10. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung

Datum:
10.10.2022 - 10.10.2022
Start:
09:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
ISSB/DRSC

10.10.2022

Top Start Thema Dokumente
1 09:00 nicht öffentlich -
3 11:15 nicht öffentlich -
4 13:00 Update EFRAG Set 1 (ESRS E/ ESRS S/ ESRS G)

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung informierte sich über den aktuellen Stand der Arbeiten an den sektorübergreifenden ESRS. Im Fokus stand die Befassung der EFRAG Sustainability Reporting Technical Expert Group (SR TEG) und des EFRAG Sustainability Reporting Board (SR Board). Zum Zeitpunkt der FA-Sitzung hatte sich die SR TEG bereits mit Änderungen an den ESRS befasst, der SR Board hatte bis dahin die übergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2 besprochen. Zudem wurde entschieden, mit der Streichung des ESRS G1 der Änderung in der CSRD Rechnung zu tragen, wonach Governance-Angaben lediglich im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte darzustellen sind.

Die Fachausschussmitglieder beurteilten die Abkehr von der sog. rebuttable presumption zwar mehrheitlich positiv, allerdings bestünde durch den neu gefassten Wesentlichkeitsansatz jedoch weiterhin ein hohes Maß an Komplexität. Auch der nach wie vor sehr hohe Umfang der Berichtspflichten wurde von der Mehrheit der Fachausschussmitglieder kritisiert. Insbesondere für Angaben zum Thema „Sozial“ wird im Fachausschuss auch eine Meinung vertreten, wonach die vorgeschlagenen Berichtspflichten nicht zu umfangreich und in der Komplexität beherrschbar seien, bspw. durch die Bereitstellung von Handreichungen. Der Fachausschuss stellt zudem fest, dass die teilweise vorgeschlagene Zusammenlegung von Angabepflichten zwar deren Anzahl reduzieren würde, allerdings bliebe die Substanz unverändert, was auch aufgrund der erwarteten hohen Belastung für die Unternehmen kritisch gesehen wurde. Darüber hinaus sei in den ersten Jahren der Anwendung ein hohes Maß an Diversität in der Berichterstattung und in der Prüfung zu erwarten. Davon seien nicht nur die Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung, sondern auch Aufsichtsräte betroffen, die letztlich für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich sind.

Anhand des Beispiels zu Angaben über angemessene Entlohnung nicht-angestellter Arbeitnehmer (non-employee workers) wurde von der Mehrheit der Fachausschussmitglieder wiederholt (wie auch bereits in der DRSC-Stellungnahme zu den ESRS-Entwürfen) die unzureichende Praktikabilität der Angabepflichten kritisiert.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
01.11.2022