IASB Säule-2-Modellregeln – Änderung des IAS 12
Aktueller Stand
Das IASB hat am 23. Mai 2023 Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern veröffentlicht.
Der zugehörige Entwurf IASB/ED/2023/1 Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) wurde am 9. Januar mit einer Kommentierungsfrist bis zum 10. März 2023 veröffentlicht.
Zielsetzung und Inhalt
Mit den Änderungen an IAS 12 reagiert das IASB auf die Bedenken der Stakeholder hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Modellvorschriften der Säule-2 auf die Bilanzierung von latenten Steuern.
Konkret wird Folgendes eingeführt:
- Eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der globalen Steuervorschriften zur Mindestbesteuerung durch die jeweiligen Länder ergeben. Ein Unternehmen hat anzugeben, dass es die Ausnahme angewendet hat.
- Gezielte Angabepflichten, die den Abschlussadressaten helfen sollen, das Risiko eines Unternehmens in Bezug auf die Ertragsteuern im Zusammenhang mit der Umsetzung der Säule-2-Regeln besser zu verstehen, insbesondere in den Perioden, in denen die Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Regeln noch nicht in Kraft sind.
Die Ausnahmeregelung und die Vorschrift zur Angabe, dass die Ausnahmeregelung angewendet wurde, ist unmittelbar nach Veröffentlichung der Änderungen und rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden. Die übrigen Angabevorschriften sind für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.
DRSC-Arbeitsgruppe „Steuern“
Das DRSC befasst sich in seinen Gremien intensiv mit den neuen Regeln zur Mindestbesteuerung. Vor dem Hintergrund diverser potenzieller Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Säule-2-Modellregeln der OECD hat das DRSC eine Arbeitsgruppe „Steuern“ gegründet. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich sowohl mit den Fragen der Implementierung der OECD-Säule-2-Modellregeln in Deutschland (Näheres hierzu siehe Projekt „Mindeststeuergesetz„.) als auch mit den Fragen der Auswirkungen der neuen Vorschriften auf die Rechnungslegung.