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10 | 09:00 | nicht öffentlich | - |
11 | 10:00 |
Sektorspezifische Standards – Positionierung des DRSC
Dem FA NB lag der Entwurf eines Briefes des DRSC an EFRAG für die Erarbeitung der sektorspezifischen ESRS vor. Das Ziel des Briefes ist es, die EFRAG in einem frühen Stadium bei der Entwicklung des ersten Sets von sektorspezifischen Standards zu unterstützen. Der Brief enthält Empfehlungen an EFRAG zu drei Themenbereichen:
Der FA NB stimmte allen drei Empfehlungen zu. Ergänzend beschloss der FA NB, der EFRAG eine Anknüpfung an den Management Approach, der für die Bestimmung der Segmente in der Finanzberichterstattung nach IFRS 8 angewendet wird, für die Sektorabgrenzung zu empfehlen. Eine Aufteilung der Sektoren allein auf Basis der unternehmerischen Aktivitäten gemäß NACE-Codesystem erscheint dagegen aus Sicht des FA NB nicht zielführend. So würde bspw. ein Industrieunternehmen mit einem Finanzierungsgeschäft oder einer Immobilienverwaltung nicht nur den für seinen Industriesektor relevanten ESRS, sondern auch einen ESRS für Banken und einen ESRS für den Immobiliensektor anwenden müssen. Die Verwendung des NACE-Codesystems allein würde nicht der wirtschaftlichen Realität der Unternehmensorganisation und Unternehmenssteuerung Rechnung tragen und würde zudem dazu führen, dass Unternehmen mit umfangreicher Geschäftstätigkeit eine zusätzliche Datenerhebung allein für Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS vornehmen müssten. Ein zusätzlicher Mehrwert dieser aufwendig aufzubereitenden und offenzulegenden Informationen erscheint dagegen fraglich. Der finalisierte Brief soll kurzfristig an EFRAG – noch vor Weihnachten – versendet werden |
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12 | 11:00 |
ESRS Update
Der FA NB informierte sich über die Änderungen, welche an den ESRS-Entwürfen durch SR TEG und SR Board vorgenommen worden waren, bevor diese an die Europäische Kommission übermittelt wurden. Dazu wurde dem FA NB eine Aktualisierung der Unterlage zur vergangenen Sitzung vorgelegt. Der Fachausschuss befasste sich während der Sitzung konkret mit den Änderungen des ESRS 1 General requirements, ESRS 2 General disclosures, sowie in Teilen mit ESRS E1 Climate change und ESRS S1 Own workforce. Zwei Themen wurden problematisiert: Zum einen kritisierte der FA NB die Regelungen des ESRS E1 zur Ermittlung der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen. Diese schränkten nach Ansicht des Fachausschusses die Ermessenspielräume ein, welche durch das Greenhouse-Gas-Protocol eingeräumt werden. Dies ist auch aus den folgenden Gründen kritisch zu sehen: ESRS E1 weise an zahlreichen Stellen darauf hin, dass die Ermittlung der Treibhausgasemissionen auf Grundlage der Prinzipien des Greenhouse-Gas-Protocol zu ermitteln sind. Die Einschränkung dieser Prinzipien sei substanzieller Art, denn die Angabe der Scope-1 und Scope-2-Emissionen gem. ESRS E1 wäre damit international nicht vergleichbar und hätte daher konsultiert werden müssen. Zum anderen hinterfragte der Fachausschuss die generelle Pflicht zur Angabe der Informationen gem. ESRS S1-1 bis S1-9 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. Unternehmen hätten demnach keine Möglichkeit, innerhalb dieser Berichtsanforderungen nach wesentlichen und unwesentlichen Detailinformationen (bzw. Datenpunkten) zu differenzieren, da sämtliche Informationen anzugeben sind. Dies sei nicht angemessen, urteilte der Fachausschuss. |
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13 | 13:00 |
ESRS for SMEs
Im Oktober 2022 wurde eine KMU-Pilotgruppe als Kooperation zwischen dem RNE und dem DRSC gegründet, die Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Kontext der CSRD unterstützen soll. Bisher fanden zwei Sitzungen statt, in denen an Erfolgsfaktoren für die kommenden ESRS für KMU gearbeitet wurde. Ziel der Arbeiten ist ein Eckpunktepunktepapier zu den Grundlagen der ESRS für KMU, welches – noch vor Weihnachten – an EFRAG versendet werden soll. |
Titel | Datum |
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16.1.2023 |