Top | Start | Thema | Dokumente |
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1 | 09:30 | nicht oeffentlicher Teil | - |
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Financial Instruments - Impairment
Der IFRS-FA beschließt sein weiteres Vorgehen bei den IASB- und FASB-Projekten zum Impairment. Eine inhaltliche Diskussion findet nicht statt. Der IFRS-FA will beide (unterschiedlichen) Modelle im Vergleich und somit im Wesentlichen zeitgleich erörtern. Aufgrund der momentan geplanten Veröffentlichungstermine wird er damit im März oder April 2013 beginnen. Der IFRS-FA wird zumindest den erwarteten IASB-Entwurf kommentieren. |
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4 | 13:15 |
Interpretationsaktivitäten
Der IFRS-FA lässt sich über die Sitzung des IFRSIC vom November 2012 Bericht erstatten und diskutiert ausgewählte Aspekte. Unter anderem befasst sich der FA mit der vorläufigen Agendaentscheidung, die das IFRSIC für sog. Special Purpose Acquistion Companies (SPAC) zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen veröffentlicht hat. Konkret werden in dem zugrundeliegenden Fall die vormaligen Anteilseigner eines nicht-kapitalmarktorientierten operativ tätigen Unternehmens nach Übernahme durch eine kapitalmarktorientierte, aber nicht-operativ tätige SPAC Mehrheitsgesellschafter der SPAC, indem sie ihre Anteilsrechte an der übernommenen operativ tätigen Gesellschaft gegen solche der SPAC nach Übernahme tauschen. Die Transaktion ist dergestalt strukturiert, dass die SPAC die gesamten Anteilsrechte des operativ tätigen Unternehmens übernimmt. Das IFRSIC vertritt die Auffassung, dass IFRS 3 letztlich nicht anzuwenden ist, da es sich zwar (bei analoger Anwendung der Regelungen des IFRS 3) um einen umgekehrten Unternehmenserwerb (reverse acquisition) handelt, das für bilanzielle Zwecke übernommene Unternehmen (die SPAC) jedoch keinen Geschäftsbetrieb (business) i.S.v. IFRS 3 darstellt. Vielmehr sei IFRS 2 anzuwenden, sodass der Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der annahmegemäß vom operativ tätigen Unternehmen ausgegebenen Anteile und dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens der SPAC die Vergütung für die Dienstleistung „Erlangung einer Börsennotierung“ darstellt und im Gewinn oder Verlust der Periode zu erfassen ist. Vor diesem Hintergrund erörtert der FA, ob die formale Vorgehensweise sachgerecht ist. Zunächst wird festgestellt, dass es sich bei der vorliegenden Transaktion um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, so dass IFRS 3 anzuwenden ist. Da jedoch für bilanzielle Zwecke der Erwerber keinen Geschäftsbetrieb erwirbt (siehe hierzu IFRS 3.B19, letzter Satz), wird gemäß Auffassung des IFRSIC der Regelungsrahmen des IFRS 3 wieder verlassen. Von den FA-Mitgliedern wird hingegen teilweise die Auffassung vertreten, dass die bilanzielle Abbildung der Transaktion auf Grundlage der IFRS 3-Regelungen erfolgen sollte (wenngleich nicht „alle in diesem IFRS dargelegten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze“ anzuwenden sind), da die Transaktion in den Anwendungsbereich dieses Standards fällt. Der FA beauftragt die DRSC-Mitarbeiter mit weitergehenden Analysen zu diesem Thema, bevor eine Entscheidung über die Einreichung einer Stellungnahme getroffen wird. |
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5 | 14:30 |
Disclosure Framework
Der FA diskutiert den vorliegenden Stellungnahmeentwurf zum Diskussionspapier Towards a Framework for the Notes. Der FA stimmt grundsätzlich den Schwerpunktthemen im Stellungnahmeentwurf zu. Gleichwohl werden Ergänzungen und Änderungen zu den einzelnen Themen vorgeschlagen:
Darüber hinaus werden weitere redaktionelle Anpassungen beschlossen. |
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6 | 16:30 |
E-AH 1 (IFRS) Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS
Der IFRS-FA hatte sich im Vorfeld der Sitzung mit zuständigen IASB-Mitarbeitern über den Inhalt des Entwurfs eines Anwendungshinweises zu Einzelfragen der Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS (DRSC E-AH 1 (IFRS)) abgestimmt. Im Zuge dieser Abstimmung wurde dem FA mitgeteilt, dass die in dem Entwurf enthaltenen Anwendungshinweise nach Auffassung der beteiligten IASB-Mitarbeiter nicht im Widerspruch zu den Regelungen des IAS 19 (2011) stehen. Andererseits wurde darauf hingewiesen, dass die Ausführungen des Entwurfs vergleichsweise detailliert sind, so dass Kürzungen und ggf. die Aufnahme von Verweisen auf die entsprechenden Regelungen des Standards in Erwägung gezogen werden sollten, um andere mögliche standardkonforme Vorgehensweisen für spezifische Sachverhaltskonstellationen nicht durch ein Präjudiz auszuschließen. Der FA greift diese Anregungen auf und erörtert entsprechende Anpassungen. Konkret wird beschlossen:
Darüber hinaus werden weitere redaktionelle Anpassungen beschlossen. Unter Berücksichtigung der im Rahmen der 11. Sitzung beschlossenen Anpassungen verabschiedet der FA den DRSC AH 1 (IFRS) Einzelfragen zur Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS einstimmig. |
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17 | 17:30 |
Leases
Der IFRS-FA erörtert verschiedene Aspekte des Projekts Leases vor dem Hintergrund einer beabsichtigen Meinungsäußerung gegenüber dem IASB, die zusammen mit den nationalen Standardsetzern (NSS) aus Italien, Frankreich sowie Großbritannien und Nordirland erfolgen soll. Die gleichen Aspekte werden auch hinsichtlich des bevorstehenden IASB-EFRAG-Meetings besprochen, an dem Vertreter der vier genannten NSS ebenfalls teilnehmen. |
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7 | 18:00 |
IFRSF - Proposal to Establish an Accounting Standards Advisory Forum
Der IFRS-FA erörterte den Vorschlag zur Gründung eines ASAF. Dabei wurde einhellig bekundet, dass der Zweck dieses Forums sowie das Verhältnis zu anderen Gremien (etwa dem IFRSAC) nicht völlig klar werden. Der FA hält es grds. für wichtig, dass weltweit regionale Gruppen von Standardsetzern gestärkt werden. Europa betreffend bedeutet dies aber nicht, dass ein derartiges Vorgehen auf EFRAG übertragbar ist, da EFRAG keine Vereinigung von Standardsetzern darstellt. |
Titel | Datum |
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04.12.2012 |