11. Sitzung IFRS-FA

Datum:
04.12.2012 - 04.12.2012
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

04.12.2012

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 nicht oeffentlicher Teil -
2 10:15 nicht oeffentlicher Teil -
3 11:15 Financial Instruments - Impairment

Der IFRS-FA beschließt sein weiteres Vorgehen bei den IASB- und FASB-Projekten zum Impairment. Eine inhaltliche Diskussion findet nicht statt.

Der IFRS-FA will beide (unterschiedlichen) Modelle im Vergleich und somit im Wesentlichen zeitgleich erörtern. Aufgrund der momentan geplanten Veröffentlichungstermine wird er damit im März oder April 2013 beginnen.

Der IFRS-FA wird zumindest den erwarteten IASB-Entwurf kommentieren.

4 13:15 Interpretationsaktivitäten

Der IFRS-FA lässt sich über die Sitzung des IFRSIC vom November 2012 Bericht erstatten und diskutiert ausgewählte Aspekte.

Unter anderem befasst sich der FA mit der vorläufigen Agendaentscheidung, die das IFRSIC für sog. Special Purpose Acquistion Companies (SPAC) zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen veröffentlicht hat. Konkret werden in dem zugrundeliegenden Fall die vormaligen Anteilseigner eines nicht-kapitalmarktorientierten operativ tätigen Unternehmens nach Übernahme durch eine kapitalmarktorientierte, aber nicht-operativ tätige SPAC Mehrheitsgesellschafter der SPAC, indem sie ihre Anteilsrechte an der übernommenen operativ tätigen Gesellschaft gegen solche der SPAC nach Übernahme tauschen.

Die Transaktion ist dergestalt strukturiert, dass die SPAC die gesamten Anteilsrechte des operativ tätigen Unternehmens übernimmt.

Das IFRSIC vertritt die Auffassung, dass IFRS 3 letztlich nicht anzuwenden ist, da es sich zwar (bei analoger Anwendung der Regelungen des IFRS 3) um einen umgekehrten Unternehmenserwerb (reverse acquisition) handelt, das für bilanzielle Zwecke übernommene Unternehmen (die SPAC) jedoch keinen Geschäftsbetrieb (business) i.S.v. IFRS 3 darstellt. Vielmehr sei IFRS 2 anzuwenden, sodass der Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der annahmegemäß vom operativ tätigen Unternehmen ausgegebenen Anteile und dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens der SPAC die Vergütung für die Dienstleistung „Erlangung einer Börsennotierung“ darstellt und im Gewinn oder Verlust der Periode zu erfassen ist.

Vor diesem Hintergrund erörtert der FA, ob die formale Vorgehensweise sachgerecht ist. Zunächst wird festgestellt, dass es sich bei der vorliegenden Transaktion um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, so dass IFRS 3 anzuwenden ist. Da jedoch für bilanzielle Zwecke der Erwerber keinen Geschäftsbetrieb erwirbt (siehe hierzu IFRS 3.B19, letzter Satz), wird gemäß Auffassung des IFRSIC der Regelungsrahmen des IFRS 3 wieder verlassen.

Von den FA-Mitgliedern wird hingegen teilweise die Auffassung vertreten, dass die bilanzielle Abbildung der Transaktion auf Grundlage der IFRS 3-Regelungen erfolgen sollte (wenngleich nicht „alle in diesem IFRS dargelegten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze“ anzuwenden sind), da die Transaktion in den Anwendungsbereich dieses Standards fällt.

Der FA beauftragt die DRSC-Mitarbeiter mit weitergehenden Analysen zu diesem Thema, bevor eine Entscheidung über die Einreichung einer Stellungnahme getroffen wird.

5 14:30 Disclosure Framework

Der FA diskutiert den vorliegenden Stellungnahmeentwurf zum Diskussionspapier Towards a Framework for the Notes. Der FA stimmt grundsätzlich den Schwerpunktthemen im Stellungnahmeentwurf zu. Gleichwohl werden Ergänzungen und Änderungen zu den einzelnen Themen vorgeschlagen:

  • Die Stellungnahme soll stärker betonen, dass eine zweckdienliche Debatte für ein Disclosure Framework sich nicht nur auf den Anhang beschränken sollte und sich insbesondere an der Grundgesamtheit an Informationen im IFRS-Abschluss ausrichten muss. In diesem Zusammenhang ist auch darauf abzustellen, dass Begriffe wie „Financial Reporting“ und „Financial Report“ eine inhaltliche Klärung erfordern.
  • Eine Klarstellung ist hinsichtlich der Ausführungen im Abschnitt „Summary of Significant Accounting Policies“ vorzunehmen. Die Mehrheit im FA ist der Auffassung, dass diese Angabe wichtig und relevant ist (und nicht wie im Stellungnahmeentwurf vorgeschlagen, durch einen andere Form der Zusammenfassung ersetzt werden sollte). Gleichwohl ist aus sich des FA eine Überarbeitung und Verbesserung im IAS 1 notwendig, insbesondere zur Vermeidung der Replikation von Standardtexten als Anhangangaben.

 

Darüber hinaus werden weitere redaktionelle Anpassungen beschlossen.

6 16:30 E-AH 1 (IFRS) Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS

Der IFRS-FA hatte sich im Vorfeld der Sitzung mit zuständigen IASB-Mitarbeitern über den Inhalt des Entwurfs eines Anwendungshinweises zu Einzelfragen der Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS (DRSC E-AH 1 (IFRS)) abgestimmt. Im Zuge dieser Abstimmung wurde dem FA mitgeteilt, dass die in dem Entwurf enthaltenen Anwendungshinweise nach Auffassung der beteiligten IASB-Mitarbeiter nicht im Widerspruch zu den Regelungen des IAS 19 (2011) stehen. Andererseits wurde darauf hingewiesen, dass die Ausführungen des Entwurfs vergleichsweise detailliert sind, so dass Kürzungen und ggf. die Aufnahme von Verweisen auf die entsprechenden Regelungen des Standards in Erwägung gezogen werden sollten, um andere mögliche standardkonforme Vorgehensweisen für spezifische Sachverhaltskonstellationen nicht durch ein Präjudiz auszuschließen.

Der FA greift diese Anregungen auf und erörtert entsprechende Anpassungen. Konkret wird beschlossen:

  • Die Ausführungen zu Frage 6, die auf den Beginn der Ansammlung der Schuld (liability) für die Aufstockungsleistungen abstellt, sind deutlich zu straffen. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass der Zeitpunkt aus dem Plan zu entnehmen ist; entweder direkt, wenn eine entsprechende Regelung enthalten ist, oder indirekt aus den tatsächlichen Umständen der Vereinbarung.
  • An den Anwendungshinweisen zu Frage 7, die die Ansammlung und den Abbau der Schuld (liability) adressiert, soll grundsätzlich festgehalten werden. Eine Ergänzung ist insoweit vorgesehen, als die notwendigen Charakteristika der vorgesehenen Methoden für die beiden Fallvarianten, nach denen im Anwendungshinweis differenziert wird, deutlich herausgestellt werden sollen. Die Differenzierung stellt darauf ab, dass die Aufstockungsleistungen unverfallbar erdient sind, a) soweit in der Aktivphase die entsprechenden Arbeitsleistungen erbracht werden, bzw. b) sofern die Altersteilzeit störfallfrei beendet wird. Auch soll zu b) der zusätzliche Hinweis aufgenommen werden, dass auch andere als in dem Anwendungshinweis dargestellte Methoden zur Anwendung kommen können, wenn sie mit den Besonderheiten solcher ATZ-Vereinbarungen in Einklang stehen.

Darüber hinaus werden weitere redaktionelle Anpassungen beschlossen.

Unter Berücksichtigung der im Rahmen der 11. Sitzung beschlossenen Anpassungen verabschiedet der FA den DRSC AH 1 (IFRS) Einzelfragen zur Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS einstimmig.

17 17:30 Leases

Der IFRS-FA erörtert verschiedene Aspekte des Projekts Leases vor dem Hintergrund einer beabsichtigen Meinungsäußerung gegenüber dem IASB, die zusammen mit den nationalen Standardsetzern (NSS) aus Italien, Frankreich sowie Großbritannien und Nordirland erfolgen soll. Die gleichen Aspekte werden auch hinsichtlich des bevor­stehenden IASB-EFRAG-Meetings besprochen, an dem Vertreter der vier genannten NSS ebenfalls teilnehmen.

7 18:00 IFRSF - Proposal to Establish an Accounting Standards Advisory Forum

Der IFRS-FA erörterte den Vorschlag zur Gründung eines ASAF. Dabei wurde einhellig bekundet, dass der Zweck dieses Forums sowie das Verhältnis zu anderen Gremien (etwa dem IFRSAC) nicht völlig klar werden. Der FA hält es grds. für wichtig, dass weltweit regionale Gruppen von Standardsetzern gestärkt werden. Europa betreffend bedeutet dies aber nicht, dass ein derartiges Vorgehen auf EFRAG übertragbar ist, da EFRAG keine Vereinigung von Standardsetzern darstellt.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
04.12.2012