IASB Provisions (Änderungen an IAS 37)

Aktueller Stand

Der IASB hatte im Januar 2020 beschlossen, dass begrenzte Änderungen an IAS 37 erarbeitet werden sollen. Dieses Thema wurde zu diesem Zeitpunkt als aktives Projekt ins Arbeitsprogramm aufgenommen. Gegenstand der Änderungen sollten Klarstellungen (a) des Verständnisses von Verbindlichkeit, (b) der einzubeziehenden Kosten und (c) der anzuwendenden Diskontierungszinssätze sein.

Der IASB hat nunmehr am 12. November 2024 einen entsprechenden Entwurf (Exposure Draft ED/2024/8) unter dem Titel Provisions – targeted improvements (Proposed Amendments to IAS 37) veröffentlicht und bis 12. März 2025 zur Konsultation gestellt.

Hintergrund des Projekts

Bereits während der Agendakonsultation 2015 wurden etwaige Änderungen bzw. Klarstellungen an IAS 37 in Erwägung gezogen. Eine etwaiges Projekt dazu wurde jedoch vorerst mit mittlerer Priorität eingestuft. Sodann hatte der IASB zunächst in Form eines Forschungsprojekts eruiert, welche Fragestellungen auftreten und zu adressieren sind.

Später – im Jahr 2018 – wurde bereits festgestellt, dass die Erkenntnisse gereift sind und das Projekt in den aktiven Status erhoben werden kann. Ziel ist, lediglich punktuelle Klarstellungen ohne Änderung der Prinzipien der IAS 37-Vorschriften zu erarbeiten. Im Januar 2020 wurde dann explizit beschlossen, begrenzte IAS 37-Änderungen zu entwickeln und einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten.

In den Jahren 2022-2023 hatte der IASB aus verschiedenen Gremien der IFRS-Stiftung (ASAF, CMAC, GPF, IFRS IC, WSS-Forum) Feedback und Meinungen eingeholt, welche Themen und konkreten Vorschläge im geplanten Entwurf enthalten sein sollen. Diese Erhebung wurde Ende 2023 abgeschlossen, und seither wurde der Wortlaut des Entwurfs erarbeitet und sodann vom IASB verabschiedet und publiziert.

Ziel und Inhalt des Entwurfs

Ziel ist, einige Detailregeln klarzustellen und damit zugleich Anwenderfragen zu beantworten, sowie für einige Rückstellungen möglicherweise den Ansatzzeitpunkt zu ändern. Dieser Klarstellungsbedarf entstand infolge der angepassten Definition (nebst zugrundeliegender Konzeption) einer Verbindlichkeit im Zuge der Überarbeitung des IFRS-Rahmenkonzepts im Jahr 2018.

Im Entwurf werden Verbesserungen für folgende Aspekte vorgeschlagen:

  • eines der Ansatzkriterien, und zwar das Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung als Folge eines vergangenen Ereignisses, sowie
  • zwei Details zur Bewertung von Rückstellungen, nämlich (i) die Kosten, welche bei der Schätzung künftiger Aufwendungen zur Begleichung einer Verpflichtung berücksichtigt werden, und (ii) der Diskontierungszinssatz für die Barwertberechnung der künftigen Aufwendungen.

Ferner wird vorgeschlagen, die Interpretationen IFRIC 6 und IFRIC 21 durch neue ergänzende Beispiele in IAS 37 zu ersetzen.

Befassung durch das DRSC

Das DRSC wird den Entwurf im FA Finanzberichterstattung diskutieren und ggf. kommentieren. Ferner wird am 27. Januar 2025 eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung des DRSC durchgeführt.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 37. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.02.2025
  • 37. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.02.2025
  • 36. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 21.01.2025
  • 36. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 21.01.2025
  • IASB ED/2024/8 Provisions

    Der FA FB setzte die Diskussion des IASB-Entwurfs ED/2024/8 fort. Herr Morich sprach eingangs den weiteren Zeitplan hierfür und insb. die bevorstehende öffentliche Diskussionsveranstaltung des DRSC an.

    Anschließend erörterte der FA FB ausgewählte IASB-Vorschläge und machte nachstehende Anmerkungen.

    #2 Einzubeziehende Kosten

    Es erscheint sachlogisch, dass für Tz. 40A eine mit Tz. 68A identische Formulierung vorgeschlagen wird. Gleichwohl bleibt die bereits bekannte Frage unbeantwortet und somit Unklarheiten bestehen, welche konkreten Kosten einzubeziehen sind (Beispiel:  künftige Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer Rückstellung für einen Rechtsstreit). Aus Sicht des FA FB wäre hierfür eine Klarstellung wünschenswert.

    #3 Diskontierungszins

    Der FA FB hat keine Einwände gegen den Vorschlag, nur risikofreie Diskontierungszinssätze zu verwenden. Damit dürfte eine einheitlichere Bilanzierung erreicht werden.

    Andererseits verzichtet der IASB darauf, die Methoden zur Ermittlung des Diskontierungszinssatzes zu konkretisieren. Dies wird damit begründet, dass die etablierte Praxis nicht geändert werden soll (BC81). Diese Begründung erscheint dem FA FB widersprüchlich Vorschlag bzgl. risikofreier Diskontierungszinssätze, da diese für die Praxis zumindest teils Änderungen i.S.v. Methodenänderungen nach sich ziehen.

    Ferner sieht der FA FB mögliche Probleme bei der Interaktion mit anderen Standards. Wenn z.B. eine Rückstellung im Zusammenhang mit einem Rechtstreit infolge einer Einigung oder Entscheidung zu einer definitiven Verpflichtung führt, wäre eine Verbindlichkeit nach IFRS 9 einzubuchen. Bei deren (Erst-)Bewertung wäre ein risikobehafteter Zins heranzuziehen, und eine Differenz kann entstehen. Ähnliche Differenzen können im Zuge einer Business Combination entstehen.

    #4 Erstanwendung / Übergangsvorschriften

    Der Vorschlag einer grundsätzlich retrospektiven Anwendung und die beiden Ausnahmen bzw. Erleichterungen erscheinen sachgerecht. Gleichwohl wurde angemerkt, dass eine retrospektive Anwendung eine rückwirkende Beurteilung einer Rückstellung erfordert, was nur mit „hindsight“ möglich und somit ggf. problematisch ist.

    #5 Angaben nach IFRS 19

    Die vorgeschlagene Angabepflicht nach IFRS 19 und die Differenzierung gegenüber IAS 37 erscheint plausibel.

    #6 Implementation Guidance / Beispiele

    Die Anpassung des Entscheidungsbaums erscheint plausibel. Dieser belegt zugleich die von FA FB bereits festgestellt enorme Komplexität der Ansatzkriterien.

    Unter den Beispielen wurde Beispiel 13B (Abgaben) ausführlich erörtert. Kritisch angemerkt wurde, dass dieses zumindest für die europäische Bankenabgabe nicht zutreffend ist und daher fraglich scheint, wie dieses entsprechend auszulegen wäre. Insb. erscheint nicht ganz klar, wie das Ansatzkriterium auszulegen ist, falls die Abgabe auch zu zahlen ist, wenn – vom Beispiel abweichend – die Banklizenz am letzten Tag des Geschäftsjahres nicht mehr existiert. Außerdem wurde kritisch angemerkt, dass die Detailregeln im Fall eines Rückstellungsansatzes mit anwachsendem Betrag (siehe insb. Beispiel 13B) eine Vermischung von Ansatz und Bewertung bedeuten.

    Der FA FB äußerte zudem Bedenken, ob die Beispiele die IAS 37-Grundregeln tatsächlich nur konkretisieren oder faktisch doch eigenständige Regeln beinhalten. Ferner wurde als fraglich angesprochen, ob ein Bsp. eine IFRIC-Interpretation ersetzen kann.

  • 35. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.12.2024
  • 35. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.12.2024
  • IASB-ED/2024/8 Provisions

    Der FA FB wurde erstmals über den IASB-Entwurf ED/2024/8 Provisions – targeted im-provements to IAS 37 informiert.

    Zunächst wurde der ED im Überblick dargestellt und auf die Kommentierungsfrist, die weitere Befassung im FA FB sowie das geplante DRSC-Outreach Event am 27. Januar 2025 hingewiesen.

    Anschließend begann der FA FB mit der Erörterung des ersten Änderungsvorschlags zum Ansatzkriterium „present obligation“. Der FA FB stellt allgemein fest, dass die Klarstellungen und Änderungen abstrakt, äußerst detailliert und sehr hierarchisch strukturiert erscheinen. Es scheint fraglich, ob dies tatsächlich praktisch leicht umsetzbar ist. Sodann erörterte der FA FB die Auswirkungen dieser Klarstellung am konkreten Beispiel der Zusagen einer Reduktion von CO2-Eissionen (siehe auch Beispiel in den IG).

    Des Weiteren diskutierte der FA FB, ob diese Klarstellungen dazu führen, dass – und, wenn ja, unter welchen Umständen – der Ansatz einer Rückstellung früher erfolgt als derzeit. Dabei wurde hervorgehoben, dass die Klarstellungen den Zeitpunkt des Erstansatzes nicht ändern, sondern eben nur präzisieren, wie dies bereits anhand der bestehenden Regelungen erfolgen soll. Ausnahme hiervon ist aber der Sachverhalt in IFRIC 21, der nun mit abgeändertem Wortlaut in IAS 37 integriert wird und bei dem ein ggf. früherer Ansatz vom IASB explizit gewollt ist.

    Die weiteren Vorschläge werden in den kommenden Sitzungen des FA FB erörtert.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Lüdenbach, Norbert/ Freiberg, Jens Klimabezogene Risiken und Planungen im IFRS-Abschluss Betriebs-Berater, 15/2024, 811 ff. 2024
Lüdenbach, Norbert Rückstellung wegen öffentlicher Null-Emissions-Ankündigung? Praxisfälle PiR, 03/2024, S. 87 2024
Haaker, Andreas/Schaden, Stefan Faktische Klimaverpflichtungen nach IAS 37? Pro & Contra PiR, 03/2024, S. 78 f. 2024
Antonakopoulos, Nadine/ Weidenfeller, David Auswirkungen des DEBRA-Richtlinienvorschlags auf den WACC – Implikationen auf Unternehmenswert und Wertminderungsrisiko IRZ, 03/2024, S. 133 ff. 2024
Labrenz, Helfried Ansatzzeitpunkt für Rückbauverpflichtungen IRZ, 03/2024, S. 127 ff. 2024