DRSC Überarbeitung DRS 17 (2020)

Aktueller Stand

Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC hat im Dezember 2019 eine erneute (DRÄS 9 nachgelagerte) Überarbeitung des DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder beschlossen. Hierzu wurde die Arbeitsgruppe „Organvergütung“ des DRSC mit den Vorarbeiten beauftragt.

Zielsetzung

Mit der Überarbeitung soll Konsistenz der Regelungen in DRS 17 zum Zuflusskonzept des neuen § 162 AktG geschaffen werden. Das AktG knüpft die Berichtspflicht von Vergütungen grundsätzlich an den Zeitpunkt des Zuflusses beim Vergüteten, wohingegen DRS 17 bei aktienbasierten Bezügen auf den Zeitpunkt der rechtsverbindlichen Zusage (in Anlehnung an den Begriff grant date in IFRS 2) anknüpft.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 3. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 13.02.2020
  • 3. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 13.02.2020
  • Überarbeitung DRS 17

    Dieser Punkt wurde nicht öffentlich diskutiert, deshalb liegt kein Mitschnitt vor.

    Dem Gemeinsamen Fachausschuss wurde der (nicht-öffentliche) Bericht über die letzte Sitzung der DRSC-AG „Organvergütung“ vorgelegt.

    Der FA erörterte den Arbeitsansatz der AG und diskutierte, ob die vorläufigen Ideen der AG in formaljuristischer Hinsicht zweifelsfrei gesetzeskonform sind. Da dies im Verlauf der Sitzung mehrheitlich angezweifelt wurde, beschloss der Fachausschuss, die weitere Überarbeitung des DRS 17 in zwei (möglichst parallelen Schritten) zu behandeln:

    (1) DRS 17 wird mit dem Ziel der formaljuristischen Übereinstimmung mit den Gesetzesmaterialien überarbeitet. Dabei soll sich das DRSC nicht von einer ökonomisch als sachgerecht empfundenen Zielnormierung leiten lassen, für die eine Kompatibilität mit Gesetz und Gesetzesmaterialien erst im Wege einer Argumentation belegbar ist, die juristisch angezweifelt werden kann.

    (2) Das DRSC wird einen Vorschlag erarbeiten, wie die Anhangangabe zur Organvergütung gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB ökonomisch sinnvoll und adressatenorientiert erfolgen kann. Dies könne im Zuge eines sog. de-lege-ferenda-Abschnitts in DRS 17 oder aber über sonstige Verlautbarungswege (z.B. Diskussionspapier) erfolgen. Die dementsprechende Koordination der AG muss noch abgestimmt werden.

  • 2. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 19.12.2019
  • 2. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 19.12.2019
  • Weitere Überarbeitung DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder (wird nicht öffentlich diskutiert)

    Auf Basis der vergangenen Beratungen der DRSC-Fachausschüsse zu DRÄS 9 erörterte der Gemeinsame Fachausschuss das weitere Vorgehen in Bezug auf DRS 17.

    Der Fachausschuss stellte fest, dass durch das mit dem ARUG II Verständnis des Begriffs „Gewährung“ eine weitere, nun jedoch konzeptionelle Überarbeitung des Standards notwendig erscheint.

    Der Mitarbeiterstab wurde beauftragt, die DRSC-Arbeitsgruppe Organvergütung für die notwendigen Vorarbeiten einzubinden.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Tönnies, Alexander/ Tönnies, Michael Nachhaltigkeit in der Vorstandsvergütung börsennotierter Aktiengesellschaften in Deutschland Ergebnisse einer Stichprobenanalyse von DAX-40- und S-DAX-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2021 WPg, 04/2024, S. 224 ff. 2024
Lüdenbach, Norbert Bewertungsstichtag und Erdienungszeitraum einer Optionszusage Praxisfälle PiR, 10/2023, S. 349 2023
Hofer, Alexander/ Rohatschek, Roman/ Grufeneder, Lisa Herausforderungen bei der Berichterstattung über die „gewährte oder geschuldete“ Vorstandsvergütung Ziel definiert, Ziel verfehlt? WPg, 11/2023, S. 639 ff. 2023
Weigel, Wolfgang/ Schröder, Michelle/ Löw, Edgar Covid-19 in Konzernabschlüssen europäischer Kreditinstitute Auswirkungen der Pandemie auf die 20 größten Kreditinstitute Europas zum 31.12.2020 WPg, 09/2022, S. 525 ff. 2022
Pföhler, Martin/ Boxberg, Ursula Die aktienrechtliche Prüfung des Vergütungsberichts Formelle Prüfung und Umgang mit ungeprüften Inhalten WPg, 05/2022, S. 244 ff. 2022