DRSC DRS 27 / E-DRS 35 Anteilmäßige Konsolidierung (Überarbeitung DRS 9)

Aktueller Stand

Der HGB-FA des DRSC hat am 17. Juli 2018 in der 28. Öffentlichen Sitzung den DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung einstimmig verabschiedet.

DRS 27 wurde durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 16. Oktober 2018 bekannt gemacht.

Zielsetzung

Der Standard ersetzt den bisherigen DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss . DRS 9 ist seit seiner Verabschiedung im Jahr 2001 zwar mehrfach geändert worden, die Änderungen waren aber zumeist eher redaktioneller Art. Durch diesen Standard werden zudem die inhaltlichen Wechselwirkungen mit dem im Jahr 2015 verabschiedeten DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) aufgegriffen und einheitlich adressiert.

Die Vorschriften zur anteilmäßigen Konsolidierung gem. § 310 HGB regeln die Einbeziehung eines Gemeinschaftsunternehmens in den Konzernabschluss entsprechend den Anteilen am Kapital, die dem Mutterunternehmen gehören. DRS 27 konkretisiert diese Regelungen und adressiert die in diesem Zusammenhang bestehenden wesentlichen Zweifelsfragen. Dadurch wird die einheitliche Anwendung der Vorschriften sichergestellt und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses gestärkt.

DRSC-Arbeitsgruppe

Die Erarbeitung des Standards wurde durch die DRSC-Arbeitsgruppe Konsolidierung unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Bernd Stibi vorbereitet. Die von der Arbeitsgruppe getroffenen Entscheidungen und die darauf aufbauenden Formulierungsvorschläge wurden mit dem HGB-FA regelmäßig diskutiert und ggf. angepasst.

 

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
E-DRS 35 Anteilmäßige Konsolidierung
12.02.2018

Zugehörige Veranstaltungen

  • 38. Sitzung HGB-FA und und 28. Öffentliche Sitzung des DRSC e.V.
  • 17.07.2018
  • 38. Sitzung HGB-FA und und 28. Öffentliche Sitzung des DRSC e.V.
  • 17.07.2018
  • Letzte Absprachen zu DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung

    Der HGB-FA erörtert die auf Basis der Diskussionen in der 37. Sitzung des HGB-FA vorgenommenen Änderungen an den Standards DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung. Zusätzlicher Anpassungsbedarf wird nicht identifiziert.

  • 28. Öffentliche Sitzung des DRSC zur Verabschiedung von DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung

    Zu Beginn der öffentlichen Sitzung wird der Hintergrund für die Erarbeitung von DRS 26 und DRS 27 rekapituliert. Anschließend wird auf die Entwicklung der vorangegangenen Entwürfe E-DRS 34 und E-DRS 35 eingegangen. Im diesem Zuge werden die (wenigen) Änderungen in den finalen Standards kurz wiedergegeben.

    Der HGB-FA verabschiedet einstimmig – ohne Enthaltung und Gegenstimmen – DRS 26 und DRS 27 in der vorliegenden Fassung. Herr Barckow dankt allen Beteiligten, insb. der DRSC-AG „Konsolidierung“, für die geleistete Arbeit.

  • 37. Sitzung HGB-FA
  • 15.06.2018
  • 37. Sitzung HGB-FA
  • 15.06.2018
  • 34. Sitzung HGB-FA
  • 12.12.2017
  • 34. Sitzung HGB-FA
  • 12.12.2017
  • Überarbeitung DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss

    Dem HGB-FA wird der durch die DRSC-AG Konsolidierung vorbereitete Standardentwurf E-DRS 35 Anteilmäßige Konsolidierung erneut vorgelegt.

    Dieser ist als Nachfolgestandard zu DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss vorgesehen. Der in der 33. HGB-FA-Sitzung in geringem Umfang identifizierte Änderungsbedarf wurde durch die AG Konsolidierung umgesetzt. Weite-re inhaltliche Änderungen werden nicht vorgesehen.

    Die Erarbeitung des Standardentwurfs ist somit inhaltlich abgeschlossen. E-DRS 35 soll – zusammen mit E-DRS 34 Assoziierte Unternehmen – im 1. Quartal 2018 zur Kommentierung veröffentlicht werden.

  • 33. Sitzung HGB-FA und 26. Öffentliche Sitzung des DRSC eV
  • 21.09.2017
  • 33. Sitzung HGB-FA und 26. Öffentliche Sitzung des DRSC eV
  • 21.09.2017
  • Überarbeitung DRS 9 Anteilmäßige Konsolidierung

    Dem HGB-FA wird der durch die Arbeitsgruppe Konsolidierung vorbereitete Standardentwurf zur Anteilmäßigen Konsolidierung vorgestellt. Dieser ist als Nachfolgestandard zu DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss vorgesehen. Die Erarbeitung des Standardentwurfs wurde von der AG und dem HGB-FA (in seiner vorherigen Zusammensetzung) bereits im September 2016 abgeschlossen.

    Der Standardentwurf wurde jedoch seitdem nicht veröffentlicht, da die Veröffentlichung zusammen mit dem Standardentwurf E-DRS Assoziierte Unternehmen vorgesehen ist. Durch die (erneute) Vorlage des Standardentwurfs wird dem HGB-FA in seiner neuen Zusammensetzung die Möglichkeit gegeben, sich mit den erarbeiteten Regelungen und Formulierungen vertraut zu machen und diese zu diskutieren.

    Der in geringem Umfang zusätzlich identifizierte Änderungsbedarf wird zeitnah durch die AG Konsolidierung umgesetzt werden.

  • 29. Sitzung HGB-FA
  • 19.09.2016
  • 29. Sitzung HGB-FA
  • 19.09.2016
  • Überarbeitung DRS 9

    Dem HGB-FA wird der durch die Arbeitsgruppe Konsolidierung vorbereitete Standardentwurf zur Anteilmäßigen Konsolidierung vorgestellt. Dieser ist als Nachfolgestandard zu DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss vorgesehen.

    Die von der AG bislang getroffenen Entscheidungen und die darauf aufbauenden Formulierungsvorschläge werden mit dem HGB-FA diskutiert und ggf. angepasst. Der Standardentwurf zur anteilmäßigen Konsolidierung soll jedoch erst nach der Erarbeitung des Standardentwurfs zu assoziierten Unternehmen, gemeinsam mit diesem, veröffentlicht werden.

  • 27. Sitzung HGB-FA
  • 04.02.2016
  • 27. Sitzung HGB-FA
  • 04.02.2016
  • Überarbeitung DRS 9 Anteilmäßige Konsolidierung

    Dem HGB-FA wird der durch die Arbeitsgruppe Konsolidierung vorbereitete aktuelle Zwischenstand des Standardentwurfs zur Anteilmäßigen Konsolidierung vorgestellt. Dieser ist als Nachfolgestandard zu DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss vorgesehen. Die von der AG bislang getroffenen Entscheidungen und die darauf aufbauenden Formulierungsvorschläge werden mit dem HGB-FA diskutiert. Die Ergebnisse der Diskussion werden in der weiteren unterstützenden Arbeit der AG Konsolidierung berücksichtigt.

Eingaben & Stellungnahmen

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Kucher, Andreas Unproportionale Entnahmen bei Personenhandelsgesellschaften und ihre Behandlung bei der Kapitalkonsolidierung Dargestellt am Beispiel einer Vorabentnahme aus dem Bilanzgewinn Der Betrieb, 34/2021, S. 1893 ff. 2021
Kirsch, Hanno Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen in den Konzernabschluss nach HGB und IFRS Eine Fallstudie zur Anwendung der Equity-Methode KoR, 03/2021, S. 135 ff. 2021
Kirsch, Hanno Equity-Methode nach IFRS und HGB im Vergleich Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Annäherungstendenzen PiR, 11/2020, S. 355 ff. 2020
Gehrs, Margareta/ Wörmann, Meike/ Peters, Andreas Anteilmäßige Konsolidierung gemäß DRS 27 Bestätigung der „herrschenden Meinung“ oder Änderung der bisherigen Auslegung? – Eine Praxisbetrachtung WPg, 05/2019, S.262 ff. 2019
Roß, Norbert/ von Behr, Georg DRS 26 „Assoziierte Unternehmen“ Überblick und kritische Würdigung WPg, 21/2018, S. 1347 ff. 2018