IASB IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts

Aktueller Stand

Der IASB hat am 30. Januar 2014 IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts (Regulatorische Abgrenzungsposten) veröffentlicht. Der Standard führt für – und nur für – Erstanwender nach IFRS 1 eine optionale Erleichterung ein, mit der unter restriktiven Voraussetzungen diese Unternehmen die Bilanzierung von regulatorischen Abgrenzungsposten aus einer Preisregulierung nach ihren bisherigen Rechnungslegungsvorschriften fortsetzen können.

IFRS 14 ist grundsätzlich anwendbar für Geschäftsjahre die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; gleichwohl ist eine Anwendbarkeit innerhalb der EU auf Basis der IAS-Verordnung bis auf Weiteres nicht absehbar. EFRAG wurde bislang nicht von der Europäischen Kommission zur Abgabe einer Indossierungsempfehlung angehalten, da offenbar der Europäische Anwendungsbereich des neuen Standards als sehr begrenzt angesehen wird.

Hintergrund und Zielsetzung

Der IASB veröffentlichte im Juli 2009 den Standardentwurf ED/2009/8 Rate-regulated Activities (Preisregulierte Geschäftsvorfälle) zur Bilanzierung preisregulierter Geschäftsvorfälle. Bereits zuvor hatte sich das IFRIC/IFRSIC im Rahmen des Projekts zu Dienstleistungskonzessionen mit der Thematik beschäftigt, jedoch dann an den IASB weitergereicht, da es nicht seine Agendakriterien erfüllte. Diskutiert wurde in diesem Kontext die Frage, ob und inwieweit regulatorische Vermögenswerte und Schulden die Definitionen im Rahmenkonzept erfüllen.

Diese Diskussion setzte sich auch in den Kommentierungen zum ED/2009/8 fort. Strittig blieb insbesondere die konzeptionelle Begründung mit Blick auf die abweichende Behandlung nach US-GAAP. Auch befasste sich der Entwurf nur mit einer bestimmten Art von Preisregulierung (cost-of-service scheme). Dies schien verschiedenen Kommentatoren des Entwurfs zu eng.

In seiner Sitzung im September 2010 beschloss der IASB letztlich, das Projekt zu verschieben, da eine zeitnahe Lösung sich als nicht erreichbar erschien. Als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 reaktivierte der IASB in seiner Sitzung im September 2012 das Projekt und beschloss dann im Dezember 2012, das Projekt in zwei Schritten weiter voranzutreiben:

  1. Entwicklung eines Zwischenstandards, insbesondere für IFRS Erstanwender; und
  2. Entwicklung eines finalen Standards im Rahmen eines umfassenden Projekts.

Entwicklung und Inhalt des Zwischenstandards

Im April 2013 schlug der IASB mit ED/2013/5 Regulatory Deferral Accounts (Regulatorische Abgrenzungsposten) eine Zwischenlösung vor, mit der unter restriktiven Voraussetzungen Erstanwendern der IFRS der Einstieg erleichtert werden soll, indem diese Unternehmen die Bilanzierung einer Preisregulierung mit regulatorischen Abgrenzungsposten fortsetzen könnten.

Aufbauend auf den Überdenkungen zu ED/2013/5 wurde IFRS 14 am 30. Januar 2014 vom IASB veröffentlicht. Zusammengefasst enthält IFRS 14 folgende wesentlichen Regelungen:

  • Die Preisregulierung ist die Bestimmung des Preises durch eine Aufsichtsbehörde oder Regierung, der vom Kunden für Dienstleistungen oder Produkte verlangt werden kann.
  • Es soll preisregulierten Unternehmen, die IFRS übernehmen, erlaubt sein, die diesbezüglich bestehenden Ansatz- und Bewertungsmethoden nach den bisher verwendeten lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen weiterhin anzuwenden.
  • Regulatorische Bilanzsalden sollen als separate Posten in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im sonstigen Ergebnis ausgewiesen werden.
  • Es sollen spezifische Angaben gemacht werden, um das Wesen und die Risiken der Preisregulierung zu identifizieren, die zum Ansatz der regulatorischen Bilanzsalden geführt haben.

Der IASB hat erklärt, dass mit Veröffentlichung von IFRS 14 keine Ergebnisse des umfassenden Projekts, das sich noch in der Anfangsphase befindet, vorausgenommen werden.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 29. Sitzung IFRS-FA
  • 31.07.2014
  • 29. Sitzung IFRS-FA
  • 31.07.2014
  • Rate-regulated Activities

    Der IFRS-FA erörtert den aktuellen Stand des umfassenden Forschungsprojekts des IASB zu preisregulierten Geschäftsvorfällen. Dies geschieht insbesondere vor dem Hintergrund, dass der IASB-Mitarbeiterstab bereits mit Pre-Ballot (Vorabstimmungs-) Aktivitäten zu einem Diskussionspapier begonnen hat. Ferner hat zwischenzeitlich die 1. Sitzung der DRSC Arbeitsgruppe „Preisregulierte Geschäftsvorfälle“ stattgefunden, aus der berichtet wird. Abschließend erfolgt eine Einführung in die Preisregulierung am Beispiel deutscher Netzbetreiber für Strom und Gas. Eine ausführliche fachliche Erörterung im IFRS-FA ist nach Veröffentlichung des DP vorgesehen.

  • 23. Sitzung IFRS-FA
  • 09.01.2014
  • 23. Sitzung IFRS-FA
  • 09.01.2014
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle

    Der IFRS-FA erhält zunächst einen Überblick über den aktuellen Stand sowohl des Übergangsprojekts als auch des umfassenden Projekts des IASB zu preisregulierten Geschäftsvorfällen.

    Auf Basis der bisherigen inhaltlichen Diskussion und unter den Eindrücken der Ergebnisse aus den vergangenen CFSS- und ASAF-Sitzungen wird über die weitere Einbringung des DRSC – insbesondere im Rahmen des umfassenden Projekts – diskutiert.

    Der IFRS-FA entscheidet hierbei, eine Arbeitsgruppe zum Thema „Preisregulierte Geschäftsvorfälle“ einzusetzen, mit dem Ziel, zunächst ein noch besseres Verständnis über Preisregulierungsmechanismen in Deutschland zu erhalten, um darauf aufbauend eine zielgerichtete Diskussion der Rechnungslegungskonsequenzen zu führen.

  • 22. Sitzung IFRS-FA
  • 04.12.2013
  • 22. Sitzung IFRS-FA
  • 04.12.2013
  • 19. Sitzung IFRS-FA
  • 02.09.2013
  • 19. Sitzung IFRS-FA
  • 02.09.2013
  • IASB ED/2013/5 Regulatory Deferral Accounts

    Der IFRS-FA erörtert den derzeitigen Entwurf der Stellungnahme an den IASB sowie EFRAG und hierbei insbesondere die Frage des Anwendungsbereichs des ED. Hierzu wird bemerkt, dass bei der aktuell vorgeschlagenen Beschränkung auf Erstanwender im Sinne des IFRS 1 wesentliche Jurisdiktionen, die in den letzten Jahren auf IFRS übergegangen sind, die neuen Vereinfachungsregeln nicht anwenden könnten.

    Vor dem Hintergrund des eingeschränkten Geltungsbereichs der behandelten regulatorischen Aktivitäten könnte der IFRS-FA dennoch eine optionale Anwendbarkeit eines Interim Standards auf der Grundlage des ED unter der Maßgabe befürworten, dass

    • alle konzeptionellen Themen im Compre-hensive Project zu Rate-regulated Activities nochmals vom IASB überdacht werden (inkl. der Definition regulatorischer Aktivitäten selbst)
    • der Standard tatsächlich nur eine Übergangslösung darstellt und der IASB das Comprehensive Project zügig vorantreibt.
  • 17. Sitzung IFRS-FA
  • 06.06.2013
  • 17. Sitzung IFRS-FA
  • 06.06.2013
  • Rate regulated Activities

    Steffen Schnabel (E.ON SE) berichtet über Rate Regulated Activities aus Sicht der Energieversorger. Er geht hierbei u.a. auf Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft, Regulierungssysteme, die Bestimmung der Erlösobergrenze und das Regulierungskonto ein.

    Weiterhin wird auf die Unterscheidung von beeinflussbaren/ineffizienten und nicht beeinflussbaren/effizienten Kosten hingewiesen, wobei die Regulierung entsprechend an den beeinflussbaren Kosten ansetzt und hierfür eine Marge festgelegt wird. In Bezug auf das Regulierungskonto wird über die Bestimmung sowie den möglichen Einfluss des Netzbetreibers auf Planmengen und Erlösobergrenzen eingegangen und das Zusammenspiel bzw. die Abstimmung mit der Regulierungsbehörde diskutiert.

    Es wird erörtert, welche anderen Bereiche vom Anwendungsbereich betroffen sind und wie der Adressatenkreis definiert werden sollte. Sowohl die Festlegung des Adressatenkreises als auch die konkrete Festlegung der Art der Regulierung in einem Standard werden als schwierig angesehen. Die Notwendigkeit des (Interim-) Standards wird hinterfragt. Auch die fehlende Vergleichbarkeit, da die Anwendung nur für einige Assets greift, wird kritisiert.

    Derzeit erfolgt keine Bilanzierung des Regulierungskontos. Eine Erwähnung erfolgt nur in Anhangangaben und im Lagebericht.

  • 16. Sitzung IFRS-FA
  • 16.05.2013
  • 16. Sitzung IFRS-FA
  • 16.05.2013

Eingaben & Stellungnahmen