DRSC Strukturreform des DRSC

Das DRSC auf seinem Weg zu einer ganzheitlichen Unternehmensberichterstattung

Neue Struktur des DRSC und Einrichtung eines neuen Fachausschusses zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Um Finanz‐ und Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichberechtigt nebeneinander zu stellen, hat das DRSC seine Organisationsstruktur reformiert. Am 30. Juni 2021 wurde die DRSC‐Satzung geändert, um den dynamischen Entwicklungen im Hinblick auf die erhebliche Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung Rechnung zu tragen. Neben einer Zusammenfassung der IFRS‐ und HGB‐Themen in einem Finanzberichterstattungsausschuss erfolgt die Einrichtung eines neuen Fachausschusses „Nachhaltigkeitsberichterstattung“. Beide Fachausschüsse nehmen am 1. Dezember 2021 ihre Arbeit auf. Damit ist das DRSC von Beginn an in der Lage, die sich abzeichnenden internationalen und europäischen Standardsetzungsaktivitäten mitzugestalten, indem es die Interessen der deutschen Stakeholder bündelt und das deutsche Meinungsbild in die Standardsetzungsprozesse einbringt.

Bereits im Vorfeld erfolgte eine Neuorganisation des Präsidiums, gemäß der sich der Präsident vorrangig auf die Erschließung der Thematik Nachhaltigkeitsberichterstattung fokussiert und der Vizepräsident primär den angestammten Bereich der Finanzberichterstattung betreut.

Neue (integrierte) Arbeitsgruppen

Geplant sind auch neue DRSC‐Arbeitsgruppen, um die Expertise deutscher Stakeholder zu spezifischen Themenfeldern zu bündeln und in die Bewertung und Gestaltung der neuen Nachhaltigkeitsstandards aufzunehmen. Bereits beschlossen sind zwei neue Arbeitsgruppen. Die erste integrierte Arbeitsgruppe des DRSC befasst sich mit verbesserten Informationen über immaterielle Werte im Kontext der Finanz‐ als auch der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die zweite neue DRSC‐Arbeitsgruppe hat die Klimaberichterstattung zum Gegenstand.

Unterstützung internationaler und europäischer Standardsetzungsinitiativen

Darüber hinaus beschloss der DRSC‐Verwaltungsrat am 1. Juni 2021 die Schaffung eines neuen nationalen Funding‐Mechanismus für internationale und europäische Standardsetzungsinitiativen. Der nationale Funding‐Mechanismus soll die Entwicklung international konsistenter Standards fördern. Die Standards sollen deutschen gesamtwirtschaftlichen und ‐gesellschaftlichen Interessen entsprechen. Dies erfordert, dass sie in einem geordneten und transparenten Verfahren unter Einbindung wesentlicher Stakeholdergruppen entwickelt werden und aus Sicht der berichterstattenden Unternehmen praktikabel ausgestaltet sind. Nachdrücklich setzt sich das DRSC ein für eine klare internationale Orientierung zukünftig in
der Europäischen Union anzuwendender Nachhaltigkeitsstandards. Die Verwendung einheitlicher internationaler Berichtsstandards, wie sie derzeit bei der IFRS‐Stiftung erarbeitet werden, würde es europäischen Unternehmen erlauben, bestehende Komplexitäten und Bürokratiekosten erheblich zu reduzieren.

Das Bekenntnis des DRSC zu global einheitlichen Berichtsanforderungen verdeutlicht ferner seine aktive Unterstützung der erfolgreichen Bewerbung von Frankfurt am Main als Sitz des ISSB.

DRSC als „deutsche Stimme“ für die Bedürfnisse von Unternehmen verschiedener Größe

Zu berücksichtigen gilt, dass der Transformationsdruck nicht nur global agierende und kapitalmarktorientierte Unternehmen erfasst, sondern durchaus Unternehmen unterschiedlicher Art und Größe betreffen. Neben einer expliziten Berichtspflicht können auch Geschäftsbeziehungen Lieferkettenangaben nach sich ziehen oder Angaben zu Scope3 CO2‐Emissionen erfordern. Der Druck und das damit einhergehende Erfordernis zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden ferner durch die Informationsanforderungen der Kapitalgeber – z.B. als Voraussetzung für Bankkredite – deutlich verstärkt. Das DRSC setzt sich als „deutsche Stimme“ für die Bedürfnisse von Unternehmen verschiedener Größe und die Wahrung der Proportionalität der Berichtspflichten ein und ist angesichts des durch den CSRD‐Vorschlag zu erwartenden erheblichen Anstiegs berichtspflichtiger Unternehmen bestrebt, seine Mitgliederbasis im Bereich der nicht‐kapitalmarktorientierten Unternehmen auszubauen.

Neues Leitbild des DRSC

Die Ausrichtung des DRSC im Kontext der aktuellen Entwicklungen ist ferner im neuen Leitbild des DRSC verankert, welches die folgenden vier Primärziele enthält:

  • Einsatz für eine fortschrittliche Form der Unternehmensberichterstattung, welche die Finanz- als auch Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichermaßen gewichtet;
  • Unterstützung global einheitlicher Berichtsanforderungen;
  • breite Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen;
  • Anerkennung der Bedürfnisse von Unternehmen verschiedener Art und Größe durch Wahrung der Proportionalität der Berichtspflichten.