11. Sitzung FA Finanzberichterstattung

Datum:
17.11.2022 - 18.11.2022
Start:
08:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

17.11.2022

Top Start Thema Dokumente
1 08:00 nicht öffentlich -
2 09:45 Primary Financial Statements

Der FA FB informierte sich zum Projektstand sowie den vorläufigen Entscheidungen des IASB zum Projekt Primary Financial Statements. Gegenstand der Befassung waren insb. die gezielten Einbindungsaktivitäten, die der IASB im Oktober und November 2022 durchgeführt hat, um Feedback von Abschlusserstellern zu erhalten, ob die vorläufigen Entscheidungen des IASB – wie beabsichtigt – funktionieren und ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht wird.

Im Fokus dieser Einbindungsaktivitäten stehen die vorläufigen Entscheidungen des IASB in Bezug auf die folgenden vier Themen:

  • Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung (insbesondere die überarbeitete der Definition der Kategorie „Financing“),
  • Management Performance Measures,
  • Zusatzangaben zu den betrieblichen Aufwendungen nach Kostenarten sowie
  • ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen.

Das DRSC hat sich als ASAF-Mitglied an den Einbindungsaktivitäten des IASB beteiligt und am 11. November 2022 – in Kooperation mit dem IASB und EFRAG – eine Roundtable-Diskussion durchgeführt. Der FA FB wurde über die im Rahmen der DRSC-Veranstaltung erhaltenen Rückmeldungen informiert.

Der FA FB erörterte die vorläufigen Entscheidungen des IASB und beschloss, eine Stellungnahme an den IASB zu den im Rahmen der gezielten Einbindungsaktivitäten gestellten Fragen zu erarbeiten. Im Rahmen der Stellungnahme sollen die aus Sicht des FA FB verbliebenen besonders kritischen Punkte der IASB-Vorschläge hervorgehoben, mögliche Alternativvorschläge aufgezeigt und die Rückmeldungen aus der Einbindungsveranstaltung des DRSC verarbeitet werden. Die DRSC-Geschäftsstelle wird zur nächsten FA-Sitzung den Entwurf einer Stellungnahme vorbereiten.

3 11:15 Sektorspezifische Anlagen DRS 20 & 21

Der FA FB erörterte die Lösungsvorschläge der DRSC-Geschäftsstelle hinsichtlich der Einbeziehung von Wertpapierinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie überbetrieblichen Pensionsfonds in den Anwendungsbereich der sektorspezifischen Anlagen 1 und 2 des DRS 20 Konzernlagebericht bzw. der Anlagen 2 und 3 des DRS 21 Kapitalflussrechnung. Der FA stimmte den Lösungsvorschlägen grundsätzlich zu, regte jedoch einige Anpassungen an den vorgeschlagenen Formulierungen in den beiden Standards an.

Die Änderungen der sektorspezifischen Anlagen des DRS 20 und des DRS 21 sowie die Änderungen des DRS 21 in Bezug auf die Einzahlungen/Auszahlungen aus erhaltenen/gewährten Zuwendungen/Zuschüssen werden in einem Änderungsstandard (E-DRÄS 13) zur Kommentierung gestellt. Die Verabschiedung des E-DRÄS 13 soll in der nächsten Sitzung des FA FB erfolgen. Als Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen soll das nach dem 31. Dezember 2022 beginnende Geschäftsjahr vorgeschlagen werden.

18.11.2022

Top Start Thema Dokumente
4 08:00 ASAF-Sitzung Dezember - Vorbereitung

Der FA FB wurde über die Themen der ASAF-Sitzung am 8./9. Dezember 2022 informiert und um Meinungsäußerung insb. zu den in den ASAF-Sitzungsunterlagen gestellten Fragen gebeten.

Zum PIR IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (ASAF TOP 2) gab der FA FB aus konzeptioneller Sicht ein insgesamt positives Urteil über den Standard ab. Das Kernprinzip von IFRS 15 und das unterstützende fünfstufige Modell der Umsatzrealisierung sowie die Prinzipienorientierung wurden positiv hervorgehoben. Allerdings beobachtete der FA FB aus praktischer Sicht insgesamt keine sehr große Auswirkung des Standards auf die Erlöserfassung von Unternehmen, auch wenn einige Branchen, wie z.B. Telekommunikation, stärker von den neuen Regelungen betroffen waren. Die Einführung des IFRS 15 brachte einen erheblichen Aufwand für die Unternehmen beim Übergang auf die neuen Regelungen, jedoch keine nennenswerten Veränderungen auf die Berichtsdaten zu Umsatzerlösen und folglich auf die Informationsvermittlung. Aus diesem Grund stellte der FA FB das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei dem Standard infrage. Der FA FB sah keine konkreten Anwendungsfragen, die durch den IASB in Phase 1 des PIR zu adressieren wären. Auch wenn sich in der Einführungsphase des Standards diverse Fragestellungen als klarstellungsbedürftig erwiesen (u.a. zeitraumbezogene Umsatzrealisierung, Prinzipal-Agent-Beziehungen, Zusammenwirkung mit anderen IFRS, insb. mit IFRS 9), wurden hierzu in der Praxis pragmatische Lösungen gefunden. Aus diesem Grund sollte aus Sicht des FA FB die Stabilität das oberste Ziel des PIR sein; grundsätzliche konzeptionelle Diskussionen sollten zwingend vermieden werden. Schließlich betonte der FA FB die Wichtigkeit der Konvergenz des IFRS 15 mit den Regelungen des US-GAAP.

Zum EFRAG-Forschungsprojekt “Accounting for variable consideration” (ASAF TOP 3) nahm der FA FB das grundlegende Ansinnen von EFRAG mit diesem Projekt zur Kenntnis. Eine erstmalige konkrete Befassung mit diesem Thema und dem zugehörigen Diskussionspapier ist für die übernächste FA FB-Sitzung geplant. Seitens des FA FB wurde vorläufig geäußert, dass für dieses Thema kein akuter Bedarf für ein Standardsetting erkennbar ist und überdies eine etwaige Entwicklung diesbezüglicher IFRS-Vorschriften äußerst umfassend sein dürfte – da viele Regelungsbereiche bzw. Standards betroffen wären – und daher nicht kurzfristig erfolgversprechend erscheint.

In Bezug auf die IASB-Erörterungen des erhaltenen Feedbacks zum DP/2020/2 Business Combinations under Common Control (BCUCC, ASAF TOP 4) wurde der FA FB zunächst über den aktuellen Stand des Projekts informiert. Danach erörterte der FA FB mögliche Ausnahmen vom grundsätzlichen Prinzip, dass die Erwerbsmethode auf BCUCCs, die nicht beherrschende Anteilseigner des übernehmenden Unternehmens (non-controlling shareholder, NCS) betreffen, und die Buchwertmethode auf BCUCCs, die keine NCS betreffen, angewendet werden soll. Die vom IASB-Staff erwogene Ausnahme für government-related entities konnte den FA FB nicht überzeugen. Diesbezüglich müsste vom IASB besser begründet werden, welche Notwendigkeit besteht bzw. welchen Nutzen eine derartige Ausnahme entfalten könnte. In Bezug auf die mögliche Nichtberücksichtigung von insignificant NCS wurde angemerkt, dass der Begriff insignificant Ermessensentscheidungen der Unternehmen bedingen würde, woraus Rechtsunsicherheit erwachsen könnte, welche nicht im Sinne der Unternehmen wäre. Ein vom IASB festzulegender eindeutiger Schwellenwert wurde daher favorisiert.

Zum IASB-Projekt “Provisions – Targeted improvements to IAS 37” (ASAF TOP 5) wurde der FA FB über die jüngste, erstmalige IASB-Befassung hierzu und die konkret angesprochenen Aspekte/Teilfragen informiert. Die wesentliche und vorerst einzige Teilfrage lautet, ob IAS 37 künftig ausdrücklich regeln soll, ob bei der Diskontierung von Rückstellungen das non-performance risk einzubeziehen ist oder nicht. Hierzu äußerte der FA einige Argumente, die tendenziell gegen einen Einbezug dieses Risikos sprechen. Ergänzend wurde angemerkt, dass diese Frage nicht nur im Kontext von Rückstellungen, sondern von langfristigen Verbindlichkeiten jeder Art – und daher grundlegender – diskutiert und beantwortet werden sollte. Zudem wurde geäußert, dass bei Überlegungen zur IAS 37-Überarbeitung im Allgemeinen und zur Rückstellungsbewertung im Besonderen nicht allein die Diskontierung diskutabel ist. Insgesamt erscheint daher schwierig, den alleinigen Aspekt der Diskontierung (bzw. Komponenten davon) von Rückstellungen losgelöst von anderen relevanten Sachverhalten und Detailfragen zu würdigen.

Hinsichtlich des Forschungsprojekts zur Equity-Methode (ASAF TOP 6) wurde der FA FB zunächst über den aktuellen Projektstand informiert. Im Anschluss erörterte der FA FB vier Alternativen zur Frage, wie ein Investor den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens an ein assoziiertes Unternehmen zu erfassen hat. Diesbezüglich besteht eine Inkonsistenz zwischen den Regelungen von IFRS 10 und IAS 28.  Der FA FB sprach sich grundsätzlich für eine einfach umzusetzende und willkürfreie Lösung aus, dementsprechend wurden Alternative 1 (stets vollständige Erfolgserfassung) und Alternative 2 (stets teilweise Erfolgserfassung) präferiert. Welche Alternative konkret festzulegen sei, hinge aber auch von den grundsätzlichen Ansichten zur Equity-Methode ab, also ob diese als Bewertungsmethode oder „Einzeilenkonsolidierung“ zu verstehen sei. Angeregt wurde Alternativen zur Equity-Methode zu erörtern und Nutzer zu befragen, wie diese mit den aus der Equity-Methode erwachsenden Informationen umgehen.

5 10:15 BEPS Pillar II (nicht öffentlich)

In einem Gastvortrag wurde der FA FB über die Zielsetzung und die vsl. Ausgestaltung der OECD-Initiative zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung informiert. Dabei handele es sich um das Nachfolgeprojekt (sog. Pillar 2) zur BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD, welches im sog. Pillar 1 Maßnahmen zur Umverteilung der Besteuerungsrechte vorsieht.

Mit Pillar 2 sollen Unternehmen mit einem konsolidierten Konzernumsatz ab 750 Millionen Euro einer international gültigen Mindeststeuer von 15 % unterzogen werden. Deutschland habe sich dazu bekannt zeitnah entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen. Mit der verpflichtenden Anwendung sei derzeit ab 2024 evtl. 2025 zu rechnen.

Nach einem Überblick über den aktuellen Rechtsstand, inkl. Ausblick und Zeitplan, widmete sich der Gastvortrag insb. verschiedenen Fachfragen zur Ausgestaltung des Grundkonzepts, der Erhebungsmechanismen und Berechnungsmethoden sowie sich daraus ergebender Herausforderungen für die Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund wurden auch das zeitnah erwartete Narrow-scope Amendment des IASB zu IAS 12 sowie sich evtl. ergebende Implikationen für DRS 18 vom FA FB diskutiert. Es wurde angeregt, eine DRSC-Arbeitsgruppe zu gründen.

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6 12:00 Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

Der FA FB setzte die Vorbereitung der bevorstehenden DRSC-Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland, insb. der halbstrukturierten Stakeholder-Befragung (sog. Phase 1) fort. Zunächst wurde dem FA FB aus den vergangenen Sitzungen des Verwaltungsrats und der Strategie-Arbeitsgruppe des Verwaltungsrats berichtet. Im Fokus stand dabei vor allem die Identifikation und Ansprache der Stakeholder.

Der FA FB verständigte sich auf eine gezielte Ansprache der Stakeholder, gleichzeitig jedoch auch eine allgemeine Information der Öffentlichkeit (bspw. über die DRSC-Website) zur IFRS-Evaluation vorzusehen, bei der auch die Möglichkeit zur freiwilligen Anmeldung für die Interviews der Phase 1 besteht.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
14.12.2022