10. Sitzung IFRS-FA

Datum:
29.10.2012 - 30.10.2012
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

29.10.2012

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 nicht oeffentlicher Teil -
2 11:00 Interpretationsaktivitäten

Bericht IFRS IC Meeting September

Der IFRS-FA lässt sich über die Sitzung des IFRS Interpretations Committee vom September 2012 Bericht erstatten und diskutiert ausgewählte Aspekte.

Unter anderem befasst sich der FA mit der vorläufigen Agendaentscheidung zum Ausweis von Erträgen und Aufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung, die aus einem finanziellen Vermögenswert in der Form einer negativen Rendite (negative yield) erwachsen. Der vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC zufolge sind solche ’negativen Zinsen‘ weder als Zinsertrag noch als Zinsaufwand auszuweisen. Das Committee gelangt vielmehr zu dem Schluss, dass ein Ausweis in einem anderen geeigneten Aufwandsposten zu erfolgen hat. In diesem Zusammenhang weist das Committee darauf hin, dass ein Unternehmen gem. IAS 1.85 zusätzliche Posten in die Gesamtergebnisrechnung einzufügen hat, wenn eine solche Darstellung für das Verständnis der Erfolgslage des Unternehmens relevant ist bzw. nach IAS 1.112 (c) Informationen im Anhang zur Verfügung zu stellen hat, die nicht aus anderen Abschlussbestandteilen ersichtlich sind, die für das Verständnis des Abschlusses jedoch relevant sind. Zu dieser vorläufigen Entscheidung beabsichtigt der FA eine Stellungnahme beim IFRS IC einzureichen, da eine solche Vorgehensweise zu einer unzutreffenden Darstellung der Ertragslage bei Banken und Problemen bei der Zinsmargendarstellung im Rahmen der SEC-Berichtspflichten führen kann. Im Übrigen führen auch (Dis-) Agien zu Zinsaufwand bzw. –ertrag, so dass auch der Standpunkt vertretbar wäre, negative Zinsen als Teil des Zinsertrags auszuweisen.

Pflichtangebot nach WpÜG

In seiner 7. Sitzung im Juli 2012 hat sich der Fachausschuss mit einer Themeneingabe befasst, deren Gegenstand die Abgabe von öffentlichen Kauf- oder Tauschangeboten zum Erwerb von Wertpapieren einer Zielgesellschaft gem. § 35 WpÜG ist. Durch die Abgabe eines öffentlichen Erwerbsangebots entsteht regelmäßig eine bedingte Verpflichtung der erklärenden Gesellschaft als Stillhalter einer geschriebenen Verkaufsoption zur Zahlung von Geld. In diesem Zusammenhang ist der IFRS-FA vorläufig zu dem Ergebnis gelangt, dass diese (bedingte) Verpflichtung nicht zum Ansatz einer finanziellen Verbindlichkeit i.S.v. IAS 32 führt, da es sich um eine Verbindlichkeit handelt, die nicht auf einer vertraglichen Vereinbarung, sondern vielmehr auf gesetzlichen Vorschriften basiert (IAS 32.17 i.V.m. AG12). Somit gilt die Verbindlichkeit nicht als finanzielle Verbindlichkeit im Sinne von IAS 32 – ein entsprechender Bilanzposten ist nicht anzusetzen. Der Fachausschuss entschied vorläufig, den Themenvorschlag nicht in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen.

Zu dieser vorläufigen Agendaentscheidung, zu der bis zum 24. September 2012 die Möglichkeit zur Kommentierung bestand, wurde eine Stellungnahme eingereicht, in der die vorläufige Auffassung des Fachausschusses nicht geteilt wird.

Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich auch dem IFRS Interpretations Committee ein vergleichbarer Themenvorschlag in Zusammenhang mit IFRS 3 vorgelegt (Mandatory purchase of non-controlling interest in business combinations / mandatory tender offers), mit dem sich das Committee voraussichtlich im November 2012 befassen wird.

Vor diesem Hintergrund und ohne den Themenvorschlag bzw. die Stellungnahme fachlich-inhaltlich zu diskutieren, entscheidet der Fachausschuss, seinen Beschluss zu einer Agendaentscheidung zurückzustellen, bis eine abschließende Verlautbarung von Seiten des Interpretations Committee vorliegt.

Entwurf eines PAIR IAS 19 Abzinsungssatz

Der IFRS-FA diskutiert den Entwurf des Potential Agenda Item Request (PAIR) hinsichtlich der Bestimmung des Abzinsungssatzes gemäß IAS 19. Der IFRS-FA verabschiedet den Entwurf ergänzt um eine direkte Fragestellung an den IFRS IC und dem Hinweis, dass die Marktrenditen von Unternehmensanleihen mit einem Rating von „AA“ auch synthetisch (d.h. Marktrendite von anderen Anleihen um die Differenz in den credit spreads zu korrigieren) ermittelt werden können.

3 13:15 Annual Improvements Project 2011-2013

Vor dem Hintergrund des vom IASB für November 2012 angekündigten Exposure Draft (ED) zum sechsten Zyklus des Annual Improvements Project (AIP) befasst sich der Fachausschuss mit den zu erwartenden Verbesserungsvorschlägen. Auf Basis derzeit verfügbarer Informationen ist von insgesamt vier Verbesserungsvorschlägen an drei verschiedenen Standards und an der Grundlage für Schlussfolgerungen zu IFRS 1 auszugehen.

Der IFRS-Fachausschuss stimmt vorläufig den geplanten Verbesserungsvorschlägen zu IFRS 1 (Klarstellung des Begriffs ‚geltende IFRS‘), IFRS 3 (Ausnahme aus dem Anwendungsbereich des IFRS 3 für Gemeinschaftsunternehmen) und zu IFRS 13 (Geltungsbereich des Paragraphen 52 in Bezug auf die Portfolioausnahme des Paragraphen 48) zu. Dem Verbesserungsvorschlag zu IAS 40 (Klarstellung hinsichtlich der Abgrenzung zwischen dem Erwerb einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie und dem Erwerb eines Geschäftsbetriebs i.S.v. IFRS 3) schließt sich der FA grundsätzlich an, hält jedoch sprachliche Nachbesserungen des Wortlauts der geplanten Änderung für erforderlich.

Ferner erörtert der FA die geplanten Änderungen an IAS 16 und IAS 38 (umsatzbasierte Abschreibung). Die ursprünglich für den sechsten AIP-Zyklus vorgesehenen Änderungen an beiden Standards sollen in einem separaten, ebenfalls für November 2012 angekündigten ED behandelt werden. Der Fachausschuss wird seine Meinungsbildung zu diesem Thema nach der Veröffentlichung des ED fortsetzen.

4 14:15 Disclosure Framework

Der IFRS-FA diskutiert die Vorschläge des CFA Institute für ein Disclosure Framework-Projekt. Diskussionsschwerpunkte sind insbesondere die Vorschläge zur Veröffentlichung einer Executive Summary, die Integration von Anhang- und Lageberichtangaben sowie Untergliederungsinformationen in den Financial Statements.

Des Weiteren diskutiert der IFRS-FA eigene Vorschläge für eine Verbesserung von Disclosures im IFRS-Abschluss. Im Mittelpunkt stehen Fragen hinsichtlich einer stärkeren Strukturierung von Disclosures, zum Beispiel einer Strukturierung nach Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Für die nächste FA-Sitzung ist angedacht, einen Entwurf einer Stellungnahme zu den unterschiedlichen Diskussionspapieren von EFRAG, ANC, FRC und FASB vorzulegen. Die Stellungnahme soll insbesondere hervorheben, welche Sachverhalte aus Sicht des DRSC in einem Disclosure Framework-Projekt zu adressieren sind und in welchem Umfang Vorschläge in den einzelnen Diskussionspapieren unterstützt werden.

5 16:15 PiR IFRS 8 Operating Segment

Der IFRS-FA bespricht die bisherigen Meinungsäußerungen zum PIR des IFRS 8, die das DRSC in verschiedenen Gesprächen mit Investoren, Erstellern, Prüfern, Regulatoren und Hochschulvertretern erhalten hat. Im Ergebnis der Diskussion beschließt der IFRS-FA, keine eigene Stellungnahme zum Request for Information (RFI) an den IASB zu senden. Ursächlich für diese Entscheidung sind die z.T. bestehenden unterschiedlichen Meinungen zum IFRS 8 von Nutzern, Erstellern, Prüfern und Akademikern, die es nicht ermöglichen, eine einheitliche, allgemeingültige deutsche Meinung zu formulieren. Der IFRS-FA bittet alle interessierten Personen, insbesondere Nutzer der Abschlüsse, eigenständig eine Stellungnahme zum RFI an den IASB zu senden.

6 17:15 E-AH 1 (IFRS) Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS

Der IFRS-Fachausschuss erörtert den aufgrund der Diskussionsergebnisse seiner vorangegangenen Sitzungen und der vom DRSC veranstalteten öffentlichen Dis­kussion vom 4. September 2012 überarbeiteten Entwurf des Anwendungshinweises zu Einzelfragen der Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS (DRSC E-AH 1 (IFRS)).

In diesem Zusammenhang wird dem Fachausschuss von einem zur Sitzung eingela­denen Sachverständigen des IVS (Institut der Versicherungsmathematischen Sach­verständigen für Altersversorgung e.V., Köln) zunächst eine alternative Vorgehens­weise für den Fall vorgestellt, dass die Aufstockungsleistungen erst mit störfallfreiem Ableisten der ATZ unverfallbar werden. Diese Vorgehensweise basiert auf dem sog. Graded Vesting-Ansatz, wonach jede einzelne Aufstockungszahlung bis zu ihrer jeweiligen Fälligkeit linear-ratierlich angesammelt wird. Die Rückabwicklung im Störfall würde bilanziell dahingehend berücksichtigt, dass die bereits gezahlten Aufstockungsleistungen, gewichtet mit der Eintrittswahrscheinlichkeit für den Störfall, von den gebildeten Rückstellungen für den sog. Erfüllungsrückstand in Abzug gebracht werden. Dieser Vorschlag findet jedoch nicht die Zustimmung des Fachausschusses, da das Graded Vesting für den genannten Fall als nicht sachgerecht angesehen wird.

Des Weiteren wird eines der in dem Entwurf vom IFRS-FA für diesen Fall vorge­schlagenen Modelle von dem Sachverständigen als nicht standardkonform kritisiert. Dem kritisierten Modell zufolge stellen die Aufstockungsleistungen einen zusammen­hängenden Leistungsbaustein dar, wobei der Abbau der Schuld (liability) durch die Leistung der Aufstockungszahlungen erfolgt. Die vorgebrachte Kritik richtet sich ins­besondere gegen die Vorgehensweise zur Ermittlung der Schuld zum Ende einer jeden Berichtsperiode des Ansammlungszeitraums, wonach jeweils die nächsten zur Auszahlung anstehenden Aufstockungsbeträge als erstes ausfinanziert werden (first in – first out), so dass es im Zuge der Bewertung rückwirkend zu einer nicht linearen Zuordnung von Leistungsteilen zu den einzelnen Ansammlungsperioden kommt. Der Fachausschuss nimmt die Kritik zur Kenntnis, ist jedoch nach erneuter Erörterung weiterhin der Auffassung, dass dieses Modell mit den Vorgaben des Standards im Einklang steht.

Darüber hinaus werden verschiedene redaktionelle Anpassungen des Entwurfs be­schlossen.

Zum weiteren Vorgehen beschließt der Fachausschuss, den Entwurf unter Berück­sichtigung der oben angesprochenen Änderungen mit den zuständigen Mitarbeitern des IASB abzustimmen, bevor der Anwendungshinweis voraussichtlich im Rahmen der 11. Sitzung am 4./5. Dezember 2012 verabschiedet wird.

30.10.2012

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7 09:00 Financial Instruments - Review Draft Hedge Accounting

Der IFRS-FA erörtert den Review Draft sowie die Diskussionsergebnisse der DRSC-AG Finanzinstrumente hierzu. Daraufhin legt der IFRS-FA nachstehende Punkte fest, die er als wesentliche Unstimmigkeiten im Review Draft ansieht:

  • Absicherung von Kreditrisiken: Bei diesem Regelungskomplex ist im Standard-Text nicht hinreichend deutlich formuliert, ob das Kreditrisiko als sicherbare Risikokomponente zugelassen oder ausgeschlossen ist. Bei der neu zugelassenen FV-Option für Grundgeschäfte, deren Kreditrisiko ökonomisch gesichert ist, ergibt sich aus dem Standard-Text keine Klarheit, ob sie als Alternative oder als Substitut vorgesehen ist. Ein Ausschluss der Kreditrisikokomponente vom Hedge Accounting wird jedenfalls als nicht sachgerecht erachtet. Auch erscheint die FV-Option als Alternative/Substitut zum Hedge Accounting unangemessen. Ist die FV-Option aber als einzige Möglichkeit vorgesehen, wäre hier unklar, welche analogen Dokumentations- oder Effektivitätsanforderungen bei Nutzung der FV-Option (statt Hedge Accounting) im Falle von Kreditrisikohedging bestehen. Zudem ist die FV-Option hier abweichend von den sonstigen Anwendungsfällen der FV-Option geregelt (nachträglich, widerruflich) und schafft somit zusätzliche Inkonsistenzen. Insb. ist die Wechselwirkung mit Impairmentregeln bei nachträglicher Wahl der FV-Option zu bedenken. Schließlich bleibt unklar, warum im Rahmen der Sicherungsbilanzierung eine Nichtbewertbarkeit des Kreditrisikos argumentiert wird, obwohl im Rahmen der FV-Ermittlungsregeln nach IFRS 13 und für Angabezwecke nach IFRS 7 dessen Bewertbarkeit unterstellt wird.
  • Verbot von Sub-LIBOR-Hedges: Die Begründung für dieses Verbot ist nicht sachgerecht, da nicht der spezifische – ggf. negative – Cashflow, sondern das Zinsschwankungsrisiko gesichert wird. Zudem basiert das Verbot auf einer als Spezialfall erachteten negativen Zinsausgestaltung, die derzeit ein häufiger Anwendungsfall ist (niedrig-verzinsliche Staatsanleihen). Die Nichtanwendbarkeit von Hedge Accounting hierfür widerspricht auch der allgemeinen Zielsetzung einer Annäherung des Hedge Accounting an das Risikomanagement.
  • Abgrenzung zu IAS 39: Die fortbestehenden Regelungen in IAS 39 scheinen in Konflikt zu einigen Regelungen des künftigen IFRS 9 zu stehen. Obwohl dies aufgrund der noch nicht ersetzten Regeln zum Portfolio-FV-Hedge Accounting im Grundsatz unvermeidlich ist, irritiert, dass einige Tz. des IAS 39 zum allgemeinen Hedge Accounting fortgelten sollen, obwohl vergleichbare, aber im Detail abweichende Vorschriften auch in IFRS 9 zu finden sind. Es fehlt der Hinweis, dass auch alle allgemeingültigen Tz. des IAS 39 nur für den Spezialfall des Portfolio-FV-Hedge anzuwenden sind.

Der IFRS-FA wird eine Stellungnahme zum Review Draft an den IASB adressieren; diese wird vsl. noch vor der nächsten FA-Sitzung an den IASB übermittelt.

8 10:00 Financial Instruments - Classification and Measurement

Der IFRS-FA erörtert die vom IASB beschlossenen limited amendments bzgl. Kategorisierung/Bewertung, zu denen Ende 2012 ein IASB-Exposure Draft erwartet wird. Der FA bespricht auch die hierzu erarbeiteten Einschätzungen der DRSC-AG Finanzinstrumente.

Mit der Klarstellung des Cashflow-Kriteriums, der sog. 3. Kategorie und dem Vorschlag, den OCI-Ausweis des own credit risk mit IFRS 9 (finale Version) zur vorzeitigen Anwendung zuzulassen, wird sich der IFRS-FA erst in seiner Dezember-Sitzung detailliert befassen.

Den Vorschlag, mit IFRS 9 (finale Version) erstmals nur noch diese letzte Version für eine erstmalige freiwillige Frühanwendung zuzulassen, hält der IFRS-FA für sachgerecht, aber verspätet. Vielmehr sollte diese „Neuregelung“, welche die bisherige wahlweise Frühanwendung jeglicher IFRS 9-Versionen aufheben wird, bereits mit der IFRS 9-Version inkl. Hedge Accounting – erwartet Ende 2012 – eingeführt werden.

Die vom IASB bestätigte Nichttrennung eingebetteter Derivate bei hybriden finanziellen Aktiva wird erneut als angemessen beurteilt. Dies wurde zuletzt wiederholt von der überwiegenden Mehrheit der von IFRS 9 betroffenen Constituents des DRSC bestätigt. Der FA ist unverändert der Auffassung, dass diesbezügliche Änderungsbestrebungen weder sinnvoll noch aussichtsreich seien.

Der IFRS-FA beschließt, zum erwarteten ED eine Stellungnahme zu erarbeiten.

9 11:00 IASB RfI Comprehensive Review of the IFRS for SMEs

Dem IFRS-FA wird der Entwurf einer Stellungnahme zum IASB Request for Information vorgelegt. Der Entwurf basiert auf den Diskussionen in vorangegangenen FA-Sitzungen. Nach Ansicht des IFRS-FA besteht hinsichtlich des vorliegenden Entwurfs inhaltlich kein Änderungsbedarf. Der Entwurf reflektiert adä-quat die Diskussion und das Meinungsbild im IFRS-FA.

11 13:00 Leases

Der IFRS-Fachausschuss informiert sich über die vorläufigen Entscheidungen, die der IASB im Rahmen der Redeliberations zum Projekt Leases in den Monaten Juli und September 2012 gefasst hat. Einzelne Aspekte, wie z.B. vorgesehene Änderungen an IAS 34 Zwischenberichterstattung, anzuwendende Kriterien zur Beurteilung von Sale and Leaseback-Transaktionen sowie die Bewertung des Leasinggegenstands durch den Leasinggeber im Fall eines vorzeitig beendeten Leasingverhältnisses werden eingehender erörtert.

Darüber hinaus befasst sich der Fachausschuss mit dem offenen Brief von Leaseurope an den IASB vom Oktober 2012, in dem die Empfehlung ausgesprochen wird, die Erarbeitung eines neuen Standards zu Leasingverhältnissen einzustellen, stattdessen die bestehenden Rechnungslegungsstandards der US-GAAP und des IASB weiter zu harmonisieren und hinsichtlich der geforderten Anhangangaben zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch die Bestrebungen einiger großer nationaler Standardsetzer in Europa und von EFRAG diskutiert, die den gleichen Tenor haben.

Der IFRS-FA steht den Vorschlägen zur bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen auf Grundlage einer Nutzungsrechtebilanzierung und unter Berücksichtigung der vorläufigen Beschlüsse aufgrund der Redeliberations grundsätzlich positiv und unterstützend gegenüber, lehnt die dichotome Ausgestaltung der Aufwandserfassungsregeln für Leasingnehmer mehrheitlich jedoch strikt ab. Eine solch zweigeteilte Behandlung von Leasingverträgen (wie sie sich derzeit nach IAS 17 in einer Aufteilung in Operating- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse darstellt) soll im Rahmen des Projekts Leases gerade überwunden werden. Darüber hinaus ist die zweigeteilte Vorgehensweise konzeptionell nicht begründet.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
30.10.2012