IASB IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts
Aktueller Stand
Der IASB hat am 30. Januar 2014 IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts (Regulatorische Abgrenzungsposten) veröffentlicht. Der Standard führt für – und nur für – Erstanwender nach IFRS 1 eine optionale Erleichterung ein, mit der unter restriktiven Voraussetzungen diese Unternehmen die Bilanzierung von regulatorischen Abgrenzungsposten aus einer Preisregulierung nach ihren bisherigen Rechnungslegungsvorschriften fortsetzen können.
IFRS 14 ist grundsätzlich anwendbar für Geschäftsjahre die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; gleichwohl ist eine Anwendbarkeit innerhalb der EU auf Basis der IAS-Verordnung bis auf Weiteres nicht absehbar. EFRAG wurde bislang nicht von der Europäischen Kommission zur Abgabe einer Indossierungsempfehlung angehalten, da offenbar der Europäische Anwendungsbereich des neuen Standards als sehr begrenzt angesehen wird.
Hintergrund und Zielsetzung
Der IASB veröffentlichte im Juli 2009 den Standardentwurf ED/2009/8 Rate-regulated Activities (Preisregulierte Geschäftsvorfälle) zur Bilanzierung preisregulierter Geschäftsvorfälle. Bereits zuvor hatte sich das IFRIC/IFRSIC im Rahmen des Projekts zu Dienstleistungskonzessionen mit der Thematik beschäftigt, jedoch dann an den IASB weitergereicht, da es nicht seine Agendakriterien erfüllte. Diskutiert wurde in diesem Kontext die Frage, ob und inwieweit regulatorische Vermögenswerte und Schulden die Definitionen im Rahmenkonzept erfüllen.
Diese Diskussion setzte sich auch in den Kommentierungen zum ED/2009/8 fort. Strittig blieb insbesondere die konzeptionelle Begründung mit Blick auf die abweichende Behandlung nach US-GAAP. Auch befasste sich der Entwurf nur mit einer bestimmten Art von Preisregulierung (cost-of-service scheme). Dies schien verschiedenen Kommentatoren des Entwurfs zu eng.
In seiner Sitzung im September 2010 beschloss der IASB letztlich, das Projekt zu verschieben, da eine zeitnahe Lösung sich als nicht erreichbar erschien. Als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 reaktivierte der IASB in seiner Sitzung im September 2012 das Projekt und beschloss dann im Dezember 2012, das Projekt in zwei Schritten weiter voranzutreiben:
- Entwicklung eines Zwischenstandards, insbesondere für IFRS Erstanwender; und
- Entwicklung eines finalen Standards im Rahmen eines umfassenden Projekts.
Entwicklung und Inhalt des Zwischenstandards
Im April 2013 schlug der IASB mit ED/2013/5 Regulatory Deferral Accounts (Regulatorische Abgrenzungsposten) eine Zwischenlösung vor, mit der unter restriktiven Voraussetzungen Erstanwendern der IFRS der Einstieg erleichtert werden soll, indem diese Unternehmen die Bilanzierung einer Preisregulierung mit regulatorischen Abgrenzungsposten fortsetzen könnten.
Aufbauend auf den Überdenkungen zu ED/2013/5 wurde IFRS 14 am 30. Januar 2014 vom IASB veröffentlicht. Zusammengefasst enthält IFRS 14 folgende wesentlichen Regelungen:
- Die Preisregulierung ist die Bestimmung des Preises durch eine Aufsichtsbehörde oder Regierung, der vom Kunden für Dienstleistungen oder Produkte verlangt werden kann.
- Es soll preisregulierten Unternehmen, die IFRS übernehmen, erlaubt sein, die diesbezüglich bestehenden Ansatz- und Bewertungsmethoden nach den bisher verwendeten lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen weiterhin anzuwenden.
- Regulatorische Bilanzsalden sollen als separate Posten in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im sonstigen Ergebnis ausgewiesen werden.
- Es sollen spezifische Angaben gemacht werden, um das Wesen und die Risiken der Preisregulierung zu identifizieren, die zum Ansatz der regulatorischen Bilanzsalden geführt haben.
Der IASB hat erklärt, dass mit Veröffentlichung von IFRS 14 keine Ergebnisse des umfassenden Projekts, das sich noch in der Anfangsphase befindet, vorausgenommen werden.