IASB Provisions (Änderungen an IAS 37)
Aktueller Stand
Der IASB hatte im Januar 2020 beschlossen, dass begrenzte Änderungen an IAS 37 erarbeitet werden sollen. Dieses Thema wurde zu diesem Zeitpunkt als aktives Projekt ins Arbeitsprogramm aufgenommen. Gegenstand der Änderungen sollten Klarstellungen (a) des Verständnisses von Verbindlichkeit, (b) der einzubeziehenden Kosten und (c) der anzuwendenden Diskontierungszinssätze sein.
Der IASB hat nunmehr am 12. November 2024 einen entsprechenden Entwurf (Exposure Draft ED/2024/8) unter dem Titel Provisions – targeted improvements (Proposed Amendments to IAS 37) veröffentlicht und bis 12. März 2025 zur Konsultation gestellt.
Hintergrund des Projekts
Bereits während der Agendakonsultation 2015 wurden etwaige Änderungen bzw. Klarstellungen an IAS 37 in Erwägung gezogen. Eine etwaiges Projekt dazu wurde jedoch vorerst mit mittlerer Priorität eingestuft. Sodann hatte der IASB zunächst in Form eines Forschungsprojekts eruiert, welche Fragestellungen auftreten und zu adressieren sind.
Später – im Jahr 2018 – wurde bereits festgestellt, dass die Erkenntnisse gereift sind und das Projekt in den aktiven Status erhoben werden kann. Ziel ist, lediglich punktuelle Klarstellungen ohne Änderung der Prinzipien der IAS 37-Vorschriften zu erarbeiten. Im Januar 2020 wurde dann explizit beschlossen, begrenzte IAS 37-Änderungen zu entwickeln und einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten.
In den Jahren 2022-2023 hatte der IASB aus verschiedenen Gremien der IFRS-Stiftung (ASAF, CMAC, GPF, IFRS IC, WSS-Forum) Feedback und Meinungen eingeholt, welche Themen und konkreten Vorschläge im geplanten Entwurf enthalten sein sollen. Diese Erhebung wurde Ende 2023 abgeschlossen, und seither wurde der Wortlaut des Entwurfs erarbeitet und sodann vom IASB verabschiedet und publiziert.
Ziel und Inhalt des Entwurfs
Ziel ist, einige Detailregeln klarzustellen und damit zugleich Anwenderfragen zu beantworten, sowie für einige Rückstellungen möglicherweise den Ansatzzeitpunkt zu ändern. Dieser Klarstellungsbedarf entstand infolge der angepassten Definition (nebst zugrundeliegender Konzeption) einer Verbindlichkeit im Zuge der Überarbeitung des IFRS-Rahmenkonzepts im Jahr 2018.
Im Entwurf werden Verbesserungen für folgende Aspekte vorgeschlagen:
- eines der Ansatzkriterien, und zwar das Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung als Folge eines vergangenen Ereignisses, sowie
- zwei Details zur Bewertung von Rückstellungen, nämlich (i) die Kosten, welche bei der Schätzung künftiger Aufwendungen zur Begleichung einer Verpflichtung berücksichtigt werden, und (ii) der Diskontierungszinssatz für die Barwertberechnung der künftigen Aufwendungen.
Ferner wird vorgeschlagen, die Interpretationen IFRIC 6 und IFRIC 21 durch neue ergänzende Beispiele in IAS 37 zu ersetzen.
Befassung durch das DRSC
Das DRSC wird den Entwurf im FA Finanzberichterstattung diskutieren und ggf. kommentieren. Ferner wird voraussichtlich eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung des DRSC durchgeführt.