Top | Start | Thema | Dokumente |
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1 | 09:30 |
E-DRS 27 Konzernlagebericht
In der gemeinsamen Sitzung diskutieren beide FA die Themen, zu denen in vorherigen Sitzungen jeweils unterschiedliche Positionen bezogen wurden. Der HGB-FA hatte in seiner Sitzung am 25. Juli 2012 seine Position zur Strategieberichterstattung und zum Prognosehorizont so verändert, dass sie mit der Position des IFRS-FA übereinstimmt. Die FA nehmen die Möglichkeit einer Abgabe einer Übereinstimmungserklärung mit dem IFRS PS Management Commentary und mit dem E-DRS 27 nicht auf. Ebenfalls verständigen sich die FA darauf, dass Verweise auf Rahmenkonzepte gestrichen werden, dass keine separate Definition der „außergewöhnlich hohen Unsicherheit“ erfolgt, dass bei der Darstellung des Gesamtbilds der Risikolage von Instituten und Versicherungsunternehmen aufsichtsrechtliche Kriterien zugrunde gelegt werden sowie dass eine bilanzielle Risikovorsorge nur dann eine Risikobegrenzungsmaßnahme ist, wenn im Rahmen des Risikomanagements bilanzielle Risiken überwacht und gesteuert werden. |
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1 | 13:15 | E-DRS 27 Konzernlagebericht (Forts.) | |
2 | 14:15 |
Verlautbarungen
Die beiden FA erörtern das Thema der von ihnen zu erarbeitenden Verlautbarungen vor allem hinsichtlich einer Abstimmung der Konsultationsprozesse und zu verwendender Bezeichnungen – auch im internationalen Kontext. Auf Grundlage des gemeinsam erarbeiteten Verständnisses beschließt der IFRS-FA neben den Interpretationen der IFRS i.S.v. § 315a HGB auch Anwendungshinweise zu den IFRS zu erarbeiten. Der FA wird zeitnah zur Sitzung eine Einladung zur Einreichung von Themeneingaben mit einer Darstellung dieser beiden Verlautbarungsarten auf der Internetseite des DRSC veröffentlichen. Neben der Erarbeitung Deutscher Rechnungslegungsstandards, den Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die handelsrechtliche Konzernrechnungslegung, beabsichtigt der HGB-FA, auch Anwendungshinweise zu Themen der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung zu erarbeiten. Eine konkrete Umschreibung und Eingrenzung der Anwendungshinweise wird der FA im Nachgang zur gemeinsamen Sitzung bzw. zu einem späteren Zeitpunkt festlegen. |
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3 | 15:00 |
IFRS for SMEs
Im Vordergrund steht die Diskussion, ob und in welchem Umfang das DRSC eine Stellungnahme zum Request for Information (RFI) des Darüber hinaus enthält der RFI auch die konkrete Fragestellung, ob der Standard auch für kleine börsennotierte Unternehmen anstelle Vor diesem Hintergrund wird generell von beiden FA Bedarf gesehen, sich inhaltlich mit dem RFI zu beschäftigen. In den nächsten Auf dieser Basis ist dann auch die Entscheidung zu treffen, in welchem Umfang das DRSC eine Stellungnahme an den IASB einreicht. |
Titel | Datum |
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26.07.2012 |