IASB Säule-2-Modellregeln – Änderung des IAS 12

Aktueller Stand

Das IASB hat am 23. Mai 2023 Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern veröffentlicht.

Der zugehörige Entwurf IASB/ED/2023/1 Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) wurde am 9. Januar mit einer Kommentierungsfrist bis zum 10. März 2023 veröffentlicht.

Zielsetzung und Inhalt

Mit den Änderungen an IAS 12 reagiert das IASB auf die Bedenken der Stakeholder hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Modellvorschriften der Säule-2 auf die Bilanzierung von latenten Steuern.

Konkret wird Folgendes eingeführt:

  • Eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der globalen Steuervorschriften zur Mindestbesteuerung durch die jeweiligen Länder ergeben. Ein Unternehmen hat anzugeben, dass es die Ausnahme angewendet hat.
  • Gezielte Angabepflichten, die den Abschlussadressaten helfen sollen, das Risiko eines Unternehmens in Bezug auf die Ertragsteuern im Zusammenhang mit der Umsetzung der Säule-2-Regeln besser zu verstehen, insbesondere in den Perioden, in denen die Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Regeln noch nicht in Kraft sind.

Die Ausnahmeregelung und die Vorschrift zur Angabe, dass die Ausnahmeregelung angewendet wurde, ist unmittelbar nach Veröffentlichung der Änderungen und rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden. Die übrigen Angabevorschriften sind für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.

DRSC-Arbeitsgruppe „Steuern“

Das DRSC befasst sich in seinen Gremien intensiv mit den neuen Regeln zur Mindestbesteuerung. Vor dem Hintergrund diverser potenzieller Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Säule-2-Modellregeln der OECD hat das DRSC eine Arbeitsgruppe „Steuern“ gegründet. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich sowohl mit den Fragen der Implementierung der OECD-Säule-2-Modellregeln in Deutschland (Näheres hierzu siehe Projekt „Mindeststeuergesetz„.) als auch mit den Fragen der Auswirkungen der neuen Vorschriften auf die Rechnungslegung.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IASB/ED/2023/1
09/01/2023
EFRAG Draft Comment Letter zum IASB/ED/2023/1
30/01/2023
EFRAG Comment Letter zum IASB/ED/2023/1
13/03/2023

Zugehörige Veranstaltungen

  • 14. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 16.02.2023
  • 14. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 16.02.2023
  • IASB ED/2023/1 International Tax-Reform – Pillar Two Model Rules (amend to IAS 12)

    Der FA FB finalisiert die Stellungnahmen an den IASB zu seinem Standardentwurf IASB/ED/2023/1 Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Änderungen an IAS 12) sowie an EFRAG zu ihrem Draft Comment Letter zum ED. Die Entwürfe der Stellungnahmen wurden durch die DRSC-Arbeitsgruppe „Steuern“ vorbereitet.

    Der Fachausschuss stimmt dem Vorschlag des IASB zu, eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der Säule-2-Regeln ergeben, einzuführen. Er äußert jedoch erhebliche Zweifel daran, dass die im ED vorgeschlagenen Angabepflichten, die Unternehmen bereits vor dem Inkrafttreten der Säule-2-Regeln befolgen müssen, zu entscheidungsnützlichen Informationen für die Abschlussadressaten führen werden, während sie für die Ersteller einen erheblichen zusätzlichen operativen Aufwand bedeuten würden. Er empfiehlt daher, dass der IASB die im ED vorgeschlagenen Angabevorschriften überdenkt.

  • 13. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 19.01.2023
  • 13. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 19.01.2023
  • IASB ED/2023/1 International Tax-Reform – Pillar Two Model Rules (amend to IAS 12)

    Der FA FB erörterte die Inhalte des IASB

    Der FA FB hat sich erstmals intensiv mit dem EFRAG-Diskussionspapier Accounting for Variable Considerations (kurz „Avacon“) befasst und dessen Inhalte erörtert.

    Der FA kam zur grundsätzlichen Erkenntnis, dass das Thema „Avacon“ von großer Reichweite ist und die zu betrachtenden Aspekte komplex sind. Obwohl EFRAG zahlreiche Details und Facetten darlegt, hält der FA die Ausführungen zum Thema im DP für noch nicht erschöpfend. Konkret ist erstens unvollständig, dass für Verbindlichkeiten nur der Ansatz(-zeitpunkt), jedoch nicht Bewertungsfragen zur Diskussion gestellt werden. Zweitens ist unvollständig, dass für Vermögenswerte wiederum nur die Bewertung, hingegen nicht der Ansatz thematisiert wird.

    Aufgrund der Komplexität – und eingedenk früherer Debatten und Schlussfolgerungen des IFRS IC, die klar herausstellten, dass dieses Thema von großer Breite ist und einer intensiven und fundierten Diskussion bedarf – empfiehlt der FA, keine öffentliche Diskussion zum Thema „Avacon“ zu führen. Vielmehr sei maßgeblich, ob und wann der IASB selbst dieses Thema aufgreift. Da der IASB als Folge der jüngsten Agendakonsultation dieses Thema nicht (mehr) auf seiner Agenda hat und auch für viele Stakeholder derzeit andere Themen Priorität haben, hält der FA eine weitere Befassung mit dem Thema „Avacon“ momentan für nicht zweckmäßig. Folglich möchte der FA auch von einer detaillierteren Befassung mit dem EFRAG-DP in weiteren Sitzungen absehen.

    Gleichwohl beschloss der FA, dass das DRSC auf Basis der heutigen Diskussion und Erkenntnisse eine Stellungnahme an EFRAG übermitteln soll. Darin sollen die grundlegenden Aussagen des FA formuliert werden. Der FA machte ferner einige Anmerkungen zu den konkreten Fragen im EFRAG-DP, auch zu den vorgestellten Alternativen in Kap. 2 und 3.

    Der Entwurf der DRSC-Stellungnahme wird voraussichtlich im Umlauf finalisiert.

    DRSC-Stellungnahme an den IASB besprochen werden.

  • 12. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.12.2022
  • 12. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.12.2022
  • Globale Mindestbesteuerung: IASB-Diskussion zu IAS 12

    Der FA FB informierte sich über die Entscheidungen des IASB in seiner November-Sitzung zur Änderung des IAS 12 Ertragsteuern. Der Grund für die kurzfristige Standardänderung sind Bedenken der Stakeholder über die möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der Säule-2-Modellregeln der OECD auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12.

    Der FA FB begrüßte die Entscheidung des IASB, eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der Säule-2-Regeln ergeben, einzuführen. Allerdings äußerte er Bedenken hinsichtlich den beabsichtigten Angabevorschriften, die Unternehmen bereits vor dem Inkrafttreten der Säule-2-Regeln befolgen müssen. Insbesondere wurden die aggregierten quantitativen Angaben zum Ergebnis vor Steuern, dem Ertragsteueraufwand und dem gewichteten durchschnittlichen effektiven Steuersatz für alle Rechtskreise, in denen der effektive Steuersatz – berechnet auf der Grundlage von IAS 12 – unter 15% liegt, zunächst kritisch gesehen.

    Der FA FB wird seine Diskussion nach der Veröffentlichung des Standardentwurfs durch den IASB, welche für Januar 2023 avisiert ist, fortsetzen.

  • 11. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 17.11.2022
  • 11. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 17.11.2022
  • BEPS Pillar II (nicht öffentlich)

    In einem Gastvortrag wurde der FA FB über die Zielsetzung und die vsl. Ausgestaltung der OECD-Initiative zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung informiert. Dabei handele es sich um das Nachfolgeprojekt (sog. Pillar 2) zur BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD, welches im sog. Pillar 1 Maßnahmen zur Umverteilung der Besteuerungsrechte vorsieht.

    Mit Pillar 2 sollen Unternehmen mit einem konsolidierten Konzernumsatz ab 750 Millionen Euro einer international gültigen Mindeststeuer von 15 % unterzogen werden. Deutschland habe sich dazu bekannt zeitnah entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen. Mit der verpflichtenden Anwendung sei derzeit ab 2024 evtl. 2025 zu rechnen.

    Nach einem Überblick über den aktuellen Rechtsstand, inkl. Ausblick und Zeitplan, widmete sich der Gastvortrag insb. verschiedenen Fachfragen zur Ausgestaltung des Grundkonzepts, der Erhebungsmechanismen und Berechnungsmethoden sowie sich daraus ergebender Herausforderungen für die Unternehmen.

    Vor diesem Hintergrund wurden auch das zeitnah erwartete Narrow-scope Amendment des IASB zu IAS 12 sowie sich evtl. ergebende Implikationen für DRS 18 vom FA FB diskutiert. Es wurde angeregt, eine DRSC-Arbeitsgruppe zu gründen.

    • n/a

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Benz, Sebastian Das neue Mindeststeuergesetz: Ein Überblick Der Betrieb, 13/2024 , Beilage, S. 1 ff. 2024
Dorn, Vermittlungsausschuss legt Ergebnis zum Wachstumschancengesetz vor – Einigung trotzdem offen Der Betrieb, 10/2024, S. 557 2024
Grammel, Ralf/ Wingler, Jörg Das neue Mindeststeuergesetz – Ein erster Überblick zu den wesentlichen Regelungen WPg, 03/2024, S. 169 ff. 2024
Kowallik, Andreas Neue administrative Anwendungshinweise der OECD zu Säule Zwei Der Betrieb, 05/2024, S. 217 ff. 2024
Hubert, Tina Das neue Mindeststeuergesetz ab 1.1.2024 Zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer im deutschen Steuerrecht StuB, 02/2024 , S. 55 ff. 2024