicht einer erneuten Überprüfung/Überarbeitung zu unterziehen und vom angestrebten CF-Diskussionspapier für Juli 2013 auszuschließen. Von der Mehrzahl der FA-Mitglieder wird die Ansicht vertreten, dass der Ausschluss einer erneuten Überprüfung der überarbeiteten Kapitel vom Anwendungsbereich des Projektes zweckmäßig erscheint. Gleichwohl wird von vielen FA-Mitgliedern große Skepsis dahingehend geäußert, dass in dem vom IASB eng vorgegebenen Zeitrahmen angemessene Vorschläge für gewichtige konzeptionelle Fragen erarbeitet werden sollen, deren hinreichende Erörterung bezweifelt wird. Der FA betont, dass sich der IASB im CF-Projekt insbesondere Bereichen annehmen sollte, die in der gegenwärtigen Fassung des CF nicht den notwendigen konzeptionellen Tiefgang aufweisen. Als Beispiel werden insbesondere Verbesserungen im Kapitel Measurement für das CF gesehen. Weiterhin wird diskutiert, inwieweit der FA sich in der Debatte zum CF-Projekt mit eigenen Themen positionieren sollte, eigene Beiträge hinsichtlich der notwendigen Verbesserungen zu publizieren sowie ggf. eine Arbeitsgruppe einzurichten. Als ein gewichtiges nationales Thema für das CF wird die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital angesehen. Für die nächste Sitzung ist der Entwurf eines Bulletins vorgesehen, der sich zunächst kritisch mit dem Stellenwert des Framework befasst. Weiterführende Entscheidungen wurden zu dem Projekt noch nicht getroffen. |
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3 | 13:15 |
Interpretationsaktivitäten
Der Fachausschuss beschließt, zum Thema der bilanziellen Behandlung von übernahmerechtlichen Erwerbsangeboten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen eine Stellungnahme beim IFRS Interpretations Committee einzureichen. In der Stellungnahme ist zur Beachtung im Rahmen der entsprechend vorgesehenen AIP-Maßnahme (siehe IFRIC Update vom November 2012) darauf hinzuweisen, dass der Begriff der „Beherrschung“ in den IFRS einerseits und dem jeweiligen nationalen Übernahmerecht andererseits unterschiedlich definiert sein kann. Weiter beschließt der Fachausschuss, zur vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC vom November 2012 zum Thema der umgekehrten Unternehmenserwerbe, bei denen das bilanziell erworbene Unternehmen keinen Geschäftsbetrieb darstellt, eine Stellungnahme einzureichen. Zum einen soll das IC um Prüfung gebeten werden, ob die Anwendung des IFRS 2 auf den Sachverhalt unter analoger Berücksichtigung der Regelungen des IFRS 3 zum „umgekehrten Unternehmenserwerb“ sachgerecht ist. Zum anderen soll dem IC empfohlen werden, zum diskutierten Sachverhalt im Rahmen des AIP explizite Regelungen in IFRS 3.B19 aufzunehmen, statt den Sachverhalt – wie vorgesehen – im Wege eines Ablehnungsbescheids zu klären. Zu dem Entwurf einer Stellungnahme von EFRAG zum Thema des Ausweises „negativer Zinsen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS IC vom September 2012) bittet der FA die Präsidentin als Mitglied von EFRAG TEG, auf deren nächster Sitzung die Position des FA mündlich darzulegen. Der FA vertritt die Auffassung, dass das IFRS IC im Rahmen seiner vorläufigen Agendaentscheidung nicht „interpretierend“ tätig geworden ist und der von TEG vorgebrachte Vorwurf seiner Ansicht nach unbegründet ist. |
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4 | 13:45 |
IASB ED/2012/3 Equity Method: Share of Other Net Asset Changes - amend to IAS 28
Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes ist die Diskussion des am 22. November 2012 vom IASB veröffentlichten ED/2012/3 Equity Method: Share of Other Net Asset Changes (Proposed amendments to IAS 28) zur Vorbereitung einer Stellungnahme. Aus der Diskussion verschiedener Sichtweisen zu den vorgeschlagenen Änderungen ergibt sich eine Tendenz des FA, die vorgeschlagenen Regelungen des IASB zu unterstützen. Die finale Stellungnahme wird nach der anstehenden Öffentlichen Diskussion des Exposure Draft, unter zusätzlicher Berücksichtigung der Einschätzungen aus der Praxis, erstellt. |
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5 | 14:45 |
IASB ED/2012/6 Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture - amend IFRS 10/IAS 28
Zur Vorbereitung einer Stellungnahme erörtert der FA die Fragestellungen des am 13. Dezember 2012 durch den vom IASB veröffentlichten Änderungsentwurfs ED/2012/6 Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture (Proposed amendments to IFRS 10 and IAS 28). Die vorgeschlagenen Änderungen werden durch den FA grundsätzlich befürwortet. Die finale Stellungnahme wird unter zusätzlicher Berücksichtigung der Ergebnisse der anstehenden Öffentlichen Diskussion des Exposure Draft erstellt. |
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6 | 15:45 |
IASB ED/2012/7 Acquisition of an Interest in a Joint Operation – amend IFRS 11
Der FA erörtert die Fragestellungen des am 13. Dezember 2012 durch den vom IASB veröffentlichten Änderungsentwurfs ED/2012/7 Acquisition of an Interest in a Joint Operation (Proposed amendments to IFRS 11) zur Vorbereitung einer Stellungnahme. Die vorgeschlagenen Änderungen werden durch den FA grundsätzlich befürwortet. Die finale Stellungnahme wird unter zusätzlicher Berücksichtigung der Ergebnisse der anstehenden Öffentlichen Diskussion des Exposure Draft erstellt. |
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7 | 09:00 |
IASB ED/2012/4 Classifcation and Measurement: Limited Amendments to IFRS 9
Der FA nimmt die Inhalte des ED/2012/4 zur Kenntnis und setzt auf dieser Basis seine Erörterung fort. Es wird insb. die Klarstellung des Cashflow-Kriteriums analysiert. Der FA kommt zu der Ansicht, dass die Definition eine marktübliche Berücksichtigung des Liquiditätsrisikos sowie von Gewinnmargen nicht einschließt. Zudem werden ergänzende Erkenntnisse zur FV-OCI-Kategorie formuliert. Auf Basis dieses Meinungsstands werden die DRSC-Arbeitsgruppen Finanzinstrumente und Versicherungskontrakte im Februar 2013 den ED debattieren; anschließend wird der ED in einer Öffentlichen Diskussion vorgestellt. Danach wird der FA |
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8 | 10:45 |
IASB ED/2012/2 Annual Improvements to IFRSs 2011-2013 Cycle
Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts ist der am 20. November 2012 veröffentlichte ED/2012/2 Annual Improvements to IFRSs 2011-2013 Cycle, zu dem bis 18. Februar 2012 Stellungnahmen beim IASB eingereicht werden können. Die vier einzelnen Änderungsvorschläge hatte der FA bereits in seiner Oktober-Sitzung 2012 vorläufig erörtert. Ferner diskutiert der FA den am 19. Dezember 2012 veröffentlichten Stellungnahmeentwurf von EFRAG zum ED. Der FA stimmt den Änderungsvorschlägen zu IFRS 13 (Anwendungsbereich von Paragraph 52 in Bezug auf die Portfolioausnahme des Paragraphen 48) und zu der Grundlage für Schlussfolgerungen zu IFRS 1 (Bedeutung des Begriffs ‚geltende IFRS‘) grundsätzlich zu, hält jedoch einige sprachliche Nachbesserungen des Wortlauts der vorgeschlagenen Änderungen für erforderlich. Die Änderung an IFRS 3 (Anwendungsbereich der Ausnahme für Gemeinschaftsunternehmen) wird durch den FA weitgehend unterstützt. Der FA erachtet es für durchaus sinnvoll, wenn notwendige kleinere Änderungen an diesem IFRS zeitnah im Rahmen von AIP vorgenommen werden und nicht bis zum geplanten Post-implementation Review verschoben werden. In Bezug auf den Änderungsvorschlag zu IAS 40 (Klarstellung der Beziehung zwischen IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung einer Immobilie ob als Finanzinvestition gehalten oder als eigentümergenutzt) weist der FA darauf hin, dass die ursprünglich beim IFRS IC eingegangene Fragestellung, ob der Erwerb einer einzelnen als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie einen Geschäftsbetrieb i.S.v. IFRS 3 darstellt, durch die vorgeschlagene Änderung nicht beantwortet wird. Der FA vertritt die Auffassung, dass die Frage, was ein Geschäftsbetrieb i.S.v. IFRS 3 ist, einer grundsätzlichen Klärung durch den IASB bedarf. Am 5. Februar 2013 findet zum ED/2012/2 eine Öffentliche Diskussion in Frankfurt/Main statt. Im Vorfeld dazu beabsichtigt der FA, die Entwürfe seiner Stellungnahmen an den IASB und an EFRAG im Umlaufverfahren abzustimmen. |
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9 | 11:30 |
IASB ED/2012/5 Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation – amend to IAS 16 and IAS 38
Der FA diskutiert die vom IASB in ED/2012/5 vorgeschlagenen Änderungen an IAS 16 und IAS 38 bezüglich akzeptierter Abschreibungsmethoden sowie den Stellungnahmeentwurf der EFRAG zu diesem ED. Der FA unterstützt grundsätzlich die Bemühungen des IASB, die gegenwärtigen Regelungen zur Anwendung umsatzbasierter Abschreibungsmethoden klarzustellen, hält aber den Wortlaut der vorgeschlagenen Änderungen für verbesserungsbedürftig. Der FA weist auf einen offenen Widerspruch zwischen den vorgeschlagenen Änderungen in dem Kerntext der Standards (IAS 16.62A und IAS 38.98A) und in der Basis for Conclusions (BC3 bis BC5) hin. Es wird insbesondere die grundsätzliche Frage diskutiert, was unter dem Verbrauch des künftigen wirtschaftlichen Nutzens eines Vermögenswerts zu verstehen ist: eine Mengengröße (z.B. Gesamtproduktionszahl einer Maschine bzw. Anzahl der Ausstrahlungen oder Anzahl der Zuschauer bei einem Filmrecht) oder eine Wertgröße (z.B. Einnahmen, die durch die Nutzung einer Maschine generiert werden, bzw. Werbeeinnahmen bei einem Filmrecht). Als Ergebnis dieser Diskussion hält der FA vorläufig fest, dass die Wertgröße für die Bestimmung des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens eines immateriellen Vermögenswerts wichtig ist, denn die durch die immateriellen Vermögenswerte vereinnahmten Zahlungseingänge stellen gleichzeitig einen Verbrauch des künftigen wirtschaftlichen Nutzens dar. Vor diesem Hintergrund hält der FA eine spezielle Vorschrift innerhalb des IAS 38 für sinnvoll, die eine umsatzbasierte Abschreibungsmethode zulässt, solange diese Methode verlässlich messbar ist. Bei einem materiellen Vermögenswert lässt sich der Verbrauch des künftigen wirtschaftlichen Nutzens dagegen grundsätzlich anhand seiner Ausbringungsmenge bestimmen. Vor diesem Hintergrund hält es der FA für fraglich, ob das Thema der umsatzbasierten Abschreibungsmethoden einer Klarstellung innerhalb von IAS 16 bedarf. Die Diskussion der Entwürfe der Stellungnahmen an den IASB und an EFRAG soll in der 14. FA-Sitzung im März 2013 fortgesetzt werden. |
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10 | 13:15 |
Emissions Trading Schemes
Der FA diskutiert das veröffentlichte Draft Comment Paper von EFRAG zur Bilanzierung von Emissionsrechten nach dem „cap and trade“-Model. Der FA beabsichtigt, mit Rückgriff auf die Expertise der eingerichteten Arbeitsgruppe „Emissionsrechte“ bis zum 30. April 2013 eine Stellungnahme gegenüber EFRAG abzugeben. Vor diesem Hintergrund erörtert der FA, in welchem Umfang neben den Fragen im Stellungnahmeentwurf von EFRAG weiterführende Fragen für die Arbeitsgruppe aufzunehmen sind. Der FA unterstützt die vom Projektverantwortlichen vorgestellten weiterführenden Fragen. Darüber hinaus wird von einem FA-Mitglied darauf hingewiesen, dass das EFRAG-Papier sich nur zu den klassischen Emissionsrechten äußert. In der Praxis anzutreffende Abweichungen – z.B. konvertierte Emissionsrechte – werden von EFRAG nicht betrachtet. Entsprechende Sachverhalte sollten gleichwohl auch Gegenstand der Diskussion der Arbeitsgruppe sein. |
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11 | 14:15 |
Sonstiges
Der Fachausschuss verständigt sich darauf, gegenüber EFRAG uneingeschränkte Zustimmung zum Endorsement des IFRS Investment Entities zu kommunizieren. |
Titel | Datum |
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08.01.2013 |