1. Sitzung HGB-FA

Datum:
06.02.2012 - 07.02.2012
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

06.02.2012

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 nicht öffentlich -
3 12:45 E-DRS 27 Konzernlagebericht

Der HGB-FA erörtert den E-DRS 27 Konzernlagebericht. Eine abschließende Meinungsbildung zu einigen Fragen wurde auf spätere Sitzungen verschoben, insbesondere um die eingehenden Kommentare zum Standardentwurf zu berücksichtigen.

Die Diskussion des Entwurfs wird in den nächsten Sitzungen des HGB-FA fortgeführt.

3 13:30 E-DRS 27 Konzernlagebericht (Fortsetzung) -
4 15:30 BilMoG - erste Erfahrungen - Studie der Ernst & Young GmbH

Herr Oser präsentiert dem Fachausschuss die Ergebnisse der Studie „Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Praxis mittelständischer Unternehmen“, erstellt vom BDI, Ernst &Young und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

Aus den Ergebnissen der Studie leitet der Fachausschuss keine dringlichen Problemstellungen für das eigene Arbeitsprogramm des HGB-Fachausschusses ab.

07.02.2012

Top Start Thema Dokumente
5 09:00 Überarbeitung 4. und 7. EU-RL/Transparenz-RL

Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts ist die Meinungsbildung des HGB-Fachausschusses zu den Vorschlägen der EU-Kommission vom 25. Oktober 2011 zur Überarbeitung der 4. und der 7. Bilanzrichtlinien und zur Änderung der Transparenzrichtlinie.

Der HGB-FA kritisiert insbesondere unsaubere und unpräzise Begriffsdefinitionen im Bilanzrichtlinienvorschlag sowie die Verwendung dynamischer Verweise zu anderen Regelwerken. Der Fachausschuss beschließt, seine Anmerkungen zum Bilanzrichtlinienvorschlag, die die Stellungnahme des Deutschen Standardisierungsrats ergänzen sollen, an das Bundesministerium der Justiz zu adressieren.
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6 13:00 IDW-Verlautbarungen - Überblick

Vor dem Hintergrund der Auswahl möglicher Themen zur Aufnahme in sein Arbeitsprogramm befasst sich der Fachausschuss unter anderem mit den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) erarbeiteten Verlautbarungen zur Rechnungslegung.

Die Verlautbarungen des IDW werden vom HGB-FA in dieser Hinsicht erörtert, um in Bezug auf die Konzernrechnungslegungsgrundsätze einerseits durch IDW-Verlautbarungen bereits abgedeckte Themen zu identifizieren, vor allem aber um eigenen Handlungsbedarf abzuleiten.

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts identifizieren die Mitglieder des Fachausschusses als ein möglicherweise zu adressierendes Thema die Konzernrechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB sowie aufgrund der Vorschriften des Gesetzes über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG).

Als weitere Themen könnten das interne Kontroll- und des Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess sowie die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Erwägung gezogen werden.

7 14:30 Arbeitsprogramm HGB-FA

Die Mitglieder des Fachausschusses diskutieren erste Vorschläge zur Festlegung des Inhalts und der Terminierung ihres Arbeitsprogramms und orientieren sich dabei insbesondere an den Gesetzgebungsvorhaben der Bundesrepublik Deutschland und der EU sowie den Bedarfen der Rechnungslegung nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland.

Zunächst sind die Arbeiten am E-DRS 27 und die Beratung des BMJ zu den EU-Richtlinien fortzuführen. In Bezug auf die bestehenden Standards gelangt der Fachausschuss zu dem vorläufigen Ergebnis, die älteren Standards hinsichtlich einer Überarbeitung aufgrund notwendiger, gleichwohl weniger dringlicher Änderungen und Korrekturen kleineren Ausmaßes zu überprüfen.

Darüber hinaus wird in Bezug auf DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss eine weitergehende Überarbeitung in Erwägung gezogen. Auch identifiziert der HGB-FA vorläufig eine Reihe möglicher Themenbereiche zur Erarbeitung neuer Standards – bis zur nächsten Sitzung soll in Bezug auf diese Themen eine Sortierung nach Relevanz zur Bearbeitung durch den Fachausschuss ausgearbeitet werden.

Weiter beschließt der Fachausschuss, sein Arbeitsprogramm unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit festzulegen. Zu diesem Zweck wird beabsichtigt, zunächst einen Vorschlag für ein solches Arbeitsprogramm zu erarbeiten und der Öffentlichkeit anschließend die Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Vorschlag zu geben.

Hierbei beabsichtigt der Fachausschuss, sich zum einen an die Mitglieder des DRSC zu wenden, wobei insbesondere die nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen und vor allem die Verbände mit ihren Mitgliedsunternehmen angesprochen werden sollen.

Zum anderen ist beabsichtigt, den Vorschlag eines Arbeitsprogramms auf der Internetseite des DRSC zu veröffentlichen und die interessierte Öffentlichkeit auch auf diesem Wege einzubinden.

Darüber hinaus erörtert der Fachausschuss mit Blick auf die Festlegung seines Arbeitsprogramms weitere verfahrenstechnische Einzelheiten und die Reichweite seiner gesetzlich verankerten Kompetenz zur Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung.

Es wird vereinbart, dass in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat des DRSC bzw. dem Bundesministerium der Justiz bis zur nächsten Sitzung oder im Rahmen der nächsten Sitzung entsprechende Klarstellungen und Festlegungen herbeigeführt werden.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
07.02.2012