1. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss

Datum:
29.11.2018 - 29.11.2018
Start:
13:15 Uhr
Ort:
BdB, Burgstr. 28, Berlin
Veranstalter:
DRSC

29.11.2018

Top Start Thema Dokumente
3 13:15 nicht öffentlich -
4 15:15 RefE Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Im vierten Tagesordnungspunkt der Sitzung informierte sich der Gemeinsame Fachausschuss über die Inhalte des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Der Ausschuss stimmte der Analyse des DRSC-Mitarbeiterstabs zu und identifizierte weitere Kritikpunkte.

So sei z.B. unklar, ob mit „Vergütung“, wie im Gesetzentwurf verwendet, etwas anderes gemeint ist, als mit „Bezügen“, wie auch in § 285 Nr. 9 HGB verwendet.

Die entworfenen Vorschriften zur Berichterstattung über Geschäfte mit nahestehenden Personen wurden ebenfalls besprochen. Hierbei kritisierte der Fachausschuss die unzureichend aus IAS 24 Related Party Disclosures abgeleitete Definition des Begriffs „Geschäft mit nahestehenden Personen“.

Zudem gehe aus dem Gesetzentwurf die Wechselwirkung von Angemessenheit und Marktüblichkeit nicht eindeutig hervor. Diese und weitere Punkte sollen in der Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz behandelt werden.

Außerdem wurde der Fachausschuss über die vorgeschlagenen Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex informiert, soweit diese Bezug zur Vergütungsberichterstattung haben. Der Fachausschuss würdigte diese Änderungen, beschloss aber, keine Stellungnahme abzugeben.

5 16:15 Better communication - Reporting Performance Measures

Dem Gemeinsamen Fachausschuss wurde kurz der Hintergrund und die Intention für ein Rahmenkonzept zur Kommunikation von Leistungskennzahlen erläutert, das der kanadische Standardsetzers AcSB in einer Entwurfsform zur Konsultation veröffentlicht hatte. Darauf aufbauend wurde dem Gemeinsamen Fachausschuss die Frage vorgelegt, ob eine ähnliche Ausarbeitung hierzulande zweckdienlich wäre.

Die Mehrzahl der Mitglieder im Gemeinsamen Fachausschuss sah keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, da sich die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland anders darstellten und insbesondere für die Kommunikation von Leistungskennzahlen im (Konzern)Lagebericht mit DRS 20 bereits konkrete Berichtsvorgaben und allgemeine Grundsätze zur Kommunikation bestehen.

Darüber hinaus wurde in der Diskussion betont, dass es dem vorgelegten Entwurf des kanadischen Standardsetzers an konkreten Vorgaben fehlt und es fraglich erscheint, inwiefern der Entwurf in der vorliegenden Fassung eine Änderung in der Praxis herbeiführen könne.

In diesem Kontext wurde diskutiert, inwiefern es nützlich sein könnte, in einer künftigen Sitzung die konkreten Vorgaben in DRS 20 zur Kommunikation von Leistungskennzahlen mit den konkreten Vorgaben zu vergleichen, die in anderen Jurisdiktionen zur Kommunikation von Leistungskennzahlen bestehen.

Eine solcher Ansatz wurde von den Mitgliedern des Gemeinsamen Fachausschusses grundsätzlich für sinnvoll erachtet, eine unmittelbare Dringlichkeit bzw. Handlungsbedarf zur Erstellung dieser Synopse mit zeitnaher Diskussion im Gemeinsamen Fachausschuss aber nicht konstatiert.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
19.12.2018