IASB IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers
Aktueller Stand
IASB und FASB haben am 28. Mai 2014 äquivalente Standards zur Erlöserfassung nach IFRS und US-GAAP herausgegeben. IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers (Erlöse auf Verträgen mit Kunden) als neuer Erlösstandard des IASB ersetzt die bisherigen Standards zur Erlösrealisierung IAS 18 und IAS 11 sowie mit IFRIC 13, IFRIC 15, IFRIC 18 und SIC-31 eine Reihe von erlösbezogenen Interpretationen. Zeitgleich veröffentlichte der US-amerikanische Standardsetzer seine Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards ASU – Accounting Standards Update 2014-09 (Topic 606). Die beiden Standards sind das Ergebnis eines der großen verbleibenden Konvergenzprojekte der beiden Boards.
IFRS 15 ist verpflichtend für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden (ursprünglich 1. Januar 2017, siehe dann jedoch ergänzende Anpassung des Erstanwendungszeitpunkts durch den IASB). Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist gestattet.
Zielsetzung
Bereits seit Juni 2002 befasste sich der IASB mit der Überarbeitung der Vorschriften zur Umsatzrealisierung. Primäres Ziel des Projekts war die Erarbeitung prinzipienbasierter Grundsätze der Umsatzrealisierung sowie die Konvergenz mit den entsprechenden Vorschriften nach US-GAAP. Der geplante neue Standard sollte sich dazu ausschließlich mit der Umsatzrealisierung aus Kundenverträgen beschäftigen und die bisher für Fragen der Umsatzrealisierung einschlägigen Vorschriften aus IAS 11 Construction Contracts (Fertigungsaufträge), IAS 18 Revenue Recognition (Umsatzerlöse), IFRIC 13 Customer Loyalty Programmes (Kundenbindungsprogramme), IFRIC 15 Agreements for the Construction of Real Estate (Verträge über die Errichtung von Immobilien), IFRIC 18 Transfers of Assets from Customers (Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden) und SIC-31 Revenue – Barter Transactions Involving Advertising Services (Umsatzerlöse – Tausch von Werbedienstleistungen) ersetzen.
Historie
Der IASB veröffentlichte am 14. November 2011 einen überarbeiteten Standardentwurf ED/2011/6 Revenue from Contracts with Customers (Re-ED) veröffentlicht. Der Re-ED folgt, wie der erste Entwurf aus 2010 (ED/2010/6 Revenue from Contracts with Customers, ED), dem Grundprinzip, dass die Umsatzrealisierung dann erfolgt, wenn Leistungsverpflichtungen durch die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erfüllt werden. Als entscheidendes Kriterium für die Umsatzrealisierung gilt im Re-ED, gleichermaßen wie im ED aus 2010, der Kontrollübergang im Zusammenhang mit der Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung. In Abhängigkeit von der Beurteilung, ob die Kontrolle über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt übergeht, ist der Umsatz verteilt über die Laufzeit oder sofort zu realisieren.
Inhalt
In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe Erlöse aus Verträgen mit Kunden zu erfassen sind. Als Grundprinzip erfolgt die Erlösrealisierung im Zuge des Transfers von Gütern und Dienstleistungen durch Erfüllung einzelner Leistungsverpflichtungen in Höhe der erwarteten Gegenleistung. Zusammengefasst sieht der neue Standard ein Vorgehen in 5 Schritten vor:
- Identifizierung eines Vertrags mit einem Kunden
- Identifizierung von Leistungsverpflichtungen
- Ermittlung des Transaktionspreises
- Zuordnung des Transaktionspreises zu Leistungsverpflichtungen
- Erfüllung von Leistungsverpflichtungen (Zeitpunkt der Erlöserfassung)
IFRS 15 enthält u.a. erweiterte Leitlinien zu Mehrkomponentengeschäften sowie neue Regelungen zur Behandlung von Dienstleistungsverträgen und Vertragsanpassungen. Zudem wird gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen.