IASB Power Purchase Agreements (Änderungen an IFRS 9)

Aktueller Stand

Der IASB hat am 18. Dezember 2024 Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 unter dem Titel  Contracts referencing nature-dependend electricity (Amendments to IFRS 9 and IFRS 7) veröffentlicht. Die Änderungen sind ab 1.1.2026 verpflichtend anzuwenden, eine freiwillige frühere Anwendung ist zulässig.

Zuvor hatte der IASB im Dezember 2023 beschlossen, einen Entwurf (Exposure Draft) für spezifische Änderungen und Klarstellungen an IFRS 9 zu entwickeln. Dieser soll Vorschläge sowohl zur Anpassung der Regeln zur Eigenbedarfsausnahme als auch zur Nachbesserung der Hedge Accounting-Bedin­gungen enthalten.

Sodann wurde am 8. Mai 2024 ein entsprechender Entwurf (Exposure Draft ED/2024/3) unter dem Titel Contracts for Renewable Electricity (Proposed Amendments to IFRS 9 and IFRS 7) veröffentlicht und bis 7. August 2024 zur Konsultation gestellt.

Hintergrund des Projekts / Problemstellung

Die Problemstellung – Bilanzierung von Stromlieferverträgen unter IFRS 9 – wurde im Herbst 2022 aufgebracht und insb. in Europa erstmals verstärkt diskutiert und sodann dem IASB und dem IFRS IC vorgetragen. (Gleichwohl sei erwähnt, dass bereits 2021 eine ähnliche Frage beim IFRS IC besprochen wurde; diese mündete in eine Agenda-Entscheidung.)

Gegenstand waren zunächst Stromlieferverträge mit physischer Lieferung (sog. physical PPA, pPPA), bei denen die Anwendbarkeit der Eigenbedarfsausnahme fraglich und teils sogar ausgeschlossen ist. Ursache hierfür ist, dass die als Wind- und Solarstrom erzeugte und kontrahierte Strommenge naturgemäß schwankt und daher nicht zuverlässig bestimmbar ist, und dass es somit zu temporären (und teils auch gesamtheitlichen) Über- bzw. Unterdeckungen zwischen Lieferung und Bedarf („Verbrauch“) kommt. Mangels Speicherbarkeit führt die jeweilige Abweichung zu einem unbeabsichtigten, erzwungenen temporären (Teil-)Verkauf oder -Zukauf.

Die Diskussion entstand, weil trotz des eindeutigen Zwecks „Eigenbedarf“ und einer tatsächlichen Lieferung die Bedingungen für die Eigenbedarfsausnahmeregelung in IFRS 9 (insb. vollständiger Eigenverbrauch nebst Verbot eines Verkaufs zwecks Gewinnerzielung) und deren bisherige Auslegung nicht anwendbar scheinen.

Später zeigte sich, dass in einigen Märkten rein virtuelle PPA (vPPA), also Verträge, bei denen eine physische Lieferung niemals möglich oder vorgesehen ist, vorkommen und – markt- bzw. netzstrukturbedingt – sogar überwiegen. Zwar ergibt sich hier nicht das Problem der strittigen Anwendbarkeit der Eigenbedarfsausnahme, aber die Bilanzierung als Derivat (at FVtPL) und die Anwendbarkeit des Hedge Accounting unterliegen Zweifelsfragen und stehen deshalb im Fokus der Diskussion.

Ziel und Inhalt der Änderungen

Ziel ist, ausgewählte Vorschriften in IFRS 9 klarzustellen und anzupassen, welche sich bei der Bilanzierung von bestimmten physisch oder virtuell erfüllbaren Stromlieferverträgen als herausfordernd erwiesen haben. Dies ist dann der Fall, wenn bei solchen Verträgen mit spezifischen Merkmalen die produzierte Strommenge abzunehmen ist, auch wenn diese zu bestimmten Zeitpunkten nicht exakt dem Bedarf entspricht, insb. da solche Verträge meist langfristig sind.

Konkret enthält das verabschiedete Dokument IFRS 9-Änderungen betreffend

  • die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme in IFRS 9.2.4 (own-use exemption),
  • die Anwendung des Hedge Accounting, wenn solche Verträge als Sicherungsinstrumente verwendet werden,
  • Zusatzangaben, um die Auswirkungen solcher Verträge auf das Ergebnis und künftige Zahlungsströme des Unternehmens zu veranschaulichen.

Projekthistorie und Beschlüsse

Im März 2023 wurde das Thema förmlich als Submission beim IFRS IC eingereicht. Daraufhin hatte das IFRS IC den üblichen sog. Outreach weltweit durchgeführt. Diese Erhebung ergab, dass die Problemstellung weltweit verbreitet und relevant bzw. wesentlich ist.

Sodann hat das IFRS IC in der Sitzung Juni 2023 das Thema erörtert und einerseits die Verbreitung und Relevant bestätigt und andererseits Unklarheiten bzw. fehlende Detailregeln in IFRS 9 konstatiert. Folglich wurde beschlossen, dem IASB begrenztes Standardsetting zu empfehlen.

Sodann hat der IASB in der Sitzung Juli 2023 das Thema und die IFRS IC-Erkenntnisse besprochen. Ergebnis war, dass man zunächst die Relevanz und Verbreitung („prevalence“) verifizieren und den Kreis relevanter Vertragsarten („scope“) eingrenzen möchte; der IASB hatte daher vorerst ein „Forschungsprojekt“ beschlossen.

In der ASAF-Sitzung im September 2023 wurde die Relevanz und Verbreitung bestätigt und detailliert Input bzgl. Scope gegeben. Es wurde bestätigt, dass sowohl pPPA als auch vPPA zur Diskussion stehen und deren Bilanzierung einer Klarstellung bedarf.

Im November 2023 hat sich das IFRS IC erneut mit diesem Thema befasst. Einerseits wurden Fragen des „scoping“ erörtert. Andererseits wurden mögliche „standard-setting approaches“ diskutiert.

Sodann hat der IASB im Dezember 2023 formell beschlossen, einen Änderungsentwurf (Exposure Draft) zu entwickeln. Dieser soll Vorschläge sowohl zur Anpassung der Regeln zur Eigenbedarfsausnahme als auch zur Nachbesserung der Hedge Accounting-Bedin­gungen enthalten. Dessen Inhalte wurden bis April 2024 erarbeitet.

Anfang Mai 2024 schließlich hat der IASB entsprechende Vorschläge als Entwurf publiziert und zur Konsultation gestellt.

Befassung durch das DRSC

Das DRSC hatte bereits im Herbst 2022 Kenntnis von der Problemstellung und deren Diskussion erhalten. Daraufhin wurde das Thema fachlich-inhaltlich sowohl dem FA FB als auch der DRSC-AG „Finanzinstrumente“ vorgetragen und entsprechend debattiert.

Im Zuge des Outreach durch das IFRS IC hat das DRSC die Fragestellung erörtert und erstes Feedback von Stakeholdern in Deutschland zusammengetragen. Auf dieser Basis hat das DRSC eine Rückmeldung zum Outreach formuliert, die zugleich öffentlich gemacht wurde (News und Schreiben vom 18.5.2023). Daraufhin haben wir die betroffenen und interessierten Unternehmen regelmäßig über den Fortgang der Diskussion unterrichtet. Ergänzend haben wir diese Unternehmen gebeten, uns qualitativen und quantitativen Input bzgl. Betroffenheit/Relevanz der diskutierten Verträge zu geben. Das erhaltene Feedback wurde bei den Diskussionen im ASAF eingebracht.

Der FA FB wurde über den IASB-Beschluss, ein entsprechendes Standardsetting-Projekt zu starten, und die konkreten (wenngleich vorläufigen) IASB-Ideen zu Art und Umfang potenzieller konkreter Anpassungen/Klarstellungen in IFRS 9 informiert und hat diese eng verfolgt.

Nach Publikation des IASB-Entwurfs hatte der FA FB die Änderungsvorschläge intensiv erörtert und dabei auch betroffene oder anderweitig interessierte Stakeholder eingebunden. Daraufhin hatte das DRSC eine Stellungnahme erarbeiten und im August 2024 an den IASB übermittelt.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 24. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 18.01.2024
  • 24. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 18.01.2024
  • Vorbereitung ASAF-Meeting Januar - PPA

    Der FA FB erhielt einen Überblick über den aktuellen Stand zum IASB-Projekt „Power Purchase Agreements“ anlässlich der anstehenden Sondersitzung des Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) am 29. Januar 2024.

    Zunächst wurde über die jüngsten Beschlüsse des IASB im Dezember 2023 berichtet. Der FA FB hat keine fundamentalen Einwände gegen die dort vorgestellten Ansätze 1 und 2 des IASB geäußert. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass bei der an sich sinnvollen Abgrenzung des Anwendungsbereichs anhand von Vertragsmerkmalen die konkrete Formulierung im Detail schwierig und die Klarstellung ggf. wenig nützlich sein kann. Hierbei bleibt zu befürchten, dass bei präziser Eingrenzung bestimmte Verträge (insb. solche, die der Substitution eines Energieträgers durch einen anderen dienen) nicht von der Klarstellung profitieren würden. Zudem entwickeln sich die Vertragsarten stetig weiter, so dass eine derzeit passend erscheinende Abgrenzung ggf. künftig nicht (mehr) sachgerecht oder ausreichend sein kann.

    Zu Ansatz 2 (Klarstellung des Hedge Accounting-Kriteriums) wurde ferner geäußert, dass die Formulierung auch dieser Klarstellung nicht einfach ist und deshalb momentan kaum beurteilt werden kann, ob die angestrebte Nachbesserung tatsächlich hilfreich ist. Es wurde ferner angemerkt, dass der Ansatz 2 nicht nur für vPPA, sondern ggf. auch für manche pPPA nützlich sein kann – was die Vermutung einschließt, dass Ansatz 1 möglicherweise keine hinreichend breite Vielfalt von Verträgen erfasst.

    Ansatz 3 – eine punktuelle und zeitlich begrenzte Ausnahme vom IFRS 9-Anwen­dungsbereich –, der vom IASB aus konzeptionellen Gründen bereits verworfen wurde, erscheint dem FA FB aus denselben Gründen nicht sinnvoll. Angesichts der vorgenannten Bedenken jedoch könnte Ansatz 3 als pragmatisch und damit erstrebenswert anmuten.

    Schließlich wurde ein zusätzlicher Vorschlag des EFRAG Mitarbeiterstabs vorgestellt: Demzufolge könnte eine IFRS 9-Änderung eine Aufspaltung von Verträgen erlauben, so dass ein Teil den Eigenbedarf abbildet und entsprechend unter die Ausnahmeregelung fällt, während der übrige Teil dann keinem Eigenbedarf dient. Diese Idee hat der IASB bereits besprochen und aus konzeptionellen Gründen abgelehnt. Die Vorbehalte des IASB werden vom FA FB geteilt, sodass diese Idee ebenfalls nicht befürwortet wird.

  • 23. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 15.12.2023
  • 23. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 15.12.2023
  • Interpretationsaktivitäten

    Der FA FB wird über die Themen und Entscheidungen der IFRS IC-Sitzung im November 2023 informiert.

    Zur endgültigen Agendaentscheidung zu IAS 27 hat der FA FB keine Anmerkungen.

    Zur vorläufigen Agendaentscheidung zu IFRS 8 wird berichtet, dass das IFRS IC keine einheitliche Meinung hatte. Der Wortlaut zur vorläufigen Agendaentscheidung ist – insb. im letzten Punkt betreffend Wesentlichkeit i.S.v. IFRS 8.23(f) – wenig konkret und lässt sich unterschiedlich interpretieren. Der FA FB äußert, dass in der Praxis wenig diesbezügliche Angaben gemacht werden, d.h. diese werden tendenziell als unwesentlich beurteilt. Dahingehend besteht somit keine uneinheitliche Bilanzierungspraxis. Der FA FB äußert ferner, dass eine strengere Auslegung von Wesentlichkeit eine Abkehr von der bestehenden Praxis darstellen würde. Zudem wird der Nutzen solcher Angaben, würden sie gemacht, hinterfragt. Aus Sicht des FA FB ist bereits das Verständnis von Wesentlichkeit nach IAS 1.97 f. nicht vollends klar. Insofern ist zu folgern, dass die IFRS IC-Diskussion und der Wortlaut der vorläufigen Agenda-Entscheidung nicht klarstellend sind, jedoch auch gar keine Uneinheitlichkeit der Praxis auszuräumen ist.

    Zur vorläufigen Agendaentscheidung betreffend IAS 37 wird zunächst die Einordnung der Fragestellung angesprochen. Das IFRS IC hat klargestellt, dass die Fragestellung eine Bilanzierungsfrage i.e.S. darstellt – obgleich der Ursprung der Eingabe offenbar einen anderen Fokus hat. Zur Fragestellung selbst hat das IFRS IC einheitlich und zweifelsfrei festgestellt, dass ein sofortiger Ansatz einer Rückstellung nicht sachgerecht ist, da keine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht. Der FA FB stimmt der Schlussfolgerung des IFRS IC uneingeschränkt zu und hält den Wortlaut der Begründung für deutlich und klarstellend. Insgesamt begrüßt der FA FB, dass das IFRS IC die Diskussion auf das Prinzip und die Ansatzkriterien in IAS 37 fokussiert und deren zweifelsfreie Anwendung bestätigt hat.

    Schließlich wird über Äußerungen des IFRS IC zu folgenden IASB-Projekten berichtet:

    • Zur geplanten IAS 37-Änderung stand nur der Aspekt present obligation zur Diskus­sion, insb. die Unterscheidung von Ressourcentausch vs. -übertragung (die übrigen Aspekte Diskontierungszins und einzubeziehende Kosten waren nicht Gegenstand). Aus dem FA FB wird geäußert, dass die Diskussion hierzu einen Grundpfeiler der IAS 37-Prinzipien betrifft und daher Vorsicht geboten ist.
    • Zum IASB-Projekt „Unsicherheiten in Abschlüssen“ wurde konkret die Auswirkung von Unsicherheiten beim Wertminderungstest nach IAS 36 diskutiert. In der Diskussion im FA FB wird hervorgehoben, dass es gar keine grundlegenden Schwierigkeiten bzgl. IAS 36 gibt; die einzige Besonderheit bei der aktuellen Diskussion besteht darin, dass nun der Sonderfall von langfristigen Unsicherheiten (d.h. jenseits von 5 Jahren Planungshorizont) im Fokus steht.
    • Aus der IFRS IC-Diskussion zur Bilanzierung von Power-Purchase Agreements (PPAs) wird positiv hervorgehoben, dass der IASB diese Fragestellung sehr zügig aufgegriffen und vorangebracht hat. Ferner hat das IFRS IC den Fokus (nur PPA, keine anderen non-financial items) bekräftigt. Der FA FB sieht weiterhin Handlungsbedarf, will aber zunächst die kommenden IASB-Befassungen abwarten, ehe ggf. weitere Aktivitäten folgen. In Vorbereitung der ASAF-Zusatzsitzung im Januar 2024 wird der FA FB allerdings auf dieses Thema zurückkommen.
  • 20. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 12.09.2023
  • 20. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 12.09.2023
  • Vorbereitung ASAF-Meeting September

    Der FA FB wurde über die Themen der bevorstehenden ASAF-Sitzung (28. September 2023) informiert und um Meinungsäußerung insb. zu den in den ASAF-Sitzungsunterlagen gestellten Fragen gebeten.

    Dem FA FB wurden die Entscheidungen des IASB zum Projekt „Rate Regulated Activities“, die das Board im Jahr 2023 getroffen hat, vorgelegt (ASAF TOP 2). Es bestanden keine Anmerkungen zu den Sitzungsthemen.

    Zum Thema Equity Methode (ASAF TOP 4) wurde der FA FB mündlich über den Inhalt, der erst kurz zuvor veröffentlichten ASAF-Unterlagen, informiert. Es bestanden keine Anmerkungen zu den Sitzungsthemen.

    Zum Thema “Power Purchase Agreements (PPA)” (ASAF TOP 3) hatte der FA FB nur wenige neue Anmerkungen. In puncto „Scope“ wurde bestätigt, dass sowohl physical PPA als auch vPPA in Diskussion stehen sowie dass nicht nur Strom als „Underlying“ solcher Verträge in etwaige Klarstellungen einbezogen werden sollten.

    Zum IASB-Projekt „Primary Financial Statements“ (ASAF TOP 5) wurde der FA FB mündlich über die IASB-Beschlüsse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens und den Übergangsvorschriften informiert. Zu den Überlegungen des IASB, über die Anpassung der Vorjahreszahlen hinaus keine Anpassungen der Vergleichsinformationen für frühere Perioden zu verlangen, äußerte der FA FB keine Bedenken.

    ASAF TOP 6 soll dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen ASAF-Mitgliedern über die Umsetzung der Säule-2-Modellregeln in ihren Ländern oder Rechtsordnungen dienen. Folglich waren keine fachlichen Entscheidungen seitens des FA FB zu treffen.

  • 18. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 16.06.2023
  • 18. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 16.06.2023
  • Interpretationsaktivitäten

    Aus technischen Gründen liegt kein Mitschnitt vor.

    Der FA FB wurde über die Themen und Entscheidungen der IFRS IC-Sitzung im Juni 2023 informiert.

    Zur vorläufigen Agendaentscheidung hatte der FA FB keine Anmerkungen.

    Nach Erstdiskussion des Themas „Anwendung der Eigenbedarfsausnahme (IFRS 9) auf Stromlieferverträge“ im IFRS IC beschloss das IFRS IC, dieses Thema an den IASB weiterzuleiten mit der Empfehlung, begrenztes Standardsetting zu erwägen.

    Der FA FB äußerte hierzu, dass die Klärung dieses Sachverhalts nun davon abhängt, ob (und wann) der IASB tatsächlich aktiv wird. Wünschenswert ist weiterhin eine baldige Klärung. Der FA FB hinterfragte, welche Auslegung zum Jahresende anwendbar ist – da vermutet wird, dass der IASB bis dahin noch keine endgültige Lösung erreicht haben wird. Vorteilhaft erscheint, dass das IFRS IC keine impliziten (und somit einengenden) Hinweise auf eine derzeit sachgerechte Anwendung gab. Insgesamt wurde positiv beurteilt, dass dieser Sachverhalt nun durch den IASB im Wege des Standardsetting geklärt wird. Auch die erwartete Begrenzung der Klarstellung auf physische Verträge erscheint derzeit zweckmäßig und wird befürwortet.

    Auch die IFRS IC-Diskussion zum Thema „Konsolidierung durch ein Mutterunternehmen im Hyperinflationsumfeld“ führte zum Beschluss, die Klärung der fraglichen Anwendung von IAS 21/29 an den IASB zu übergeben. Dabei wurden mittlerweile zwei unterschiedliche Sachverhalte thematisiert, die gemeinschaftlich zu klären wären.

    Hierzu wurde seitens des FA FB skizziert, warum eine Inflationsanpassung der TU-Aktivitäten auch kritisch gesehen werden kann – was letztlich belegt, warum beide (wohl zulässigen) Bilanzierungsmöglichkeiten in der Praxis angewendet werden. Auch scheint zumindest aus europäischer Sicht nicht ganz klar, wie erheblich derzeit der Handlungsbedarf ist. Insoweit hat der FA FB kein abschließendes Votum, ob eine Klärung durch den IASB dringlich ist.

  • 16. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 17.04.2023
  • 16. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 17.04.2023
  • Interpretationsaktivitäten

    Der FA FB wurde über die Themen und Entscheidungen der IFRS IC-Sitzung im März 2023 informiert.

    Zur endgültigen Agendaentscheidung zu IFRS 16 hatte der FA FB keine Anmerkungen.

    Den vorläufigen Agendaentscheidungen stimmte der FA FB explizit und uneingeschränkt zu. Zur Entscheidung betreffend IFRS 17 wurde zusätzlich angemerkt, dass die IFRS IC-Entscheidung zu begrüßen ist, weil sie die Anwendbarkeit beider vorgeschlagenen Bilanzierungsvarianten bestätigt und nicht einschränkt. Dies sei wichtig, da bilanzierende (Versicherungs-)Unternehmen beide Varianten implementiert haben.

    Der FA FB beschloss, dass angesichts dieser positiven Aussagen keine Stellungnahme an das IFRS IC übermittelt werden soll. Gleichwohl sollten die schlüssige Analyse der Sachverhalte und die vorläufigen Entscheidungen informell positiv erwähnt werden.

    Ergänzend wurde aus der IFRS IC-Sitzung berichtet, dass unter den sonstigen Themen eine intensive Diskussion um den Vorschlag geringfügiger Änderungen zu IFRS 16 (Bilanzierung von Leasingerlass beim Leasingnehmer) i.R.d. nächsten AIP-Zyklus aufkam. Hierzu äußerte der FA FB – in Einklang mit Aussagen aus dem Kreis der IFRS IC-Mitglieder –, dass eine etwaige Klarstellung oder Änderung der Regelungen den Fokus von annual improvements übersteigt und daher nicht im Rahmen eines AIP erfolgen sollte.

    Schließlich wurde der FA FB informiert, dass das IFRS IC kürzlich eine Eingabe zum Thema Bilanzierung von Stromlieferverträgen erhalten und diese öffentlich als „Pipeline-Thema“ verfügbar gemacht hat. Da der FA FB von diesem Thema bereits Kenntnis hatte, machte er hierzu keine weiteren Anmerkungen. Im Rahmen des derzeit laufenden Outreach des IFRS IC zu diesem Thema beabsichtigt das DRSC eine umfassende Einbindung der Stakeholder in Deutschland, da es bereits Hinweise auf die Wesentlichkeit und starke Verbreitung dieses Themas gibt. Im Übrigen soll die IFRS IC-Befassung, die vsl. in der Juni-Sitzung startet, eng begleitet werden.

Eingaben & Stellungnahmen

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Rogler, Silvia Earn-out-Zahlungen bei Unternehmenserwerben nach IFRS Der Fall - die Lösung IRZ, 03/2024, S. 101 ff. 2024
Lohr, Jörg-Andreas/ Schiffer, Mark Bilanzierung eigener Anteile nach IFRS Methoden und Auswirkungen PiR, 02/2024, S. 45 ff. 2024
Geuken, Jordi Louis/ Weller, Sebastian Prüfungsschwerpunkte der ESMA und BaFin für die Rechnungslegung Enforcement 2024 PiR, 02/2024, S. 38 ff. 2024
Schubert, Daniel Enforcement 2024: ESMA- und BaFin-Prüfungsschwerpunkte für die Rechnungslegung Kompakte Darstellung der Prüfungsschwerpunkte aus Sicht der Rechnungslegung StuB, 03/2024, S. 88 ff. 2024
Staß, Alexander/ Bonk, Katrin/ Goossens, Marcus Prüfungsschwerpunkte für Enforcementverfahren 2024 Der Betrieb, 05/2024, S. 201 ff. 2024