100. Sitzung IFRS-FA

Datum:
25.03.2021 - 25.03.2021
Start:
08:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

25.03.2021

Top Start Thema Dokumente
1 08:00 IASB Request for Information - PiR IFRS 10, IFRS 11, and IFRS 12

Der IFRS-FA setzte die Erörterung des Stellungnahmeentwurfs zu dem vom IASB veröffentlichten Request for Information zum PiR von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 fort. Im Fokus der Diskussion standen die Antwortentwürfe zu den Themengebieten:

  • Investmentgesellschaften,
  • Veränderungen in der Beziehung zwischen einem Investor und einem Beteiligungsunternehmen und
  • Teilweiser Erwerb eines Tochterunternehmens, das keinen Geschäftsbetrieb darstellt.

Der IFRS-FA erörterte erneut die Problemstellung, dass im Konzernabschluss eines Mutterunternehmens, das selbst keine Investmentgesellschaft ist, jedoch Investment-Aktivitäten durch eine Tochtergesellschaft erbringt, die eine Investmentgesellschaft iSv IFRS 10 ist, die Konsolidierungsausnahme der Tochtergesellschaft nicht beibehalten werden darf (IFRS 10.33). In diesem Zusammenhang diskutierte der IFRS-FA insbesondere die vom IASB geäußerten Bedenken der Eröffnung von Strukturierungsmöglichkeiten (vgl. IFRS 10.BC277-BC281). Der IFRS-FA teilte nicht die vom IASB geäußerten Bedenken der Eröffnung von Strukturierungsmöglichkeiten.

In Bezug auf die Bilanzierung von Veränderungen in der Beziehung zwischen einem Investor und einem Beteiligungsunter­nehmen stellte der IFRS-FA fest, dass im Hinblick auf gemeinsame Vereinbarungen weiterhin nach IFRS 11 Regelungslücken bestehen. Gegenüber dem IASB solle angeregt werden, diese Regelungslücken zu schließen, unabhängig davon, ob diese Konstellationen in der Praxis ggf. nur selten auftreten. Diese Fragestellung sei daher vom IASB umfassend und konzeptionell anzugehen.

Darüber hinaus diskutierte der IFRS-FA den Antwortentwurf zum Themenbereich eines teilweisen Erwerbs eines Tochterunternehmens, das keinen Geschäftsbetrieb (iSv IFRS 3) darstellt. Der IFRS-FA stellte fest, dass ein häufiger Anwendungsfall der Erwerb von Immobilienobjektgesellschaften darstellt, die häufig als Share Deal ausgestaltet sind und – unter steuerlichen Gesichtspunkten – einen Mehrheits- aber nicht vollständigen Erwerb der Anteile umfassen. Auch in Bezug auf diese Anwendungsfälle stellen sich die Bilanzierungsfragen des Ausweises von nicht beherrschenden Anteilen sowie der Berücksichtigung von bedingten Kaufpreisbestandteilen und Kaufoptionen auf die nicht beherrschenden Anteile.

Der Stellungnahmeentwurf ist entsprechend zu ergänzen und zu überarbeiten. Der IFRS-FA wird die Erörterung des Stellungnahmeentwurfs in der kommenden Sitzung am 29. April 2021 fortsetzen.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
12.04.2021