ESMA Konsultation zur Änderung des technischen Regulierungsstandards zu ESEF

Aktueller Stand

Am 13. Dezember 2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) eine Konsultation zur Änderung der Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) der ESEF-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2019/815) und der EEAP-VO (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1437) gestartet.

Stellungnahmen können bis zum 31. März 2025 an die ESMA übermittelt werden.

Gegenstand der Konsultation

Das Konsultationspapier enthält Vorschläge für die folgenden Bereiche:

Zum einen werden Änderungen an den Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) für das einheitliche elektronische Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) vorgeschlagen. Im Einzelnen:

  • Vorgaben für die Auszeichnung von Nachhaltigkeitsangaben (inkl. eines schrittweisen Ansatzes (phased-in approach) zur Einführung der Verpflichtung zur Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben) und der Taxonomieangaben-Angaben mit Hilfe von XBRL-Taxonomien,
  • Überarbeitung des (bisherigen) Ansatzes zur Auszeichnung der Anhangangaben eines IFRS-Konzernabschlusses und
  • gezielte Änderungen am ESEF-RTS.

Darüber hinaus schlägt das Konsultationspapier Änderungen an den technischen Regulierungsstandards für den europäischen elektronischen Zugangspunkt (EEAP) vor.

Zeitplan und nächste Schritte

Die ESMA wird die Rückmeldungen zur Konsultation im zweiten Quartal 2025 auswerten und prüfen. Im dritten Quartal 2025 soll ein Abschlussbericht veröffentlicht und die finalen RTS der Europäischen Kommission übermittelt werden.

Hintergrund

Am 5. Januar 2023 trat die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Änderung der Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) in Kraft. Ziel der CSRD ist es, dass Unternehmen relevante, vergleichbare und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD haben ihren (Konzern-)Lagebericht in dem in Artikel 3 der ESEF-Verordnung dargelegten einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) aufzustellen und ihre Nachhaltigkeitsberichtserstattung elektronisch auszuzeichnen (Art. 29d der Bilanzrichtlinie). Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde von der Europäischen Kommission beauftragt, XBRL-Taxonomien zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichtserstattung zu erarbeiten, welche in 2024 öffentlich konsultiert und im Anschluss der Europäischen Kommission übergeben wurden. Die Europäische Kommission hatte in einem FAQ-Dokument klargestellt, dass die neuen Vorschriften zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung erst dann anzuwenden sind, sobald die Änderungen der ESEF-VO erlassen wurden (Frage 38 der Bekanntmachung C/2024/6792).