IASB Rahmenkonzept (Conceptual Framework)
Änderungen an IFRS 3 – Verweis auf das Rahmenkonzept 2018
Der IASB hat am 14. Mai 2020 Änderungen an IFRS 3 Reference to the Conceptual Framework (Amendments to IFRS 3) veröffentlicht. Die Änderungen umfassen:
- eine Aktualisierung der Querverweise in IFRS 3 auf das überarbeitete Rahmenkonzept.
- die Einführung einer Ausnahmeregelung bei den Ansatzvorgaben in IFRS 3. Für separate erfasste Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten im Anwendungsbereich von IAS 37 und IFRIC 21 sind vom Erwerber für die Identifizierung einer Verpflichtung die Vorgaben von IAS 37 und IFRIC 21 anzuwenden.
- die Aufnahme eines ausdrücklichen Verbots im Standardtext für die Erfassung von Eventualforderungen von IFRS 3.
Die Änderungen an IFRS 3 sind erstmals anzuwenden auf Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Tag des Beginns des Geschäftsjahres liegt, das das am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern das Unternehmen gleichzeitig auch die Änderungen anwendet, die durch die Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards vorgenommen wurden.
Der Änderungsstandard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich (weitere Informationen).
Rahmenkonzept 2018
Der IASB hat am 29. März 2018 eine überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts sowie entsprechendes Begleitmaterial veröffentlicht.
Die Überarbeitung des Rahmenkonzepts erstreckte sich insbesondere auf ein neues Kapitel zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Leitlinien für die Abbildung der Ertragslage, überarbeitete Definitionen für Vermögenswert und Schuld sowie Klarstellungen zur Bedeutung der Rechenschaftsfunktion und dem Vorsichtprinzip im Kontext der Zwecksetzung der IFRS-Rechnungslegung.
Da einzelne Standards und Interpretationen im IFRS-Regelwerk durch Querverweis direkt auf die Leitlinien im Rahmenkonzept verweisen, hat der IASB gleichzeitig die Aktualisierung dieser Querverweise in diesen Standards auf die neu überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts veröffentlicht. Zu beachten ist, dass nicht alle Querverweise aktualisiert wurden und somit weiterhin auf Vorversionen des jetzt verabschiedeten Rahmenkonzepts. Dies wird vom IASB unter anderem damit begründet, dass es nicht die Intention war, mit der Überarbeitung des Rahmenkonzepts signifikante Änderungen an bestehenden Standards mit Querverweisen auf das Rahmenkonzept einzuführen. Somit bestehen im IFRS-Regelwerk fortan Querverweise auf unterschiedliche Fassungen des Rahmenkonzepts.
Die aktualisierten Querverweise auf das neu überarbeitete Rahmenkonzept in den entsprechenden Standards und Interpretationen sind ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern alle aktualisierten Querverweise gleichzeitig angewendet werden. Die Indossierung ist am 29. November 2019 durch Veröffentlichung einer entsprechenden Ergänzung zur IAS-Verordnung im EU-Amtsblatt (VO EU/2019/2075 im EU-Amtsblatt vom 06.12.2019) erfolgt.
Zielsetzung
Mit dem Projekt soll das aktuelle Rahmenkonzept überarbeitet werden, welches dem IASB in der Entwicklung und Überarbeitung neuer Standards als konzeptionelle Basis dient. Zudem dient das Rahmenkonzept auch als Deduktionsgrundlage für IFRS-Anwender im Falle von bestehenden IFRS-Regelungslücken sowie dem Verständnis der konzeptionellen Grundlagen der IFRS-Rechnungslegung. Die Überarbeitung dient insbesondere der konzeptionellen Klarstellung und Lückenschließung im aktuellen Rahmenkonzept. Eine fundamentale Überarbeitung wird vom IASB in diesem Projekt nicht angestrebt.