IASB Rate regulated Activities (Comprehensive Project)

Aktueller Stand

Der IASB hat am 28. Januar 2021 den Standardentwurf 2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden veröffentlicht, der Unternehmen, die einer Preisregulierung unterliegen, dazu verpflichten sollte, Investoren bessere Informationen über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu geben.

Der Entwurf konnte bis 30. Juli 2021 kommentiert werden.

Hintergrund und Zielsetzung

Der IASB veröffentlichte im Juli 2009 den Standardentwurf ED/2009/8 Rate-regulated Activities (Preisregulierte Geschäftsvorfälle) zur Bilanzierung preisregulierter Geschäftsvorfälle. Bereits zuvor hatte sich das IFRIC/IFRSIC im Rahmen des Projekts zu Dienstleistungskonzessionen mit der Thematik beschäftigt, jedoch dann an den IASB weitergereicht, da es nicht seine Agendakriterien erfüllte. Diskutiert wurde in diesem Kontext die Frage, ob und inwieweit regulatorische Vermögenswerte und Schulden die Definitionen im Rahmenkonzept erfüllen.

Diese Diskussion setzte sich auch in den Kommentierungen zum ED/2009/8 fort. Strittig blieb insbesondere die konzeptionelle Begründung mit Blick auf die abweichende Behandlung nach US-GAAP. Auch befasste sich der Entwurf nur mit einer bestimmten Art von Preisregulierung (cost-of-service scheme). Dies schien verschiedenen Kommentatoren des Entwurfs zu eng.

In seiner Sitzung im September 2010 beschloss der IASB letztlich, das Projekt zu verschieben, da eine zeitnahe Lösung sich als nicht erreichbar erschien. Als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 reaktivierte der IASB in seiner Sitzung im September 2012 das Projekt und beschloss dann im Dezember 2012, das Projekt in zwei Schritten weiter voranzutreiben:

  1. Entwicklung eines Zwischenstandards, insbesondere für IFRS Erstanwender (IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten wurde im Januar 2014 herausgegeben und gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen); und
  2. Entwicklung eines finalen Standards im Rahmen eines umfassenden Projekts.

Request for Information

Als ersten Schritt veröffentlichte der IASB am 28. März 2013 einen Aufruf, Preisregulierungssysteme zu identifizieren, um so den Gegenstand des Projektes zu bestimmen (RfI – Request for Information Rate Regulation). Nach der Vorstellung der Ergebnisse der RfI im Juli 2013 wurde entschieden, zunächst mit Unterstützung der Rate-regulated Activities Consultative Group Abgrenzungsmerkmale zu identifizieren, welche preisregulierte Geschäftsvorfälle von anderen Geschäftsvorfällen unterscheiden und die den größten Einfluss auf die Höhe, Zeitpunkt und Sicherheit der regulatorischen Zahlungsströme haben.

Discussion Paper

Der IASB veröffentlichte als Ergebnis seiner weiteren Überlegungen am 17. September 2014 das Diskussionspapier DP/2014/2. Das DP fokussiert auf Preisregulierungen, welche auf einer Mischung aus kosten- und anreizbasierten Elementen beruhen. Wettbewerbsorientierte Modelle finden zunächst keine explizite Berücksichtigung. Zudem soll das Diskussionspapier seinen Anwendungsbereich weiter fokussieren, indem eine sog. „definierte Preisregulierung“ als Basis für die dortige Diskussion verwendet wird.

Das DP stellt zur Diskussion, ob die maßgeblichen Abgrenzungsmerkmale, die für definierte Preisregulierung identifiziert wurden, ausreichend sind, um alle Preisregulierungen mit wesentlichen finanziellen Auswirkungen zu ermitteln. Das DP schlägt keine konkreten Bilanzierungsvorschriften vor. Vielmehr hinterfragt es, welche Informationen über preisregulierte Geschäftsvorfälle nützlich für Adressaten der Finanzberichterstattung sind. Hierzu werden verschiedene Bilanzierungsgrundsätze (mit ihren Vor- und Nachteilen) vorgestellt, welche der IASB berücksichtigen könnte, um über die zukünftige Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen von Preisregulierung zu entscheiden.

Das DP hinterfragt zudem, inwiefern die Darstellungs- und Angabeerfordernisse aus IFRS 14 zu regulatorischen Abgrenzungsposten die Grundlage für zukünftige Vorschläge bilden sollten, welche der IASB auf Basis dieser Konsultation entwickelt.

Entwicklungen nach Veröffentlichung von DP/2014/2

Seit der Veröffentlichung des DP wurde das Projekt auf mehreren IASB und ASAF Sitzungen erörtert:

  • In seiner Sitzung im Februar 2015 erörterte der IASB eine vorläufige Analyse der Kommentierungen des DP.
  • In seiner Sitzung im Mai 2015 erhielt der IASB von seinem Mitarbeiterstab ein Update hinsichtlich des Projektstatus und der weiteren Schritte.
  • In seiner Sitzung im Juli 2015 ging der IASB anhand von Beispielen insbesondere der Frage nach, wie Differenzen zwischen den abgerechneten Entgelten („billed revenue“) und der Erlösgrenze („revenue requirement“) in der Preisregulierung behandelt werden.
  • In seiner Sitzung im April 2016 erörterte der IASB Rückmeldungen zum Agenda Consultative Request for Views (RFV) im Zusammenhang mit dem aktuellen Stand des RRA-Projekts.
  • In seiner Sitzung im Dezember 2016 wurde der IASB von seinem Mitarbeiterstab erneut über den aktuellen Projektfortschritt hinsichtlich eines Bilanzierungsmodells für RRA informiert. Entscheidungen wurden weiterhin nicht getroffen.

Standardentwurf 2021/1

Am 28. Januar 2021 wurde nun der Standardentwurf 2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden veröffentlicht.

Die Preisregulierung bestimmt den Betrag, den ein Unternehmen seinen Kunden für gelieferte Güter oder Dienstleistungen in Rechnung stellen darf, und den Zeitraum, in dem es diesen Betrag an den Kunden berechnen darf. In einigen Fällen unterscheidet sich die Periode, in der ein Unternehmen Güter liefert oder Dienstleistungen erbringt, von der Periode, in der es den Kunden diese Güter oder Dienstleistungen in Rechnung stellen darf – und damit von der Periode der Umsatzrealisierung in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Wenn diese zeitlichen Unterschiede auftreten, geben die Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz kein vollständiges Bild des Betrags wieder, den das Unternehmen aufgrund der Preisregulierung für die gelieferten Güter oder erbrachten Dienstleistungen in Rechnung stellen darf. Derzeit gibt es in den IFRS keine spezifischen Regelungen für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen. Die Unternehmen wenden somit unterschiedliche Bilanzierungsmodelle an.

Der vorgeschlagene Standard würde die Unternehmen, die der Preisregulierung unterliegen, verpflichten, regulatorische Vermögenswerte und Schulden in ihrer Bilanz und entsprechende regulatorische Erträge und Aufwendungen in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen.

Die Bewertung regulatorischer Vermögenswerte und Schulden würde zu historischen Anschaffungskosten erfolgen, angepasst an die aktualisierten Schätzungen der künftigen Cashflows, die aus diesen Vermögenswerten und Schulden resultieren werden.

Der neue Standard würde IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten ersetzen.

Befassung durch das DRSC

Das DRSC hat am 23. Juli 2021 seine Stellungnahmen zum ED/2021/1 an den IASB übermittelt. Die Stellungnahme wurde durch die DRSC-Arbeitsgruppe „Preisregulierte Geschäfte“ vorbereitet und durch den IFRS-FA verabschiedet.

Darin begrüßt das DRSC die Zielsetzung des ED sowie die Bemühungen des IASB, die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Angaben von regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie von regulatorischen Erträgen und Aufwendungen festzulegen. Ferner werden die vorgeschlagenen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze grundsätzlich unterstützt.

Allerdings beurteilt das DRSC die in Paragraf B15 vorgeschlagene Regelung als kritisch. Danach soll die regulatorische Rendite kein Bestandteil der zulässigen Gesamtvergütung bilden, sofern diese Rendite auf einen noch nicht zur Nutzung verfügbaren Vermögenswert entfällt. Ferner äußert das DRSC in der Stellungnahme Bedenken zu den Vorschlägen in den Paragrafen B3-B9, die zulässigen Aufwendungen nach den Vorschriften des IFRS, nicht nach dem regulatorischen Rahmen, zu ermitteln.

Der Analyse des IASB zu den wahrscheinlichen Auswirkungen der Umsetzung der Vorschläge auf die Qualität der Finanzberichterstattung und zu den wahrscheinlichen Kosten der Umsetzung der Vorschläge stimmt das DRSC nur teilweise zu. Konkret erwarten wir, dass Informationen, die unter Anwendung der Paragrafen B3-B9 und insbesondere des Paragrafen B15 bereitgestellt werden, den Abschlussadressaten kein vollständiges und klares Bild über regulatorische Erträge und Aufwendungen sowie regulatorische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vermitteln würden. Folglich erwartet das DRSC kein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aus der Umsetzung der derzeitigen Vorschläge. Wir sind jedoch der Meinung, dass dieses Verhältnis durch die folgenden Änderungen am künftigen Standard deutlich verbessert werden könnte:

  1. Streichung des Paragrafen B15 (aus unserer Sicht die wichtigste Änderung),
  2. Ermittlung der Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung unter Anwendung der regulatorischen Vorschriften und nicht der IFRS-Standards,
  3. Klarstellung, dass ein Unternehmen seine Leistungsverpflichtungen auf Basis der regulatorischen Vereinbarung identifiziert und dass eine Leistungsverpflichtung nicht notwendigerweise die Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen an Kunden bedeutet.

Der FA FB erörtert die Entscheidungen des IASB zum Projekt Rate Regulated Activities regelmßig im Rahmen der Vorbereitungen auf die ASAF-Sitzungen.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IASB ED/2021/1 Regulatory Assets and Regulatory Liabilities
28.01.2021
EFRAG DCL on IASB ED/2021/1
12.04.2021

Zugehörige Veranstaltungen

  • 103. Sitzung IFRS-FA
  • 10.06.2021
  • 103. Sitzung IFRS-FA
  • 10.06.2021
  • IASB ED/2021/1 Regulatory Assets and Regulatory Liabilities

    Dem IFRS-FA lagen zur Diskussion die Entwürfe der Stellungnahmen der DRSC Arbeitsgruppe „Preisregulierte Geschäftsvorfälle“ an den IASB zu seinem Standardentwurf ED/2021/1 Regulatory Assets and Regulatory Liabilities und an EFRAG zu ihrem Draft Comment Letter zum Standardentwurf vor.

    Die Arbeitsgruppe befürwortet grundsätzlich den ED und begrüßt, dass Regelungen geschaffen werden, mit denen Schwankungen in den Abschlüssen der Unternehmen, die einer Preisregulierung unterliegen, behoben werden. Allerdings äußert die Arbeitsgruppe im Stellungnahmeentwurf an den IASB Kritikpunkte hinsichtlich der vorgeschlagenen Regelungen zur Berücksichtigung der regulatorischen Rendite auf Anlagen in Bau sowie der zulässigen Aufwendungen bei der Bestimmung der zulässigen Gesamtvergütung. Der IFRS-FA stimmte dieser Einschätzung inhaltlich zu. Er regte jedoch an, die aus Sicht der Arbeitsgruppe besonders kritischen Punkte sprachlich hervorzuheben und zu priorisieren, damit die einzelnen Kritikpunkte nicht als Ablehnung des gesamten ED interpretiert werden. Der IFRS-FA empfahl ferner, die Ausführungen zu den Kosten-Nutzen-Überlegungen auf die wichtigsten Kritikpunkte (Anlagen in Bau und zulässige Aufwendungen) einzugrenzen.

    Ferner hinterfragte der IFRS-FA die vorgeschlagenen Regelungen zur Verwendung des regulatorischen Zinssatzes für die Diskontierung und wies auf deren Widerspruch zur Grundidee des ED hin: Einerseits wird die Vergleichbarkeit über Unternehmensbranchen und Länder hinweg angestrebt. Andererseits wird für die Diskontierung der regulatorische Zinssatz vorgeschlagen, dessen Zusammensetzung und die Berücksichtigung der Risiken in verschiedenen regulatorischen Regimes unterschiedlich ist. Der IFRS-FA bat um die Erörterung dieses Themas durch die Arbeitsgruppe in deren nächster Sitzung.

    Die Stellungnahmen an den IASB und an EFRAG werden in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe finalisiert und anschließend durch den IFRS-FA im Umlaufverfahren verabschiedet.

  • 102. Sitzung IFRS-FA
  • 21.05.2021
  • 102. Sitzung IFRS-FA
  • 21.05.2021
  • IASB ED/2021/1 Regulatory Assets and Regulatory Liabilities

    Der IFRS-FA setzte die Diskussion des IASB-Entwurfs ED/2021/1 Regulatory Assets and Regulatory Liabilities fort.

    Zum einen wurden dem Fachausschuss die Antworten der DRSC Arbeitsgruppe „Preisregulierte Geschäftsvorfälle“ (AG) zu den Fragen 1 bis 3 des ED vorgelegt. Die AG beurteilt die vorgeschlagenen Detailvorschriften zur Bestimmung der einzelnen Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung (total allowed compensation), die das Grundmodell des ED darstellt, als kritisch und verbesserungsbedürftig und bringt das in ihrem Stellungnahmeentwurf an den IASB zum Ausdruck. Konkret wird durch die AG angemerkt, dass die nach den Vorschriften der IFRS zu ermittelnden regulatorischen Effekte von tatsächlichen, auf Grundlage der regulatorischen Vorschriften errechneten Ansprüchen bzw. Verpflichtungen (teils sehr stark) abweichen würden. Dies würde dazu führen, dass keine relevanten Informationen über die Auswirkung der regulatorischen Erträge und Aufwendungen und der regulatorischen Vermögenswerte und Schulden auf die VFE-Lage berichten werden. Somit würde das mit dem neuen Standard verfolgte Ziel – die Bereitstellung von nützlichen Informationen für die Abschlussadressaten – durch die vorgeschlagenen Detailregelungen konterkariert.

    Der IFRS-FA stimmte der Einschätzung der AG zwar zu, hinterfragte jedoch, ob die Zulassung der Anwendung von unterschiedlichen lokalen regulatorischen Vorschriften für die Ermittlung der regulatorischen Posten dem Grundgedanken der internationalen Rechnungslegung – Herstellung der Vergleichbarkeit der Unternehmen weltweit durch Schaffung von einheitlichen Rechnungslegungsprinzipien – entsprechen würde. Soll eine Vergleichbarkeit erzielt werden, wäre die Anwendung von einheitlichen internationalen Vorschriften unabdingbar. Allerdings würden die nach diesen Vorschriften ermittelten und bereitgestellten Informationen nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens widerspiegeln, da diese sich aus der Regulatorik ergibt und vermutlich für die Investoren relevant ist. Es wurde beschlossen, dieses Kernthema – die Bestimmung der zulässigen Aufwendungen als eine der Komponenten der total allowed compensation nach den regulatorischen Vorschriften vs. nach IFRS und das damit zusammenhängende Verständnis der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens – zusammen mit der AG nochmals zu erörtern, um eine abschließende Position dazu bilden zu können. Zu diesem Zweck wird Herr Morich an der nächsten AG-Sitzung teilnehmen und die Ansichten des IFRS-FA vertreten.

    Zum anderen informierte sich der FA über die vorläufigen Ergebnisse der Erörterungen der AG zu den Fragen 4 bis 7 des ED und stimmte diesen zu.

    Die Diskussion wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt.

  • 101. Sitzung IFRS-FA
  • 29.04.2021
  • 101. Sitzung IFRS-FA
  • 29.04.2021
  • IASB ED/2021/1 Regulatory Assets and Regulatory Liabilities

    Der IFRS-FA informierte sich über die vorläufigen Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse zum Anwendungsbereich des IASB-Entwurfs ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden für den deutschen Rechtsraum. Nach vorläufiger Einschätzung der DRSC-Arbeitsgruppe „Preisregulierte Geschäftsvorfälle“ (AG) und der Geschäftsstelle ist der Kreis der betroffenen Unternehmen in Deutschland überschaubar und auf die Unternehmen der Energiebranche beschränkt. Die Evaluierung der Betroffenheit wird fortgesetzt.

    Ferner wurden dem FA die vorläufigen Ergebnisse der Erörterungen des ED durch die AG vorgestellt. Insgesamt wird der ED durch die AG positiv aufgenommen. Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des ED fallen, begrüßen die Schaffung von Regelungen, mit denen Schwankungen in den Abschlüssen behoben werden.

    Allerdings werden die vorgeschlagenen Detailvorschriften zur Bestimmung der einzelnen Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung (total allowed compensation), die das Grundmodell des ED darstellt, kritisch und als verbesserungsbedürftig beurteilt. Konkret betrifft das zum einen die Verpflichtung, die Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung nach den Vorschriften der IFRS, nicht nach dem regulatorischen Rahmen, zu ermitteln. Zum anderen soll gemäß ED die regulatorische Rendite, die auf eine Anlage in Bau entfällt, bis zu ihrer Inbetriebnahme keinen Bestandteil der zulässigen Gesamtvergütung bilden.

    Bei Anwendung dieser Regelungen würden regulatorische Effekte erfasst werden, die sich von tatsächlichen, auf Grundlage der regulatorischen Vorschriften errechneten Ansprüchen bzw. Verpflichtungen (teils sehr stark) abweichen. Aus Sicht der AG würde dies dazu führen, dass keine relevanten Informationen über die Auswirkung der regulatorischen Erträge und Aufwendungen und der regulatorischen Vermögenswerte und Schulden auf die VFE-Lage berichten werden. Somit würde das mit dem neuen Standard verfolgte Ziel – die Bereitstellung von nützlichen Informationen für die Abschlussadressaten – durch die vorgeschlagenen Detailregelungen konterkariert.

    Zudem wäre die Ermittlung der Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung für die betroffenen Unternehmen mit einem hohen Aufwand verbunden. Diesem Aufwand steht aus Sicht der AG kein erkennbarer Nutzen gegenüber.

    Der IFRS-FA stimmte dieser Einschätzung der AG zu. Die Diskussion des Standardentwurfs wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt.

  • 99. Sitzung IFRS-FA
  • 15.03.2021
  • 99. Sitzung IFRS-FA
  • 15.03.2021
  • IASB ED/2021/1 Regulatory Assets and Regulatory Liabilities

    Der IFRS-FA beschäftigte sich mit dem Inhalt des am 28. Januar 2021 vom IASB veröffentlichten Standardentwurf ED/2021/1 Regulatory Assets and Regulatory Liabilities.

    Zunächst erhielt der IFRS-FA einen Überblick über die Projekthistorie und die aktuellen Entwicklungen, insb. über die Aktivitäten der EFRAG zum IASB-Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen.

    Anschließend informierte sich der IFRS-FA über die im ED unterbreiteten Vorschläge.

    Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung unter TOP 1 beschloss der IFRS-FA, die bestehende DRSC-Arbeitsgruppe „Preisregulierte Geschäftsvorfälle“, deren Aktivitäten mangels eines konkreten Auftrags seit Jahren ruhen, zu reaktivieren. Sieben Mitglieder wurden in die AG berufen, darunter zwei Ersteller und vier Wirtschaftsprüfer. Unter TOP 5 legte der IFRS-FA die fachlichen Themen und Fragestellungen zur Diskussion und Bearbeitung durch die AG fest.

    Den Schwerpunkt der fachlichen Diskussion bildete der Anwendungsbereich des Standardentwurfs. Die Mitglieder des IFRS-FA hinterfragten u.a., ob der eng gefasste Anwendungsbereich die durch den neuen Standard verfolgten Ziele – Erhöhung der Vergleichbarkeit sowie die Verbesserung des Informationsgehalts der Abschlüsse – erreichen kann. Der IFRS-FA bittet die AG, die vorgeschlagenen Regelungen zum Anwendungsbereich zu analysieren und auf dieser Grundlage eine Betroffenheitsanalyse für den deutschen Rechtsraum durchzuführen.

    Ferner diskutierte der IFRS-FA die vorgeschlagenen Kriterien für den Ansatz von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden, die Berücksichtigung von Risiken und Unsicherheiten im Rahmen deren Bewertung sowie die Vor- und Nachteile der Verwendung des regulatorischen Abzinsungszinssatzes und leitete daraus konkrete Fragestellungen für die Befassung in der AG ab.

    Die Diskussion des Standardentwurfs soll in der nächsten IFRS-FA-Sitzung fortgesetzt werden. In dieser Sitzung sollen ferner die vorläufigen Ergebnisse der Erörterungen der AG vorgestellt werden.

  • Öffentliche Diskussion – 12. Januar 2015
  • 12.01.2015
  • Öffentliche Diskussion – 12. Januar 2015
  • 12.01.2015
  • IASB DP/2014/2 Reporting the Financial Effects of Rate Regulation

    Herr Morich erläutert einleitend den Hintergrund des Projekts zu Preisregulierten Geschäftsvorfällen (im Folgenden „PRG“) des IASB. Demnach hatte man sich nach der Agendakonsultation 2011 für eine zweiteilige Fortsetzung der Thematik entschieden. Einerseits liegt hierzu der bereits verabschiedete (und nicht EU-indossierte) IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts vor. Andererseits hat der IASB am 17. September 2014 sein Diskussionspapier DP/2014/2 mit dem Titel „Reporting the Financial Effects of Rate Regulation“ (im Folgenden „DP“) veröffentlicht, welches Gegenstand der ÖD ist. Dessen Kommentierungsfrist endet am 15. Januar 2015.

    Ferner wird auf die bisherigen Aktivitäten des DRSC im Zuge des Projekts hingewiesen. Insbesondere ist die Einrichtung einer DRSC Arbeitsgruppe „Preisregulierte Geschäftsvorfälle“ (im Folgenden „DRSC AG“) hervorzuheben. Anschließend stellt Herr Morich den Teilnehmern die einzelnen Kapitel des DP vor. Hierzu gibt die begleitende Präsentation neben einer Zusammenfassung des jeweiligen Kapitels auch ausgewählte Fragestellungen an die Konstituenten sowie das derzeitige Meinungsbildung des DRSC wieder. Zu den einzelnen Kapiteln wird wie folgt diskutiert:

    Folien 7 bis 9: Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen über Preisregulierung

    Die Teilnehmer der ÖD teilen die Auffassung, dass Informationen zur Preisregulierung grundsätzlich entscheidungsrelevant sind, da sie Informationen zu Umfang, Zeitpunkt und Gewissheit der Zahlungsströme unterstützen. Von besonderer Komplexität sind dabei Regulierungsmechanismen die zu einem zeitversetzten adjustierten Entgeltanspruch führen können. Die periodengerechte finanzielle Leistung des Unternehmens kann z.T. nur mit Hilfe von Überleitungen aus dem Abschluss hergeleitet werden, wenn aus der externen Rechnungslegung nicht ersichtlich ist, welche Teilaspekte durch zukünftige Preisanpassungen ausgeglichen werden.

    Die Mehrheit der Wortmeldungen ist hierbei der Auffassung dass eine Bilanzierung diesbezüglicher Abgrenzungsposten die Relevanz der Finanzinformationen erhöhen würde. Eine Berücksichtigung der Wälzungsmechanismen in den Primärbestandteilen wird dabei einer rein angabebezogenen Finanzberichterstattung vorgezogen. Auch wenn die derzeitige Diskussion von der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ausgeht, wird befürwortet, eine konzeptionell saubere Lösung auf Basis von Vermögenswerten und Schulden im Sinne des Rahmenkonzepts zu entwickeln.

    Folien 10 bis 12: Begriffsbestimmung und Preisregulierung im weiteren Sinne

    Die Teilnehmer der ÖD teilen die Auffassung des DRSC zur Nichtbehandlung von PRG mit reinen Preissetzungen (sog. Marktregulierung), da dies konzeptionell nicht zu einer besonderen bilanziellen Behandlung führt.

    Folien 13 bis 17: Definition der Preisregulierung im engeren Sinne

    Die Teilnehmer der ÖD würdigen ausführlich den Definitionsvorschlag aus DP 4.4 ff. Insbesondere erörtert Herr Edelmann mit einzelnen Teilnehmern die Anmerkung des DRSC, dass die derzeitig additiven Kriterien nicht gleichrangig und ggf. nicht alle notwendig für die Beschreibung des Bilanzierungsthemas sind. Vielmehr hätten einzelne Merkmale eher Motivationscharakter bzw. sollen die sehr hohe Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenzuflusses untermauern.

    Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die derzeitige Definition zunächst dazu dienen sollte, alle relevanten Bilanzierungssachverhalte positiv abzugrenzen. Die endgültige Abgrenzung des Anwendungsbereichs einer etwaigen Standardregelung wird sich erst im weiteren Projektverlauf ergeben.

    Ferner wird der Auffassung des DRSC mehrheitlich gefolgt, dass das exklusive Recht die Güter und Dienstleistungen zu liefern und die Pflicht zur Sicherung eines bestimmten Service Levels keine gesonderte Bilanzierung im Kontext von Preisregulierung begründen. Vielmehr fokussiert das DP zu recht auf das Recht auf Erhalt der Erlösgrenze als wesentlichstes Abgrenzungskriterium.

    Folien 18 bis 22: Diskutierte Bilanzierungsvorschriften

    Die Teilnehmer begrüßen die Aussagen des DRSC, dass grundsätzlich Änderungen an den aktuellen IFRS notwendig sind, um die Besonderheiten regulatorischer Rechte und Pflichten abzubilden. Sie sind zudem der Auffassung, dass von den im DP vorgeschlagenen Alternativen nur die mögliche „Bilanzierung eines Aufschubs oder einer Beschleunigung einer (ggf. kombinierten) Erfassung der Kosten und Erlöse“ einer weiteren Untersuchung bedarf. Die anderen Vorschläge werden wie vom DRSC vorgeschlagen mehrheitlich abgelehnt. Auch ein Verbot vom Ansatz regulatorischer Abgrenzungsposten wird von den Teilnehmern aus den eingangs genannten Gründen nicht unterstützt.

    Grundsätzlich befürwortet wird der Vorschlag des DRSC, eine Ergänzung oder einen Analogieschluss zu IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers weiter zu untersuchen. Nach Auffassung einzelner Teilnehmer sollte der IASB würdigen, inwiefern IFRS 15 auf PRG auch hinsichtlich der Wälzungsmechanismen anwendbar sein könnte. Hierzu müsste im Wesentlichen die Anwendkarkeit einzelner Kernbegriffe aus IFRS 15 im Kontext von PRG geklärt werden.

    Die von der DRSC AG aufgeworfenen Folgefragen aus der Berücksichtigung regulatorischer Abgrenzungen in den Primärbestandteilen auf die Zwischenberichterstattung/ den Mehrperiodenkontext sowie für vertikal integrierte Geschäftsmodelle werden von den Teilnehmern zur Kenntnis genommen. Gleichwohl ist man mehrheitlich der Auffassung, dass derartige Fragestellungen nicht die konzeptionelle Diskussion überlagern sollten.

    Folien 23 und 24: Darstellungs- und Angabepflichten

    Die Teilnehmer teilen die Auffassung des DRSC, dass Angaben über PRG im Anhang eine sinnvolle Darstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit des regulierten Unternehmens unterstützten sollten. Hierzu gehört auch die Beschreibung von Regulierungssystemen, soweit dies für die (zukünftige) Bilanzierung relevant ist.

    Folie 25: Sonstiges

    Abschließend ergibt sich bei den Teilnehmern kein klares Meinungsbild, inwiefern auch preislich selbstregulierte Gesellschaftskonstrukte (wie etwa Genossenschaften) Teil der Diskussion sein sollten. Man ist jedoch der Auffassung, dass gleichartige PRG auch gleichartig zu bilanzieren sind, unabhängig vom gesellschaftsrechtlichen Konstrukt.

  • 34. Sitzung IFRS-FA
  • 08.01.2015
  • 34. Sitzung IFRS-FA
  • 08.01.2015
  • 33. Sitzung IFRS-FA
  • 01.12.2014
  • 33. Sitzung IFRS-FA
  • 01.12.2014
  • 32. Sitzung IFRS-FA
  • 03.11.2014
  • 32. Sitzung IFRS-FA
  • 03.11.2014
  • 31. Sitzung IFRS-FA
  • 06.10.2014
  • 31. Sitzung IFRS-FA
  • 06.10.2014
  • Rate Regulated Activities

    Der IFRS-FA informiert sich über die Inhalte des IASB-Diskussionspapiers DP/2014/2 Reporting the Financial Effects of Rate Regulation sowie über die geplanten Tätigkeiten der Arbeitsgruppe und des IFRS-FA bis zur Abgabe der Stellungnahme im Januar 2015. Zu einzelnen im Diskussionspapier gestellten Fragen werden vorläufige Ansichten des IFRS-FA erörtert.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Fischer, Daniel Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Rückmeldungen zum Standardentwurf (ED/2021/1) IFRS aktuell PiR, 12/2021, S. 359 f. 2021
Fischer, Daniel T. Standardentwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen (ED/2021/1) PiR, 04/2021, S. 102 ff. 2009
Freiberg, Jens/ Schmidt, André/ Amshoff, Holger Geplante Änderungen für die Bilanzierung deutscher Netzbetreiber Welche Auswirkungen lässt der Entwurf des IASB (ED/2021/1 „Regulatory Assets and Regulatory Liabilities“) erwarten? WPg, 07/2021, S. 448 ff. 2009
Brune, Jens W./ Hayn, Bonita DStR-Report Internationale Rechnungslegung Deutsches Steuerrecht, 15/2019, S. 809 ff. 2019
Müller,Christoph/Pedell, Burkhard Regulatory Assets und Regulatory Liabilities in der deutschen Stromwirtschaft Die Wirtschaftsprüfung, 22/2014, S. 1132 ff. 2014