12. Sitzung FA Finanzberichterstattung

Datum:
13.12.2022 - 13.12.2022
Start:
09:00 Uhr
Ort:
Berlin, Hotel Dorint
Veranstalter:
DRSC

13.12.2022

Top Start Thema Dokumente
4 09:00 nicht öffentlich -
5 10:00 Interpretationsaktivitäten

Der FA FB wurde über die Themen der IFRS IC-Sitzung im November 2022 informiert.

Zur vorläufigen Agenda-Entscheidung zu IFRS 16 wurden zunächst der Sachverhalt und die IFRS IC-Diskussion ausführlich erläutert. Dabei wurde hervorgehoben, dass zur ersten Frage – ob die Leasinggegenstände einzeln oder als Gesamtheit zu würdigen sind – das IFRS IC eine klare Antwort fand: Zu beurteilen ist jeder Leasinggegenstand einzeln.

Sodann wurde die zweite Frage – nämlich ob IFRS 16 anwendbar ist, insb. ob ein identifizierter Vermögenswert vorliegt – nebst Überlegungen des IFRS IC ausführlich vorgestellt und vom FA FB gewürdigt. Einige Anwendungskriterien von IFRS 16 gelten gemäß Sachverhalt als erfüllt. Fraglich erscheint aber, ob das im Sachverhalt vereinbarte spezifische Austauschrecht gemäß IFRS 16 substanziell ist und daher zu einem Nichtvorliegen eines identifizierten Vermögenswerts – folglich zur Nichtanwendbarkeit von IFRS 16 – führt.

Hierzu stellte das IFRS IC erstens fest, dass IFRS 16 hohe Hürden dafür vorsieht, dass ein Austauschrecht als substanziell gilt. Aus Leasingnehmersicht ist dies im Zweifelsfall – also bei Nichteindeutigkeit – zu verneinen. Zweitens hob das IFRS IC zwei entscheidende Details hervor:

  1. inwieweit das Austauschrecht für den Leasinggeber ökonomisch vorteilhaft ist und
  2. ob dieses Austauschrecht über die gesamte Leasingnutzungsdauer besteht.

(1) wurde annahmegemäß nur für einen Teil der Laufzeit bejaht, und (2) wurde vom IFRS IC als generell ermessensbehaftet beurteilt. Daraus leitete das IFRS IC für den konkreten Fall ab, dass das Austauschrecht für einen Teil des Nutzungszeitraums ökonomisch nachteilig und deshalb nicht substanziell ist – somit liegt kein identifizierter Vermögenswert vor. Mit dieser Argumentation begründet das IFRS IC seine (vorläufige) Agenda-Entscheidung und erklärt damit die IFRS 16-Vorschriften für hinreichend klar.

Der FA FB hielt trotz einiger kleinerer Rückfragen die vorläufige Entscheidung und die Darlegungen des IFRS IC für nachvollziehbar und sachgerecht. Allerdings gab der FA FB zu bedenken – was das IFRS IC auch erkannte – dass bei Fallabwandlungen ein anderes Fazit folgen kann, weshalb diese Entscheidung insoweit nicht unmittelbar auf andere Sachverhaltskonstellationen übertragbar ist. Der FA FB beschloss, keine Stellungnahme zu übermitteln.

Zur IFRS IC-Diskussion betreffend potenzielle Änderungen im Rahmen eines neuen jährlichen Sammel-Änderungsstandards (sog. annual improvements) hatte der FA FB keine Anmerkungen.

Der Bericht über die IFRS IC-Diskussion im Rahmen der ersten Phase des PiR IFRS 15 wurde auf den späteren TOP 9 vertagt.

6 11:00 E-DRÄS 13 – Änderungen an DRS 20 und DRS 21

Dem FA FB lag der Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 13 (E-DRÄS 13) zur Änderung des DRS 20 Konzernlagebericht und des DRS 21 Kapitalflussrechnung vor. Der FA FB beschloss, den Geltungsbereich der branchenspezifischen Anlagen für Versicherungsunternehmen (Anlage 2 des DRS 20 bzw. Anlage 3 des DRS 21) auf alle Pensionsfonds – betriebliche wie überbetriebliche – auszuweiten, um der Gesetzessystematik des § 341 HGB gerecht zu werden. Ferner regte der FA FB einige redaktionelle Änderungen am E-DRÄS 13 an.

Vorbehaltlich der beschlossenen Änderungen verabschiedete der FA FB einstimmig den E-DRÄS 13.

E-DRÄS 13 soll Anfang Januar 2023 mit einer Kommentierungsfrist bis zum 30. April 2023 veröffentlicht werden.

7 13:00 Primary Financial Statements

Dem FA FB wurde ein Stellungnahmeentwurf zu ausgewählten vorläufigen Entscheidungen, die der IASB im Rahmen seines Projekts Primary Financial Statements beschlossen hat, vorgelegt. Ausgangsbasis des Stellungnahmeentwurfs bilden die Rückmeldungen, die das DRSC im Rahmen seiner Einbindungsveranstaltung erhalten hat, sowie die vertiefenden Erörterungen des FA FB. Der FA FB erörterte den Stellungnahmeentwurf und beschloss, Änderungen am Inhalt der Stellungnahme vorzunehmen.

Zudem diskutierte der FA FB, welche Kernbotschaft im begleitenden Anschreiben zur Stellungnahme an den IASB zum Ausdruck gebracht werden soll. Der FA FB führte aus, dass die Vorschläge des IASB wesentliche Änderungen für die erstellenden Unternehmen beinhalten. Auch wenn das IASB-Projekt Primary Financial Statements insgesamt vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer Verbesserung der Vergleichbarkeit zu unterstützen sei, ist zu befürchten, dass die gegenwärtigen Kompromissvorschläge in Teilbereichen weder für die Abschlussadressaten noch für die Abschlussersteller ein befriedigendes Ergebnis darstellen. Zu befürchten sei ferner, dass nicht alle Stakeholder gleichermaßen – aufgrund der nur gezielt, in bestimmten Jurisdiktionen durchgeführten Einbindungsaktivitäten – die Möglichkeit hatten, Stellung zu den vorläufigen Entscheidungen des IASB zu beziehen. Dies könnte die Akzeptanz des finalen Standards beeinträchtigen. Der FA FB sprach sich daher dafür aus, gegenüber dem IASB eine erneute Veröffentlichung zur Konsultation (Re-Exposure Draft) anzuregen. Hierdurch könne der IASB ein vollständiges Bild zu den erwarteten Kosten und Nutzen der Vorschläge erlangen und zudem allen Stakeholdern gleichermaßen einbeziehen.

Die finale Stellungnahme soll vom FA FB im Umlaufverfahren verabschiedet und zeitnah an den IASB – d.h. rechtzeitig vor dessen Sitzung im Januar 2023 – übermittelt werden.

8 14:30 Globale Mindestbesteuerung: IASB-Diskussion zu IAS 12

Der FA FB informierte sich über die Entscheidungen des IASB in seiner November-Sitzung zur Änderung des IAS 12 Ertragsteuern. Der Grund für die kurzfristige Standardänderung sind Bedenken der Stakeholder über die möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der Säule-2-Modellregeln der OECD auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12.

Der FA FB begrüßte die Entscheidung des IASB, eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der Säule-2-Regeln ergeben, einzuführen. Allerdings äußerte er Bedenken hinsichtlich den beabsichtigten Angabevorschriften, die Unternehmen bereits vor dem Inkrafttreten der Säule-2-Regeln befolgen müssen. Insbesondere wurden die aggregierten quantitativen Angaben zum Ergebnis vor Steuern, dem Ertragsteueraufwand und dem gewichteten durchschnittlichen effektiven Steuersatz für alle Rechtskreise, in denen der effektive Steuersatz – berechnet auf der Grundlage von IAS 12 – unter 15% liegt, zunächst kritisch gesehen.

Der FA FB wird seine Diskussion nach der Veröffentlichung des Standardentwurfs durch den IASB, welche für Januar 2023 avisiert ist, fortsetzen.

9 15:30 PiR IFRS 15 – EFRAG Survey

Der FA FB erörterte die Vorschläge des DRSC-Mitarbeiterstabs für die Beantwortung der Fragen in einer elektronischen Umfrage, die EFRAG an die CFSS-Mitglieder am 16. November 2022 versendet hat. Ziel dieser EFRAG-Umfrage ist es, Problemfelder frühzeitig zu identifizieren und den IASB zu beeinflussen, bevor er seine Outreach-Phase abschließt, so dass er die Aufnahme, der von den europäischen Stakeholdern aufgeworfenen Fragen in den RfI in Betracht ziehen kann.

Die Vorschläge des Mitarbeiterstabs basieren auf der Diskussion des FA FB zu PiR IFRS 15 in seiner November-Sitzung sowie auf den erhaltenen Rückmeldungen der Mitglieder des DRSC-Anwenderforums, das in den Jahren 2012-2017 stattgefunden hat.

Der FA FB stimmte den vorgeschlagenen Antworten zur EFRAG-Umfrage zu. Bei der Ausfüllung des Online-Fragebogens soll EFRAG darauf hingewiesen werden, dass diese Antworten nicht repräsentativ für die deutsche Wirtschaft sind und nicht die Meinung des DRSC widerspiegeln. Ferner soll betont werden, dass die Stabilität das oberste Ziel des PiR IFRS 15 sein soll und grundsätzliche konzeptionelle Diskussionen zwingend vermieden werden sollen.

Das DRSC plant, nach der Veröffentlichung des Request for Information durch den IASB ein weiteres Anwenderforum zu IFRS 15 einzuberufen, um den Fortgang des PiR zu erörtern.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
16.01.2023