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1 | 17:00 |
CSR-Berichterstattung
Der Gemeinsame Fachausschuss setzte seine Befassung mit dem Auftrag des BMJV zur Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung fort. Gegenstand dieser Sitzung waren die Handlungsempfehlungen des DRSC in Bezug auf die Standardisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung, den Geltungsbereich für die Erstellung und Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung sowie die Prüfungspflicht der nichtfinanziellen Informationen. Zudem wurde dem Fachausschuss seine vorläufige Entscheidung zur Verortung der nichtfinanziellen Berichterstattung erneut vorgelegt. Hinsichtlich der Standardisierung nichtfinanzieller Angabepflichten folgte der Fachausschuss im Grundsatz der Tendenz des DRSC-Mitarbeiterstabs. Die Handlungsempfehlungen zur Standardisierung nichtfinanzieller Informationen sollten jedoch konkreter die bereits etablierten internationalen Standardsetzer in den Blick nehmen. Diesbezüglich bekräftigte der Fachausschuss seine kürzlich entwickelte Ansicht, wonach mit den Standards der GRI und des SASB bereits gut entwickelte, anerkannte und in der Praxis verbreitete Werke existierten. Diese seien zudem innerhalb des sog. Corporate Reporting Dialog seit einiger Zeit eng miteinander vernetzt und hätten jüngst eine Intensivierung gemeinsamer Bemühungen angekündigt. Den weiteren zusammenfassenden Handlungsempfehlungen des Mitarbeiterstabs zum Thema Standardisierung stimmte der Fachausschuss zu. In Bezug auf die Prüfung der nichtfinanziellen Informationen definierte der Fachausschuss zunächst das gesamte Spektrum potenzieller Prüfungsniveaus. Diese reichten von einer Berichtserstattung nach ISAE 3000 über eine prüferische Durchsicht (limited assurance) bis zu einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance); des Weiteren wurden definierte, einzelne Prüfungshandlungen (sog. agreed-upon procedures) diskutiert. Anschließend erörterte und bewertete der Fachausschuss die Alternativen innerhalb dieses Spektrums. Leitend hierfür war die Abwägung zwischen dem Ergebnis der Prüfung und der Praktikabilität. Da Adressaten – ein Ergebnis der Stakeholder-Einbindung des DRSC – an einer Gesamtaussage interessiert seien, müsse die Prüfung dies entsprechend gewährleisten. Gesamthafte Aussagen können – so der Fachausschuss – auf Basis von agreed-upon procedures allerdings nicht getroffen werden. Zudem seien solche Prüfungen stets auf einen speziellen Zweck, nicht jedoch auf die reguläre Unternehmensberichterstattung ausgerichtet. Zum anderen müsse das Prüfungsniveau für Unternehmen und Prüfer handhabbar bleiben. Gesamtaussagen zum Prüfungsobjekt seien auf Grundlage einer Prüfungsintensität sinnvoll, die auf eine gewisse Sicherheit (limited assurance) bzw. auf eine hinreichende Sicherheit (reasonable assurance) abzielt. Im Ergebnis plädierte der Fachausschuss für eine verpflichtende Prüfung, die aber aufgrund der erwarteten Ausweitung des Geltungsbereichs zum einen mit einer hinreichend langen Übergangsfrist belegt und zum anderen zunächst auf eine gewisse Sicherheit (limited assurance) als Mindestmaß begrenzt ist. Allerdings bekräftigte der Fachausschuss auch seine Ansicht, dass unterschiedliche Prüfungsniveaus für die finanzielle und nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung langfristig nicht zu rechtfertigen seien. Daher sprach er sich für eine spätere Überprüfung einer solchen Vorgabe mit dem Ziel aus, die Prüfungsniveaus nach einer Übergangsfrist zu vereinheitlichen. Diese Neuüberlegungen müssten jedoch an die Bedingung geknüpft werden, dass sich das anzuwendende inhaltliche Regelwerk hinreichend konkretisiert und die Anwendungspraxis im gebotenen Maße weiterentwickelt hat. In Bezug auf den zukünftigen Geltungsbereich wurden während der Sitzung verschiedene Ansichten ausgetauscht und begründet. Eine Entscheidung darüber, wie die Handlungsempfehlung an die Bundesregierung inhaltlich ausgestaltet werden soll, wurde allerdings nicht getroffen. Der Gemeinsame Fachausschuss wird diese Frage in der kommenden Sitzung erneut aufgreifen. Ebenso wurde das bereits erörterte Thema der Verortung nicht im Detail besprochen. Auch hierzu will der Fachausschuss in der kommenden Sitzung seine vorläufige Ansicht überprüfen. |
Titel | Datum |
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14.09.2020 |