106. Sitzung IFRS-FA

Datum:
08.10.2021 - 08.10.2021
Start:
08:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

08.10.2021

Top Start Thema Dokumente
1 08:00 nicht öffentlich -
2 08:45 Interpretationsaktivitäten

Der IFRS-FA wurde über die Themen und Entscheidungen der IFRS IC-Sitzung im September 2021 informiert.

Zu den beiden endgültigen Entscheidungen hatte der IFRS-FA keine Anmerkungen.

Den beiden vorläufigen Entscheidungen stimmte der IFRS-FA zu. Zum IFRS 9-Thema merkte der IFRS-FA an, dass dieses Thema in Deutschland nicht brisant erscheint und auch der Argumentation des IFRS IC grundlegend zugestimmt werden kann. Zum IAS 7-Thema gab es keine Anmerkungen.

Ferner wurde die Diskussion des IFRS IC zur abgeschlossenen Konsultation und dem beim IASB eingegangenen Feedback bzgl. des IASB-Entwurfs ED/2020/4 (Lease Liability in a Sale and Leaseback) vorgestellt. Das IFRS IC teilte die in den Rückmeldungen zum IASB-Entwurf geäußerten Bedenken, da die Änderungsvorschläge letztlich zu einer uneinheitlichen Bewertung von Leasingverbindlichkeiten durch uneinheitliche Berücksichtigung variabler Leasingzahlungen (bei gewöhnlichem Leasingnehmer vs. „Leaseback-Nehmer“) führen. Dies erscheint vielen Kommentierenden – und auch dem IFRS IC – konzeptionell bedenklich. Diese Auffassung vertrat und vertritt auch der IFRS-FA. Daher erscheint das Feedback insgesamt recht klar und einheitlich.

3 10:15 IASB ED/2021/3 Disclosure Requirements in IFRS Standards - A Pilot Approach - amendments to IFRS 13 and IAS 19

Der IFRS-FA informierte sich über die Öffentliche Diskussionsveranstaltung zum IASB ED/2021/3 Disclosure Requirements in IFRS Standards A Pilot Approach, die das DRSC am 7. Oktober 2021 gemeinsam mit EFRAG durchgeführt hatte, und erörterte das erhaltene Feedback.

Die Teilnehmer der Öffentlichen Diskussionsveranstaltung unterstützen die Sichtweisen des IFRS-FA weitgehend. Grundsätzlich begrüßten die Teilnehmer das Ansinnen des IASB, die Art und Weise, wie Angabevorschriften in den IFRS formuliert sind, durch Leitlinien, die der IASB selbst künftig im Rahmen der Entwicklung von Angabevorschriften anwenden soll, zu verbessern. Insbesondere der Ansatz des IASB, das Informationsinteresse der Abschlussadressaten durch Angabeziele zu verdeutlichen, wurde unterstützt. Gleichwohl beurteilten die Teilnehmer die vorgeschlagenen Änderungen sehr kritisch. Aus Anwendersicht sei insbesondere der Vorschlag von „nicht verpflichtenden Angaben“ schwierig umzusetzen, da die Beurteilung, welche Informationen als relevant für den Abschlussadressaten anzusehen sind, durch die Unternehmen (sowie nachgelagert durch den Abschlussprüfer und Aufsichtsbehörden) vorzunehmen ist. Die Teilnehmer äußerten zudem Zweifel, ob die vorhandenen Schwächen und offenen Anwendungsfragen des vorgeschlagenen Ansatzes durch den IASB durch zusätzliche Anwendungsleitlinien gelöst werden können. Im Ergebnis schlossen sich einzelne Teilnehmer daher der von drei IASB-Mitgliedern geäußerten „Alternative View“ an.

Der IFRS-FA erörterte das erhaltene Feedback und würdigte die geäußerten Bedenken. Im Ergebnis bekräftigte der IFRS-FA seine Position, dass der Pilot-Ansatz des IASB zu unterstützen sei. Auch wenn grundsätzliche Fragen offenbleiben, solle der IASB in der Stellungnahme des DRSC weiterhin bestärkt werden, den gewählten Ansatz und das Projekt weiterzuverfolgen.

Zudem erörterte der IFRS-FA erstmals den Stellungnahmeentwurf zu dem vom IASB veröffentlichten Änderungsentwurf. Im Fokus der Diskussion standen die Antwortentwürfe zu:

  • den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 13 und
  • den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19.

Insbesondere erörterte der IFRS-FA erneut seine Position zum Vorschlag des IASB, die Angabevorschriften in IFRS 13 künftig unabhängig von der Stufe der Fair Value-Hierarchie zu formulieren. Nach Ansicht des IFRS-FA sei es inkonsistent, dass der IASB einerseits an der Definition und Abgrenzung der Stufen festhalte, jedoch andererseits von den Unternehmen verlange die Angaben entsprechend einer (eigens vorzunehmenden und ggf. abweichenden) Beurteilung der Bewertungsunsicherheiten zu skalieren. Im Ergebnis sei daher der Vorschlag IASB, die Angabevorschriften in IFRS 13 unabhängig von der Stufe der Fair Value Hierarchie zu formulieren, abzulehnen.

Der Stellungnahmeentwurf ist entsprechend zu überarbeiten. Der IFRS-FA wird die Erörterung des Stellungnahmeentwurfs in der kommenden Sitzung am 28./29. Oktober 2021 fortsetzen.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
26.10.2021