DRSC DRS 26 / E-DRS 34 Assoziierte Unternehmen (Überarbeitung DRS 8)
Aktueller Stand
Der HGB-FA des DRSC hat in der 28. Öffentlichen Sitzung am 17. Juli 2017 den DRS 26 Assoziierte Unternehmen einstimmig verabschiedet.
DRS 26 wurde durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs 2 HGB im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 16. Oktober 2018 bekannt gemacht.
Zielsetzung
Der Standard ersetzt den bisherigen DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss . DRS 8 ist seit seiner Verabschiedung im Jahr 2001 zwar mehrfach geändert worden, die Änderungen waren aber zumeist eher redaktioneller Art. Durch diesen Standard sollen zudem die inhaltlichen Wechselwirkungen mit dem im Jahr 2015 verabschiedeten DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) aufgegriffen und einheitlich adressiert werden.
Die Vorschriften zur assoziierten Unternehmen gem. §§ 311 und 312 HGB regeln die Einbeziehung von assoziierten Unternehmen in den Konzernabschluss unter Anwendung der Equity-Methode. DRS 26 konkretisiert diese Regelungen und adressiert die in diesem Zusammenhang bestehenden wesentlichen Zweifelsfragen. Dadurch wird die einheitliche Anwendung der Vorschriften sichergestellt und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses gestärkt.
DRSC-Arbeitsgruppe
Die Erarbeitung des Standards wurde durch die DRSC-Arbeitsgruppe Konsolidierung unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Bernd Stibi vorbereitet. Die von der Arbeitsgruppe getroffenen Entscheidungen und die darauf aufbauenden Formulierungsvorschläge wurden mit dem HGB-FA regelmäßig diskutiert und ggf. angepasst.