107. Sitzung IFRS-FA

Datum:
28.10.2021 - 29.10.2021
Start:
08:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

28.10.2021

Top Start Thema Dokumente
1 08:00 nicht öffentlich -
2 09:30 EFRAG DP Better Information on Intangibles

Gegenstand des Tagesordnungspunktes bildete das am 27. August 2021 veröffentlichte EFRAG- Diskussionspapier „Bessere Informationen über immaterielle Werte – Welcher Weg ist der Beste?“ Der IFRS-FA befasste sich erstmals mit den Inhalten des Diskussionspapiers und erörterte die drei im Diskussionspapier dargestellten Ansätze zu einer verbesserten Unternehmensberichterstattung über immaterielle Werte: Ansatz und Bewertung in den primären Abschlussbestandteilen, Angaben zu spezifischen immateriellen Vermögenswerten sowie Informationen über zukunftsorientierte Aufwendungen und Risiko-/Chancenfaktoren im Anhang oder Lagebericht.

Im Ergebnis der Erstbefassung befürwortete der IFRS-FA die Abgabe einer DRSC-Stellungnahme, dessen Federführung der künftige FA „Finanzberichterstattung“ übernehmen soll. Der neue FA „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ soll über den Meinungsbildungsstand fortlaufend informiert und bei Bedarf in die Diskussion einbezogen werden.

Weiterhin beschloss der IFRS-FA die Durchführung einer öffentlichen Diskussion im 1. Quartal 2022. Diese soll über das Diskussionspapier hinaus auch weitere aktuelle Standardsetzungsinitiativen – insb. die CSRD-Vorgaben (einschließlich ggf. weiterführender Arbeiten der EFRAG Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) sowie das sich abzeichnende IASB Forschungsprojekt zu immateriellen Werten – thematisieren.

Die DRSC-AG wurde vom IFRS-FA gebeten, einen Stellungnahmeentwurf zu erarbeiten und die erweiterte Berichterstattung zu immateriellen Werten im Hinblick auf deren Informationsmehrwert für die Adressaten – zunächst aus Finanzmarktsicht – eingehender zu betrachten. Die weitere Befassung im FA soll nach Vorliegen der Arbeitsergebnisse der AG Anfang des kommenden Jahres erfolgen.

3 11:30 IASB ED/2021/3 Disclosure Requirements in IFRS Standards - A Pilot Approach - amendments to IFRS 13 and IAS 19

Der IFRS-FA setzte seine Erörterung des Entwurfs einer Stellungnahme zum IASB ED/2021/3 Disclosure Requirements in IFRS Standards – A Pilot Approach fort. Im Fokus der Diskussionen standen dabei die Antwortentwürfe zu:

  • den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 (insb. die Fragen 13 bis 18) und
  • den vorgeschlagenen Leitlinien für den IASB zur künftigen Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften (Fragen 1 bis 5).

Darüber hinaus erörterte der IFRS-FA seine Gesamtposition zu den Vorschlägen des IASB, die im Begleitschreiben an den IASB zum Ausdruck gebracht werden soll.

Insgesamt äußerte sich der IFRS-FA konstruktiv-kritisch zum IASB-Entwurf. Der vorgeschlagene neue Ansatz zur Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften sei zu unterstützen. Insbesondere sei die vorgeschlagene Strukturierung der Angabevorschriften in Form von Angabezielen zu begrüßen. Gleichwohl ist an der Umsetzung in Form der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 und IFRS 13 im Detail berechtigte Kritik zu üben.

Auf Basis der Diskussionen wird der Entwurf der Stellungnahme an den IASB überarbeitet. Die Diskussion der Stellungnahmeentwurfs wird in der kommenden Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung fortgesetzt.

29.10.2021

Top Start Thema Dokumente
4 08:00 PiR IFRS 9 - Classification and Measurement

Der IFRS-FA wurde erstmals über die Inhalte des IASB-Konsultationsdokuments (RfI) im Rahmen des Post-implementation Review IFRS 9 Financial Instruments Classification and Measurement informiert. Der IFRS-FA hat in dieser Sitzung einige Abschnitte des IASB-Konsultationsdokuments bereits tiefgehend diskutiert und erste Meinungen dazu geäußert.

Beim Thema „Kategorisierung und Bewertung“ (einleitender und übergreifender Abschnitt 1) wurde der Grundfeststellung des IASB, IFRS 9 führe zu grundsätzlich wenigen Bewertungsänderungen gegenüber IAS 39, allgemein zugestimmt. Gleichwohl wurde seitens des IFRS-FA festgestellt, dass diejenigen Anwendungsfälle, bei denen sich Änderungen ergaben, nennenswert oder sogar erheblich sind. Als eine wesentliche Änderung gegenüber IAS 39 wurde die unter IFRS 9 bei finanziellen Vermögenswerten nicht mehr vorgesehene Abspaltung eingebetteter Derivate angesprochen.

Beim Thema „Geschäftsmodell“ (Abschnitt 2) rückte der Aspekt von Reklassifizierungen in den Fokus der Diskussion. Es wurde vorläufig zugestimmt, dass in der Praxis bislang generell wenige Anwendungsfälle für eine Geschäftsmodelländerung – mit der Folge einer Reklassifizierung – auftraten. Allerdings wurden Syndizierungen von Krediten als häufiger und erheblicher Anwendungsfall genannt und erörtert. Hierbei ist problematisch, dass die Aufteilung in zwei Geschäftsmodelle (Halten vs. Verkaufen) schwierig ist, da die Syndizierungsquote teilweise bei Ersteinstufung nicht feststeht und daher diese Aufteilung problematisch ist und bleibt. Ferner wurde geäußert, dass die Fair Value-Bewertung für den entsprechenden Syndizierungsanteil mitunter schwierig und auch nicht aussagekräftig sei.

Zum Thema „Zahlungsstromkriterium“ (Abschnitt 3) hat der IFRS-FA die dargestellten Anwendungsfälle eingehend besprochen. Der erste darunter (Finanzinstrumente mit ESG-Kriterien) ist nach Auffassung des IFRS-FA derzeit als politisch aufgeladenes Thema anzusehen, weshalb die bisherige Praxisrelevanz möglicherweise nebensächlich wird. Gleichwohl wurde festgestellt, dass derartige Anwendungsfälle erheblich zunehmen, so dass nicht die momentane, sondern die (mit Sicherheit viel größere) künftige Praxisrelevanz entscheidend ist. Der IFRS-FA bestätigte die mittlerweile hinreichend bekannten Schwierigkeiten, wie derartige Instrumente unter den aktuellen IFRS 9-Vorschriften in puncto Zahlungsstromkriterium zu würdigen sind. Daher regte der IFRS-FA an, die Diskussion und auch Rückmeldung nicht auf das Problem selbst, sondern auf mögliche Lösungen zu konzentrieren. In diesem Sinne scheint es erstrebenswert, mit dem Feedback hierzu bereits Lösungsansätze zu skizzieren. Diese könnten in einem geänderten Verständnis der Zinsdefinition liegen oder ggf. sogar in einer neu zu schaffenden Zusatzregelung – und zwar dergestalt, dass Finanzinstrumente mit ESG-Kriterien möglicherweise nicht dem SPPI-Kriterium genügen müssen, aber dennoch eine amortised cost-Bewertung zulässig würde. In allen Lösungsszenarien kommt der Abgrenzung, was unter einem ESG-Instrument zu verstehen ist, eine hohe Bedeutung zu.

Zum Thema „Eigenkapitalinstrumente und OCI-Ausweis“ (Abschnitt 4) wurde festgestellt, dass das Thema und die Argumente sämtlich bekannt sind. Daher ist eine erneute Diskussion lediglich dann zielführend, wenn hierbei ein konzeptionell neuer Weg gefunden wird, bei dem auch die Frage der Behandlung von Wertminderungen zu adressieren wäre. Andererseits ist angesichts der früheren Diskussionen zu diesem Thema weiterhin die Gefahr einer möglichen EU-Sonderregelung („carve in“) erkennbar – was wiederum eine nochmalige Diskussion dringlich macht. Ergänzend – und über die im RfI-Dokument erwähnten Aspekte hinaus – wurde vom FA angesprochen, dass die Abgrenzung von Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrumenten (insb. bei Fondsanteilen) in diesem Kontext nicht unproblematisch und daher zu diskutieren sei.

Zum Thema „Amortised cost und Effektivzinsmethode“ (Abschnitt 7) wurde in der Diskussion des IFRS-FA zweierlei angesprochen: Erstens ist das Problem der unsicheren Zahlungsströme nicht neu, erfährt aber durch Finanzinstrumente mit ESG-Kriterien größere Relevanz, und zweitens betrifft das Problem insb. die Erstbewertung und hierbei das konkrete Verständnis vom Fair Value als Bewertungsmaßstab (Stichwort Erwartungswert bzw. best estimate).

Alle vom IASB jeweils unter „Spotlights“ erwähnten Anwendungsfälle hat der IFRS-FA als relevant und problemlösungsbedürftig bestätigt.

Die bisherigen Meinungsäußerungen des IFRS-FA sollen Basis für die nun bevorstehende Diskussion in der DRSC-AG „Finanzinstrumente“ sein. In der nächsten FA-Sitzung wird die Diskussion fortgesetzt.

5 09:45 IASB ED/2021/7 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosure

Der IFRS-FA informierte sich über die Inhalte des IASB ED/2021/7 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures und erörterte erstmalig die Vorschläge des IASB-Standardentwurfs. Dabei wurden in der Sitzung vorwiegend die vorgeschlagene Zielsetzung sowie der Anwendungsbereich des Standardentwurfs diskutiert.

Der IFRS-FA unterstützte die Zielsetzung des IASB-Projekts. Die vorgeschlagene Erleichterung der Berichterstattung von Tochterunternehmen (i.S. einer Reduzierung des Umfangs der Anhangangaben) sei zu begrüßen. Gleichwohl erscheine der Standardentwurf für deutsche Gesellschaften jedoch nur von begrenzter Relevanz, da die freiwillige Aufstellung eines Jahresabschlusses nach IFRS nicht von der Pflicht zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses befreit (§ 325 Abs. 2a HGB).

Der IFRS-FA befürwortete auch den vorgeschlagenen Anwendungsbereich des Standardentwurfs. In Abgrenzung zum Anwendungsbereich des IFRS for SMEs erscheine es einleuchtend, den Anwendungsbereich auf Tochterunternehmen, die in den IFRS-Konzernabschluss eines übergeordneten Mutterunternehmens einbezogen werden, zu begrenzen. Der IFRS for SMEs hingegen würde im Hinblick auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie den zyklischen Turnus der Aktualisierung deutlich weitergehende Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen beinhalten und sei daher für diese attraktiver. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs würde insbesondere eine Anwendungskonkurrenz des Standardentwurfs zum IFRS for SMEs erzeugen. Den pragmatischen Argumenten des IASB, die Anwendung des Standardentwurfs auf Tochtergesellschaften zu begrenzen, die zugleich kleine oder mittlere Unternehmen sind, könne daher gefolgt werden (vgl. Tz. BC15-BC16). Gleichwohl erscheine es konzeptionell nicht abschließend überzeugend, dass die Anwendung des Standardentwurfs nicht auch weiteren kleineren und mittleren Unternehmen gestattet sein soll, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der IASB identische Informationsbedürfnisse der Abschlussadressaten unterstellt (vgl. Tz. BC29). Insofern könne auch die im Standardentwurf geäußerte Alternative View eines Board-Mitglieds nachvollzogen werden. Kritisch beurteilte der IFRS-FA auch, dass der IASB neben den IFRS, dem IFRS for SMEs künftig auch den vorgeschlagenen neuen Standard mit reduzierten Angabepflichten (und damit insgesamt drei verschiedene Sätze an IFRS-Standards) zu pflegen hätte.

Der IFRS-FA beschloss, eine Stellungnahme zum Standardentwurf an den IASB zu erarbeiten sowie die interessierte Öffentlichkeit durch gezielte Einbindungsaktivitäten einzubinden.

Die Diskussion zum IASB Standardentwurf wird in der kommenden Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung im Dezember 2021 fortgesetzt.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
17.11.2021