DRSC Überarbeitung DRS 17 (2020)
Aktueller Stand
Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC hat im Dezember 2019 eine erneute (DRÄS 9 nachgelagerte) Überarbeitung des DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder beschlossen. Hierzu wurde die Arbeitsgruppe „Organvergütung“ des DRSC mit den Vorarbeiten beauftragt.
Zielsetzung
Mit der Überarbeitung soll Konsistenz der Regelungen in DRS 17 zum Zuflusskonzept des neuen § 162 AktG geschaffen werden. Das AktG knüpft die Berichtspflicht von Vergütungen grundsätzlich an den Zeitpunkt des Zuflusses beim Vergüteten, wohingegen DRS 17 bei aktienbasierten Bezügen auf den Zeitpunkt der rechtsverbindlichen Zusage (in Anlehnung an den Begriff grant date in IFRS 2) anknüpft.