DRSC Überarbeitung DRS 18 Latente Steuern
Aktueller Stand
Das DRSC hat am 9. März 2021 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 11 (DRÄS 11) zur Änderung des DRS 18 Latente Steuern verabschiedet.
Der Änderungsstandard ist erstmals zu beachten für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
DRÄS 11 ist im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 02. Juni 2021 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.
Hintergrund und Zielsetzung
DRS 18 Latente Steuern wurde am 8. Juni 2010 durch den Deutschen Standardisierungsrat verabschiedet und am 3. September 2010 vom Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekanntgemacht. Seit dieser Zeit fand keine inhaltliche Überarbeitung des Standards statt. Aus diesem Grund sowie vor dem Hintergrund der aufgetretenen Anwenderfragen zur Bilanzierung latenter Steuern sowohl handelsrechtlich als auch international beschloss der HGB-FA im Rahmen seiner Beratungen zum Arbeitsprogramm im Juli 2018, die Regelungen des DRS 18 zu überprüfen.
Der HGB-FA hat die einzelnen Regelungsaspekte zur handelsrechtlichen Bilanzierung latenter Steuern sowie deren Auslegung in DRS 18 systematisch erörtert, um Themenbereiche mit möglichem Änderungs- oder Ergänzungsbedarf am Standard zu identifizieren. Dabei hat er sowohl die in der Fachliteratur diskutierten als auch direkt beim DRSC eingegangenen Fragestellungen und Anregungen der fachlich interessierten Öffentlichkeit berücksichtigt.
Der Entwurf des Änderungsstandards (E-DRÄS 11) wurde am 23. Dezember 2019 veröffentlicht.
Mit DRÄS 11 wird somit das Ziel verfolgt, Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten im Standard zu bereinigen. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen am Standard vorgenommen.