IASB Rahmenkonzept (Conceptual Framework)

Änderungen an IFRS 3 – Verweis auf das Rahmenkonzept 2018

Der IASB hat am 14. Mai 2020 Änderungen an IFRS 3 Reference to the Conceptual Framework (Amendments to IFRS 3) veröffentlicht. Die Änderungen umfassen:

  • eine Aktualisierung der Querverweise in IFRS 3 auf das überarbeitete Rahmenkonzept.
  • die Einführung einer Ausnahmeregelung bei den Ansatzvorgaben in IFRS 3. Für separate erfasste Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten im Anwendungsbereich von IAS 37 und IFRIC 21 sind vom Erwerber für die Identifizierung einer Verpflichtung die Vorgaben von IAS 37 und IFRIC 21 anzuwenden.
  • die Aufnahme eines ausdrücklichen Verbots im Standardtext für die Erfassung von Eventualforderungen von IFRS 3.

Die Änderungen an IFRS 3 sind erstmals anzuwenden auf Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Tag des Beginns des Geschäftsjahres liegt, das das am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern das Unternehmen gleichzeitig auch die Änderungen anwendet, die durch die Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards vorgenommen wurden.

Der Änderungsstandard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich (weitere Informationen).

Rahmenkonzept 2018

Der IASB hat am 29. März 2018 eine überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts sowie entsprechendes Begleitmaterial veröffentlicht.

Die Überarbeitung des Rahmenkonzepts erstreckte sich insbesondere auf ein neues Kapitel zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Leitlinien für die Abbildung der Ertragslage, überarbeitete Definitionen für Vermögenswert und Schuld sowie Klarstellungen zur Bedeutung der Rechenschaftsfunktion und dem Vorsichtprinzip im Kontext der Zwecksetzung der IFRS-Rechnungslegung.

Da einzelne Standards und Interpretationen im IFRS-Regelwerk durch Querverweis direkt auf die Leitlinien im Rahmenkonzept verweisen, hat der IASB gleichzeitig die Aktualisierung dieser Querverweise in diesen Standards auf die neu überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts veröffentlicht. Zu beachten ist, dass nicht alle Querverweise aktualisiert wurden und somit weiterhin auf Vorversionen des jetzt verabschiedeten Rahmenkonzepts. Dies wird vom IASB unter anderem damit begründet, dass es nicht die Intention war, mit der Überarbeitung des Rahmenkonzepts signifikante Änderungen an bestehenden Standards mit Querverweisen auf das Rahmenkonzept einzuführen. Somit bestehen im IFRS-Regelwerk fortan Querverweise auf unterschiedliche Fassungen des Rahmenkonzepts.

Die aktualisierten Querverweise auf das neu überarbeitete Rahmenkonzept in den entsprechenden Standards und Interpretationen sind ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern alle aktualisierten Querverweise gleichzeitig angewendet werden. Die Indossierung ist am 29. November 2019 durch Veröffentlichung einer entsprechenden Ergänzung zur IAS-Verordnung im EU-Amtsblatt (VO EU/2019/2075 im EU-Amtsblatt vom 06.12.2019) erfolgt.

Zielsetzung

Mit dem Projekt soll das aktuelle Rahmenkonzept überarbeitet werden, welches dem IASB in der Entwicklung und Überarbeitung neuer Standards als konzeptionelle Basis dient. Zudem dient das Rahmenkonzept auch als Deduktionsgrundlage für IFRS-Anwender im Falle von bestehenden IFRS-Regelungslücken sowie dem Verständnis der konzeptionellen Grundlagen der IFRS-Rechnungslegung. Die Überarbeitung dient insbesondere der konzeptionellen Klarstellung und Lückenschließung im aktuellen Rahmenkonzept. Eine fundamentale Überarbeitung wird vom IASB in diesem Projekt nicht angestrebt.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
Exposure Draft - Reference to the Conceptual Framework - Proposed amendments to IFRS 3
30.05.2019
IASB Projektzusammenfassung und Feedback Statement
29.03.2018
Exposure Draft - Conceptual Framework for Financial Reporting
2015-05
Bulletin: Getting a Better Framework - Complexity
2014-02
Bulletin: Getting a Better Framework - The Asset/Liability Approach
2013-09
Bulletin: Getting a Better Framework - Accountability and the Objective of Financial Reporting
2013-09
Discussion Paper - A Review of the Conceptual Framework for Financial Reporting
2013-07
Bulletin: Getting a Better Framework - The Role of a Conceptual Framework
2013-06
Bulletin: Getting a Better Framework - The Role of the Business Model in Financial Reporting
2013-06
Bulletin: Getting a Better Framework - Prudence
2013-04
Bulletin: Getting a Better Framework - Uncertainty
2013-04
Bulletin: Getting a Better Framework - Reliability of Financial Information
2013-04

Befassung durch den IFRS-Fachausschuss

Der IFRS-Fachaussschuss hat seine Sichtweisen zu den Vorschlägen im IASB-Entwurf veröffentlicht (DRSC-Stellungnahme). Darüber hinaus hat der Fachausschuss, in Zusammenarbeit mit anderen nationalen Standardsetzern und EFRAG eine Reihe von Bulletins zu ausgewählten Fragen für die Überarbeitung des Rahmenkonzepts veröffentlicht (siehe Zusammenarbeit der Standardsetzer und EFRAG).

Für die Stellungnahme an den IASB wurde am 14. Sept. 2015 eine Öffentliche Diskussion zum IASB-Entwurf und den Überarbeitungsvorschlägen für das Rahmenkonzept gemeinsam mit Vertretern von AFRAG, Swiss GAAP FER, IASB und EFRAG durchgeführt (Protokoll und Diskussionsunterlagen).

DRSC-Arbeitsgruppe

Der IFRS-Fachausschuss hat vor dem Hintergrund der Überarbeitung des Rahmenkonzepts eine DRSC-Arbeitsgruppe (personelle Besetzung der Arbeitsgruppe) eingerichtet. Die Arbeitsgruppe soll insbesondere eine Evaluierung und Würdigung der konzeptionellen Vorschläge des IASB hinsichtlich der Implikationen für bestehende IFRS-Regelungen vornehmen. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Entscheidungen des IASB im Rahmen seiner redeliberation auf Basis der Rückmeldungen zum veröffentlichten Diskussionspapier. Darüber hinaus sollen von der Arbeitsgruppe mögliche Alternativen erörtert werden, die den IFRS-Fachausschuss in der Beurteilung der Überarbeitungsvorschläge des IASB zum Rahmenkonzept unterstützen.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 76. Sitzung IFRS-FA
  • 15.07.2019
  • 76. Sitzung IFRS-FA
  • 15.07.2019
  • 70. Sitzung IFRS-FA
  • 11.10.2018
  • 70. Sitzung IFRS-FA
  • 11.10.2018
  • Conceptual Framework - Update

    Nach Fertigstellung der Überarbeitung des IFRS-Rahmenkonzepts durch den IASB erhielt der IFRS-FA einen zusammenfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bisherigen Rahmenkonzept. Hierbei wurden insbesondere die Änderungen der Definitionen und Ansatzkriterien für Vermögenswert und Schuld sowie die Ausführungen zur Abgrenzung der Bilanzierungseinheit thematisiert. Zudem wurde das neue Kapitel zur Bewertung von Abschlussposten vorgestellt und die neuen Ausführungen zur Abgrenzung des sonstigen Ergebnisses im überarbeiteten Rahmenkonzept noch einmal beleuchtet. Entscheidungen wurden vom IFRS-FA nicht getroffen. Zusätzlicher Diskussionsbedarf wird vom IFRS-FA aktuell nicht gesehen.

  • 69. Sitzung IFRS-FA
  • 05.09.2018
  • 69. Sitzung IFRS-FA
  • 05.09.2018
  • 58. Sitzung IFRS-FA
  • 20.04.2017
  • 58. Sitzung IFRS-FA
  • 20.04.2017
  • Rahmenkonzept – Update zu aktuellen Entwicklungen

    Der IFRS-FA wird über den aktuellen Projektstand der IASB-Beratungen zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts informiert.

    Schwerpunkt dieser Erläuterungen sind die vorläufigen IASB-Entscheidungen zur Aktualisierung der bestehenden Querverweise auf das Rahmenkonzept in aktuellen Standards. Der IFRS-FA erörtert, ob auf diese Querverweise gänzlich verzichtet werden könnte.

    Dem IFRS-FA erscheint insb. der Verweis auf das Rahmenkonzept in IAS 8 zur Auslegung von IFRS-Regelungslücken unverzichtbar.

    Die vorläufige IASB-Entscheidung, die Querverweise grundsätzlich zu aktualisieren bzw. zu entfernen, aber bestimmte neue Ausnahmen durch Querverweise auf das “alte” Rahmenkonzept einzuführen, wird vom IFRS-FA in einer ersten Beurteilung als konzeptionell problematisch erachtet.

    Insbesondere stellt sich die Frage, inwiefern ein Verweis auf ein eigentlich abgeschafftes Dokument sinnvoll und sachgerecht sein kann. Weitere Fragen dürften sich zudem im Kontext der Anwendung der IFRS-Taxonomie ergeben.

  • 54. Sitzung IFRS-FA
  • 03.11.2016
  • 54. Sitzung IFRS-FA
  • 03.11.2016
  • Conceptual Framework

    Der IFRS-FA wird zunächst über die vorläufigen Entscheidungen informiert, die der IASB auf Basis der Rückmeldungen zum Entwurf für ein überarbeitetes Rahmenkonzept seit April 2014 getroffen hat. Im Mittelpunkt stehen die vorläufigen Entscheidungen, die Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung implizieren.

    Danach widmet sich der IFRS-FA der begrifflichen Abgrenzung von Vermögenswert und Schuld. Hierfür werden Fallbeispiele diskutiert, die der IASB-Mitarbeiterstab dem IASB in der Oktobersitzung präsentierte. Nach Ansicht verschiedener Mitglieder des IFRS-FA bestehen – mit Blick auf die Auslegung bestimmter Definitionskriterien in den genannten Fallbeispielen – weiterhin erhebliche Unklarheiten. Der IFRS-FA diskutiert insb. die Interpretation des Kontrollkriteriums die Interpretation zum „Ereignis der Vergangenheit“. Ebenso wird die Frage diskutiert, ob der IASB – entgegen seinen Sichtweisen im Projekt zum Rahmenkonzepts – in anderen aktuellen Projekten die rechtliche Durchsetzbarkeit einer Verpflichtung als Anforderung für die bilanzielle Erfassung einer Schuld manifestiert. Angesichts dieser offenen Fragen entscheidet sich der IFRS-FA dafür, seine Bedenken schriftlich an den IASB zu adressieren.

  • 50. Sitzung IFRS-FA
  • 22.06.2016
  • 50. Sitzung IFRS-FA
  • 22.06.2016
  • Rahmenkonzept – aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA wird über den aktuellen Projektstand zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts informiert. Hierfür werden die vorläufigen Entscheidungen des IASB im Zusammenhang mit den eingegangenen Rückmeldungen zum Überarbeitungsentwurf vorgestellt.

    Im Anschluss diskutieren die FA-Mitglieder zwei Papiere für die kommende ASAF-Sitzung im Juli, welche Anpassungsvorschläge zu den Überarbeitungen im Rahmenkonzept bzgl. der Definition von Schulden und Ansatzvorgaben für Vermögenswerte und Schulden thematisieren. Es wird von den FA-Mitgliedern erörtert, dass die vorgestellten Änderungsvorschläge des IASB-Mitarbeitsstabs den in der eigenen Stellungnahme an den IASB zum Überarbeitungsentwurf des Rahmenkonzepts identifizierten Klarstellungsbedarf nicht ausreichend adressieren.

  • 43. Sitzung IFRS-FA
  • 02.11.2015
  • 43. Sitzung IFRS-FA
  • 02.11.2015
  • Rahmenkonzept

    Der IFRS-FA erörtert Änderungen zum vorliegenden Stellungnahmeentwurf hinsichtlich der Überarbeitung des Rahmenkonzepts durch den IASB. In Konsequenz der Diskussion und vor einer Verabschiedung der Stellungnahme sind aus Sicht des IFRS-FA die Ausführungen im vorliegenden Entwurf für folgende Themen anzupassen bzw. in ihrer Aussage zu schärfen:

    ·      die Nützlichkeit von bestimmten Informationen im Einzelabschluss;

    ·      die Grundlage einer gegenwärtigen Verpflichtung vor dem Hintergrund der Beurteilung von „no practical ability to avoid the transfer“;

    ·      die Aufhebung des Ansatzkriteriums der Wahrscheinlichkeit von Nutzenzufluss bzw. –abfluss;

    ·      die Ausweisunterscheidung von Gewinn oder Verlust und dem sonstigen Ergebnis als Konsequenz von Bewertungsfragen.

    Vor dem Hintergrund des identifizierten Änderungsbedarfs verständigt sich der IFRS-FA auf die Verabschiedung der Stellungnahme im Umlaufverfahren.

    Der IFRS-FA erörtert den Stellungnahmeentwurf zum EFRAG-Bulletin zur Abgrenzung von Gewinn oder Verlust und dem sonstigen Ergebnis. Der IFRS-FA einigt sich darauf, dass es aufgrund der ablehnenden Grundhaltung des IFRS-FA zur Dominanz des Geschäftsmodellkriteriums in der Rückmeldung an EFRAG zweckmäßig ist, nicht zu allen Detailfragen im Bulletin Stellung zu nehmen. Vielmehr sollen die Kernaussagen von EFRAG kommentiert werden. Neben dem redaktionellen Anpassungsbedarf werden inhaltlichen Änderungen am vorliegenden Entwurf diskutiert. Insbesondere soll in der Stellungnahme stärker die Sichtweise betont werden, dass die Anwendung von unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung als eine Ausnahme vom Regelfall anzusehen ist. Der IFRS-FA verständigt sich auf die Verabschiedung der Stellungnahme im Umlaufverfahren.

    Der IFRS-FA verständigt sich zudem darauf, den Entwurf bzgl. der IFRS-Folgeanpas-sungen von Querverweisen zum Rahmenkonzept im Umlaufverfahren zu verabschieden.

  • 42. Sitzung IFRS-FA
  • 08.10.2015
  • 42. Sitzung IFRS-FA
  • 08.10.2015
  • Rahmenkonzept

    Der FA wird zunächst über die Verlängerung der Fristen zur Stellungnahme informiert.

    Im Anschluss erörtert der IFRS-FA, inwiefern die Ausführungen im IASB-Entwurf zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts hinsichtlich der Auswirkungen der Vorschläge auf die IFRS zweckmäßig erscheint. Der FA kommt zum Schluss, dass die Ausführungen eher als unvollständig anzusehen sind. Nach Ansicht des FA sollte in der Stellungnahme betont werden, dass es weiterhin erforderlich ist, eine umfängliche Inventarisierung von Inkonsistenzen zwischen überarbeitetem Rahmenkonzept und bestehenden Standards vorzunehmen.

    Danach diskutiert der FA die IASB-Vorschläge zu redaktionellen Anpassungen der IFRS infolge der Überarbeitung des Rahmenkonzept nebst vorgeschlagenen Übergangsvorschriften. Aus Sicht des FA ist aus den Ausführungen im IASB-Entwurf nicht ersichtlich, in welchem Umfang Übergangsvorschriften erforderlich sind. Unmittelbare Änderungen von Bilanzierungsmethoden bei Anwendern, die bestehende Regelungslücken abdecken, werden vom FA nicht gesehen. Die Sichtweise des FA deckt sich diesbezüglich weitgehend mit den Sichtweisen von EFRAG.

    Des Weiteren wird der FA über die Rückmeldungen und vorgetragenen Sichtweisen in der Öffentlichen Diskussion informiert. Im Mittelpunkt steht die Diskussion zur Wiedereinführung des Vorsichtsprinzips und der Rechenschaftspflicht. Ebenso werden geäußerte Bedenken diskutiert, dass die Ausführungen im IASB-Entwurf zum Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung unangemessenen Spielraum bei der Interpretation der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital aufweisen.

    Entscheidungen werden vom FA nicht getroffen. Die Verabschiedung der Stellungnahmen an den IASB und EFRAG werden für die nächste FA-Sitzung angesetzt.

  • Öffentliche Diskussion des DRSC – 14. September 2015
  • 14.09.2015
  • Öffentliche Diskussion des DRSC – 14. September 2015
  • 14.09.2015
  • 41. Sitzung IFRS-FA
  • 03.09.2015
  • 41. Sitzung IFRS-FA
  • 03.09.2015
  • Rahmenkonzept

    Der IFRS-FA erörtert zunächst die Alternativvorschläge von EFRAG zur Abgrenzung von Periodenergebnis und sonstigem Ergebnis (OCI). Die Mitglieder stimmen den Vorschlägen von EFRAG nur in Teilen zu. Der IFRS-FA konzediert, dass die Art der Unternehmensaktivität einen Einfluss auf die Abgrenzung von Periodenergebnis und OCI haben kann. Dennoch bietet der alleinige Bezug auf das Geschäftsmodell keine überzeugende Basis für die Abgrenzungsfrage. Zudem scheinen die vier von EFRAG vorgeschlagenen Geschäftsmodelle nicht hinreichend definiert. Einige Mitglieder des IFRS-FA betonen, dass die GuV das Periodenergebnis darstellen soll und dies der gewichtige Treiber für eine Unterscheidung zum OCI darstellt.

    Ferner diskutiert der IFRS-FA die Interpretation des Begriffs „gegenwärtige Verpflichtung“. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, ob es überhaupt einer zusätzlichen Interpretation des Kriteriums „no practical ability to avoid the transfer“ bedarf. Zudem diskutiert der IFRS-FA, inwiefern das Kriterium sich nur auf rechtliche Grundlagen stützen sollte bzw. einer ökonomischen Betrachtung bedarf. Bedenken werden geäußert, dass bei ökonomischer Betrachtung gleiche Transaktionen bzw. Ereignisse ungleich abgebildet werden. Dies dürfte vermehrt Bedenken bzgl. einer Entobjektivierung der Schuldenbilanzierung fördern.

    Im Anschluss erörtert der Fachausschuss in Vorbereitung seiner Stellungnahme zum IASB-Entwurf noch nicht thematisierte Fragestellungen. Zum einen wird vom IFRS-FA betont, dass der vorgelegte IASB-Entwurf keinen wirklichen Handlungsrahmen für die Entwicklung von Anhangangaben vorlegt. Diesbezüglich sollte in der Stellungnahme an den IASB darauf hingewiesen werden, dass es einer Rückkopplung mit den Entwicklungen innerhalb der IASB-Angabeninitiative bedarf. Darüber hinaus wird vom IFRS-FA kritisch hinterfragt, warum die Wahl der Bilanzierungseinheit, wie im IASB-Entwurf vorgeschlagen, erst nach den Überlegungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung erfolgen sollte und ihnen nicht vorangestellt wird.

    Vom IFRS-FA werden in der Sitzung keine abschließenden Entscheidungen getroffen. Dem IFRS-FA soll in der nächsten FA-Sitzung ein vollständiger Entwurf der DRSC-Stellungnahme vorgelegt werden.

  • 40. Sitzung IFRS-FA
  • 30.07.2015
  • 40. Sitzung IFRS-FA
  • 30.07.2015
  • Rahmenkonzept

    Vor dem Hintergrund der Überarbeitung des Rahmenkonzepts wird der IFRS-FA zunächst über die aktuellen Entwicklungen informiert, primär über die von EFRAG erfolgten Publikationen zum IASB-Entwurf. Der Fachausschuss beschließt, eine eigene Stellungnahme zum EFRAG-Bulletin zur Abgrenzung von Periodenergebnis zu OCI einzureichen. Die Fragen im EFRAG-Bulletin sollen in der nächsten FA-Sitzung für eine separate Stellungnahme thematisiert werden.

    Im Anschluss diskutiert der IFRS-FA die IASB-Vorschläge zu den konzeptionellen Bewertungsvorgaben. In der Diskussion wird angemerkt, dass von einem Rahmenkonzept die Darlegung von Bewertungskonzeptionen sowie die Auswahlkriterien für die Anwendung einer bestimmten Bewertungskonzeption erwartet werden. Die vom IASB aufgeführte Klassifizierung von nur zwei Bewertungsmaßstäben erscheint hierfür wenig hilfreich. Ebenso wird vom IFRS-FA kritisch angemerkt, dass der IASB zwar Faktoren für die Auswahl von Bewertungsmaßstäben aufführt, eine notwendige Rangfolge bzw. Gewichtung der Faktoren aber im Entwurf nicht vorgenommen wird. Mit Blick auf die Zwecksetzung des Rahmenkonzepts erscheint es eher fraglich, ob das Rahmenkonzept für die künftige Entwicklung von Standards einen hilfreichen Handlungsrahmen enthält. Ebenso wird vom IFRS-FA der didaktische Nutzen hinterfragt.

    Im Anschluss diskutiert der IFRS-FA die Vorschläge zur Abgrenzung des Periodenergebnisses zum sonstigen Ergebnis. Es wird kritisch hinterfragt, ob die Abgrenzungsthematik nur eine Ausweis- bzw. Darstellungsfrage sein kann. In diesem Zusammenhang wird auch die alternative Sichtweise von zwei IASB-Mitgliedern zum IASB-Entwurf diskutiert. Der IFRS-FA wird seine Diskussion in der nächsten FA-Sitzung im Zusammenhang mit den Vorschlägen im EFRAG-Bulletin fortsetzen.

  • DRSC-Schulungsveranstaltung zum IASB ED/2015/3 Rahmenkonzept für Finanzberichterstattung
  • 23.06.2015
  • DRSC-Schulungsveranstaltung zum IASB ED/2015/3 Rahmenkonzept für Finanzberichterstattung
  • 23.06.2015
  • 39. Sitzung IFRS-FA
  • 17.06.2015
  • 39. Sitzung IFRS-FA
  • 17.06.2015
  • IASB ED/2015/3 Rahmenkonzept für Finanzberichterstattung

    Der IFRS-FA setzt seine Diskussion des IASB-Entwurfs zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts der Finanzberichterstattung aus der letzten IFRS-FA-Sitzung fort. Der Fokus liegt zunächst auf den Änderungsvorschlägen für die Definition des Vermögenswerts und der Schuld als Abschlussposten in der Bilanz. Der IFRS-FA sieht insbesondere Verständnisfragen im Entwurf hinsichtlich der Interpretation einer “gegenwärtigen Verpflichtung” in Abgrenzung zur Eventualverbindlichkeit. Aus der vorgeschlagenen Definition einer Schuld ist nicht zweifelsfrei ersichtlich, in welcher Form sich die Unsicherheit der Existenz einer Transferverpflichtung manifestiert. Vom IFRS-FA wird vorgeschlagen, in einer Folgesitzung die Thematik an ausgewählten Fallbespielen zu diskutieren, die vom Mitarbeiterstab zu erstellen sind.

    Im Anschluss erörtert der IFRS-FA, ob im Rahmenkonzept die Vorgaben für die Unterteilung von Eigen- und Fremdkapital vor dem Hintergrund der Zwecksetzung des Rahmenkonzepts hinreichend sind. Die Sichtweisen der FA-Mitgliedern divergieren diesbezüglich. Weitgehende Einigkeit besteht beim IFRS-FA, dass die gegenwärtigen IFRS-Regeln zur Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapital viele Praxisfragen und Schwierigkeiten in der Anwendung aufwerfen. Ob diese Problemfälle allerdings mit einer Überarbeitung im Rahmenkonzept adressiert werden können, wird von einigen FA-Mitgliedern bezweifelt.

    Weiterhin werden die Ausführungen zur Erfassung bzw. die Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden diskutiert. Es werden Zweifel von FA-Mitgliedern geäußert, inwieweit insbesondere die Ausführungen zur Ausbuchung von Abschlussposten der Zwecksetzung des Rahmenkonzepts dienlich sind.

    Der IFRS-FA trifft keine abschließenden Entscheidungen zu den diskutierten Themen. Die angesetzte Diskussion und Beurteilung der IASB-Vorschläge zur Unterscheidung von Periodenergebnis und dem sonstigen Ergebnis wird auf die nächste FA-Sitzung verschoben

  • 38. Sitzung IFRS-FA
  • 18.05.2015
  • 38. Sitzung IFRS-FA
  • 18.05.2015
  • Rahmenkonzept

    Der IFRS-FA wird über den aktuellen Stand des Projekts zur Überarbeitung des Rahmkonzepts informiert. In diesem Zusammenhang werden auch die Entwicklungen im Umfeld der IASB-Aktivitäten erörtert.

    Im Anschluss diskutiert der IFRS-FA ausgewählte Sachverhalte in Vorbereitung einer Stellungnahme zum Entwurf der Überarbeitung des Rahmenkonzepts. Als Grundlage für die Diskussion im IFRS-FA dienten dabei die Diskussionsergebnisse der Boardsitzungen sowie der dem DRSC über ASAF zugegangene Vorabentwurf.

    Thematisch griff der IFRS-FA die Zielsetzung des Rahmenkonzepts, die Abgrenzung des Inhalts von IFRS-Abschlüssen sowie die Berichtseinheit auf. Es wurden keine Beschlüsse gefasst.

  • 37. Sitzung IFRS-FA
  • 09.04.2015
  • 37. Sitzung IFRS-FA
  • 09.04.2015
  • Conceptual Framework

    Der IFRS-FA diskutiert Sachverhalte hinsichtlich der Überarbeitung des Rahmenkonzepts für die IFRS-Rechnungslegung. Zunächst befasst sich der IFRS-FA mit dem IASB-Vorschlag der Wiederaufnahme von prudence in das Rahmenkonzept. Der Fachausschuss äußert Bedenken, dass die begriffliche Interpretation und Klarstellung des IASB stark von der geläufigen Interpretation, z.B. im regulatorischen Umfeld der Finanzberichterstattung, abweicht. Dies kann als Vorteil angesehen werden um Missverständnissen vorzubeugen. Gleichwohl besteht eine gewisse Skepsis, dass das unterschiedliche Verständnis auch in der Praxis künftig klar artikuliert wird. Der Fachausschuss erörtert, ob mit der Umschreibung von prudence ein Grundsatz der Sorgfalt bei der Bewertung beschrieben wird.

    Darüber hinaus erörtert der IFRS-FA die Entscheidung des IASB, die Verlässlichkeit von Finanzinformationen nicht als qualitatives Anforderungskriterium wieder einzuführen. Der IFRS-FA unterstützt grundsätzlich die Entscheidung des IASB. Es wird darauf verwiesen, dass ein Sachverhalt eventuell nicht verlässlich bewertet werden kann, gleichwohl der Sachverhalt an sich relevant sein kann.

    Abschließend diskutiert der IFRS-FA den IASB-Vorschlag, die Rechenschaftspflicht explizit im Rahmenkonzept zu verankern. Der IFRS-FA sieht in der expliziten Verankerung Klarstellungsbedarf, inwiefern sich diese Anpassung auf die künftige Standardsetzung auswirken könnte. Es sollte zudem vom IASB auch konkreter adressiert werden, was genau der Begriff stewardship bedeutet und welche Entscheidungen adressiert werden. Vom IFRS-FA werden Bedenken geäußert, dass durch die explizite Verankerung eine zusätzliche, zweite Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung entsteht und ein Zielkonflikt zwischen unterschiedlichen Zielsetzungen nicht ohne eine „Vorfahrtsregelung“ aufgelöst werden kann.

  • 36. Sitzung IFRS-FA
  • 05.03.2015
  • 36. Sitzung IFRS-FA
  • 05.03.2015
  • Geplanter IASB ED Conceptual Framework

    Der IFRS-FA wird über den aktuellen Stand der Entwicklung zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts der IFRS-Rechungslegung informiert. In Anschluss werden zwei Papiere des ASBJ erörtert, die im Kontext der Überarbeitung der konzeptionellen Vorgaben zu Bewertungsfragen die vorläufigen Entscheidungen des IASB hinterfragen und Gegenstand der nächsten ASAF-Sitzung sind. Vom IFRS-FA werden die Sichtweisen und Vorschläge des ASBJ grundsätzlich als nützlicher Input für eine weiterführende konzeptionelle Debatte angesehen. Einige FA-Mitglieder heben hervor, dass sich die Vorschläge des ASBJ zur Klassifizierung der Bewertungsmaßstäbe konzeptionell gefestigter gegenüber den Vorschlägen des IASB darstellen. Andere FA-Mitglieder vertreten die Ansicht, dass die Sichtweisen des ASBJ und die Vorschläge des IASB nicht diametral zueinander stehen, sondern beide Sichtweisen/Vorschläge einen unterschiedlichen Ansatz aufweisen, im Ergebnis möglicher Bewertungsmaßstäbe für die IFRS-Rechnungslegung aber nicht zwangsweise auseinandergehen. Ähnlich debattiert der IFRS-FA die Sichtweisen des ASBJ zur Auswahl des geeigneten Bewertungsmaßstabs.

    Eine Änderung der vorläufigen Entscheidungen des IASB auf Basis der ASBJ-Papiere wird vom Projektverantwortlichen nicht erwartet. Der IFRS-FA wird das Thema und die Vorschläge des IASB vertiefend nach der Veröffentlichung des Exposure Drafts im April diskutieren.

  • 34. Sitzung IFRS-FA
  • 08.01.2015
  • 34. Sitzung IFRS-FA
  • 08.01.2015
  • Conceptual Framework

    Der Fachausschuss wird über den aktuellen Stand und den vom IASB anvisierten Zeitplan zur Veröffentlichung des Exposure Draft zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts informiert. Im Anschluss wird der Fachausschuss zum aktuellen Diskussionsstand der DRSC-Arbeitsgruppe unterrichtet. Der Fachausschuss erörtert die vorläufig getroffenen Entscheidungen des IASB im Rahmen der Redeliberations zu den Rückmeldungen zum IASB-Diskussionspapier, um daraus auf ausgesuchte Themen fokussierte Arbeitsaufträge für die Arbeitsgruppe zu entwickeln. Der Fachausschuss sieht die folgenden Themen im Vordergrund der Aktivitäten der Arbeitsgruppen:

    • Berichtseinheit (reporting entity) und die Perspektive der Berichterstattung
    • Ansatz- und Ausbuchungskriterien
    • Abgrenzung des sonstigen Ergebnis und Umgliederung (recycling)
    • Bilanzierungseinheit (unit of account)
    • Konzept der Kapitalerhaltung

    Von der Arbeitsgruppe sollte zu diesen Sachthemen konstruktive Kritik angestrebt werden, d.h. gegebenenfalls sollten auch konkrete Alternativvorschläge zu den vorläufigen IASB-Entscheidungen entwickelt werden. Keinen Handlungsbedarf für die Arbeitsgruppe sieht der Fachausschuss insbesondere für eine Überarbeitung der Kapitel 1 und 3 im Rahmenkonzept sowie eine vertiefende Diskussion zur konzeptionellen Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital.

  • 31. Sitzung IFRS-FA
  • 06.10.2014
  • 31. Sitzung IFRS-FA
  • 06.10.2014
  • 30. Sitzung IFRS-FA
  • 01.09.2014
  • 30. Sitzung IFRS-FA
  • 01.09.2014
  • Conceptual Framework

    Der Fachausschuss wird über die vorläufigen Entscheidungen des IASB informiert. Dabei werden die folgenden Themengebiete angesprochen:

    • Übergangsregelungen für ein überarbeitetes Rahmenkonzept
    • Einfluss der Unternehmensaktivitäten auf die Standardsetzung
    • Definition und Abgrenzung von Kontrolle
    • Present obligation and no practial ability im Zusammenhang mit der begrifflichen Abgrenzung von Verbindlichkeiten
    • Konzeptionelle Vorgaben zur Ausbuchung von Vermögenswert und Verbindlichkeit
    • Konzeptionelle Bewertungsvorgaben für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
    • Abgrenzungsaspekte zwischen Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis
    • Ausweis und Anhangangaben

    Der IFRS-FA erörtert zu den einzelnen Themengebieten insb. Verständnisfragen. Eine Meinungsbildung zu den vorläufigen Entscheidungen ist nicht Gegenstand der Sitzung.

  • 29. Sitzung IFRS-FA
  • 31.07.2014
  • 29. Sitzung IFRS-FA
  • 31.07.2014
  • Conceptual Framework

    Der IFRS-FA diskutiert zunächst das von EFRAG angestrebte Feedback Statement zum Bulletin Complexity. Der IFRS-FA hatte in dem Bulletin eine Gegenposition zu EFRAG, ANC und FRC eingenommen und argumentiert, dass das gegenwärtige Rahmenkonzept bereits adäquat Vorgaben für den IASB abbildet, um Komplexitätsfragen in der Standardsetzung zu adressieren. Eine Vielzahl der Rückmeldungen zum Bulletin unterstützen ausdrücklich die Sichtweise des IFRS-FA, einige die Sichtweise und Forderung von EFRAG, ANC und FRC. Das Feedback Statement sollte in der Zusammenfassung hervorheben, dass die Rückmeldungen zum Bulletin keine klare Mehrheit für eine Forderung nach zusätzlichen Vorgaben bzw. Klarstellung im Rahmenkonzept erkennen lassen.

    Anschließend wird der IFRS-FA über die Diskussionen in der ersten Sitzung der DRSC-Arbeitsgruppe “Rahmenkonzept der IFRS-Rechnungslegung” in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wird der IFRS-FA über die vorläufigen Entscheidungen zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts informiert, die der IASB im Juni auf Basis der Rückmeldungen zum Diskussionspapier getroffen hat.

  • 28. Sitzung IFRS-FA
  • 23.06.2014
  • 28. Sitzung IFRS-FA
  • 23.06.2014
  • Conceptual Framework

    Der IFRS-FA wird über die aktuellen Entwicklungen zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts informiert. Im Vordergrund stehen hierbei die Erläuterung und Diskussion der vorläufigen Entscheidungen des IASB zu den Sachthemen:

      • mögliche Anpassungen hinsichtlich Zwecksetzung der IFRS-Rechnungslegung,
      • Überarbeitung der qualitativen Anforderungen an Finanzinformationen,
      • Überarbeitung der Abgrenzung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten,
      • mögliche generelle Ansatzvorgaben für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,
      • Going Concern-Prämisse sowie
      • Kapitalerhaltungsgrundsatz und
        Berichtseinheit (reporting entity) sowie Perspektive der Berichterstattung.

    Zudem wird der IFRS-FA über den Diskussionsverlauf der letzten ASAF-Sitzung zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts informiert.

  • 27. Sitzung IFRS-FA
  • 15.05.2014
  • 27. Sitzung IFRS-FA
  • 15.05.2014
  • Conceptual Framework - Bulletins

    Der IFRS-FA erhält einen Überblick über EFRAGs aktuelle proaktive Tätigkeiten zu verschiedenen Bilanzierungsaspekten. Hierbei wird auch ergänzend auf die Diskussionen und Beschlüsse aus der EFRAG TEG Sitzung vom 07.-09.052014 eingegangen.

    Insbesondere werden die derzeit vorliegenden Strukturentwürfe für die Bulletins zu den Themen Cash flow statements und Basing the unit of account on the business model erörtert. Eine Entscheidung zu Art und Umfang einer möglichen Kommentierung wird aufgrund des frühen Stadiums der Papiere jedoch noch nicht getroffen.

    Der IFRS-FA informiert sich ferner über den Entwurf des Papiers „Classification of the credit side of the balance sheet“, welches voraussichtlich im Juni als EFRAG Short Discussion Series Paper veröffentlicht wird. Der IFRS-FA beschließt, zu den Fragen an Konstituenten Stellung zu nehmen. Der FA will sich dabei auf die Ziele der Klassifizierung (objectives) und die Perspektive der Finanzberichterstattung (proprietary vs. entity perspective) konzentrieren.

  • Conceptual Framework - ASAF

    Der IFRS-FA wird über die Sitzungsthemen der nächsten ASAF-Sitzung im Rahmen der Projektaktivitäten des IASB bzgl. der Überarbeitung des Rahmenkonzepts informiert. Im Vordergrund stehen insbesondere die Themen business model sowie executory contracts.

    Zum Thema business model wird ein Papier aus dem Arbeitsumfeld des FRC diskutiert, welches auch die Einführung von prudence für das Rahmenkonzept propagiert. Die Mitglieder des IFRS-FA erörtern und verweisen zum einen auf die Diskussion und Sichtweise des IFRS-FA zum EFRAG Business model research paper (TOP 3); zum anderen wird von einigen Mitgliedern des IFRS-FA der Mangel an konzeptioneller Robustheit und Konsistenz in der Argumentationskette für die Einführung von prudence in dem vorliegenden Papier konstatiert.

    Zum Thema exceutory contracts wird erörtert, ob eine einheitliche Sichtweise des DRSC zu diesem Thema besteht. Mitglieder des IFRS-FA betonen die erforderliche Trennschärfe zwischen service contracts und lease contracts für die IFRS-Rechnungslegung.

  • 23. Sitzung IFRS-FA
  • 09.01.2014
  • 23. Sitzung IFRS-FA
  • 09.01.2014
  • IASB DP/2013/1 Überarbeitung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung

    Der IFRS-FA diskutiert die überarbeiteten Entwürfe der Stellungnahmen zum Diskussionspapier an den IASB sowie den Draft Comment Letter von EFRAG. Hierfür werden vom Fachausschuss noch einmal die einzelnen Fragen im Diskussionspapier auf Basis des neuesten Stands der Stellungnahme erörtert. Für Teilaspekte der vorgelegten Entwurfsfassung werden in der Sitzung weitere Anpassungen der Stellungnahme herausgearbeitet. Die Stellungnahmen werden im Umlaufverfahren verabschiedet

  • Conceptual Framework - Bulletins

    Vor dem Hintergrund der Überarbeitung des Rahmenkonzepts durch den IASB diskutiert der IFRS-FA zwei Publikationsentwürfe in Form von Bulletins. Die vorliegenden Bulletin-Entwürfe, mit Federführung bei EFRAG und dem FRC UK, werden vom FA inhaltlich generell skeptisch gesehen und eine Publikation in der jeweils vorliegenden Fassung abgelehnt. Insbesondere wird kein wesentlicher Zusatznutzen gegenüber den Ausführungen im Diskussionspapier gesehen, der eine Publikation rechtfertigt.

  • IASB DP/2013/1 Überarbeitung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung (Forts.)

    • n/a
  • 22. Sitzung IFRS-FA
  • 04.12.2013
  • 22. Sitzung IFRS-FA
  • 04.12.2013
  • IASB DP/2013/1 Überarbeitung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung

    Dem IFRS-FA wird ein erster Entwurf einer DRSC-Stellungnahme zum IASB-Diskus­sionspapier DP/2013/1 A Review of the Conceptual Framework for Financial Reporting vorgelegt. Der FA sieht Ergänzungsbedarf für bestimmte Ausführungen im Stellung­nahmeentwurf, der bis zur Sitzung im Januar 2014 in einer überarbeiteten Fassung zu adressieren ist. Vom FA wird zudem wiederholt betont, dass die DRSC-Stellung­nahme deutlicher darauf hinwirken sollte, dass der IASB die möglichen Konsequenzen aus der Überarbeitung des Rahmenkonzepts für bestehende IFRSs umfangreicher als bisher im Diskussionspapier aufzeigt

  • 21. Sitzung IFRS-FA
  • 04.11.2013
  • 21. Sitzung IFRS-FA
  • 04.11.2013
  • IASB DP/2013/1 Überarbeitung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung

    Der FA erörtert umfänglich, unter Vorlage der Zusammenfassung der bereits geführten Diskussion in den vorangegangenen Sitzungen, die einzelnen Fragen im Diskussionspapier. Der Fachausschuss identifiziert für die einzelnen Fragen im Diskussionspapier Sachverhalte, die für eine Stellungnahme noch aufzunehmen bzw. abzuändern sind. Für die nächste Sitzung soll ein Entwurf der Stellungnahme durch den Projektverantwortlichen vorgelegt werden.

    Der FA diskutiert zudem die von EFRAG aufgestellten Fragen in der Entwurfsfassung der EFRAG-Stellungnahme (draft comment letter). Die Stellungnahme gegenüber EFRAG soll Anfang Januar, kurz nach dem Ende der Kommentierungsfrist, erfolgen.

  • IASB DP/2013/1 Überarbeitung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung (Forts.)

  • 20. Sitzung IFRS-FA
  • 07.10.2013
  • 20. Sitzung IFRS-FA
  • 07.10.2013
  • IASB DP/2013/1 A Review of the Conceptual Framework for Financial Reporting

    Der IFRS-FA setzt seine Diskussion zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts fort. Zunächst diskutiert der FA zwei Bulletin-Entwürfe zur Komplexität der IFRS-Rechnungs­legung sowie zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Für den Bulletin-Entwurf zu Fragen der Komplexität der Rechnungslegung vertritt der FA die Ansicht, dass dieser Entwurf inhaltlich ausgebaut werden sollte, da in der vorliegenden Fassung der Nutzen des Bulletins für die Debatte zur Überarbeitung des Rahmenkonzeptes als zu gering eingeschätzt wird. Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital wird weiterhin als sinnvoll erachtet; die vorliegenden Unterscheidungskriterien werden nicht als zielführend angesehen, da sie weiterhin zahlreiche Probleme ungelöst lassen wie z.B. Eigenkapitalausweis im Jahres-, Fremdkapitalausweis im Konzernabschluss für ein Instrument.

    Im Anschluss diskutiert der IFRS-FA die IASB-Vorschläge zur konzeptionellen Unterscheidung von Gewinn/Verlust und sonstigem Ergebnis. Die breite Mehrheit im FA vertritt die Auffassung, dass die Vorschläge konzeptionell zu kurz greifen und das eigentliche Problem nicht adäquat adressiert wird. Die Definition bzw. Umschreibung von möglichen Komponenten im sonstigen Ergebnis wird als wenig überzeugend abgelehnt. Die IASB-Vorschläge werden vom IFRS-FA als Versuch interpretiert, die geltenden IFRS-Regelungen zum sonstigen Ergebnis konzeptionell zu rechtfertigen; ein solcher Ansatz wird als nicht überzeugend und nicht hilfreich angesehen. Einige FA-Mitglieder schlagen vor, dass der IASB – im Gegensatz zu einer sehr vagen Umschreibung möglicher Komponenten mit breitem Interpretationsspielraum – die konkrete Kombination von bestimmten Abgrenzungskriterien von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis untersuchen sollte.

    Der IFRS-FA diskutiert ferner die Vorschläge im IASB-Diskussionspapier zur Einführung konzeptioneller Grundlagen für Angaben und Darstellung von Informationen. Die IASB-Vorschläge werden weitgehend unterstützt. Gleichwohl sehen einige Mitglieder des FA die Notwendigkeit, im Rahmenkonzept die Abgrenzung von Financial Reporting, Financial Statements und anderweitiger, auch nicht-finanzieller Berichterstattung (z.B. Berichterstattung zur Nachhaltigkeit und integrated reporting) zu schärfen.

  • 19. Sitzung IFRS-FA
  • 02.09.2013
  • 19. Sitzung IFRS-FA
  • 02.09.2013
  • IASB DP/2013/1 A Review of the Conceptual Framework for Financial Reporting

    Der FA diskutiert die Vorschläge des IASB zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital (EK/FK). In diesem Zusammenhang wird auch der Entwurf eines Bulletins zur EK/FK-Abgrenzung besprochen.

    Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das Überarbeitungsprojekt des Rahmenkonzepts keine fundamentale Neuausrichtung anstrebt – vielmehr grundsätzlich der Klarstellung und Ergänzung dienen soll – ist die Mehrzahl der FA-Mitglieder der Ansicht, dass sich der IASB-Vorschlag zur Klarstellung im Sinne eines strict obligation approach, inklusive der Darstellung des wealth transfers zwischen entsprechenden Eigenkapitalklassen, zweckmäßig darstellt. Gleichwohl sieht der FA weiteren Klärungs- und Diskussionsbedarf hinsichtlich der IASB-Vorschläge für eine abschließende Beurteilung und Stellungnahme gegenüber dem IASB.

    Neben der Diskussion zur EK/FK-Abgrenzung werden die Vorschläge im IASB-Diskussionspapier zur Bewertung von Abschlussposten erörtert. Der FA sieht in den Vorschlägen generell eine Verbesserung gegenüber den Ausführungen im bestehenden Rahmenkonzept. Mit Bezug auf die Formulierungen im Diskussionspapier sieht der FA dennoch die Notwendigkeit, dass ein überarbeitetes Rahmenkonzept bei der Frage nach der Bewertung von Abschlussposten dem „reliability“-Gedanken stärker Rechnung tragen sollte.

  • 17. Sitzung IFRS-FA
  • 06.06.2013
  • 17. Sitzung IFRS-FA
  • 06.06.2013
  • Conceptual Framework

    Der IFRS-FA diskutiert die zum aktuellen Zeitpunkt absehbaren Vorschläge im angedachten Diskussionspapier zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts. Im Vordergrund der Sitzung stehen die Diskussionsthemen:

    • Zielsetzung und Status des Rahmenkonzepts;
    • Abschlussposten; sowie
    • Abgrenzung und Ansatz von Vermögenswerten.

    Zielsetzung und Status des Rahmenkonzepts:

    In der Sitzung wird die neue, abgestufte Zielsetzung des Rahmenkonzepts erörtert und zudem der Sachverhalt diskutiert, dass der IASB beabsichtigt, einige Regelungen ins Rahmenkonzept aufzunehmen, die nur dem IASB bei der (Weiter-)Entwicklung von Standards vorbehalten sein sollen. Der Fachausschuss sieht auf Basis der gegenwärtigen Informationslage notwendigen Klärungsbedarf, der in einer Stellungnahme zu adressieren ist.

    Der FA diskutiert zudem die bereits in vorangegangenen Sitzungen thematisierte Zeitvorgabe zur Fertigstellung der Überarbeitung des Rahmenkonzepts durch den IASB. Der empfundene Zeitdruck für die Überarbeitung und die Nachbesserung grundlegender Fragen der Rechnungslegung nach IFRS erscheint nicht zweckdienlich und sollte auch in einer möglichen Stellungnahme des DRSC an den IASB thematisiert werden.

    Abschlussposten:

    Der FA erörtert die vorgeschlagene Auflistung der Abschlussposten im Rahmenkonzept. Es wird argumentiert, dass eine separate Auflistung von Anfangs- und Endsaldo als Abschlussposten nicht sinnvoll erscheint. Zudem wird die Zielsetzung dieser Auflistung kritisch erörtert. Der FA sieht Klärungsbedarf, welche Zielsetzung die Auflistung verfolgt. Allgemein ist der FA der Ansicht, dass neben der Auflistung auch die grundlegenden Eigenschaften und Implikationen der Abschlussposten im Rahmenkonzept darzustellen sind, ggfs. mit weiteren Ergänzungen in den einzelnen Standards. Ebenso muss der Zusammenhang zwischen den einzelnen Abschlussposten verständlich im Rahmenkonzept dargestellt werden.

    Der FA vertritt die Ansicht, dass bei der vorgestellten Auflistung von Abschlussposten der IASB auch die „reclassification adjustments“ als Abschlussposten für die Gewinn- und Verlustrechnung in Betracht ziehen sollte, da zumindest gegenwärtig nicht absehbar ist, die Konzeption des sog. „income recycling“ für künftige Standards gänzlich aufzugeben.

    Abgrenzung und Ansatz von Vermögenswerten:

    Der Fachausschuss erörtert Bedenken, ob die vorgeschlagene Neufassung der Definition eines Vermögenswerts zu einem besseren Verständnis und zu einer besseren Abgrenzung führt. Einige FA-Mitglieder sind nicht gänzlich davon überzeugt, dass die Vorschläge eine wesentliche Verbesserung darstellen. Es wird angemerkt, dass die neuen Begriffe – insbesondere „capable“ an Stelle von „expected“ – ebenso interpretationsbedürftig sind und in Abgrenzung zur gegenwärtigen Definition im gleichen Maße ein Potential für Missverständnisse innewohnt.

    Hinsichtlich des IASB-Vorschlags, nicht mehr allgemeine Ansatzkriterien im Rahmenkonzept aufzuführen, sondern die Ausnahmen vom Ansatz in der Bilanz in Einzelstandards zu regeln, trifft beim FA auf ein geteiltes Echo. Es werden insbesondere Bedenken vorgebracht, dass der Wegfall des Wahrscheinlichkeitskriteriums dazu führen könnte, dass in einigen Industriebranchen viele Vermögenswerte zu aktivieren sind, für die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in den Folgeperioden eine Wertminderung (impairment loss) erfasst werden muss. Der Nutzen dieser bereitgestellten Informationen wird in Frage gestellt, auch mit Blick auf die anfallenden Kosten für den Abschlussersteller.

    Eine abschließende Würdigung der IASB-Vorschläge zum Wegfall der bestehenden, allgemeinen Ansatzkriterien im Rahmenkonzept ist vom FA für die Folgesitzung angedacht und soll im Zusammenhang mit den IASB-Vorschlägen zur Abgrenzung und zum Ansatz von Verbindlichkeiten diskutiert werden.

  • 16. Sitzung IFRS-FA
  • 16.05.2013
  • 16. Sitzung IFRS-FA
  • 16.05.2013
  • Business model

    Der Fachausschuss debattiert den vorgelegten Entwurf eines Bulletins zur Rolle des Geschäftsmodels (Business Model), das unter Federführung von EFRAG entwickelt wurde. In dem Bulletin wird die Frage erörtert, welche Bedeutung dem Business Model in der IFRS-Rechnungslegung zukommt bzw. zukommen soll und ob vor dem Hintergrund der Überarbeitung des Rahmenkonzepts eine entsprechende Berücksichtigung in der Neufassung des Rahmenkonzepts notwendig ist.

    Einige Mitglieder des FA merken an, dass es grundsätzlich sinnvoll erscheint, das Thema in einem Bulletin zu adressieren. Gleichwohl werden Bedenken geäußert, dass die vorliegende Entwurfsfassung zu tendenziös formuliert ist und nicht die unterschiedlichen Meinungen und die in der Literatur vertretenen Auffassungen zum Business Model angemessen widerspiegelt. Vor diesem Hintergrund wird eine Überarbeitung vor einer entsprechenden Veröffentlichung als notwendig erachtet.

    Weiterhin äußert sich der FA skeptisch in Bezug auf die Begrifflichkeit „Business Model“ und der Verwendung dieses Begriffs in den IFRS. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass zumindest in den Fragestellungen des Bulletins eine neutralere Formulierung wünschenswert ist.

    Der FA diskutiert weiterhin die Notwendigkeit einer begrifflichen Abgrenzung in Form einer allgemeinen Definition. Mehrere Mitglieder des FA würden eine solche Klarstellung in den IFRS begrüßen. Die Erfahrungen im Zusammenhang mit Interpretationen des Business Models in IFRS 9 haben gezeigt, dass oft ein unterschiedliches Verständnis und Abgrenzungsschwierigkeiten bestehen. Einige FA-Mitglieder geben allerdings zu bedenken, dass eine zu enge Definition nicht zielführend ist. Grundsätzlich erscheint es sinn­voll, gewisse Bandbreiten des Business Models darzustellen, sofern der IASB weiterhin in den jeweiligen Standards für die Wahl der Bilanzierung auf ein Business Model abstellt.

    Ein Mitglied des FA gibt zu bedenken, dass häufig zwei unterschiedliche Sichtweisen und Argumentationen hinsichtlich der Frage nach der Rolle des Business Models vermengt werden und dies teilweise auch auf das vorliegende Bulletin zutrifft. Die eine Sichtweise zum Business Model zielt darauf ab, dass die Wahl der Bilanzierungsmethoden zu einer entsprechenden Darstellung des Business Models führen soll. Die andere Sichtweise stellt darauf ab, dass das Business Model den Ausgangspunkt für die Wahl der entsprechenden Bilanzierungsmethoden darstellt.

    Allgemein wird vom FA auf Kürzungspotential des Bulletins hingewiesen, dass bei einer Überarbeitung adressiert werden sollte.

  • Conceptual Framework

    Dem FA werden erste Entwürfe für zwei Bulletins zu den Themen Bewertung (Measurement) und Ergebnisdarstellung (Performance Reporting) zur Diskussion vorgelegt. Das Bulletin zur Ergebnisdarstellung richtet sich grundsätzlich an den Fragen aus, die im Zusammenhang mit der Darstellung von Gewinn oder Verlust und Gesamtergebnis bestehen, insbesondere der Abgrenzung von Gewinn oder Verlust (Profit or Loss) und sonstigem Ergebnis (Other Comprehensive Income). Das Bulletin zum Thema Bewertung orientiert sich vornehmlich an Fragen zu zweckmäßigen (Folge-) Bewertungsmaßstäben für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der korrespondierenden Ermittlung von Aufwendungen und Erträgen.

    Der FA kommt zu dem Schluss, dass der Entwurf des Bulletins Performance Reporting einer grundlegenden Überarbeitung bedarf und die vorliegende Fassung in weiten Teilen nicht zielführend ist bzw. sich zu tendenziös darstellt und nicht zugestimmt werden kann. Es wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die in dem Entwurf vertretenen Auffassungen zum Teil keine sinnvollen Abgrenzungsmodelle darstellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Frage, welche Erträge und Aufwendungen im Gewinn bzw. im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind.

    In diesem Zusammenhang wird auch die grundsätzliche Frage diskutiert, ob im Rahmenkonzept eine Unterteilung nach Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis vorgenommen werden sollte. Einige Mitglieder des Fachausschusses sehen Vorteile darin, sich von der Unterteilung in Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis zu lösen. Gleichwohl ist sich der FA der Tatsache bewusst, dass ein ähnlicher, vom IASB in der Vergangenheit vorgeschlagener Ansatz auf großen Widerstand gestoßen ist. Vor diesem Hintergrund ist der FA skeptisch, ob eine solche Diskussion in der Debatte um die Überarbeitung des Rahmenkonzepts auf fruchtbaren Boden fällt.

    Auch in Bezug auf die Diskussion zum Bulletin Measurement vertritt der FA die Auffassung, dass der vorliegende Entwurf einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Kritisch wird angemerkt, dass von der gewählten Wortwahl in den vorläufigen Sichtweisen des Dokuments der Eindruck entsteht, dass eine Bewertung zu historischen Kosten stets einer marktbezogenen Bewertung zum Zeitwert vorzuziehen ist. Der Fachausschuss vertritt die Ansicht, dass die Überarbeitung des Rahmenkonzepts genutzt werden sollte, um geeignetere konzeptionelle Grundlagen für die Wahl der Bewertungsmaßstäbe zu schaffen. Das Bulletin sollte eine entsprechend geeignete Diskussionsgrundlage bereitstellen.

    Weiterhin wird seitens des FA angeregt, in das Bulletin auch eine Diskussion zur Abgrenzung der Bewertungseinheit (Unit of Account) aufzunehmen. Schließlich wird die Frage debattiert, ob im Bulletin eine grundsätzliche Debatte zu den Konsequenzen geführt werden sollte, die die Anwendung unterschiedlicher Bewertungsmaßstäbe auf die verschiedenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Mixed Measurement Approach) mit sich bringt und welches die damit verbundenen Implikationen für Finanzkennzahlen sind. Eine solche Debatte wird auch im Rahmen der gegenwärtig vom IASB geführten Diskussionen zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts nicht geführt.

  • 15. Sitzung IFRS-FA
  • 11.04.2013
  • 15. Sitzung IFRS-FA
  • 11.04.2013
  • Conceptual Framework

    Der IFRS-FA setzt die Diskussion zur Überarbeitung des IFRS-Rahmenkonzepts durch den IASB fort. Die Diskussion umfasst insb. die vom IASB im März 2013 getroffenen, vorläufigen Entscheidungen zu konzeptionellen Vorgaben hinsichtlich:

    • Ausweis und Angaben,
    • Ergebnisausweis und Abgrenzung zum sonstigen Ergebnis,
    • Definition von Ertrag und Aufwand,
    • Abgrenzung von Verbindlichkeiten,
    • Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapitalansprüchen,
    • Bewertungsmaßstäbe, die nicht einem kostenbasierten Ansatz bzw. dem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert folgen.

    Die Diskussion dient einer ersten Meinungsbildung ohne konkrete Positionierung des FA zu einzelnen Fragen im Vorfeld der Veröffentlichung des IASB-Diskussionspapiers zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts. Es werden gleichwohl bereits einzelne Sachverhalte erörtert, die der FA in eine Stellungnahme gegenüber dem IASB aufnehmen sollte, sofern sich keine Änderungen in den IASB-Vorschlägen für das Diskussionspapier abzeichnen.

    In einem zweiten Teil diskutiert der IFRS-FA die vorliegenden Bulletin-Entwürfe zu den Themen The Asset/Liability Approach und The Role of the Framework. Zudem werden vom FA auch Sachverhalte debattiert, die in ein mögliches Bulletin zur Frage nach der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital aufzunehmen sind.

  • 14. Sitzung IFRS-FA
  • 07.03.2013
  • 14. Sitzung IFRS-FA
  • 07.03.2013
  • Conceptual Framework

    Der IFRS-FA diskutiert die vorliegenden Bulletin-Entwürfe zu den Themen Uncertainty, Reliability und Prudence. Gegenstand des Uncertainty-Bulletin ist die Diskussion hinsichtlich der konzeptionellen Fragestellung, ob grundsätzlich alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit der verbundenen, künftigen Zahlungsströme in der Bilanz zu erfassen sind, oder ob weiterhin in den IFRS ein Ansatzkriterium in Form einer Wahrscheinlichkeitsgrenze für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestehen soll. Der Reliability-Bulletin adressiert die gegenwärtigen Vorbehalte verbunden mit dem Sachverhalt, dass in der Überarbeitung des Rahmenkonzepts im Jahr 2010 der weit geläufige Begriff der Verlässlichkeit hinsichtlich qualitativer Anforderungen an den Abschluss durch den Begriff der „Glaubwürdigen Darstellung“ und „Nachprüfbarkeit“ ersetzt wurde. Auch im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Rahmenkonzepts im Jahr 2012 werden im Prudence-Bulletin die Bedenken adressiert, die aus dem Ausschluss der Vorsichts-Anforderung für die IFRS erwachsen.

    Der FA stimmt den Bulletin-Entwürfen hinsichtlich Uncertainty und Reliability unter Federführung von EFRAG zu. Dem Prudence-Bulletin unter der Federführung des FRC wird ebenso grundsätzlich zugestimmt, vorbehaltlich der vorgestellten und diskutierten Verbesserungs­vorschläge.

    Der FA betont, dass die Bulletins primär den Zweck verfolgen, den Diskurs zu wichtigen Themen hinsichtlich der Überarbeitung des Rahmenkonzepts der IFRS mit der interessierten Öffentlichkeit zu fördern. Vor diesem Hintergrund wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht die unmittelbare Notwendigkeit gesehen, dass der IFRS-FA sowie entsprechende Partner von ANC, OIC, FRC und EFRAG vorbehaltlos allen Aussagen und Ansichten in den einzelnen Bulletins zustimmen müssen. Ein entsprechend erläuternder Hinweis (disclaimer) im Bulletin kann generell Bedenken und Vorbehalte adressieren.

    Im Anschluss diskutiert und erörtert der FA die aktuellen Vorschläge des IASB-Staffs zur Überarbeitung des IFRS-Rahmenkonzepts sowie die vorläufigen inhaltlichen Entscheidungen des IASB für das anstehende Diskussionspapier zum Rahmenkonzept. Die Diskussion fokussiert sich auf die Bereiche Zielsetzung und Status des Rahmenkonzepts, die Abgrenzung und den Ansatz von Abschlussposten sowie die entsprechende (Folge)Bewertung. Die Diskussion dient der Meinungsbildung ohne konkrete Positionierung des FA zu einzelnen Fragen. Es werden gleichwohl bereits einzelne Sachverhalte erörtert, die der FA in eine Stellungnahme gegenüber dem IASB aufnehmen sollte, sofern sich keine Änderungen in den IASB-Vorschlägen für das Diskussionspapier abzeichnen.

    Der FA diskutiert zudem die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Rahmenkonzept. Der FA konkretisiert seine Absichten und die Diskussionen der vorherigen FA-Sitzung zu diesem Thema. Bis zur nächsten FA-Sitzung sollen konkrete Vorschläge zur Besetzung der Arbeitsgruppe dem FA zur Abstimmung vorgelegt werden.

  • 13. Sitzung IFRS-FA
  • 07.02.2013
  • 13. Sitzung IFRS-FA
  • 07.02.2013
  • Conceptual Framework

    In der FA-Sitzung wird zunächst die aktuelle Entwicklung beim IASB zum Rahmenkonzept-Projekt (Conceptual Framework) erläutert sowie die in diesem Zusammenhang angestrebte Zusammenarbeit der vier Standardsetzer aus Frankreich, Italien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich erörtert.

    Der FA diskutiert den Entwurf eines Bulletins zum Stellenwert eines Rahmenkonzepts. Der vorgelegte Aufbau und die Struktur des Entwurfs finden allgemeine Zustimmung. Darüber hinaus werden weitere Ergänzungsvorschläge diskutiert.

    In der Sitzung wird zudem erörtert, ob die Bulletins auch in deutscher Sprache veröffentlicht werden. Zumindest für die Bulletins unter der Federführung des DRSC sollte neben der englischen Fassung auch eine Übersetzung angestrebt werden.

  • 12. Sitzung IFRS-FA
  • 07.01.2013
  • 12. Sitzung IFRS-FA
  • 07.01.2013
  • Conceptual Framework

    Der FA erörtert die Rahmenbedingungen hinsichtlich des IASB-Projektes Conceptual Framework (CF). Neben dem IASB-Projektplan werden auch Bestrebungen hinsichtlich einer koordinierten Zusammenarbeit der vier großen europäischen Standardsetzer (aus Frankreich, Italien, Großbritannien und Deutschland) sowie EFRAG thematisiert.

    Unter Vorlage der Sitzungsunterlagen wird vom FA die Ansicht vertreten, dass einige Fragen noch nicht vom IASB ausreichend adressiert werden, die gleichwohl schon frühzeitig in dem wieder aufgenommen CF-Projekt geklärt werden sollten. Diese Fragen umfassen unter anderem:

    • Wie will der IASB künftig mit einem CF arbeiten?
    • Was soll das Framework leisten?
    • Welcher Stellenwert kommt dem Framework zu?
    • Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem überarbeiteten Framework für bestehende Einzelstandards, und wie wird mit etwaigen Inkonsistenzen auf Standardebene umgegangen?

    Weiterhin erörtert der FA, inwieweit der Ansatz des IASB Zustimmung findet, die bereits im Jahr 2010 überarbeiteten Kapitel nicht einer erneuten Überprüfung/Überarbeitung zu unterziehen und vom angestrebten CF-Diskussionspapier für Juli 2013 auszuschließen. Von der Mehrzahl der FA-Mitglieder wird die Ansicht vertreten, dass der Ausschluss einer erneuten Überprüfung der überarbeiteten Kapitel vom Anwendungsbereich des Projektes zweckmäßig erscheint. Gleichwohl wird von vielen FA-Mitgliedern große Skepsis dahingehend geäußert, dass in dem vom IASB eng vorgegebenen Zeitrahmen angemessene Vorschläge für gewichtige konzeptionelle Fragen erarbeitet werden sollen, deren hinreichende Erörterung bezweifelt wird.

    Der FA betont, dass sich der IASB im CF-Projekt insbesondere Bereichen annehmen sollte, die in der gegenwärtigen Fassung des CF nicht den notwendigen konzeptionellen Tiefgang aufweisen. Als Beispiel werden insbesondere Verbesserungen im Kapitel Measurement für das CF gesehen.

    Weiterhin wird diskutiert, inwieweit der FA sich in der Debatte zum CF-Projekt mit eigenen Themen positionieren sollte, eigene Beiträge hinsichtlich der notwendigen Verbesserungen zu publizieren sowie ggf. eine Arbeitsgruppe einzurichten. Als ein gewichtiges nationales Thema für das CF wird die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital angesehen. Für die nächste Sitzung ist der Entwurf eines Bulletins vorgesehen, der sich zunächst kritisch mit dem Stellenwert des Framework befasst. Weiterführende Entscheidungen wurden zu dem Projekt noch nicht getroffen.

  • 6. Sitzung IFRS-FA
  • 02.07.2012
  • 6. Sitzung IFRS-FA
  • 02.07.2012
  • Disclosure Framework

    In Weiterführung der Diskussion der fünften IFRS-FA Sitzung diskutiert der FA die konkreten Vorschläge und Sichtweisen von EFRAG, ANC und FRC AC (vorher ASB) unter Vorlage der aktuellen Entwurfsfassung des Diskussionspapiers im Rahmen des Disclosure Framework Projektes.

    Mit Blick auf eine mögliche Kommentierung zum Diskussionspapier wird von einer Mehrheit der Mitglieder im IFRS-FA signalisiert, dass grundlegende Bedenken gegenüber dem Inhalt des Diskussionspapiers bestehen.

    Im Mittelpunkt der Bedenken stehen insbesondere die vorliegende Abgrenzung des Diskussionspapiers und eine zu enge Definition der Anhangangaben, welche der grundlegenden Disclosure-Thematik nicht zweckdienlich erscheint.

    Darüber hinaus wird auch die Ableitung der Interessen von Abschlussadressaten im Diskussionspapier kritisch hinterfragt.

    Vor diesem Hintergrund tendiert der IFRS-FA gegenwärtig dazu, eine gemeinsame Veröffentlichung mit EFRAG nicht zu unterstützen und sich auf eine Kommentierung zu beschränken. Eine konkrete Entscheidung hierfür soll jedoch erst erfolgen, wenn absehbar ist, inwiefern sich die finale Fassung des Diskussionspapiers vom vorliegenden Entwurf unterscheidet.

    Der IFRS-FA diskutiert darüber hinaus die Fragestellung, in welchem Umfang sich der Fachausschuss in die separate Arbeit des FRC AC zur Disclosure Framework Thematik einbringen sollte sowie eine mögliche Kommentierung zum erwarteten FASB Disclosure Framework Diskussionspapier.

    Es wird noch keine Entscheidung getroffen, gleichwohl wird vom IFRS-FA hervorgehoben, dass das Diskussionspapier vom FASB große Ausstrahlungswirkung auf die Arbeit des IASB haben könnte und daher eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen als notwendig erachtet wird.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Eierle, Brigitte/ Kasischke, Aaron Finanzielle Berichterstattung über immaterielle Werte quo vadis? – Vorschläge und Würdigung des EFRAG-Diskussionspapiers KoR, 02/2023, S. 69 ff. 2023
Joachimsmeier, Simon/ Stein, Noellè-Alicia Bilanzierung immaterieller Werte im digitalen Zeitalter – Herausforderungen für IAS 38 WPg, 03/2023, S, 124 ff. 2023
Haaker, Andreas/ Freiberg, Jens Umweltschutzinvestitionen als Nutzenpotenziale? Pro & Contra PiR, 01/2023, S. 26 f. 2023
Ruhnke, Klaus Methodik der Behandlung von Zweifelsfragen bei der Erstellung von IFRS-Abschlüssen Der Betrieb, 26/2022, S. 1532 ff. 2022
Brune, Jens / Hayn, Benita DStR-Report Internationale Rechnungslegung DStR, 05/2022, S. 224 ff. 2022